← Vorlagen

221560 · Mitteilungsvorlage

Beginn der Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz

Nummer
221560
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 103,8 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.155 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
221560
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Beginn der Verhandlungen über eine
Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz
Beratungsfolge
Mitteilung:
Ausgangslage
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich in ihrem
Koalitionsvertrag vom 07.12.2021 darauf verständigt mit der Region
Bonn eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz zu schließen. Im
Vertrag heißt es dazu: „Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz. Hierzu wird
der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung abschließen“.
Vor diesem Hintergrund hat die zuständige Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Klara Geywitz, die
Region Bonn, Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied im Frühjahr 2022
besucht und erste Gespräche zum Thema Zusatzvereinbarung geführt.
Auf der Grundlage dieser Gespräche hat die Bundesministerin die
Region sowie die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz gebeten, sich zunächst auf Themenschwerpunkte in
Bereichen, in denen die Region Bonn vor allen anderen Regionen in
Deutschland über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt, zu verständigen.
Die Region solle dabei darlegen, wo ihr Hauptinteresse liege und welche
Kernkompetenzen im Interesse der Bundesländer und des Bundes
weiter gestärkt werden sollten.
Das BMWSB strebt an, sich mit der Region Bonn und den
Bundesländern NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz bis Herbst
2023 auf eine Zusatzvereinbarung zu verständigen.
Aktueller Sachstand
Entsprechend der Bitte der Bundesministerin hat die Region in
Abstimmung mit den Bundesländern NRW und RLP dem BMWSB erste
Schwerpunktthemen benannt. Diese Themen, bei denen die Region
objektiv über herausragende Alleinstellungsmerkmale undSeite 1 von 4
Seite 2
Kernkompetenzen verfügt, sollen Gegenstand der Zusatzvereinbarung
werden. Das Bestreben der Region ist, wie bereits im Leitbild von 2019
„Bundesstadt Bonn –Kompetenzzentrum für Deutschland“ benannt,
diese Alleinstellungsmerkmale und Kompetenzen über die
Zusatzvereinbarung weiter auszubauen und dauerhaft im
Gesamtinteresse der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. Hierzu
zählt insbesondere die nachhaltige Entwicklung der Region.
Aus Sicht der Region liegt es im Interesse der Bundesrepublik
Deutschland, wenn die hier in einzigartiger Weise gebündelten
Kernkompetenzen in besonderer Weise vom Bund ergänzt und auch von
ihm selbst genutzt werden. Der Bund und die Bundesländer NRW und
RLP sollen gemeinsam mit der Region die Zusatzvereinbarung zum
Berlin/Bonn-Gesetz als Chance nutzen, Bonn und die Region zu dem
deutschen Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Region gemeinsam mit den
Bundesländern NRW und RLP auf Arbeitsebene zunächst auf die
folgenden Schwerpunktthemen als Vorschlag für weitere Verhandlungen
verständigt:
 Sicherung der dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen
Berlin und Bonn mit einem Verbleib von signifikanten Teilen der
Bundesregierung mit Bundesministerien und entsprechenden
ministeriellen Arbeitsplätzen in Bonn.
 Weiterentwicklung des UN- und Nachhaltigkeitsstandortes,
Neuansiedlung von internationalen Organisationen und
Einrichtungen einschließlich der Schaffung bzw. Vorhaltung von
Raumreserven, strategischer Ausbau Bonns als attraktiver
Standort für internationale Konferenzen sowie gezielte Stärkung
der Sichtbarkeit Bonns als Standort der Vereinten Nationen im In-
und Ausland.
 Ausbau des Cyber-Sicherheits-Standorts. Die bundesweit und
international bedeutsame, im Cyber Security Cluster Bonn
gebündelte Expertise von Bundeseinrichtungen (BSI, BfDI,
Kommando CIR), Unternehmen (Telekom Security und
mittelständische Unternehmen) und Wissenschaft bildet die
Voraussetzung für die zukunftsweisende Weiterentwicklung der
Cyber-Sicherheit für Gesellschaft und Wirtschaft.
 Bonn als Geburtsstadt Beethovens verbindet Leben und Werk
sowie die freiheitlichen Ideen des großen Komponisten.
Anknüpfend an die historische Rolle der Bonner Republik soll die
Geschichte, Gegenwart und Zukunft von Parlamentarismus und
Demokratie aufgegriffen werden. Demokratie soll für nationale
und internationale Gäste greifbar gemacht werden.Seite 2 von 4
Seite 3
Die Strahlkraft dieser beiden renommierten Felder soll durch ein
weiter ausgebautes vielfältiges und exzellentes Kulturangebot
weit über die Grenzen Bonns national und international gestärkt
werden.
Bonn soll sich als global vernetztes Zukunftslabor für klassische
Musik und Gesellschaftsfragen positionieren – und bei der
Umsetzung höchsten Anforderungen an Standards der
Nachhaltigkeit genügen.
Herausragende kulturelle Einrichtungen in der Region Bonn
sollen eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Weiterentwicklung
und Stärkung erfahren.
 Standortsicherung des Bundes in der Region Bonn mit dem Erhalt
und Ausbau von Bundesbehörden und Konzentration der
Flächenbedarfe. Zukunftssichere Planung und Nutzung der
Flächen des Bundes für Wohnungsbau (auch für
Bundesbedienstete) sowie für die oben benannten
Schwerpunktthemen der Region, die zur Umsetzung Flächen
benötigen. Hierzu gehört auch die nachhaltige Verbesserung der
Verkehrsverbindungen zwischen der Stadt Bonn und ihrer
angrenzenden Regionen.
 Die Region als Standort für Nachhaltigkeitsforschung: Der
regionale Wissenschaftsstandort bietet im Bereich der
Nachhaltigkeitsforschung mit den Hochschulen, internationalen
Organisationen, Bundesministerien und –behörden ein
einzigartiges „Ökosystem“. Die Region ist daher prädestiniert
sowohl als Forschungsstandort, als auch zur Etablierung von
öffentlichen Wissenschafts- und Dokumentationsstätten sowie
„Reallabore“ in den von der Flut im Juli 2021 betroffenen
Gebieten.
Die globale ökologische Krise, die Folgen der Klimakrise und das
Bemühen um Anpassung an aktuelle und zu erwartende
Umweltveränderungen sollen dabei ebenso im Fokus der
Forschung stehen wie neue präventive Ansätze zur politischen
Risiko- und Krisenbewältigung im digitalen Zeitalter. Damit weisen
diese Aktivitäten mannigfaltige Bezugspunkte zu den anderen
genannten Themen auf.
Die Region hat zugesagt, die jeweiligen Schwerpunktthemen im Rahmen
der Verhandlungen mit konkreten Projektvorschlägen zu unterlegen. Die
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat der
Region zugesichert, dass sich die Bundesregierung zügig mit den
inhaltlichen Vorschlägen der Region befassen und auch prüfen werde,
ob es in Anknüpfung daran weitere für den Bund relevante Themen gibt,
die in die Diskussion eingebracht werden können. Im Bundeshaushalt
2022 sind inzwischen erste Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 10
Mio. EUR eingestellt worden, die für eine Konzeption zur vertraglichen
Zusatzvereinbarung des Bundes mit der Region Bonn und den LändernSeite 3 von 4
Seite 4
NRW und RLP zum Berlin/Bonn-Gesetz verwendet werden sollen.
Hierzu sind erste Termine vereinbart, die sowohl die zeitliche, als auch
die konzeptionelle Planung beinhalten sollen. Über die weitere
Entwicklung wird die Verwaltung berichten.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de