221560 · Mitteilungsvorlage
Beginn der Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz
Kerndaten
- Nummer
- 221560
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221560 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OB Beginn der Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz Beratungsfolge Mitteilung: Ausgangslage Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 07.12.2021 darauf verständigt mit der Region Bonn eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz zu schließen. Im Vertrag heißt es dazu: „Wir stehen zum Berlin/Bonn-Gesetz. Hierzu wird der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung abschließen“. Vor diesem Hintergrund hat die zuständige Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Klara Geywitz, die Region Bonn, Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied im Frühjahr 2022 besucht und erste Gespräche zum Thema Zusatzvereinbarung geführt. Auf der Grundlage dieser Gespräche hat die Bundesministerin die Region sowie die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gebeten, sich zunächst auf Themenschwerpunkte in Bereichen, in denen die Region Bonn vor allen anderen Regionen in Deutschland über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt, zu verständigen. Die Region solle dabei darlegen, wo ihr Hauptinteresse liege und welche Kernkompetenzen im Interesse der Bundesländer und des Bundes weiter gestärkt werden sollten. Das BMWSB strebt an, sich mit der Region Bonn und den Bundesländern NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz bis Herbst 2023 auf eine Zusatzvereinbarung zu verständigen. Aktueller Sachstand Entsprechend der Bitte der Bundesministerin hat die Region in Abstimmung mit den Bundesländern NRW und RLP dem BMWSB erste Schwerpunktthemen benannt. Diese Themen, bei denen die Region objektiv über herausragende Alleinstellungsmerkmale undSeite 1 von 4 Seite 2 Kernkompetenzen verfügt, sollen Gegenstand der Zusatzvereinbarung werden. Das Bestreben der Region ist, wie bereits im Leitbild von 2019 „Bundesstadt Bonn –Kompetenzzentrum für Deutschland“ benannt, diese Alleinstellungsmerkmale und Kompetenzen über die Zusatzvereinbarung weiter auszubauen und dauerhaft im Gesamtinteresse der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. Hierzu zählt insbesondere die nachhaltige Entwicklung der Region. Aus Sicht der Region liegt es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, wenn die hier in einzigartiger Weise gebündelten Kernkompetenzen in besonderer Weise vom Bund ergänzt und auch von ihm selbst genutzt werden. Der Bund und die Bundesländer NRW und RLP sollen gemeinsam mit der Region die Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz als Chance nutzen, Bonn und die Region zu dem deutschen Kompetenzzentrum für Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund hat sich die Region gemeinsam mit den Bundesländern NRW und RLP auf Arbeitsebene zunächst auf die folgenden Schwerpunktthemen als Vorschlag für weitere Verhandlungen verständigt: Sicherung der dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn mit einem Verbleib von signifikanten Teilen der Bundesregierung mit Bundesministerien und entsprechenden ministeriellen Arbeitsplätzen in Bonn. Weiterentwicklung des UN- und Nachhaltigkeitsstandortes, Neuansiedlung von internationalen Organisationen und Einrichtungen einschließlich der Schaffung bzw. Vorhaltung von Raumreserven, strategischer Ausbau Bonns als attraktiver Standort für internationale Konferenzen sowie gezielte Stärkung der Sichtbarkeit Bonns als Standort der Vereinten Nationen im In- und Ausland. Ausbau des Cyber-Sicherheits-Standorts. Die bundesweit und international bedeutsame, im Cyber Security Cluster Bonn gebündelte Expertise von Bundeseinrichtungen (BSI, BfDI, Kommando CIR), Unternehmen (Telekom Security und mittelständische Unternehmen) und Wissenschaft bildet die Voraussetzung für die zukunftsweisende Weiterentwicklung der Cyber-Sicherheit für Gesellschaft und Wirtschaft. Bonn als Geburtsstadt Beethovens verbindet Leben und Werk sowie die freiheitlichen Ideen des großen Komponisten. Anknüpfend an die historische Rolle der Bonner Republik soll die Geschichte, Gegenwart und Zukunft von Parlamentarismus und Demokratie aufgegriffen werden. Demokratie soll für nationale und internationale Gäste greifbar gemacht werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Die Strahlkraft dieser beiden renommierten Felder soll durch ein weiter ausgebautes vielfältiges und exzellentes Kulturangebot weit über die Grenzen Bonns national und international gestärkt werden. Bonn soll sich als global vernetztes Zukunftslabor für klassische Musik und Gesellschaftsfragen positionieren – und bei der Umsetzung höchsten Anforderungen an Standards der Nachhaltigkeit genügen. Herausragende kulturelle Einrichtungen in der Region Bonn sollen eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Weiterentwicklung und Stärkung erfahren. Standortsicherung des Bundes in der Region Bonn mit dem Erhalt und Ausbau von Bundesbehörden und Konzentration der Flächenbedarfe. Zukunftssichere Planung und Nutzung der Flächen des Bundes für Wohnungsbau (auch für Bundesbedienstete) sowie für die oben benannten Schwerpunktthemen der Region, die zur Umsetzung Flächen benötigen. Hierzu gehört auch die nachhaltige Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen der Stadt Bonn und ihrer angrenzenden Regionen. Die Region als Standort für Nachhaltigkeitsforschung: Der regionale Wissenschaftsstandort bietet im Bereich der Nachhaltigkeitsforschung mit den Hochschulen, internationalen Organisationen, Bundesministerien und –behörden ein einzigartiges „Ökosystem“. Die Region ist daher prädestiniert sowohl als Forschungsstandort, als auch zur Etablierung von öffentlichen Wissenschafts- und Dokumentationsstätten sowie „Reallabore“ in den von der Flut im Juli 2021 betroffenen Gebieten. Die globale ökologische Krise, die Folgen der Klimakrise und das Bemühen um Anpassung an aktuelle und zu erwartende Umweltveränderungen sollen dabei ebenso im Fokus der Forschung stehen wie neue präventive Ansätze zur politischen Risiko- und Krisenbewältigung im digitalen Zeitalter. Damit weisen diese Aktivitäten mannigfaltige Bezugspunkte zu den anderen genannten Themen auf. Die Region hat zugesagt, die jeweiligen Schwerpunktthemen im Rahmen der Verhandlungen mit konkreten Projektvorschlägen zu unterlegen. Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat der Region zugesichert, dass sich die Bundesregierung zügig mit den inhaltlichen Vorschlägen der Region befassen und auch prüfen werde, ob es in Anknüpfung daran weitere für den Bund relevante Themen gibt, die in die Diskussion eingebracht werden können. Im Bundeshaushalt 2022 sind inzwischen erste Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. EUR eingestellt worden, die für eine Konzeption zur vertraglichen Zusatzvereinbarung des Bundes mit der Region Bonn und den LändernSeite 3 von 4 Seite 4 NRW und RLP zum Berlin/Bonn-Gesetz verwendet werden sollen. Hierzu sind erste Termine vereinbart, die sowohl die zeitliche, als auch die konzeptionelle Planung beinhalten sollen. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung berichten. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de