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221554 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Rüngsdorf

Nummer
221554
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
10.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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1
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und
Anwohner des historischen Ortskerns von Rüngsdorf
Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Aufstellung einer Erhaltungs-
und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Rüngsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Bonn beabsichtigt für den historischen Ortskern von Rüngsdorf eine Erhaltungs- und
Gestaltungssatzung aufzustellen. Hierzu laden wir Sie zu einer öffentlichen
Informationsveranstaltung ein:
Termin Mittwoch, 31.08.2022
17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr
Ort Historischer Gemeindesaal der ev. Erlöser-Kirchengemeinde,
Kronprinzenstraße 31
(Mit der Stadtbahn ist die Veranstaltung über die Linien 16 und 63
bis Haltestelle "Bad Godesberg Bf" und mit den Buslinien 610, 611,
613, 638 und 855 bis Haltestelle "Kronprinzenstraße" erreichbar, der
Zugang zum Gemeindesaal ist barrierefrei)
Darum geht es
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung beauftragt, für den Bereich des historischen
Ortskerns von Rüngsdorf eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufzustellen. Der historische
Ortskern von Rüngsdorf wird maßgeblich durch die Bebauung entlang der Basteistraße, der
Rolandstraße sowie die kreuzende Rheinstraße geprägt. Dieser Siedlungsbereich weist trotz
städtebaulicher und architektonischer Eingriffe der Vergangenheit noch deutliche charakteristische
Merkmale des Fischer- und Winzerdorfes am Rhein auf, das Rüngsdorf früher einmal war. Eine
vorläufige Abgrenzung des historischen Ortskernes können Sie dem nachstehenden Plan
entnehmen. Bei der Aufstellung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für diesen Bereich wird
die Verwaltung durch die Experten für Städtebau und Baukulturerbe, Herrn Prof. Kleinekort und
Herrn Prof. Dr. Abrihan von der Hochschule RheinMain in Wiesbaden unterstützt.
In der Veranstaltung möchten wir Ihnen den Entwurf einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
vorstellen und Sie über deren Inhalte informieren. Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit für
Fragen und Anregungen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Alle Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.bonn.de/themen-
entdecken/planen-bauen/erhaltungssatzung-ruengsdorf.php oder durch Eingabe des Suchbegriffs
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Rüngsdorf auf der städtischen Internetseite.Seite 1 von 4
Ansprechpartnerin
Für Rückfragen steht Ihnen im Stadtplanungsamt gerne zur Verfügung:
Barbara Opelt Tel. 774493, E-Mail: barbara.opelt@bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Bonn
Bonn, im August 2022
Vorläufige Abgrenzung des historischen Ortskerns von Rüngsdorf
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin.
Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 4
BÜRGER-
WERKSTATT
INFORMATIONEN
Erhaltungs- und
Gestaltungssatzung
Rüngsdorf,
Bad Godesberg
Zum Erhalt charakteristischer Merk-
male des ehemaligen Fischer- und
Winzerdorfes am Rhein.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
In Kooperation mit:
bueroKleinekort
Prof. Volker Kleinekort BDA
Düsseldorf | Wiesbaden
Büro für Baukulturerbe
Arch. Prof. Dr. Cristian Abrihan
Wien | Wiesbaden
● WARUM MACHEN
WIR DAS?
● WAS BEDEUTET
DAS FÜR MICH?
● WANN UND WO
FINDET ES STATT?
● WIE LANGE
DAUERT DAS?
● KANN ICH
MITREDEN?
Um städtebauliche, his-
torisch gewachsene Ei-
genarten von Rüngsdorf
dauerhaft zu sichern
und Verdrängungspro-
zesse zu vermeiden.
Dabei wird der Bewah-
rung der Geschichte des
Ortes eine wesentliche
Rolle zugespielt. Zu-
sätzlich kommt es zur
Sicherung besonders
prägender Einzelobjek-
te und Ensembles inner-
halb des Gebietes.
Nach der städtebaulichen
Analyse des Ortes und
den gesammelten Stim-
men und Fragen aus der
Eigentümerschaft wurde
ein Entwurf der Satzung
ausgearbeitet, der im
Rahmen des Termins vor-
gestellt wird. Der Entwurf
wird unter Berücksichti-
gung Ihrer Anregungen
finalisiert und voraus-
sichtlich Ende 2022 dem
Rat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Eine Qualitätssicherung
der Objekte sowie die
Wahrung der Geschichte
des Ortes. Der Abbruch,
Umbau oder die Ände-
rung einer baulichen An-
lage im Geltungsbereich
muss genehmigt wer-
den und bedingt somit
den Schutz Ihrer bau-
lichen Nachbarschaft
vor Überformung. Inne-
re Umbauten bedürfen
keiner Erlaubnis.
Die Stadt Bonn lädt
Sie zu einer öffentli-
chen Informationsver-
anstaltung ein. In der
Veranstaltung möchten
wir Ihnen einen ersten
Entwurf der Satzung
vorstellen und Sie über
deren Inhalte informie-
ren. Im Anschluss bietet
sich die Möglichkeit für
Fragen und Anregun-
gen. Kontaktdaten für
Fragen per Post oder
Mail finden Sie auf der
nächsten Seite.
ERHALTUNGS- UND
GESTALTUNGSSATZUNG
www.bonn.de/erhaltungssatzung-ruengsdorf
Impressum:
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Kontakt:
barbara.opelt@bonn.de
Fotos:
© bueroKleinekort
Der Termin der öffentlichen Informationsveran-
staltung findet vor Ort statt.
Termin:
Mittwoch, 31.08.2022
17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr
Ort:
Historischer Gemeindesaal
der ev. Erlöser-Kirchengemeinde
Kronprinzenstraße 31
53173 BonnSeite 3 von 4
WAS IST EINE
ERHALTUNGS- UND
GESTALTUNGSSATZUNG?
● IDEE
Eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dient
dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines
Gebietes und kann von der Gemeinde für be-
stimmte schützenswerte Gebiete beschlossen
werden.
● WIRKUNGSWEISE
Nach § 172 Baugesetzbuch kann formell eine
Erhaltungssatzung erlassen werden. Im Zusam-
menwirken mit § 89 Abs. 1 der BauO NRW kön-
nen zusätzlich gestalterische Bestimmungen für
den Geltungsbereich festgesetzt werden. Eine
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bestimmt
demzufolge besondere Regelungen für die Ver-
änderung, den Bau oder Abriss von baulichen
Anlagen sowie den Schutz bedeutsamer Ge-
staltungen im Ortsbild. Dadurch wird vor der
Veränderung eines Objektes geprüft, ob es im
Zusammenspiel mit anderen Anlagen das Orts-
oder Landschaftsbild prägt und ob das Objekt
von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeu-
tung ist.
● ZIEL
Ziel der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist
es, historisch gewachsene Strukturen innerhalb
des Satzungsbereiches beizubehalten. Der Ver-
drängungsprozess bestehender Häuserzeilen
soll vermieden werden, um die städtebaulichen
Besonderheiten von Rüngsdorf dauerhaft zu
sichern. Das charakteristische Orts- und Land-
schaftsbild des Fischer- und Winzerdorfes am
Rhein soll dadurch geschützt werden. Erhal-
tungs- und Gestaltungssatzungen sind unbe-
fristet gültig.
BürgerInnen
gefragt!
Anregungen, Wünsche, Fragen zur
Erhaltungs- und Gestaltungssatzung
Rüngsdorf:Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de