221554 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 221554
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 10.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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1 An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner des historischen Ortskerns von Rüngsdorf Einladung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Rüngsdorf Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Bonn beabsichtigt für den historischen Ortskern von Rüngsdorf eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufzustellen. Hierzu laden wir Sie zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein: Termin Mittwoch, 31.08.2022 17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr Ort Historischer Gemeindesaal der ev. Erlöser-Kirchengemeinde, Kronprinzenstraße 31 (Mit der Stadtbahn ist die Veranstaltung über die Linien 16 und 63 bis Haltestelle "Bad Godesberg Bf" und mit den Buslinien 610, 611, 613, 638 und 855 bis Haltestelle "Kronprinzenstraße" erreichbar, der Zugang zum Gemeindesaal ist barrierefrei) Darum geht es Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Verwaltung beauftragt, für den Bereich des historischen Ortskerns von Rüngsdorf eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufzustellen. Der historische Ortskern von Rüngsdorf wird maßgeblich durch die Bebauung entlang der Basteistraße, der Rolandstraße sowie die kreuzende Rheinstraße geprägt. Dieser Siedlungsbereich weist trotz städtebaulicher und architektonischer Eingriffe der Vergangenheit noch deutliche charakteristische Merkmale des Fischer- und Winzerdorfes am Rhein auf, das Rüngsdorf früher einmal war. Eine vorläufige Abgrenzung des historischen Ortskernes können Sie dem nachstehenden Plan entnehmen. Bei der Aufstellung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für diesen Bereich wird die Verwaltung durch die Experten für Städtebau und Baukulturerbe, Herrn Prof. Kleinekort und Herrn Prof. Dr. Abrihan von der Hochschule RheinMain in Wiesbaden unterstützt. In der Veranstaltung möchten wir Ihnen den Entwurf einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vorstellen und Sie über deren Inhalte informieren. Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit für Fragen und Anregungen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Alle Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.bonn.de/themen- entdecken/planen-bauen/erhaltungssatzung-ruengsdorf.php oder durch Eingabe des Suchbegriffs Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Rüngsdorf auf der städtischen Internetseite.Seite 1 von 4 Ansprechpartnerin Für Rückfragen steht Ihnen im Stadtplanungsamt gerne zur Verfügung: Barbara Opelt Tel. 774493, E-Mail: barbara.opelt@bonn.de Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im August 2022 Vorläufige Abgrenzung des historischen Ortskerns von Rüngsdorf Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 2 von 4 BÜRGER- WERKSTATT INFORMATIONEN Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Rüngsdorf, Bad Godesberg Zum Erhalt charakteristischer Merk- male des ehemaligen Fischer- und Winzerdorfes am Rhein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! In Kooperation mit: bueroKleinekort Prof. Volker Kleinekort BDA Düsseldorf | Wiesbaden Büro für Baukulturerbe Arch. Prof. Dr. Cristian Abrihan Wien | Wiesbaden ● WARUM MACHEN WIR DAS? ● WAS BEDEUTET DAS FÜR MICH? ● WANN UND WO FINDET ES STATT? ● WIE LANGE DAUERT DAS? ● KANN ICH MITREDEN? Um städtebauliche, his- torisch gewachsene Ei- genarten von Rüngsdorf dauerhaft zu sichern und Verdrängungspro- zesse zu vermeiden. Dabei wird der Bewah- rung der Geschichte des Ortes eine wesentliche Rolle zugespielt. Zu- sätzlich kommt es zur Sicherung besonders prägender Einzelobjek- te und Ensembles inner- halb des Gebietes. Nach der städtebaulichen Analyse des Ortes und den gesammelten Stim- men und Fragen aus der Eigentümerschaft wurde ein Entwurf der Satzung ausgearbeitet, der im Rahmen des Termins vor- gestellt wird. Der Entwurf wird unter Berücksichti- gung Ihrer Anregungen finalisiert und voraus- sichtlich Ende 2022 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Qualitätssicherung der Objekte sowie die Wahrung der Geschichte des Ortes. Der Abbruch, Umbau oder die Ände- rung einer baulichen An- lage im Geltungsbereich muss genehmigt wer- den und bedingt somit den Schutz Ihrer bau- lichen Nachbarschaft vor Überformung. Inne- re Umbauten bedürfen keiner Erlaubnis. Die Stadt Bonn lädt Sie zu einer öffentli- chen Informationsver- anstaltung ein. In der Veranstaltung möchten wir Ihnen einen ersten Entwurf der Satzung vorstellen und Sie über deren Inhalte informie- ren. Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit für Fragen und Anregun- gen. Kontaktdaten für Fragen per Post oder Mail finden Sie auf der nächsten Seite. ERHALTUNGS- UND GESTALTUNGSSATZUNG www.bonn.de/erhaltungssatzung-ruengsdorf Impressum: Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Kontakt: barbara.opelt@bonn.de Fotos: © bueroKleinekort Der Termin der öffentlichen Informationsveran- staltung findet vor Ort statt. Termin: Mittwoch, 31.08.2022 17:00 Uhr bis voraussichtlich 19:00 Uhr Ort: Historischer Gemeindesaal der ev. Erlöser-Kirchengemeinde Kronprinzenstraße 31 53173 BonnSeite 3 von 4 WAS IST EINE ERHALTUNGS- UND GESTALTUNGSSATZUNG? ● IDEE Eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes und kann von der Gemeinde für be- stimmte schützenswerte Gebiete beschlossen werden. ● WIRKUNGSWEISE Nach § 172 Baugesetzbuch kann formell eine Erhaltungssatzung erlassen werden. Im Zusam- menwirken mit § 89 Abs. 1 der BauO NRW kön- nen zusätzlich gestalterische Bestimmungen für den Geltungsbereich festgesetzt werden. Eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bestimmt demzufolge besondere Regelungen für die Ver- änderung, den Bau oder Abriss von baulichen Anlagen sowie den Schutz bedeutsamer Ge- staltungen im Ortsbild. Dadurch wird vor der Veränderung eines Objektes geprüft, ob es im Zusammenspiel mit anderen Anlagen das Orts- oder Landschaftsbild prägt und ob das Objekt von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeu- tung ist. ● ZIEL Ziel der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist es, historisch gewachsene Strukturen innerhalb des Satzungsbereiches beizubehalten. Der Ver- drängungsprozess bestehender Häuserzeilen soll vermieden werden, um die städtebaulichen Besonderheiten von Rüngsdorf dauerhaft zu sichern. Das charakteristische Orts- und Land- schaftsbild des Fischer- und Winzerdorfes am Rhein soll dadurch geschützt werden. Erhal- tungs- und Gestaltungssatzungen sind unbe- fristet gültig. BürgerInnen gefragt! Anregungen, Wünsche, Fragen zur Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Rüngsdorf:Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de