221551 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Abwasserkanal Rüdigerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221551
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 10.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner in der Rüdigerstraße in Bonn-Mehlem Abwasserkanal Rüdigerstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Rüdigerstraße erneuern. Die Arbeiten werden im Abschnitt von der Rüdigerstraße 83 bis zur Austraße durchgeführt. Die Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners. Des Weiteren werden Arbeiten in offener Bauweise erfolgen. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt. Der Baubeginn ist für den 22. August 2022 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung) durchgeführt. Es handelt sich um die unter der Nummer 182004 aufgeführte Maßnahme. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Rüdigerstraße sowie der Stichweg zur Utestraße werden im Bauabschnitt Wendehammer auf Höhe Haus-Nr. 92 abschnittsweise voll gesperrt (Sackgasse mit „Anlieger frei bis Baustelle“). Notwendig werdende Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Straßenausbaubeiträge: Diese Straßenbaumaßnahmen lösen grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Zahlungen zu leisten sind. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang Dezember 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.Seite 1 von 2 Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187 christian.naumann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Sarah Wieler, Telefon 0228 77 2175 sarah.wieler@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im August 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de