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221551 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Abwasserkanal Rüdigerstraße

Nummer
221551
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
10.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner in der Rüdigerstraße in Bonn-Mehlem
Abwasserkanal Rüdigerstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Abwasserkanal in der Rüdigerstraße erneuern.
Die Arbeiten werden im Abschnitt von der Rüdigerstraße 83 bis zur Austraße durchgeführt. Die
Sanierung erfolgt grabenlos durch den Einzug eines Schlauchliners. Des Weiteren werden
Arbeiten in offener Bauweise erfolgen. Die in Anspruch genommenen Oberflächen werden dem
vorhandenen Zustand entsprechend wiederhergestellt.
Der Baubeginn ist für den 22. August 2022 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09.11.2017 unter der
DS-Nummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung)
durchgeführt. Es handelt sich um die unter der Nummer 182004 aufgeführte Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Rüdigerstraße sowie der Stichweg zur Utestraße werden im
Bauabschnitt Wendehammer auf Höhe Haus-Nr. 92 abschnittsweise voll gesperrt (Sackgasse mit
„Anlieger frei bis Baustelle“). Notwendig werdende Umleitungen werden entsprechend
ausgeschildert. Die Erreichbarkeit der Wohnhäuser für Notfallfahrzeuge sowie Müllabfuhr bleibt
während der gesamten Bauzeit gewährleistet.
Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren.
Straßenausbaubeiträge:
Diese Straßenbaumaßnahmen lösen grundsätzlich Beitragspflichten nach § 8
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Nach der Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge werden die Straßenausbaubeiträge zurzeit vollständig vom Land
Nordrhein-Westfalen übernommen, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine
Zahlungen zu leisten sind.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Anfang Dezember 2022 fertig gestellt sein. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund
oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung
kommen kann.Seite 1 von 2
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Christian Naumann, Telefon 0228-77 4187
christian.naumann@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Sarah Wieler, Telefon 0228 77 2175
sarah.wieler@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im August 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de