← Vorlagen

221548 · Beschlussvorlage

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bonn

Nummer
221548
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 390,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.381 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221548
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2.
Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der
folgenden Bushaltestelle wird zugestimmt:
- Am Dickobskreuz, stadtein- und auswärts (Standort Am Propsthof)
Begründung
Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und
gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im
Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden (gesetzliche Vorgabe bis 2022).
Die vorgesehenen Bushaltestellen sind Teil des vom Rat am 18.04.2013
beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und
fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet –
2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8).
Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine
Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei
ausgebaut werden.
Auf Grund örtlicher Gegebenheiten muss vereinzelt von diesen Vorgaben
abgewichen werden. Jedoch ist stets gewährleistet, dass die ersten beiden
Türen barrierefrei genutzt werden können.
Bei einer Breite des Seitenbereichs von weniger als 2,50 Metern ist der Einsatz
der Busrampen für den barrierefreien Ein-/Ausstieg nicht mehr möglich. In
diesen Fällen soll der Seitenbereich auf eine Höhe von 22 Zentimetern über
Straßenoberkante angehoben werden. Hierdurch ist ein direkter barrierefreier
Ein-/Ausstieg ohne Rampe möglich.
Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für
eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B.
Kasseler Sonderbord) ausgestattet (siehe Anhang).Seite 1 von 5
Seite 2
Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die
Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier
Ein-Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist.
Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle
vorgesehen:
Am Dickobskreuz, stadtein- und auswärts (Standort Am Propsthof)
Anhebung der Gehwegbereiche.
Der Radschutzstreifen wird im Bereich der Haltestellen unterbrochen.
An der stadteinwärts führenden Haltestelle ist der Entfall von ca. 3 Parkplätzen
notwendig. Die Haltestelle kann aufgrund des schützenswerten Baumbestands
lediglich auf einer Länge von 15 m ausgebaut werden.
Die Finanzierung der Ausbaumaßnahme erfolgt über Fördermittel nach § 11 (2)
ÖPNVG NRW.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.01 Gemeindestraße 1.12.01.01 Verkehrsfläche, Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 80.000 € 5660012019030/78.5200 Entwurf
2023/2024
Einzahlungen
§ 11 ÖPNVG NRW
80.000 € 5660012019030/68.1100 Entwurf
2023/2024
Investiver
Finanzsaldo
0 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/nSeite 2 von 5
Seite 3
1 Lageplan Haltestelle Am Dickobskreuz (öffentlich)
2 Kasseler Sonderbord (öffentlich)Seite 3 von 5
Seite 4 von 5
Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de