221548 · Beschlussvorlage
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221548
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221548 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (2. Priorität, 1. Baustufe) im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Den von der Verwaltung vorgelegten Plänen zum barrierefreien Ausbau der folgenden Bushaltestelle wird zugestimmt: - Am Dickobskreuz, stadtein- und auswärts (Standort Am Propsthof) Begründung Gemäß Grundsatzbeschluss des Hauptausschusses vom 19.12.1995 und gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden (gesetzliche Vorgabe bis 2022). Die vorgesehenen Bushaltestellen sind Teil des vom Rat am 18.04.2013 beschlossenen Fortführungsprogramms zur barrierefreien und fahrgastfreundlichen Umgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet – 2.Priorität, 1. Baustufe (DS 1310548EB8). Grundsätzlich sollen die Haltestellen auf eine Länge von 18 Metern und eine Höhe von mindestens 18 Zentimetern über Straßenoberkante barrierefrei ausgebaut werden. Auf Grund örtlicher Gegebenheiten muss vereinzelt von diesen Vorgaben abgewichen werden. Jedoch ist stets gewährleistet, dass die ersten beiden Türen barrierefrei genutzt werden können. Bei einer Breite des Seitenbereichs von weniger als 2,50 Metern ist der Einsatz der Busrampen für den barrierefreien Ein-/Ausstieg nicht mehr möglich. In diesen Fällen soll der Seitenbereich auf eine Höhe von 22 Zentimetern über Straßenoberkante angehoben werden. Hierdurch ist ein direkter barrierefreier Ein-/Ausstieg ohne Rampe möglich. Nach Abstimmung mit der SWB Verkehrs GmbH werden die Haltestellen für eine bessere Anfahrbarkeit mit einem spurführenden Buskapstein (z.B. Kasseler Sonderbord) ausgestattet (siehe Anhang).Seite 1 von 5 Seite 2 Für Sehbehinderte ist die Einrichtung taktiler Leitsysteme vorgesehen. Die Wartehallen sollen so aufgestellt bzw. versetzt werden, dass ein barrierefreier Ein-Ausstieg insbesondere an der 2. Bustür möglich ist. Folgende Maßnahmen sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle vorgesehen: Am Dickobskreuz, stadtein- und auswärts (Standort Am Propsthof) Anhebung der Gehwegbereiche. Der Radschutzstreifen wird im Bereich der Haltestellen unterbrochen. An der stadteinwärts führenden Haltestelle ist der Entfall von ca. 3 Parkplätzen notwendig. Die Haltestelle kann aufgrund des schützenswerten Baumbestands lediglich auf einer Länge von 15 m ausgebaut werden. Die Finanzierung der Ausbaumaßnahme erfolgt über Fördermittel nach § 11 (2) ÖPNVG NRW. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.01 Gemeindestraße 1.12.01.01 Verkehrsfläche, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 80.000 € 5660012019030/78.5200 Entwurf 2023/2024 Einzahlungen § 11 ÖPNVG NRW 80.000 € 5660012019030/68.1100 Entwurf 2023/2024 Investiver Finanzsaldo 0 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/nSeite 2 von 5 Seite 3 1 Lageplan Haltestelle Am Dickobskreuz (öffentlich) 2 Kasseler Sonderbord (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de