← Vorlagen

221544-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kita-Plätze im Stadtbezirk Beuel

Nummer
221544-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221544 CDU-Große Anfrage: Kita-Plätze im Stadtbezirk Beuel

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.929 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221544-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kita-Plätze im Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Kindergarten- bzw. Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
stehen im Stadtbezirk Beuel für das Betreuungsjahr ab dem 01.08.2022
zur Verfügung?
Im Kindergartenjahr 2022/2023 stehen im Stadtbezirk Beuel nach
Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte am Ledenhof in den öffentlich
geförderten Kindertageseinrichtungen ca. 510 Betreuungsplätze für unter drei
Jährige und 1.780 Plätze für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung. Darüber
hinaus werden ca. 300 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege durch
Kinder, die im Stadtbezirk Beuel leben, belegt.
2. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an sogenannten U3-Plätzen aber
auch Ü3-Plätzen für den Stadtbezirk Beuel?
Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan wurden auf Grundlage einer
umfänglichen Elternbefragung Zielversorgungsquoten für Kinder unter und über
drei Jahren festgelegt: Für Kinder unter drei Jahren wird demnach im Ergebnis
eine Versorgungsquote von 58 % in Kita oder Tagespflege und für Kinder im
Alter von drei bis unter sechs Jahren von 102% als bedarfsgerecht angesehen.
Im Stadtbezirk Beuel fehlen rechnerisch unter Berücksichtigung der
Betreuungsplätze in der neuen Kita am Ledenhof 220 U3-Betreuungsplätze.
Für Kinder ab drei Jahren sieht die Versorgungssituation besser aus, aber auch
hier fehlen rechnerisch noch ca.150 Plätze.
3. Stehen für den Stadtbezirk Beuel ausreichend Fachkräfte für die
Betreuung zur Verfügung?
Für fast alle städt. Kindertageseinrichtungen in Beuel sind aktuell lt.
Mindestbesetzung im Kinderbildungsgesetz ausreichend Fachkräfte vorhanden,
außer in den Kitas Weinheimstraße und Alte Bonner Str. bzw. Finkenweg.
Allerdings sind einige Stellen für die Förderung von Kindern mit Förderbedarfen
nicht besetzt. Darüber hinaus fehlen vorhandene Fachkräfte in den
Einrichtungen, die durch langfristige Erkrankungen oder SchwangerschaftenSeite 1 von 4
Seite 2
nicht zur Verfügung stehen.
4. Welche Auswirkungen hat das Pilotprojekt, in Spanien pädagogisches
Personal anzuwerben und wird dieses Projekt weiterverfolgt?
Im letzten Jahr konnte die Stadt Bonn 12 spanische Fachkräfte in städt.
Kindertageseinrichtungen begrüßen. Leider gehen im Sommer zwei spanische
Fachkräfte aus persönlichen Gründen wieder zurück nach Spanien.
Aufgrund der positiven Resonanz wurde ein zweites Projekt mit dem gleichen
Vermittler gestartet. Seit dem 15.08.22 kann die Stadt Bonn wieder 12
spanische Fachkräfte in Bonn begrüßen. Hiervon werden u. a. 2 in den o. g.
Einrichtungen ab dem 01.09.2022 eingesetzt.
5. Wie ist die tatsächliche Unterstützung betroffener Familien bei der
Suche wohnortnaher Plätze konkret gestaltet?
Grundsätzlich können alle Familien über das internetbasierte Elternportal KITA-
NET Bonn zunächst selbst nach einem Betreuungsplatz suchen. Hier können
die Eltern ihre Kinder das ganze Jahr auf die Wartelisten der
Kindertageseinrichtungen setzen lassen und gezielt nach wohnortnahen Kitas
suchen und bei Kindern unter drei Jahren zusätzlich seit vergangenem Sommer
ihr Interesse an einem Betreuungsplatz in Kindertagespflege mitteilen. Die
entsprechende Vormerkung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten
Termin erfolgen. Die Eltern haben einen persönlichen Zugang auf die
Anmeldedaten und erhalten über dieses System Informationen zum Stand des
Vermittlungsprozesses. Die Daten und Bewerbungen können jederzeit von den
Eltern angepasst oder geändert werden.
Sollte die selbständige Suche der Eltern nicht zum direkten Erfolg führen und
Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einem Betreuungsplatz bestehen,
können sich die Eltern an das Familienbüro wenden. Über dieses Angebot
werden sie über die Internetseite der Stadt Bonn, die FAQs in KITA-NET Bonn
und bei Absagen durch die Einrichtungen zusätzlich informiert. Im Familienbüro
wird gemeinsam mit den Eltern besprochen, ob bereits alle in Frage
kommenden Einrichtungen und ggfls. die Kindertagespflege berücksichtigt
wurden, bzw. welche Einrichtungen eventuell darüber hinaus noch in Betracht
kommen könnten. Wenn Kindertagespflege in Betracht kommt, werden die
Eltern gebeten immer auch parallel Kontakt mit dem Netzwerk
Kindertagespflege aufzunehmen.
Das Familienbüro ist aufgrund der normalen Fluktuation in einer Stadt das
ganze Jahr bemüht, Familien bei der Suche nach geeigneten und
wohnortnahen Betreuungsplätzen zu unterstützen. Mit entsprechender Geduld
konnten viele Familien in der Vergangenheit, trotz der nicht ausreichenden
Anzahl an Betreuungsplätzen, am Ende zufriedengestellt werden.
Es gibt für die Familien kein Anrecht auf einen Platz in der Wunschkita oder die
gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, trotzdem werden im Rahmen
der Verfügbarkeit immer individuelle für die Familien passende
Betreuungslösungen angestrebt.
6. Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?Seite 2 von 4
Seite 3
Die Aufnahmekriterien legt der Träger in eigener Zuständigkeit fest.
Für die städt. Kindertageseinrichtung gilt insbesondere:
• Es werden ausschließlich Kinder aus dem Stadtgebiet Bonn
aufgenommen, vorrangig aus dem näheren Wohngebiet.
• Vorrangig werden Kinder aus sozial- und wirtschaftlich benachteiligten
Bevölkerungsgruppen wegen Berufstätigkeit der Eltern sowie im letzten
Jahr vor der Einschulung berücksichtigt
• Die Altersmischung soll ebenso gewährleistet sein wie eine
Gruppenstruktur, die die Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund ermöglicht
• Geschwisterkinder können vorrangig berücksichtigt werden
7. Gibt es eine Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Trägern? Wenn
ja, wie ist diese ausgestaltet?
Das Familienbüro arbeitet mit den Leitungen aller Kindertageseinrichtungen der
unterschiedlichen Trägertypen kooperativ zusammen und ist sehr an einem
konstruktiven Austausch interessiert. Durch die Einführung von KITA-NET Bonn
wird der Bewerbungsprozess bis zum Vertrag digital ausgeführt und im System
zur Einsicht von beiden Seiten dokumentiert. Die Zusammenarbeit konnte in
den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden. Zwischenzeitlich
wenden sich einige Einrichtungsleitungen aufgrund der vertrauensvollen
Zusammenarbeit bei der Nachbelegung von Plätzen direkt wegen
Belegungsvorschlägen an das Familienbüro und nehmen Vorschläge gerne an.
Darüber hinaus arbeitet das Jugendamt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 SGB VIII gemeinsam als städtischer Träger und mit den freien
Trägern zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft dient der Koordination der
Angebote und der Vernetzung der institutionellen Akteure in der
Kindertagesbetreuung. Neben dem Jugendhilfeausschuss sind die
Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII ein zentrales Element, in dem
fachlich-inhaltliche Diskussionen geführt und die Abstimmung von geeigneten
Angeboten und Maßnahmen im Zusammenwirken der unterschiedlichen Träger
erfolgt.
8. In welchen Ortsteilen ist die Versorgung an angebotenen Kitaplätzen U3
und Ü3 in Bezug auf die Nachfrage besonders niedrig und welche
Projekte zur Schaffung von neuen Kitaplätzen sind örtlich in der
Planung?
Die Versorgungssituation ist vor allem in Holzlar und Beuel-Zentrum für Kinder
unter drei Jahren angespannt. Für Kinder über drei Jahren fehlen insbesondere
in Holzlar und LiKüRa Betreuungsplätze. Allerdings federt für Kinder aus
LiküRa ein gut ausgebautes Betreuungsangebot in Beuel-Süd in räumlicher
Nähe die angespannte Bedarfssituation ab.
Geplante Maßnahmen: Anzahl neuer Gruppen:
Erweiterung Veilchenweg 2 Gruppen
Am Ledenhof 3 Gruppen
Ersatz- und Erweiterungsbau Alte Bonner Straße 2 GruppenSeite 3 von 4
Seite 4
Ersatzbau Limpericher Str. 1 Gruppe
Ersatzbau Weinheimstr. 1 Gruppe
Perspektivisch:
Landgrabenweg
Landwirtschaftskammer Roleber
Wohnpark II – Vilich-Müldorf
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de