221543-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
OGS Plätze und Betreuungsangebote in der Rochusschule
Kerndaten
- Nummer
- 221543-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221543-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V OGS Plätze und Betreuungsangebote in der Rochusschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Vergabe der OGS-Plätze erfolgt auf Basis der durch den Rat beschlossenen Kriterien und Verfahrensregelungen für die Aufnahme in das außerunterrichtliche Angebot an Offenen Ganztagsschulen (vgl. hierzu DS 1813048) vor Ort und nicht durch das Schulamt der Bundesstadt Bonn. Die standortscharfe Planung der (neu) einzurichtenden OGS-Plätze am jeweiligen Standort für das kommende Schuljahr ist originäre Aufgabe des OGS-Trägers. Der Träger musste seine Anmeldungen zum 30. März vorlegen. Diese Frist – vom Land gesetzt – war allen Trägern bekannt. Für die OGS der Rochusschule waren zum Stichtag 184 Plätze angemeldet worden. Der Träger hat den Mehrbedarf von 11 Plätzen erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt nach dem 30. März der Verwaltung mitgeteilt. Alle vom Rat der Stadt Bonn freigegebenen OGS-Plätze wurden aus Gründen der Planungssicherheit bereits zum Zeitpunkt der vom Land vorgegebenen Frist zur Beantragung der OGS-Plätze (30. März 2022) verteilt. Das Verfahren seitens der Bezirksregierung sieht vor, dass zusätzliche OGS- Plätze (nach der vom Land gesetzten Frist zur Beantragung bis zum 30.3.22) erst am 15. Oktober der Bezirksregierung mitgeteilt werden können (sogenannte Stichtagsmeldung). Danach erhält die Verwaltung im Laufe des Novembers einen Änderungsbescheid, der etwaige zusätzliche OGS-Plätze genehmigt. Für den Fall, dass stadtweit Plätze frei werden, könnte die Rochusschule bei der Nachbesetzung von OGS-Plätzen evtl. eine Zuteilung erfahren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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