221535-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weitere Querungsmöglichkeit auf dem Fontainengraben
Kerndaten
- Nummer
- 221535-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221535-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weitere Querungsmöglichkeit auf dem Fontainengraben Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme In der Sitzung der BV Hardtberg vom 18.10.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen inwiefern am Fontainengraben zwischen Julius-Leber- Straße und Villemombler Straße Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr eingerichtet werden können. Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Grundsätzliches Querungsaufkommen und -bedarfe für den Fußverkehr ergeben sich insbesondere aus den umliegenden Nutzungen: Wohnbebauung, eine Kita (Flemingstraße) und die Entwicklungsfläche „Pandion Ville“ (insbes. Wohnen, Kita und Jugendzentrum) kennzeichnen die Umgebung, im weiteren Umfeld sind auch die Rochusschule und das Zentrum Duisdorf als relevante Start- und Zielorte zu berücksichtigen. Auf dem Fontainengraben verkehren ca. 6.622 Kfz am Tag (siehe Zählungen 15.11.2022) sowie 4 Buslinien mit ca. 12 Bussen / Stunde (in der HVZ). Mögliche Standorte für Querungen In einem Ortstermin wurden drei mögliche Standorte für Querungen identifiziert (siehe Anlage 1). Im Folgenden werden die Argumente für und gegen die entsprechenden Standorte aufgezeigt. Standort 1: Höhe Fontainengraben 22; Straßenraumquerschnitt: 9,3 m Für diesen Standort sprechen - Nähe zur Bushaltestelle „Goerdelerstr“ - Direkter, barrierefreier Anschluss an Wohnweg der Edith-Stein- Anlage Gegen diesen Standort sprechen - aufgrund der Kurvenlage eingeschränkte Sichtbeziehungen zwischen ausfahrenden Bussen (Ri. Innenstadt) und querenden zu Fuß Gehenden auf der Südseite des FontainengrabensSeite 1 von 4 Seite 2 Standort 2: Höhe Fontainengraben 18; Straßenraumquerschnitt: 9,3 m Für diesen Standort sprechen - gute Sichtbeziehungen zwischen fließendem Verkehr und querenden / wartenden zu Fuß Gehenden - mittig zwischen den vorhandenen gesicherten Querungsmöglichkeiten an den LSA Gegen diesen Standort sprechen - geringe Verbindungsfunktion im Quartier (weder nah an der Bushaltestelle „Goerdelerstr.“ noch an den Einmündungen Edith- Stein-Anlage oder Flemingstraße) - keine barrierefreie Wegebeziehung in die Wohnanlage Edith-Stein- Anlage (Treppenanlage in privatem Wegeabschnitt) Standort 3: Höhe Fontainengraben / Edith-Stein-Anlage; Straßenraumquerschnitt: 9,8 m Für diesen Standort sprechen - Wichtige Wegebeziehung u.a. vom „Pandion Ville“ in Richtung Duisdorf-Zentrum - zur Erschließung des neuen Baugebiets „Pandion Ville“ sowie des geplanten Jugendzentrums und Kindergartens sinnvoll - gute Sichtbeziehungen zwischen fließendem Verkehr und querenden / wartenden zu Fuß Gehenden Gegen diesen Standort sprechen - räumliche Nähe zur LSA an der Villemomblerstraße. Dennoch muss hier aktuell zum Erreichen der Bushaltestelle „Edith-Stein-Anlage“ (stadtauswärts) von der Edith-Stein-Anlage / vom „Pandion Ville“ kommend ein Umweg von ca. 250 m in Kauf genommen werden. Abwägung zum Standort Nach Abwägung der Argumente für die Standorte befürwortet die Verwaltung eine Querung am Standort 3, wichtiges Argument ist dabei die verbesserte fußläufige Anbindung des Baugebiets „Pandion Ville“. Bereits heute kann eine dortige Querung für die verbesserte fußläufige Anbindung der Bewohner*innen des „Pandion Ville“ an das Ortszentrum Duisdorf sorgen und kann gerade für aus der Edith-Stein-Anlage kommende Schüler*innen der Rochusschule eine verkehrsarme Alternative zur Villemombler Straße darstellen. Die Wegebeziehung zwischen Bestandswohngebieten und dem geplanten Jugendzentrum und Kindergarten (zwischen Edith-Stein-Anlage und Fritz- Bauer-Straße) wird nach Fertigstellung der Betreuungseinrichtung besonders relevant. Wahl der Querungsmöglichkeit Im Kreuzungsbereich Fontainengraben – Edith-Stein-Anlage – Flemingsstr. wurden Zählungen durchgeführt. Die Spitzenstunde (im Fuß- und Kfz-Verkehr) zwischen 15:30 und 16:30 verzeichnet 23 querende Fußgänger*innen auf 734 Kfz. Allerdings kann das geringe Querungsaufkommen im Fußverkehr auch aufSeite 2 von 4 Seite 3 eine fehlende Querungsmöglichkeit zurückgeführt werden. Mit der Schaffung einer Querungsmöglichkeit kann von einer steigenden Zahl querender Fußgänger*innen ausgegangen werden. Die Ergebnisse der Verkehrszählung würden aktuell nach R-FGÜ nicht für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) ausreichen. Allerdings können nach Punkt 2.3 (3) R-FGÜ in begründeten Ausnahmefällen FGÜs außerhalb des empfohlenen Einsatzbereiches eingerichtet werden. Diese Begründung liegt in der wichtigen Wegeverbindung („Pandion Ville“ mit 546 Wohneinheiten, Kita, Schule, Duisdorf-Zentrum) vor. Vor dem Hintergrund der Fußverkehrsförderung sollte hier von einer Angebotsplanung statt von einer Bedarfsplanung ausgegangen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher am Standort 3 auf Höhe Edith-Stein-Anlage / Flemingstraße (vorbehaltlich der finalen Zustimmung der Polizei) einen FGÜ mit Mittelinsel einzurichten. Kostenschätzung Laut R-FGÜ ist Folgendes zu beachten: „An FGÜ sollte die für den Kraftfahrzeug-Längsverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden. Beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite 8,50 m und mehr, ist dem Einbau einer Mittelinsel der Vorzug vor einer seitlichen Einengung zu geben.“ (vgl. R-FGÜ 3.1 (3)). Somit ist bei den genannten Standorten eine zusätzliche Mittelinsel vorzusehen. Zudem benötigt ein FGÜ eine zusätzliche Beleuchtung. Die Schätzkosten liegen daher bei ungefähr 18.500 € brutto. Für die Umsetzung des FGÜ und der Mittelinsel stehen grundsätzlich Mittel des Radentscheids zur Verfügung. Die exakte Positionierung des FGÜs wird im Rahmen der weiteren Planung anhand verkehrlicher und baulicher Erfordernisse bestimmt. Sonstiges Die Verwaltung verzichtet auf die gewünschte Erstellung und Übermittlung einer detaillierten Verkehrsprognose. Es lässt sich nicht zuverlässig prognostizieren, wie sich die Entwicklung des Fußverkehrs durch kleinräumige Entwicklungen beeinflussen lässt, da diese von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind. Obwohl eine Zunahme des Fußverkehrs durch weitere Bebauung zu erwarten ist, lässt sich dies nicht zuverlässig vorhersagen. Daher hat eine Prognose zum derzeitigen Zeitpunkt wenig Aussagekraft. Anlage/n 2 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4 Standort 1 Standort 2 Standort 3 Geplanter Standort Kita & JugendzentrumSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de