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221535-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Weitere Querungsmöglichkeit auf dem Fontainengraben

Nummer
221535-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,4 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221535 SPD/Grüne-Antrag: Weitere Querungsmöglichkeit auf dem Fontainengraben

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221535-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Weitere Querungsmöglichkeit auf dem
Fontainengraben
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 28.11.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
In der Sitzung der BV Hardtberg vom 18.10.2022 wurde die Verwaltung
beauftragt, zu prüfen inwiefern am Fontainengraben zwischen Julius-Leber-
Straße und Villemombler Straße Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr
eingerichtet werden können. Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Grundsätzliches
Querungsaufkommen und -bedarfe für den Fußverkehr ergeben sich
insbesondere aus den umliegenden Nutzungen: Wohnbebauung, eine Kita
(Flemingstraße) und die Entwicklungsfläche „Pandion Ville“ (insbes. Wohnen,
Kita und Jugendzentrum) kennzeichnen die Umgebung, im weiteren Umfeld
sind auch die Rochusschule und das Zentrum Duisdorf als relevante Start- und
Zielorte zu berücksichtigen.
Auf dem Fontainengraben verkehren ca. 6.622 Kfz am Tag (siehe Zählungen
15.11.2022) sowie 4 Buslinien mit ca. 12 Bussen / Stunde (in der HVZ).
Mögliche Standorte für Querungen
In einem Ortstermin wurden drei mögliche Standorte für Querungen identifiziert
(siehe Anlage 1). Im Folgenden werden die Argumente für und gegen die
entsprechenden Standorte aufgezeigt.
Standort 1: Höhe Fontainengraben 22; Straßenraumquerschnitt: 9,3 m
Für diesen Standort sprechen
- Nähe zur Bushaltestelle „Goerdelerstr“
- Direkter, barrierefreier Anschluss an Wohnweg der Edith-Stein-
Anlage
Gegen diesen Standort sprechen
- aufgrund der Kurvenlage eingeschränkte Sichtbeziehungen
zwischen ausfahrenden Bussen (Ri. Innenstadt) und querenden zu
Fuß Gehenden auf der Südseite des FontainengrabensSeite 1 von 4
Seite 2
Standort 2: Höhe Fontainengraben 18; Straßenraumquerschnitt: 9,3 m
Für diesen Standort sprechen
- gute Sichtbeziehungen zwischen fließendem Verkehr und
querenden / wartenden zu Fuß Gehenden
- mittig zwischen den vorhandenen gesicherten
Querungsmöglichkeiten an den LSA
Gegen diesen Standort sprechen
- geringe Verbindungsfunktion im Quartier (weder nah an der
Bushaltestelle „Goerdelerstr.“ noch an den Einmündungen Edith-
Stein-Anlage oder Flemingstraße)
- keine barrierefreie Wegebeziehung in die Wohnanlage Edith-Stein-
Anlage (Treppenanlage in privatem Wegeabschnitt)
Standort 3: Höhe Fontainengraben / Edith-Stein-Anlage;
Straßenraumquerschnitt: 9,8 m
Für diesen Standort sprechen
- Wichtige Wegebeziehung u.a. vom „Pandion Ville“ in Richtung
Duisdorf-Zentrum
- zur Erschließung des neuen Baugebiets „Pandion Ville“ sowie des
geplanten Jugendzentrums und Kindergartens sinnvoll
- gute Sichtbeziehungen zwischen fließendem Verkehr und
querenden / wartenden zu Fuß Gehenden
Gegen diesen Standort sprechen
- räumliche Nähe zur LSA an der Villemomblerstraße. Dennoch muss
hier aktuell zum Erreichen der Bushaltestelle „Edith-Stein-Anlage“
(stadtauswärts) von der Edith-Stein-Anlage / vom „Pandion Ville“
kommend ein Umweg von ca. 250 m in Kauf genommen werden.
Abwägung zum Standort
Nach Abwägung der Argumente für die Standorte befürwortet die Verwaltung
eine Querung am Standort 3, wichtiges Argument ist dabei die verbesserte
fußläufige Anbindung des Baugebiets „Pandion Ville“. Bereits heute kann eine
dortige Querung für die verbesserte fußläufige Anbindung der Bewohner*innen
des „Pandion Ville“ an das Ortszentrum Duisdorf sorgen und kann gerade für
aus der Edith-Stein-Anlage kommende Schüler*innen der Rochusschule eine
verkehrsarme Alternative zur Villemombler Straße darstellen. Die
Wegebeziehung zwischen Bestandswohngebieten und dem geplanten
Jugendzentrum und Kindergarten (zwischen Edith-Stein-Anlage und Fritz-
Bauer-Straße) wird nach Fertigstellung der Betreuungseinrichtung besonders
relevant.
Wahl der Querungsmöglichkeit
Im Kreuzungsbereich Fontainengraben – Edith-Stein-Anlage – Flemingsstr.
wurden Zählungen durchgeführt. Die Spitzenstunde (im Fuß- und Kfz-Verkehr)
zwischen 15:30 und 16:30 verzeichnet 23 querende Fußgänger*innen auf 734
Kfz. Allerdings kann das geringe Querungsaufkommen im Fußverkehr auch aufSeite 2 von 4
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eine fehlende Querungsmöglichkeit zurückgeführt werden. Mit der Schaffung
einer Querungsmöglichkeit kann von einer steigenden Zahl querender
Fußgänger*innen ausgegangen werden.
Die Ergebnisse der Verkehrszählung würden aktuell nach R-FGÜ nicht für
einen Fußgängerüberweg (FGÜ) ausreichen. Allerdings können nach Punkt 2.3
(3) R-FGÜ in begründeten Ausnahmefällen FGÜs außerhalb des empfohlenen
Einsatzbereiches eingerichtet werden. Diese Begründung liegt in der wichtigen
Wegeverbindung („Pandion Ville“ mit 546 Wohneinheiten, Kita, Schule,
Duisdorf-Zentrum) vor.
Vor dem Hintergrund der Fußverkehrsförderung sollte hier von einer
Angebotsplanung statt von einer Bedarfsplanung ausgegangen werden. Die
Verwaltung empfiehlt daher am Standort 3 auf Höhe Edith-Stein-Anlage /
Flemingstraße (vorbehaltlich der finalen Zustimmung der Polizei) einen FGÜ
mit Mittelinsel einzurichten.
Kostenschätzung
Laut R-FGÜ ist Folgendes zu beachten: „An FGÜ sollte die für den
Kraftfahrzeug-Längsverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens
6,50 m beschränkt werden. Beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite 8,50 m und
mehr, ist dem Einbau einer Mittelinsel der Vorzug vor einer seitlichen
Einengung zu geben.“ (vgl. R-FGÜ 3.1 (3)). Somit ist bei den genannten
Standorten eine zusätzliche Mittelinsel vorzusehen. Zudem benötigt ein FGÜ
eine zusätzliche Beleuchtung. Die Schätzkosten liegen daher bei ungefähr
18.500 € brutto.
Für die Umsetzung des FGÜ und der Mittelinsel stehen grundsätzlich Mittel des
Radentscheids zur Verfügung. Die exakte Positionierung des FGÜs wird im
Rahmen der weiteren Planung anhand verkehrlicher und baulicher
Erfordernisse bestimmt.
Sonstiges
Die Verwaltung verzichtet auf die gewünschte Erstellung und Übermittlung
einer detaillierten Verkehrsprognose. Es lässt sich nicht zuverlässig
prognostizieren, wie sich die Entwicklung des Fußverkehrs durch kleinräumige
Entwicklungen beeinflussen lässt, da diese von einer Vielzahl von Faktoren
abhängig sind. Obwohl eine Zunahme des Fußverkehrs durch weitere
Bebauung zu erwarten ist, lässt sich dies nicht zuverlässig vorhersagen. Daher
hat eine Prognose zum derzeitigen Zeitpunkt wenig Aussagekraft.
Anlage/n
2 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4
Standort 1 Standort 2
Standort 3
Geplanter Standort
Kita & JugendzentrumSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de