221530-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Straße; hier: Baumfällung
Kerndaten
- Nummer
- 221530-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221530-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz- Bauer-Straße; hier: Baumfällung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Am 25.8.2022 wurde mit Beschlussvorlage DS-Nr. 221292 vom Rat der Stadt Bonn der Vorplanung zum Neubau der Kindertagesstätte mit Jugendzentrum Fritz-Bauer-Straße zugestimmt. In dieser Vorlage wurde bereits darauf hingewiesen, dass es sich bei den zu fällenden Bäumen im Bereich an der Edith-Stein-Anlage im nordöstlichen Teil des Grundstücks überwiegend um Hainbuchen handelt, die in ihrer Funktion nicht als Bäume gepflanzt wurden. Der überwiegende Teil des aufgenommenen Bestandes ist fehlentwickelt, einseitig und lässt sich nicht mehr durch fachgerechte Schnittmaßnahmen in einen annähernd artgerechten Entwicklungsstand bringen. In der Vorlage wurde angekündigt, dass im Rahmen der Entwurfs-/ Genehmigungsplanung deshalb die Fällgenehmigung beantragt werden soll. Es wurde darauf hingewiesen, dass alle Bäume auf dem Grundstück ersetzt werden und dass darüber hinaus weitere Anpflanzungen unter dem Aspekt von ökologischer Vielfalt geplant sind. Weiterhin ist geplant, dass die Stützwand zwischen Kita und Jugendzentrum eine Fassadenbegrünung erhält und an den Fassaden Nisthilfen als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung angebracht werden. Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung Die neue Nutzung des Grundstücks – hier öffentliches Gebäude einer Kita mit Jugendzentrum- erfordert eine neue barrierefreie Erschließung. Dies ist wegen des starken Geländeversprungs von der Fritz-Bauer-Straße aus nicht möglich. Rettungsfahrzeuge und Behindertenparkplätze sowie die fußläufige und Radfahrerschließung müssen deshalb von der Edith-Stein-Anlage erfolgen. Die Abstimmung darüber ist mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. erfolgt. Alle weiteren notwendigen Stellplätze sowie die Stellplätze für die Müllcontainer sind folgerichtig ebenfalls von der Edith-Stein-Anlage geplant. Die Zuwege selbst sind auf den Wendekreis am Ende der Edith-Stein-Anlage, die bestehenden öffentlichen Stellplätze und das bestehende Trafohäuschen optimal abgestimmt. Auch die Baustelleneinrichtung mit Zulieferung undSeite 1 von 2 Seite 2 Abtransport wird nur von der Edith-Stein-Anlage aus möglich sein. Selbst ein Verschieben des Baukörpers auf dem Grundstück verändert diesen Sachverhalt nicht. Der Baukörper wurde innerhalb der nach Bebauungsplan zulässigen Fläche so platziert, dass eine größtmögliche umzäunte Spielfläche, wie sie ein Kindergartengelände erfordert, entsteht. So ist ein ca. 1.660 qm großer Spielbereich für die Kindertagesstätte geplant. Das Grundstück ist gerade im Bereich an der Fritz-Bauer-Straße stark geböscht, sodass das Hanggelände für das Spiel der Kinder in Teilen nur eingeschränkt nutzbar ist. Damit entspricht die tatsächliche nutzbare Spielfläche in etwa der Forderung des Jugendamtes von mind. 1.224 qm. Der getrennte Freizeitbereich für das Jugendzentrum mit 565 qm entspricht ebenfalls der geforderten Größe von mind. 500 qm. Baumbewertung: Die Bestandsbäume des Bauvorhabens Kita und Jugendzentrum Fritz-Bauer- Straße wurden im Termin am 28.11.2022 erneut im Winterzustand in Augenschein genommen. Entwicklungsfähigkeit, Vitalität und Verkehrssicherheit wurden bei einem zu prüfenden Erhalt von Einzelbäumen unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung ergänzend zur Gründatenliste Az.:62-210116 vom 27.04.2022 bewertet. Die Hainbuche (Baum-Nr. 32) an der Nordseite des Grundstückes an der Edith- Stein-Anlage ist aufgrund der für die geplante Nutzung zwingenden Lage für Müllaufstellfläche, Parkplätze und die barrierefreie Erschließung des Grundstückes nicht zu erhalten. Die unmittelbar angrenzende Baumgruppe von Scheinakazien, Krim-Linde und Hainbuchen (Baum-Nr. 15, 19, 20, 21, 22, 34, 38, 39, 40 und 41) ist unabhängig von der konkreten Planung aufgrund des mangelhaften Zustandes und des großen Geländeunterschiedes der Zugangsbereiche ebenfalls nicht zu erhalten. Nach dem weiteren Ortstermin mit dem beauftragten Freianlagenplanungsbüro am 08.12.2022 hinsichtlich Höhenlage und Kronentraufbereich, soll nun versucht werden trotz des Fehlens eines artgerechten Kronenaufbaus unter Vorbehalt drei satzungsgeschützte Hainbuchen (Baum-Nr. 11, 42 und 43) am westlichen Ende des Grundstückes an der Edith-Stein-Anlage vorerst in die weitere Planung zu integrieren. Jedoch kann erst mit der finalen Ausführung entschieden werden, ob durch möglichst große bestandsschonende Abwicklung der Bauarbeiten, ein Erhalt dieser drei Bäume möglich ist. Zum Zeitplan: Es ist geplant, die Entwurfsplanung der BV Hardtberg zur Entscheidung am 28.2.2023 vorzustellen. Jegliche Änderung würde Zeitverzug und damit eine Kostenerhöhung zur Folge haben. Die Betreuungsplätze für die Kindertagesstätte im Neubaugebiet werden dringend benötigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de