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221522-03 · Mitteilungsvorlage

Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb - Neubewertung der Kosten

Nummer
221522-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.06.2026
Letzte Änderung
26.10.2026
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.07.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 08.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221522 Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb.

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221522-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn
Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden
Betrieb - Neubewertung der Kosten
Beratungsfolge
Rat 09.07.2026 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 08.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nachdem am 27.10.2022 im Rat der Entwurf, sowie die Vergabe an einen
GU/TU beschlossen wurde, sollten die Verträge mit den beauftragten Fachin-
genieuren, aufgrund der geänderten Ausschreibungsbedingungen neu verhan-
delt werden. Dieser Prozess mit juristischer Unterstützung hat viel Zeit in An-
spruch genommen. Trotzdem konnte keine Einigung über Vertragsänderungen
erzielt werden. Deshalb wurden nach der Baugenehmigung Ende 2023 keine
weiteren Leistungsphasen abgerufen.
Die Zusammenarbeit endete damit und es sollte ein Generalplaner eingeschal-
tet werden.
Bei der anschließenden Ausschreibung für den Generalplaner wurden keine
Angebote abgegeben, weshalb das Vergabeverfahren aufgehoben werden
musste.
Alternativ konnte ein Büro mit der Funktionalausschreibung und dem Vergabe-
verfahren für den GU/TU beauftragt werden.
Das zweistufige Vergabeverfahren für den GU/TU wird zurzeit durchgeführt.
Die Veröffentlichung hat stattgefunden. Mitte Mai können die Teilnahmeanträge
eingereicht werden. Die zweite Stufe erfolgt nach Auswertung der Anträge und
dauert einschließlich Kalkulationszeit, erstem Angebot, Verhandlungsrunde,
Überarbeitung der Angebote, Auswertung, Stillhaltefrist und Beauftragung bis
Ende Dezember.
Anfang 2027 wird der beauftragte Generalunternehmer die Ausführungspla-
nung beginnen. Nach Erstellung und Prüfung ist mit dem Baubeginn Mitte 2027
zu rechnen.
Aufgrund des vorgenannten Verlaufs im Projekt musste die Kostenberechnung
von 07/2022 neu bewertet werden. Durch Baupreissteigerungen seit 07/2022,
einem errechneten Risikozuschlag, üblichen Preissteigerungen bis 2032 und
einem GU-Zuschlag ist mit einer Erhöhung der Kosten, um insgesamt ca. 8,5
Mio. € zu rechnen. Die errechnete Gesamtsumme für die Maßnahme beläuft
sich heute auf insgesamt rund 68 Mio. € (siehe Anlage Baubeschreibung mit
Kostengegenüberstellung).
Zur Überprüfung der Ausführungsplanung des Generalunternehmers sowie zur
Kontrolle der Bauausführung müssen noch Aufträge erteilt werden. TrotzdemSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gehen wir davon aus, dass die Baunebenkosten gegenüber der ursprünglichen
Kostenberechnung nicht steigen werden.
Die letztmalige Abruffrist für das Förderdarlehen der KFW-Bank in Höhe von
9,174 Mio. € mit einem Tilgungszuschuss von 1.390 Mio. € ist am 04.03.2026
abgelaufen und konnte nicht verlängert werden. Aktuell gibt es keine Förde-
rung, für die das Gebäude die Anforderungen des Programms erfüllt. Es wird
weiterhin nach alternativen Förderprogrammen gesucht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de