221521 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Ausbauplanung Gerichtsweg
Kerndaten
- Nummer
- 221521
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 08.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner des Gerichtsweges. Vorstellung der Ausbauplanung zur grundhaften Erneuerung Gerichtsweges zwischen Königswinterer Straße und Rastenweg Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn beabsichtigt eine grundhafte Erneuerung des Gerichtsweges in Küdinghoven/Ramersdorf und lädt Sie zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ausbauplanung ein. Das Bauvorhaben wurde von der Bezirksvertretung Beuel am 18.12.2018 unter der DS-Nummer 1813134 beschlossen. Die Stadtverwaltung bietet mit dieser Veranstaltung die Möglichkeit, sich über die Maßnahme zu informieren und weitere Anregungen zu geben. Im Rahmen der Veranstaltung sollen allgemeine Fragen zur Planung und zu den Beiträgen geklärt werden. Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am 12. September 2022 um 17:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bonn-Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn statt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 100 Personen begrenzt. Daher wird um eine vorherige Anmeldung bis zum 05. September 2022 bei Frau Aysen Tarhan (aysen.tarhan@bonn.de) gebeten. Weiterhin ist es wünschenswert, wenn möglichst nur ein/e Vertreter/in pro Haushalt an der Veranstaltung teilnimmt, um vielen Haushalten die Teilnahme zu ermöglichen. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der vom Gerichtsweg erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Herstellung einer Mischfläche ermittelt: - 22,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung - 28,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung - 32,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei dreigeschossiger Bebauung.Seite 1 von 2 Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Nach derzeitigem Stand beträgt die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen 100% der umlagefähigen Kosten. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Straßenbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 2E, Aufzugsgruppe 3 Aysen Tarhan, Telefon 0228-77 2251 aysen.tarhan@bonn.de Alle Fragen zu den Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) Straßenausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Sarah Bierbrauer, Telefon 0228-77 2237 sarah.bierbrauer@bonn.de. Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im August 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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