221518 · Beschlussvorlage
Wettbewerb Neubebauung Ollenhauerstraße 4 – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als Gäste im Preisgericht
Kerndaten
- Nummer
- 221518
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.10.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 221518 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wettbewerb Neubebauung Ollenhauerstraße 4 – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als Gäste im Preisgericht Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Als beratende Mitglieder im Auswahlgremium des Wettbewerbes für eine Neubebauung der Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt: Mitglied Auswahlgremium (beratend) Stellvertretung 1. Rainer Grotegut -Grüne- 1. Dr. Daniel Rutte -Grüne- 2. Gabriel Kunze -SPD- 2. Jochen Reeh-Schall -SPD- 3. Bert Moll -CDU- 3. Arno Hospes -CDU- Begründung Anlass Die Kreer Development GmbH beabsichtigt ihre ca. 5.150 m² große Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 neu zu entwickeln. Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat am 24.11.2021 den Zielbeschluss mit Maßgaben gefasst; u. a. einen zweiphasigen Wettbewerb unter Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Flächen in der ersten Ideenphase durchzuführen (siehe DS-Nr. 202202). Ziel der Planung Für die Neuentwicklung soll die bestehende Bebauung, die nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Büroimmobilie entspricht, niedergelegt werden und entsprechend den Zielen der Rahmenplanung Bundesviertel soll stattdessen, ein Hochhaus von ca. 40 m mit angrenzender Bebauung errichtetSeite 1 von 2 Seite 2 werden. Wettbewerb Für die Neubebauung wird ein zweiphasiger Wettbewerb ausgelobt. In der ersten Phase wird von den teilnehmenden Büros ein städtebauliches Konzept für das Vorhabengrundstück Ollenhauerstraße 4 sowie der angrenzenden Flächen Ollenhauerstraße 2 und Baunscheidtstraße eingefordert. In der zweiten Phase wird für das Baugrundstück ein Realisierungsvorschlag für ein Bürohochhaus mit öffentlich zugänglicher Nutzung im Erdgeschoss erwartet. Die Grundrisse sind so zu planen, dass eine spätere Umwidmung als Wohnraum möglich ist. Dem Hochhaus zugeordnet soll ein Quartiersplatz entstehen. Die sogenannte „Plaza“ soll nicht nur als attraktiver Freiraum Anziehungspunkt für das gesamte Quartier sein, sondern auch verbindender Raum für die angrenzenden Grundstücke. Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Gäste und ihre jeweilige Vertretung werden zur Sitzung des Auswahlgremiums im Wettbewerbsverfahren eingeladen. Vom Rat sollen drei beratende Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de