221516 · Beschlussvorlage
Fußgängerüberweg in den Farben eines Regenbogens (Bezug zur Vorlage DS 211565)
Kerndaten
- Nummer
- 221516
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221516 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Fußgängerüberweg in den Farben eines Regenbogens (Bezug zur Vorlage DS 211565) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, in dem neuen Fußgängerzonenabschnitt der Maximilianstraße zwischen der Wesselstraße und der Südüberbauung den Übergangsbereich von der Innenstadt auf den ZOB in den Farben eines Regenbogens zu gestalten. Begründung Die Bezirksvertretung Bonn hat in der Sitzung vom 08.02.2022 folgenden Beschluss gefasst (DS211565): Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Anbringung der Regenbogenfarben auf der Verkehrsfläche entweder auf dem Fußgängerüberweg unmittelbar vor dem Hbf oder in den Zwischenräumen eines Zebrastreifens der unmittelbaren Umgebung oder im Eingangsbereich zur Fußgängerzone zwischen Urban Soul und Südüberbauung zu erarbeiten und der Bezirksvertretung zeitnah vorzustellen. Die Verwaltung schlägt nun vor, einen Übergang in den Farben eines Regenbogens in dem im Beschlussvorschlag genannten Bereich der Maximilianstraße folieren zu lassen (Fotos sind in der Anlage beigefügt). Dieser Teil der Maximilianstraße gehört zum Fußgängerbereich, in dem Fußgänger*innen grundsätzlich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden bevorrechtigt sind. Dies gilt auch gegenüber dem von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr zulässigem Lieferverkehr. Ein Fußgängerbereich bietet sich aus Sicht der Verwaltung aus Gründen der Verkehrssicherheit an, da ein solcher Überweg in den Farben eines Regenbogens den Eindruck erwecken kann, dass es sich um einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) im Sinne der StVO handelt. Dies könnte sowohl im fließenden wie auch im Fußgängerverkehr zu Irritationen und zu einer Unfallgefahr führen, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Insofern ist eine Straße, in der normaler Kraftfahrzeugverkehr ohne generelle Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs zugelassen ist, für ein solches Vorhaben nicht geeignet.Seite 1 von 3 Seite 2 Auch der Bereich in der Poststraße zwischen Südüberbauung und den Neubau „Urban Soul“ ist nach ämterübergreifender Abstimmung aufgrund der Eigenschaften der Pflasterung und den hier intensiveren Reinigungsarbeiten nicht geeignet. Da der neue Fußgängerbereich der Maximilianstraße baulich noch nicht umgestaltet ist und optisch weiterhin eine Fahrbahn und Gehwege erkennen lässt, würde dieser Bereich durch den Überweg in den Farben eines Regenbogens aus Sicht der Verwaltung kurzfristig und einfach etwas aufgewertet werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der Überweg von sehr vielen Passanten wahrgenommen wird, da der Bereich zwischen der Innenstadt und dem ZOB stark frequentiert wird. Der Überweg in den Farben eines Regenbogens würde von der Fa. Asphalt Art International GmbH als Spende auf der Fahrbahn foliert. Die Verwaltung wird eine Spendenquittung ausstellen. Der Gegenwert der Spende beträgt ca. 1.500 EUR. Die Folien sind zertifiziert und unter Sicherheitsaspekten (Rutschgefahr, Griffigkeit) abgenommen und zugelassen. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung das Aufbringen des Überwegs in Regenbogenfarben in Auftrag geben. Anlage/n 1 Fußgängerüberweg Maximilianstraße (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de