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221516 · Beschlussvorlage

Fußgängerüberweg in den Farben eines Regenbogens (Bezug zur Vorlage DS 211565)

Nummer
221516
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 221516-01 Fußgängerüberweg in den Farben eines Regenbogens (Bezug zur Vorlage DS 211565)

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Beschlussvorlage
öffentlich
221516
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Fußgängerüberweg in den Farben eines
Regenbogens (Bezug zur Vorlage DS 211565)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem neuen Fußgängerzonenabschnitt der
Maximilianstraße zwischen der Wesselstraße und der Südüberbauung den
Übergangsbereich von der Innenstadt auf den ZOB in den Farben eines
Regenbogens zu gestalten.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bonn hat in der Sitzung vom 08.02.2022 folgenden
Beschluss gefasst (DS211565):
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Anbringung der
Regenbogenfarben auf der Verkehrsfläche entweder auf dem
Fußgängerüberweg unmittelbar vor dem Hbf oder in den Zwischenräumen
eines Zebrastreifens der unmittelbaren Umgebung oder im Eingangsbereich zur
Fußgängerzone zwischen Urban Soul und Südüberbauung zu erarbeiten und
der Bezirksvertretung zeitnah vorzustellen.
Die Verwaltung schlägt nun vor, einen Übergang in den Farben eines
Regenbogens in dem im Beschlussvorschlag genannten Bereich der
Maximilianstraße folieren zu lassen (Fotos sind in der Anlage beigefügt).
Dieser Teil der Maximilianstraße gehört zum Fußgängerbereich, in dem
Fußgänger*innen grundsätzlich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden
bevorrechtigt sind. Dies gilt auch gegenüber dem von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zulässigem Lieferverkehr. Ein Fußgängerbereich bietet sich aus Sicht der
Verwaltung aus Gründen der Verkehrssicherheit an, da ein solcher Überweg in
den Farben eines Regenbogens den Eindruck erwecken kann, dass es sich um
einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) im Sinne der StVO handelt. Dies
könnte sowohl im fließenden wie auch im Fußgängerverkehr zu Irritationen und
zu einer Unfallgefahr führen, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Insofern ist
eine Straße, in der normaler Kraftfahrzeugverkehr ohne generelle
Bevorrechtigung des Fußgängerverkehrs zugelassen ist, für ein solches
Vorhaben nicht geeignet.Seite 1 von 3
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Auch der Bereich in der Poststraße zwischen Südüberbauung und den Neubau
„Urban Soul“ ist nach ämterübergreifender Abstimmung aufgrund der
Eigenschaften der Pflasterung und den hier intensiveren Reinigungsarbeiten
nicht geeignet.
Da der neue Fußgängerbereich der Maximilianstraße baulich noch nicht
umgestaltet ist und optisch weiterhin eine Fahrbahn und Gehwege erkennen
lässt, würde dieser Bereich durch den Überweg in den Farben eines
Regenbogens aus Sicht der Verwaltung kurzfristig und einfach etwas
aufgewertet werden. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der Überweg von
sehr vielen Passanten wahrgenommen wird, da der Bereich zwischen der
Innenstadt und dem ZOB stark frequentiert wird.
Der Überweg in den Farben eines Regenbogens würde von der Fa. Asphalt Art
International GmbH als Spende auf der Fahrbahn foliert. Die Verwaltung wird
eine Spendenquittung ausstellen. Der Gegenwert der Spende beträgt ca. 1.500
EUR. Die Folien sind zertifiziert und unter Sicherheitsaspekten (Rutschgefahr,
Griffigkeit) abgenommen und zugelassen.
Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung das Aufbringen des
Überwegs in Regenbogenfarben in Auftrag geben.
Anlage/n
1 Fußgängerüberweg Maximilianstraße (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de