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221515 · Dringlichkeitsantrag

FDP-Dringlichkeitsantrag Modell-Experiment "Städtische Eigenreinigung" umgehend beenden

Nummer
221515
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
08.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.08.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 28.09.2022 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
221515
Antragsteller/in:
Bernd Bollmus
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
05.08.2022
FDP-Dringlichkeitsantrag Modell-Experiment
"Städtische Eigenreinigung" umgehend beenden
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Verschärfung der Haushaltslage hat sich erst in der zweiten Hälfte des Juli
abgezeichnet. Daraufhin ist es natürlich dringlich, keine Verpflichtungen für ein
derartiges Experiment einzugehen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung, namentlich das Städtische Gebäudemanagement (SGB), wird
aufgefordert, das Experiment eines Modell-Projekts zur städtischen
Eigenreinigung ausgewählter Liegenschaften nicht umzusetzen und sofort zu
beenden. Die Reinigung der für das Experiment ausgewählten Liegenschaften
wird weiterhin durch externe Firmen in Beachtung der vom SGB entwickelten
Auswahlkriterien und regelmäßiger Ergebnis-Überprüfungen in den
Liegenschaften vorgenommen.
Begründung
Das SGB teilt in der Mitteilungsvorlage 221073 mit, dass die Reinigung der
zunächst ausgewählten drei Schulen und einer Kita mit 659.500 € jährlich zu
Buche schlägt, während deren derzeitige Reinigung durch externe Firmen nur
152.350 € kostet; dazu kommen für die Stadt noch 32.000 € für die
Erstausstattung mit Geräten und Kosten noch unbekannten Umfangs für die
Notwendigkeit im SGB selbst mit eigenem Personal eine Struktur zur
Koordinierung und Steuerung der Reinigungskräfte aufzubauen - und das bei
der ohnehin katastrophalen Personalsituation im SGB.
Eine sachliche Notwendigkeit für ein derartiges Experiment gibt es schon allein
deshalb nicht, weil in den letzten Jahren sich das SGB (auch angeregt durch
Diskussionen im Betriebsausschuss) mit erkennbarem Erfolg regelmäßig um
bessere Reinigungsleistungen und korrekte Arbeitsbedingungen für die
Reinigungskräfte sowie die Kontrolle der vertraglichen Vereinbarung mit den
Firmen gesorgt hat. Die Einschätzung des SGB in der schon zitierten
Mitteilungsvorlage, dass sich die Reinigungsqualität durch eine Umstellung von
der Fremd- auf Eigenreinigung nicht weiter verbessern lässt, kann daher nur
Zustimmung finden, insbesondere auch die Beobachtung, dass sich dieSeite 1 von 2
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Reinigungsleistungen in den letzten Jahren signifikant verbessert haben und
die in der Vergangenheit geäußerte grundsätzliche Kritik an der durchgeführten
Fremdreinigung der Objekte inzwischen nicht mehr besteht. Das in Auftrag
gegebene Modellprojekt ignoriert all diese Erkenntnisse. Auch die
Organisationsuntersuchung des SGB vor drei Jahren hat Hinweise für
Verbesserungen ergeben, die zwischenzeitlich vom SGB umgesetzt worden
sind, aber eine mögliche Einführung städtischer Eigenreinigung auch nicht
ansatzweise befürwortet.
Offenkundig waren bei dem Wunsch, ein derartiges Modell-Experiment
durchzuführen, nicht sachliche Erwägungen maßgebend und schon gar nicht
eine sparsame Haushaltsführung. Dies ist den Bonner Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern nicht zuzumuten. Vor diesem Hintergrund, insbesondere der
exorbitanten Kosten, ist der Stopp des sogenannten Modell-Versuchs
unabdingbar.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de