221515 · Dringlichkeitsantrag
FDP-Dringlichkeitsantrag Modell-Experiment "Städtische Eigenreinigung" umgehend beenden
Kerndaten
- Nummer
- 221515
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 08.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 221515 Antragsteller/in: Bernd Bollmus FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 05.08.2022 FDP-Dringlichkeitsantrag Modell-Experiment "Städtische Eigenreinigung" umgehend beenden Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Verschärfung der Haushaltslage hat sich erst in der zweiten Hälfte des Juli abgezeichnet. Daraufhin ist es natürlich dringlich, keine Verpflichtungen für ein derartiges Experiment einzugehen. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung, namentlich das Städtische Gebäudemanagement (SGB), wird aufgefordert, das Experiment eines Modell-Projekts zur städtischen Eigenreinigung ausgewählter Liegenschaften nicht umzusetzen und sofort zu beenden. Die Reinigung der für das Experiment ausgewählten Liegenschaften wird weiterhin durch externe Firmen in Beachtung der vom SGB entwickelten Auswahlkriterien und regelmäßiger Ergebnis-Überprüfungen in den Liegenschaften vorgenommen. Begründung Das SGB teilt in der Mitteilungsvorlage 221073 mit, dass die Reinigung der zunächst ausgewählten drei Schulen und einer Kita mit 659.500 € jährlich zu Buche schlägt, während deren derzeitige Reinigung durch externe Firmen nur 152.350 € kostet; dazu kommen für die Stadt noch 32.000 € für die Erstausstattung mit Geräten und Kosten noch unbekannten Umfangs für die Notwendigkeit im SGB selbst mit eigenem Personal eine Struktur zur Koordinierung und Steuerung der Reinigungskräfte aufzubauen - und das bei der ohnehin katastrophalen Personalsituation im SGB. Eine sachliche Notwendigkeit für ein derartiges Experiment gibt es schon allein deshalb nicht, weil in den letzten Jahren sich das SGB (auch angeregt durch Diskussionen im Betriebsausschuss) mit erkennbarem Erfolg regelmäßig um bessere Reinigungsleistungen und korrekte Arbeitsbedingungen für die Reinigungskräfte sowie die Kontrolle der vertraglichen Vereinbarung mit den Firmen gesorgt hat. Die Einschätzung des SGB in der schon zitierten Mitteilungsvorlage, dass sich die Reinigungsqualität durch eine Umstellung von der Fremd- auf Eigenreinigung nicht weiter verbessern lässt, kann daher nur Zustimmung finden, insbesondere auch die Beobachtung, dass sich dieSeite 1 von 2 Seite 2 Reinigungsleistungen in den letzten Jahren signifikant verbessert haben und die in der Vergangenheit geäußerte grundsätzliche Kritik an der durchgeführten Fremdreinigung der Objekte inzwischen nicht mehr besteht. Das in Auftrag gegebene Modellprojekt ignoriert all diese Erkenntnisse. Auch die Organisationsuntersuchung des SGB vor drei Jahren hat Hinweise für Verbesserungen ergeben, die zwischenzeitlich vom SGB umgesetzt worden sind, aber eine mögliche Einführung städtischer Eigenreinigung auch nicht ansatzweise befürwortet. Offenkundig waren bei dem Wunsch, ein derartiges Modell-Experiment durchzuführen, nicht sachliche Erwägungen maßgebend und schon gar nicht eine sparsame Haushaltsführung. Dies ist den Bonner Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zuzumuten. Vor diesem Hintergrund, insbesondere der exorbitanten Kosten, ist der Stopp des sogenannten Modell-Versuchs unabdingbar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de