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221510 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

Nummer
221510
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.08.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 288,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221510-01 ST Bürgerantrag: Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

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Text anzeigen (2.473 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221510
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
04.08.2022
Bürgerantrag: Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.09.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir stellen den Bürgerantrag in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft
rechtsrheinischer Bürgervereine (ARGE), dass die Stadt bei der NRW-
Landesregierung beantragt, die Änderung des § 24 Abs.1 Satz 1 der
Gemeindeverordnung wieder rückgängig zu machen und in seine alte Form
zurückzuführen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Frau Katja Dörner
Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2
53111 Bonn 04. August 2022
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Sehr geehrte Frau Dörner,
Wir, und stellen den Bürgerantrag in Absprache mit der
Arbeitsgemeinschaft rechtsrheinischer Bürgervereine (ARGE), dass die Stadt bei der NRW-
Landesregierung beantragt, die Änderung des § 24 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeverrordnung wieder
rückgängig zu machen und in seine alte Form zurückzuführen.
Begründung
Das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde unter anderem im § 24
Abs.1Satz 1 der Gemeindeverordnung am 01.12.2021 durch die damalige schwarz/gelbe
Landesregierung in NRW dahingehend geändert, dass ab sofort nur noch "natürliche" Personen
Bürgeranträge an die Stadträte bzw. die Bezirksvertretungen stellen dürfen.
Das heißt einfach formuliert: Eingetragene Vereine dürfen keine Anträge mehr an den Rat oder die
Bezirksvertretung stellen. Es sind nur noch einzelne Bürger aus den Gemeinden (sogenannte
"natürliche" Personen) dazu berechtigt.
Dieses stellt in Zukunft alle eingetragenen Vereine vor große Probleme.
Unter anderem werden dadurch Bürgervereine in ihrer Arbeit beschnitten, da sie der
Verantwortung ihrer Mitglieder und Bürger stehen.
Wir sehen diese Änderung als nicht demokratisch an, da durch diese neue Verordnung nicht geklärt
ist, ob der Antragssteller als "natürliche" Person auch in der juristischen Verantwortung der
Antragsentscheidung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsgemeinschaft rechtsrheinischer Bürgervereine
Bürgerverein Geislar e.V. Bürgerverein Ramersdorf e.V.Seite 2 von 2

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