221510 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Kerndaten
- Nummer
- 221510
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221510 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 04.08.2022 Bürgerantrag: Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir stellen den Bürgerantrag in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft rechtsrheinischer Bürgervereine (ARGE), dass die Stadt bei der NRW- Landesregierung beantragt, die Änderung des § 24 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeverordnung wieder rückgängig zu machen und in seine alte Form zurückzuführen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Frau Katja Dörner Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Berliner Platz 2 53111 Bonn 04. August 2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Dörner, Wir, und stellen den Bürgerantrag in Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft rechtsrheinischer Bürgervereine (ARGE), dass die Stadt bei der NRW- Landesregierung beantragt, die Änderung des § 24 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeverrordnung wieder rückgängig zu machen und in seine alte Form zurückzuführen. Begründung Das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurde unter anderem im § 24 Abs.1Satz 1 der Gemeindeverordnung am 01.12.2021 durch die damalige schwarz/gelbe Landesregierung in NRW dahingehend geändert, dass ab sofort nur noch "natürliche" Personen Bürgeranträge an die Stadträte bzw. die Bezirksvertretungen stellen dürfen. Das heißt einfach formuliert: Eingetragene Vereine dürfen keine Anträge mehr an den Rat oder die Bezirksvertretung stellen. Es sind nur noch einzelne Bürger aus den Gemeinden (sogenannte "natürliche" Personen) dazu berechtigt. Dieses stellt in Zukunft alle eingetragenen Vereine vor große Probleme. Unter anderem werden dadurch Bürgervereine in ihrer Arbeit beschnitten, da sie der Verantwortung ihrer Mitglieder und Bürger stehen. Wir sehen diese Änderung als nicht demokratisch an, da durch diese neue Verordnung nicht geklärt ist, ob der Antragssteller als "natürliche" Person auch in der juristischen Verantwortung der Antragsentscheidung steht. Mit freundlichen Grüßen Arbeitsgemeinschaft rechtsrheinischer Bürgervereine Bürgerverein Geislar e.V. Bürgerverein Ramersdorf e.V.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de