221504-07 · Mitteilungsvorlage
Ausschreibungsergebnis Carsharing
Kerndaten
- Nummer
- 221504-07
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221504-07 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ausschreibungsergebnis Carsharing Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die Umsetzung der Erweiterung des Carsharing- Angebotes durch die Einrichtung von 155 stationsbasierten Carsharing- Stellplätzen in 2023. Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen: Am 01.09.2020 hat der Rat die 3. Sondernutzungssatzungsänderung (3. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, DS 201316) beschlossen. Die erlassene Sondernutzungssatzungsänderung ermöglichte die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das stationsbasierte Carsharing im Stadtgebiet und zugleich die Erhebung von Sondernutzungsgebühren. Die Stadtverwaltung Bonn hat den Rat der Stadt Bonn zu seiner Sitzung am 28.06.2021 mit der Mitteilungsvorlage DS 210434 (Erweiterung des Carsharing- Angebotes in Bonn) über das weitere Vorgehen, d.h. die geplante Ausschreibung der Carsharing-Stellplätze, informiert. Das vorgeschlagene Verfahren wurde auf Grundlage eines Antrags (DS 211023) sowie eines Dringlichkeitsantrags (DS 211043) der Fraktionen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE in einer Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 18.08.2021 bzw. einer Sitzung des Rats der Stadt Bonn am 16.08.2021 erneut beraten und geändert beschlossen. Aufgrund der Beschluss- und Rechtslage hat die Stadt Bonn im Sommer 2022 ein Vergabeverfahren durchgeführt. Die Ausschreibung wurde im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn vom 08.06.2022 veröffentlicht. An diesem Verfahren haben drei Anbieter teilgenommen, denen in Folge sukzessive Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von durch die Stadt Bonn ausgewählten PKW-Stellplätzen im Bonner Stadtgebiet erteilt wurden. Insgesamt wurden 155 Stellflächen an 73 Standorten im öffentlichen Verkehrsraum vergeben: 62 Stellflächen an cambio, 48 Stellflächen an die Grüne Flotte und 45 Stellflächen an scouter. Drei Standorte konnten aufgrund mangelnder Attraktivität für die Anbieter nicht vergeben werden: Bonn-GeislarSeite 1 von 3 Seite 2 (Geislarstr.), Bonn-Holtorf (Löwenburgstraße) und Bonn-Medinghoven (Europaring 52). Derzeit sind 111 Standorte besetzt (Stand 14.02.2024): Die Sondernutzungserlaubnisse für die Stellplätze wurden für einen Zeitraum von 4 Jahren erteilt. Können Stellplätze wegen Veranstaltungen, Markierungsarbeiten oder Baustellen über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, wirkt die Stadt Bonn darauf hin, Ausweichstandorte in unmittelbarer Nähe einzurichten. Einrichtung von Stellplätzen im Stadtgebiet: Die 155 Stellplätze wurden vom Stadtplanungsamt (Federführung) in Abstimmung mit dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde, dem Amt für Umwelt und Stadtgrün und der SWB nach einer intensiven Prüfung einer Vielzahl an Kriterien geplant. Dazu gehörten die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots im Stadtgebiet, die räumliche Nähe zu unterschiedlichen Verkehrsträgern, die Verkettung von klimafreundlichen Verkehrsträgern, die Attraktivität des Standorts (zentrale Lage, Gewerbe, öffentliche Sichtbarkeit) und die Nachrüstbarkeit mit einer E-Ladesäule. Die Stellplätze konnten daher nicht vollkommen beliebig eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund konnte in Einzelfällen nicht vermieden werden, dass Nachteile für Dritte entstanden. Soweit möglich wurde versucht dem noch Rechnung zu tragen: Folgende Standorte wurden nach der Vergabe geändert: Bonn-Tannenbusch: Paulusplatz 14 anstelle von Paulusplatz 4. Veränderung des Standorts aufgrund von Bedenken der ansässigen Gewerbetreibenden. Bonn-Endenich: Parkplatz Magdalenenplatz, Platzierung der Stellplätze im linken Bereich des Parkplatzes, um Veranstaltungen des SWR/der Harmonie zu ermöglichen. Bonn-Oberkassel: Königswinterer Straße 725 anstelle Parkplatz Königswinterer Straße 697. Verlegung des Standorts aufgrund von Bedenken der ansässigen Gewerbetreibenden. Folgende Standorte werden noch verlegt: Bonn-Südstadt: Poppelsdorfer Allee 19. Aktuell keine Nutzung des Standorts aufgrund von Vandalismus. Bonn-Rüngsdorf: Rheinstr./Römerplatz. Notwendigkeit der Verlegung aufgrund eines Planungsfehlers (Stellplatz entlang eines abgesenkten Bordsteins). Gebühren: Am 12.12.2023 hat der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) beschlossen (DS 230782-03).Seite 2 von 3 Seite 3 Die Gebühren für das stationsbasierte Carsharing belaufen sich aktuell auf 63,56 Euro für Zone 1 (Stadtgebiet Bonn, Beuel und Bad Godesberg) und 16,34 Euro für Zone 2 (Randgebiete) monatlich. Kommunikation: Die Stadtverwaltung Bonn hat über Pressemitteilungen, die städtische Homepage sowie über den Einwurf von Flyern und Bürger*innenbriefen im 100- Meter-Umkreis um die Carsharing-Stationen über die stationären Carsharing- Stellplätze informiert. Am 05.09.2023 wurde das stationsbasierte Carsharing im Rahmen eines Pressetermins mit Frau Oberbürgermeisterin Dörner, Herrn Stadtbaurat Wiesner und Vertreter*innen der drei Carsharing-Anbietern offiziell gestartet. Eine Mitarbeiterin des Stadtplanungsamts steht den Bürger*innen für die Beantwortung von Fragen rund ums Carsharing per Email, Post und telefonisch zur Verfügung. Elektrifizierung der Carsharing-Stationen: Die Elektrifizierung der Carsharing-Stationen, d.h. die Installation jeweils einer E-Ladesäule für zwei Fahrzeuge, wurde bei der Einrichtung der Stationen eingeplant. Derzeit ist noch kein Standort mit E-Carsharing-Fahrzeugen besetzt. Die Einrichtung einer E-Ladeinfrastruktur ist im Zuge eines gesamtstädtischen Konzeptes geplant. Erweiterung des stationsbasierten Carsharings in 2025 und 2026: Im Rahmen des Klimaplan-Projekts „Flächendeckender Ausbau Mobilstationen“ sollen in 2025 und 2026 jeweils bis ca. 20 zusätzliche Stellplätze eingerichtet werden. Die Erweiterung wird auf Grundlage von Nutzungszahlen der 155 Stationen erfolgen, welche Ende 2024 ausgewertet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de