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221504-07 · Mitteilungsvorlage

Ausschreibungsergebnis Carsharing

Nummer
221504-07
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Kenntnisnahme
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  1. 221504 Ausschreibungsergebnis Carsharing

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221504-07
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ausschreibungsergebnis Carsharing
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 17.04.2024 Kenntnisnahme
Rat 18.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die Umsetzung der Erweiterung des Carsharing-
Angebotes durch die Einrichtung von 155 stationsbasierten Carsharing-
Stellplätzen in 2023.
Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen:
Am 01.09.2020 hat der Rat die 3. Sondernutzungssatzungsänderung (3.
Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, DS 201316)
beschlossen. Die erlassene Sondernutzungssatzungsänderung ermöglichte die
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für das stationsbasierte Carsharing
im Stadtgebiet und zugleich die Erhebung von Sondernutzungsgebühren.
Die Stadtverwaltung Bonn hat den Rat der Stadt Bonn zu seiner Sitzung am
28.06.2021 mit der Mitteilungsvorlage DS 210434 (Erweiterung des Carsharing-
Angebotes in Bonn) über das weitere Vorgehen, d.h. die geplante
Ausschreibung der Carsharing-Stellplätze, informiert. Das vorgeschlagene
Verfahren wurde auf Grundlage eines Antrags (DS 211023) sowie eines
Dringlichkeitsantrags (DS 211043) der Fraktionen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN,
SPD und DIE LINKE in einer Sitzung des Ausschusses für Mobilität und
Verkehr am 18.08.2021 bzw. einer Sitzung des Rats der Stadt Bonn am
16.08.2021 erneut beraten und geändert beschlossen.
Aufgrund der Beschluss- und Rechtslage hat die Stadt Bonn im Sommer 2022
ein Vergabeverfahren durchgeführt. Die Ausschreibung wurde im Amtsblatt der
Bundesstadt Bonn vom 08.06.2022 veröffentlicht.
An diesem Verfahren haben drei Anbieter teilgenommen, denen in Folge
sukzessive Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von durch die Stadt Bonn
ausgewählten PKW-Stellplätzen im Bonner Stadtgebiet erteilt wurden.
Insgesamt wurden 155 Stellflächen an 73 Standorten im öffentlichen
Verkehrsraum vergeben: 62 Stellflächen an cambio, 48 Stellflächen an die
Grüne Flotte und 45 Stellflächen an scouter. Drei Standorte konnten aufgrund
mangelnder Attraktivität für die Anbieter nicht vergeben werden: Bonn-GeislarSeite 1 von 3
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(Geislarstr.), Bonn-Holtorf (Löwenburgstraße) und Bonn-Medinghoven
(Europaring 52). Derzeit sind 111 Standorte besetzt (Stand 14.02.2024):
Die Sondernutzungserlaubnisse für die Stellplätze wurden für einen Zeitraum
von 4 Jahren erteilt. Können Stellplätze wegen Veranstaltungen,
Markierungsarbeiten oder Baustellen über einen längeren Zeitraum nicht
genutzt werden, wirkt die Stadt Bonn darauf hin, Ausweichstandorte in
unmittelbarer Nähe einzurichten.
Einrichtung von Stellplätzen im Stadtgebiet:
Die 155 Stellplätze wurden vom Stadtplanungsamt (Federführung) in
Abstimmung mit dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde, dem Amt für
Umwelt und Stadtgrün und der SWB nach einer intensiven Prüfung einer
Vielzahl an Kriterien geplant. Dazu gehörten die Sicherstellung eines
flächendeckenden Angebots im Stadtgebiet, die räumliche Nähe zu
unterschiedlichen Verkehrsträgern, die Verkettung von klimafreundlichen
Verkehrsträgern, die Attraktivität des Standorts (zentrale Lage, Gewerbe,
öffentliche Sichtbarkeit) und die Nachrüstbarkeit mit einer E-Ladesäule. Die
Stellplätze konnten daher nicht vollkommen beliebig eingerichtet werden. Vor
diesem Hintergrund konnte in Einzelfällen nicht vermieden werden, dass
Nachteile für Dritte entstanden. Soweit möglich wurde versucht dem noch
Rechnung zu tragen:
Folgende Standorte wurden nach der Vergabe geändert:
 Bonn-Tannenbusch: Paulusplatz 14 anstelle von Paulusplatz 4.
Veränderung des Standorts aufgrund von Bedenken der ansässigen
Gewerbetreibenden.
 Bonn-Endenich: Parkplatz Magdalenenplatz, Platzierung der Stellplätze
im linken Bereich des Parkplatzes, um Veranstaltungen des SWR/der
Harmonie zu ermöglichen.
 Bonn-Oberkassel: Königswinterer Straße 725 anstelle
Parkplatz Königswinterer Straße 697. Verlegung des Standorts
aufgrund von Bedenken der ansässigen Gewerbetreibenden.
Folgende Standorte werden noch verlegt:
 Bonn-Südstadt: Poppelsdorfer Allee 19. Aktuell keine Nutzung des
Standorts aufgrund von Vandalismus.
 Bonn-Rüngsdorf: Rheinstr./Römerplatz. Notwendigkeit der Verlegung
aufgrund eines Planungsfehlers (Stellplatz entlang eines abgesenkten
Bordsteins).
Gebühren:
Am 12.12.2023 hat der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der
Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) beschlossen (DS 230782-03).Seite 2 von 3
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Die Gebühren für das stationsbasierte Carsharing belaufen sich aktuell auf
63,56 Euro für Zone 1 (Stadtgebiet Bonn, Beuel und Bad Godesberg) und
16,34 Euro für Zone 2 (Randgebiete) monatlich.
Kommunikation:
Die Stadtverwaltung Bonn hat über Pressemitteilungen, die städtische
Homepage sowie über den Einwurf von Flyern und Bürger*innenbriefen im 100-
Meter-Umkreis um die Carsharing-Stationen über die stationären Carsharing-
Stellplätze informiert. Am 05.09.2023 wurde das stationsbasierte Carsharing im
Rahmen eines Pressetermins mit Frau Oberbürgermeisterin Dörner, Herrn
Stadtbaurat Wiesner und Vertreter*innen der drei Carsharing-Anbietern offiziell
gestartet. Eine Mitarbeiterin des Stadtplanungsamts steht den Bürger*innen für
die Beantwortung von Fragen rund ums Carsharing per Email, Post und
telefonisch zur Verfügung.
Elektrifizierung der Carsharing-Stationen:
Die Elektrifizierung der Carsharing-Stationen, d.h. die Installation jeweils einer
E-Ladesäule für zwei Fahrzeuge, wurde bei der Einrichtung der Stationen
eingeplant. Derzeit ist noch kein Standort mit E-Carsharing-Fahrzeugen
besetzt. Die Einrichtung einer E-Ladeinfrastruktur ist im Zuge eines
gesamtstädtischen Konzeptes geplant.
Erweiterung des stationsbasierten Carsharings in 2025 und 2026:
Im Rahmen des Klimaplan-Projekts „Flächendeckender Ausbau Mobilstationen“
sollen in 2025 und 2026 jeweils bis ca. 20 zusätzliche Stellplätze eingerichtet
werden. Die Erweiterung wird auf Grundlage von Nutzungszahlen der 155
Stationen erfolgen, welche Ende 2024 ausgewertet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de