221504-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Änderungsantrag: Ausschreibungsergebnis Carsharing
Kerndaten
- Nummer
- 221504-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221504-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Änderungsantrag: Ausschreibungsergebnis Carsharing Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme BBB-Änderungsantrag 221504-03: Ausschreibungsergebnis Carsharing Beschlussvorschlag 1. Die lt. Standortübersichtstabelle auf Seite 1 lfd. Nr. 2 aufgeführten Standorte Koblenzer Straße 65 werden nicht umgesetzt. 2. Die Verwaltung prüft ersatzweise Standorte und legt diese zur Beschlussfassung vor. Begründung Die Standorte Koblenzer Straße 65 liegen in der Parkplatzzone direkt vor der Postfiliale. Es wurden bereits durch die Einrichtung eines E-Ladeplatzes Kapazitäten reduziert. Von einer weiteren Reduzierung des Parkplatzangebotes sollte abgesehen werden. Die Parkplätze sind für Postkunden – insbesondere bei Paket-Angelegenheiten – bedeutsam. Ersatzstandorte könnten aus unserer Sicht in kurzer Entfernung bspw. im Bereich der Löbestraße gefunden werden. - - - Stellungnahme der Verwaltung: An dem Standort Koblenzer Str. 65 stehen insgesamt 15 Pkw-Parkplätze zur Verfügung, von denen seit einiger Zeit zwei Parkflächen für E-Fahrzeuge reserviert sind. Durch die E-Ladesäule fallen keine Stellflächen weg, sondern es werden lediglich zwei Parkflächen E-Fahrzeugen vorgehalten, die künftig zunehmend verbreitet sein werden. Bei den beiden geplanten Carsharing- Stellplätze verhält es sich ähnlich. Die Nutzer der Car-Sharing-Fahrzeuge werden ihren Start und/oder Zielpunkt in der Innenstadt haben. Das Mobilitätsangebot wird entsprechend gezielt erweitert und fördert so die Erschließung der Innenstadt und damit auch den Einzelhandel und sonstige Nutzungen. Da das Carsharing-Angebot einer Gruppe von Nutzenden (und keiner Einzelperson) zur Verfügung steht und gleichzeitig dieses System einen wichtigen Baustein darstellt, um die Mobilitätswende zu erreichen, erscheint es sinnvoll, das System durch eine möglichst leichte Zugänglichkeit attraktiv zuSeite 1 von 2 Seite 2 gestalten. Aus o.g. Gründen sieht die Stadtverwaltung keine Gründe, die Carsharing- Stellflächen in die Löbestraße zu verlegen. Überdies wären auch dort Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum vorgesehenen Standort betroffen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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