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221503 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Dottendorf, Quirinusplatz 1 - Errichtung von 5 Pkw-Stellplätzen Az.: 10438/2021

Nummer
221503
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221503
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Dottendorf, Quirinusplatz 1
- Errichtung von 5 Pkw-Stellplätzen
Az.: 10438/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag negativ zu bescheiden, da das
Vorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans Nr. 7819-18 wi-
derspricht.
Begründung
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
7819-18 und ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Ge-
plant ist die Errichtung von 5 PKW-Stellplätzen außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche.
Bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens aus den Jahren
2019/2020 über die Nutzungsänderung des auf dem Grundstück befindlichen
Bunkers zu Wohnzwecken wurden die hierfür erforderlichen Stellplätze abge-
löst. Bei den nun beantragten Stellplätzen handelt es sich somit nicht um bau-
ordnungsrechtlich notwendige Stellplätze
Der ruhende Verkehr ist entsprechend den textlichen Festsetzungen des Be-
bauungsplans innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen, innerhalb der über-
baubaren Grundstücksflächen und in Tiefgaragen unterzubringen. Als Aus-
nahme können einzelne Stellplätze und Garagen in der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche zugelassen werden.
Die Realisierung von Stellplätzen in einer Tiefgarage oder innerhalb der über-
baubaren Grundstücksfläche ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Flächen zur
Unterbringung des ruhenden Verkehrs setzt der Bebauungsplan für das Vorha-
bengrundstück keine fest. Die Unterbringung des bauordnungsrechtlich not-
wendigen Stellplatzbedarfs kann daher nur oberirdisch in der nicht überbauba-
ren Grundstücksfläche erfolgen. Bei der geplanten Anzahl handelt es sich je-
doch nicht mehr um einzelne Stellplätze. Die Voraussetzungen zur Erteilung
einer Ausnahme entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans sindSeite 1 von 3
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daher nicht mehr gegeben, was die Erteilung einer Befreiung nach § 30 Abs. 2
BauGB notwendig macht.
Ob eine solche Befreiung erteilt werden kann, hängt davon ab, ob die Er-
schließungssituation vor Ort notwendige Stellplätze zulässt. Dies ist jedoch
vorliegend nicht der Fall:
Aus den vorgelegten (Plan-)Unterlagen ist erkennbar, dass sowohl Beeinträch-
tigungen der betriebstechnischen Anlagen als auch für die Betriebsführung der
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) entstehen können. Durch die Er-
schließung der Stellplätze auf dem Grundstück über die Wendeschleife der
Straßenbahn sind negative Effekte auf die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der
Linien 61 und 62 zu erwarten. Hinzu kommt, dass perspektivisch eine optimier-
te Trassierung (Vergrößerung des Radius) der Wendeschleife am Quirinusplatz
angestrebt wird. Dies würde durch den geringen verbleibenden Abstand durch
das beantragte Vorhaben erschwert, eine Zufahrt wäre mindestens dann tem-
porär nicht mehr möglich. Gleiches gilt auch für die sehr regelmäßig ausgeführ-
ten Instandhaltungsarbeiten, für die das Zulassen von privatem Verkehr sowohl
eine Gefährdung, als auch eine Beeinträchtigung bedeutet.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für den Quirinusplatz ein generelles Ver-
bot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art gilt (Zeichen 260), mit dem Zusatz:
„Zufahrt zu den Stellplätzen Haus Nr. 3 frei“.
Des Weiteren ist eine Durchfahrt mit einem PKW aufgrund eines Baumbeetes
zu den geplanten Stellplätzen nicht möglich ist, wenn zwei Bahnen an der Pau-
senhaltestelle stehen, da dort eine Restbreite von weniger als 1,50 m verbleibt.
Dies bringt erhebliche Probleme bei der Zu- und Abfahrt sowie Konflikte mit
anderen Verkehrsteilnehmenden mit sich.
Es ist daher beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Quirinusplatz 1 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de