221503 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Dottendorf, Quirinusplatz 1 - Errichtung von 5 Pkw-Stellplätzen Az.: 10438/2021
Kerndaten
- Nummer
- 221503
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 221503 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Dottendorf, Quirinusplatz 1 - Errichtung von 5 Pkw-Stellplätzen Az.: 10438/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans Nr. 7819-18 wi- derspricht. Begründung Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7819-18 und ist somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Ge- plant ist die Errichtung von 5 PKW-Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens aus den Jahren 2019/2020 über die Nutzungsänderung des auf dem Grundstück befindlichen Bunkers zu Wohnzwecken wurden die hierfür erforderlichen Stellplätze abge- löst. Bei den nun beantragten Stellplätzen handelt es sich somit nicht um bau- ordnungsrechtlich notwendige Stellplätze Der ruhende Verkehr ist entsprechend den textlichen Festsetzungen des Be- bauungsplans innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen, innerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen und in Tiefgaragen unterzubringen. Als Aus- nahme können einzelne Stellplätze und Garagen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden. Die Realisierung von Stellplätzen in einer Tiefgarage oder innerhalb der über- baubaren Grundstücksfläche ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Flächen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs setzt der Bebauungsplan für das Vorha- bengrundstück keine fest. Die Unterbringung des bauordnungsrechtlich not- wendigen Stellplatzbedarfs kann daher nur oberirdisch in der nicht überbauba- ren Grundstücksfläche erfolgen. Bei der geplanten Anzahl handelt es sich je- doch nicht mehr um einzelne Stellplätze. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahme entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans sindSeite 1 von 3 Seite 2 daher nicht mehr gegeben, was die Erteilung einer Befreiung nach § 30 Abs. 2 BauGB notwendig macht. Ob eine solche Befreiung erteilt werden kann, hängt davon ab, ob die Er- schließungssituation vor Ort notwendige Stellplätze zulässt. Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall: Aus den vorgelegten (Plan-)Unterlagen ist erkennbar, dass sowohl Beeinträch- tigungen der betriebstechnischen Anlagen als auch für die Betriebsführung der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) entstehen können. Durch die Er- schließung der Stellplätze auf dem Grundstück über die Wendeschleife der Straßenbahn sind negative Effekte auf die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Linien 61 und 62 zu erwarten. Hinzu kommt, dass perspektivisch eine optimier- te Trassierung (Vergrößerung des Radius) der Wendeschleife am Quirinusplatz angestrebt wird. Dies würde durch den geringen verbleibenden Abstand durch das beantragte Vorhaben erschwert, eine Zufahrt wäre mindestens dann tem- porär nicht mehr möglich. Gleiches gilt auch für die sehr regelmäßig ausgeführ- ten Instandhaltungsarbeiten, für die das Zulassen von privatem Verkehr sowohl eine Gefährdung, als auch eine Beeinträchtigung bedeutet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für den Quirinusplatz ein generelles Ver- bot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art gilt (Zeichen 260), mit dem Zusatz: „Zufahrt zu den Stellplätzen Haus Nr. 3 frei“. Des Weiteren ist eine Durchfahrt mit einem PKW aufgrund eines Baumbeetes zu den geplanten Stellplätzen nicht möglich ist, wenn zwei Bahnen an der Pau- senhaltestelle stehen, da dort eine Restbreite von weniger als 1,50 m verbleibt. Dies bringt erhebliche Probleme bei der Zu- und Abfahrt sowie Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden mit sich. Es ist daher beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Quirinusplatz 1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de