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221498 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164653 - Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr.

Nummer
221498
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 21.10.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221498
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164653 -
Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr.
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 09.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung wird
zugestimmt.
2. Das Vorhaben „164653 - Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. /
Schlesienstr.“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder
die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat
Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der
Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der
Vorhabenliste.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 2
Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr.
Vorhabennummer: 164653
Inhaltliche Beschreibung: Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf entlang der Kölnstraße und
umfasst zwei Teilbereiche. Auf der unbebauten Fläche nördlich des Quartiers "Im Apfelgarten" und
südlich des Bebauungsplans Nr. 6325-1 "Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße" soll ein durchmischtes
Wohnquartier mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau entstehen. Gleichzeitig wird Wert
auf die Schaffung hochwertiger Freiflächen und die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
gelegt. Auf dem östlich angrenzenden, derzeit gewerblich genutzten Gelände wird eine
Nutzungsmischung (Gewerbe/Wohnen) angestrebt. Überwiegend wohnungsnah verträgliche
gewerbliche Nutzungen sollen berücksichtigt werden, die bevorzugt an Handwerksbetriebe mit Bezug
zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Bonn vermarktet werden sollen. Im Wohnungsbau werden auf
der Gesamtfläche potentiell mehr als 200 Wohneinheiten entstehen, von denen mindestens 50% als
geförderter Wohnraum realisiert werden.
Politischer Beschluss: DS Nr. 211142
Bearbeitungszeit: 2-3 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlicheitsbeteiligung
Nächster Schritt: Durchführung eines Planungswettbewerbs und anschließend Durchführung der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.
Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht bezifferbar.
Stadtbezirk: Bonn
Adresse: Kölnstraße 597, 53117 Bonn
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur
Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur
Letztentscheidung(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer
zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der
Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im
Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die
Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer
der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens
entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Frau Pflug, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Tel. 0228 77 2963, E-Mail:
Carmen.Pflug@bonn.de
Weitere Infos:Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de