221498 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164653 - Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr.
Kerndaten
- Nummer
- 221498
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.981 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221498 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164653 - Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr. Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 09.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung wird zugestimmt. 2. Das Vorhaben „164653 - Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr.“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Bürgerausschuss oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 2 Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr. Vorhabennummer: 164653 Inhaltliche Beschreibung: Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf entlang der Kölnstraße und umfasst zwei Teilbereiche. Auf der unbebauten Fläche nördlich des Quartiers "Im Apfelgarten" und südlich des Bebauungsplans Nr. 6325-1 "Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße" soll ein durchmischtes Wohnquartier mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau entstehen. Gleichzeitig wird Wert auf die Schaffung hochwertiger Freiflächen und die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Auf dem östlich angrenzenden, derzeit gewerblich genutzten Gelände wird eine Nutzungsmischung (Gewerbe/Wohnen) angestrebt. Überwiegend wohnungsnah verträgliche gewerbliche Nutzungen sollen berücksichtigt werden, die bevorzugt an Handwerksbetriebe mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Bonn vermarktet werden sollen. Im Wohnungsbau werden auf der Gesamtfläche potentiell mehr als 200 Wohneinheiten entstehen, von denen mindestens 50% als geförderter Wohnraum realisiert werden. Politischer Beschluss: DS Nr. 211142 Bearbeitungszeit: 2-3 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlicheitsbeteiligung Nächster Schritt: Durchführung eines Planungswettbewerbs und anschließend Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses. Kosten des Vorhabens: Zurzeit nicht bezifferbar. Stadtbezirk: Bonn Adresse: Kölnstraße 597, 53117 Bonn Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung(Satzungsbeschluss) beim Rat liegen. Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Frau Pflug, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Tel. 0228 77 2963, E-Mail: Carmen.Pflug@bonn.de Weitere Infos:Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de