221486-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bauvorhaben auf dem Grundstück Rüdigerstraße 70 (Flurstück in Mehlem mit der Kennung 4315-1-828)
Kerndaten
- Nummer
- 221486-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221486-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bauvorhaben auf dem Grundstück Rüdigerstraße 70 (Flurstück in Mehlem mit der Kennung 4315-1- 828) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.-3.: Für das Grundstück Rüdigerstraße 70 wurde am 22.02.2022 ein positiver Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage für 12 PKW erteilt. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit zusätzlichem Staffelgeschoss und Flachdach. Die Tiefgaragenzufahrt ist über eine Rampe rechts am Gebäude vorgesehen. Das Gebäude weist eine Grundfläche von ca. 19 m X 20 m auf. Die GRZ beträgt 0,2, die GFZ 0,5. Zu 4.: Für das Vorhaben wurden eine Abweichung und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 8415-25 für folgende Punkte erteilt: - Abweichung von der gestalterischen Festsetzung „Satteldach / Walmdach“ - Überschreitung der seitlichen Baugrenzen durch den Hauptbaukörper um jeweils 1,60 m - Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze durch die Tiefgarage um 8,00 m - Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,50 m durch die Balkone und um 3,00 m durch die Terrassen. Die Baugrenzenüberschreitungen werden insgesamt als untergeordnet beurteilt. Die Tiefgarage tritt städtebaulich nicht in Erscheinung, weil sie vollständig erdüberdeckt ist. Die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze erfolgt zudem nur durch untergeordnete Bauteile (Balkone und Terrassen). Das Staffelgeschoss ist allseitig 2,50 m zurückversetzt. Somit sind die Abweichungen städtebaulich vertretbar und aufgrund der großen Grundstücksfläche sowie der Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück sind bodenrechtliche Spannungen nicht zu erwarten. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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