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221486-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bauvorhaben auf dem Grundstück Rüdigerstraße 70 (Flurstück in Mehlem mit der Kennung 4315-1-828)

Nummer
221486-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221486 BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Rüdigerstraße 70 (Flurstück in Mehlem mit der Kennung 4315-1-828)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221486-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bauvorhaben auf dem Grundstück Rüdigerstraße
70 (Flurstück in Mehlem mit der Kennung 4315-1-
828)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.-3.:
Für das Grundstück Rüdigerstraße 70 wurde am 22.02.2022 ein positiver
Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten
und einer Tiefgarage für 12 PKW erteilt. Geplant ist ein zweigeschossiges
Gebäude mit zusätzlichem Staffelgeschoss und Flachdach. Die
Tiefgaragenzufahrt ist über eine Rampe rechts am Gebäude vorgesehen. Das
Gebäude weist eine Grundfläche von ca. 19 m X 20 m auf. Die GRZ beträgt
0,2, die GFZ 0,5.
Zu 4.:
Für das Vorhaben wurden eine Abweichung und Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes 8415-25 für folgende Punkte erteilt:
- Abweichung von der gestalterischen Festsetzung „Satteldach /
Walmdach“
- Überschreitung der seitlichen Baugrenzen durch den Hauptbaukörper
um jeweils 1,60 m
- Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze durch die Tiefgarage um
8,00 m
- Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 1,50 m durch die
Balkone und um 3,00 m durch die Terrassen.
Die Baugrenzenüberschreitungen werden insgesamt als untergeordnet
beurteilt. Die Tiefgarage tritt städtebaulich nicht in Erscheinung, weil sie
vollständig erdüberdeckt ist. Die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze
erfolgt zudem nur durch untergeordnete Bauteile (Balkone und Terrassen). Das
Staffelgeschoss ist allseitig 2,50 m zurückversetzt. Somit sind die
Abweichungen städtebaulich vertretbar und aufgrund der großen
Grundstücksfläche sowie der Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück
sind bodenrechtliche Spannungen nicht zu erwarten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de