221486-004 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Bauvorhaben auf dem Grundstück Rüdigerstraße 70 (Flurstück in Mehlem mit der Kennung 4315-1-828) Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 221486-004 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221486-004 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Bauvorhaben auf dem Grundstück Rüdigerstraße 70 (Flurstück in Mehlem mit der Kennung 4315-1-828) Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine Aufhebung des Bauvorbescheides kommt nicht in Betracht, da eine Rechtswidrigkeit sowohl des Bauvorbescheides als auch des erteilten Befreiungsbescheids nicht erkennbar ist. Mit dem Bauvorbescheid wurden Befreiungen für die seitlichen Überschreitungen der Baugrenzen durch den Hauptbaukörper um 1,60 m , die rückwärtige Überschreitung der Baugrenze um 1,50 m durch Balkone und 3,00 m durch Terrassen sowie für die straßenseitige Überschreitung der Baugrenze um 8 m durch die Tiefgarage erteilt, da diese Abweichungen städtebaulich vertretbar sind. Insbesondere aufgrund der Größe des Grundstücks sind bodenrechtliche Spannungen nicht zu erwarten. Was die Tiefgarage anbelangt, so ist die Überschreitung der vorderen Baugrenze nicht städtebaulich relevant, da sie unterirdisch liegt und somit nicht in Erscheinung tritt. Die Grundzüge der Planung werden durch alle zugelassenen Befreiungen nicht berührt. Es erfolgte eine sorgfältige Abwägung und die bereits erteilten Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Nachbarschützende Rechte, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme, werden nicht verletzt. Der nun zur Entscheidung vorliegende Bauantrag bleibt zudem hinter dem Bauvorbescheid zurück, da nördlich keine Überschreitung der Baugrenzen durch den Hauptbaukörper mehr vorgesehen ist. Lediglich für die Überschreitung der Baugrenze um 1,60 m durch die Balkone ist noch die Erteilung einer Befreiung vorgesehen. Bezüglich des geplanten Staffelgeschosses ist auch die Erteilung einer Abweichung von den gestalterischen Vorgaben der Dachform vertretbar, da das Staffelgeschoss mit einem allseitigen Rücksprung um 2,50 m geplant ist und somit innerhalb einer Kubatur eines Satteldaches mit Giebelwänden und Dachgauben liegen würde. Die Erteilung einer Befreiung von der Geschossigkeit und der GFZ im Hinblick auf das Staffelgeschoss entspricht ständiger Praxis und ist rechtlich vertretbar, da das Staffelgeschoss nach heutiger Rechtslage kein Vollgeschoss wäre und dementsprechend die GFZ bei 0,39 liegen würde. Aufgrund desSeite 1 von 3 Seite 2 Datums des Inkrafttretens des Bebauungsplanes 8415-25 vom 08.11.1974 wäre die Landesbauordnung 1970 anwendbar, die allerdings noch kein Staffelgeschoss kannte. Um hier eine Ungleichbehandlung zu Bauvorhaben in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen nach 1984 und innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zu vermeiden, ist die Erteilung einer Befreiung vertretbar. Für das anstelle des Ende der 1950er Jahre errichtete Wohnhauses mit vier Wohneinheiten und einer Wohnfläche von insgesamt 457 m² soll nun ein zweigeschossiges Wohngebäude mit Staffelgeschoss errichtet werden, in dem nun 5 Wohnungen mit einer Wohnfläche von insgesamt 820m² geplant sind. In der Tiefgarage, die über eine Rampe auf der linken Gebäudeseite erschlossen werden soll, sind 9 Stellplätze sowie 13 Fahrradabstellplätze geplant. Weitere 5 Fahrradabstellplätze sind oberirdisch vorgesehen. Das Dach des Staffelgeschosses sowie Teile der Außenflächen des Staffelgeschosses sollen extensiv begrünt werden. Nach alledem ist die Erteilung der beschriebenen Befreiungen rechtlich vertretbar und die Verwaltung beabsichtigt in Kürze die Baugenehmigung zu erteilen, da dem Vorhaben baurechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen und der Bauherr daher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hat. Anlage/n 1 Rüdigerstr. 70 B-Plan (öffentlich) 2 Plan Rüdigerstraße 70 n. ö. (nichtöffentlich) 3 Ansicht Rüdigerstraße 70_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1188..0044..22002233 5500 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de