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221483-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen

Nummer
221483-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221483 BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221483-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von
Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie
Förderung zur Schaffung selbstgenutzter
Eigenheime und Eigentumswohnungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Für die Errichtung von wie vielen Wohneinheiten, differenziert nach
Mietwohnungs-, Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive
Doppelhaushälften und Reihenhäuser) sind in den vergangenen 5 Jahren die
planerischen Voraussetzungen über Satzungsbeschlüsse gefasst worden?
zu 1:
Jahr Miet- oder Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser
2018 ca. 680 4 freistehend
2019 ca. 170 14 Reihenhäuser
2020 ca. 450 null
2021 null null
bis 07/2022 ca. 460 1 freistehend
Das Planungsrecht kennt keine Unterscheidung zwischen Miet- und
Eigentumswohnungen. Eine statistische Erfassung, ob Miet- oder
Eigentumswohnungen errichtet werden, erfolgt nicht.
2. Wie hoch war in den letzten 5 Jahren die Anzahl von geplanten
Einfamilienhausbauten (inklusive Doppelhaushälften und Reihenhäuser) für die
in Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne die Schaffung von Baurecht
ursprünglich vorgesehen war, für die dann aber auf Grund von Beschlüssen
des Stadtrates die Planung
a) zu Gunsten von Mietwohnungsbau,
b) aus welchen anderen Gründen
weggefallen ist?
zu 2:
Eine statistische Erfassung solcher Fälle erfolgt nicht. Eine Auswertung wäre
nur mit erheblichem, nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Darüber hinausSeite 1 von 3
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werden Änderungen von ursprünglichen Plankonzepten in den jeweiligen
Beschlussvorlagen der Verwaltung oder Niederschriften politischer Beschlüsse
dokumentiert.
3. Zu den Bebauungsvorhaben
- „Lappenstrünken“ (DS 0610318 u.w.),
- „Rosenfeld“ (DS 1113993 u.w.),
- „Apfelgarten“ (DS 1612316 u.w.),
- Vilich-Müldorf Wohnpark II (DS 200187 u.w.)
wird jeweils differenziert um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
a.) Wie viele Wohneinheiten, differenziert nach Mietwohnungs-,
Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive
Doppelhaushälften und Reihenhäuser) waren bei den o.g. Bauvorhaben
ursprünglich geplant und wie viele sind es (in gleicher Aufteilung wie vor)
aktuell bzw. wurden tatsächlich umgesetzt?
b.) Welche Anzahl der Wohneinheiten in Form von Eigentumswohnungen
und Einfamilienhäusern zu Frage a) waren ursprünglich für eine
öffentliche Förderung zur Schaffung selbst genutzter Eigenheime und
Eigentumswohnungen vorgesehen, wie viele wurden davon tatsächlich
gefördert bzw. stehen nach wie vor für diesen Förderweg zur Verfügung?
zu 3 a:
Das Planungsrecht kennt keine Unterscheidung zwischen Miet- und
Eigentumswohnungen. Eine statistische Erfassung, ob Miet- oder
Eigentumswohnungen errichtet werden, erfolgt nicht. Im Übrigen wäre eine
Auswertung nur mit erheblichem, nicht vertretbarem Aufwand verbunden.
Darüber hinaus werden Änderungen von ursprünglichen Plankonzepten in den
jeweiligen Beschlussvorlagen oder Beschlüssen dokumentiert.
zu 3 b:
Eine statistische Erfassung solcher Fallgestaltungen erfolgt
nicht. Antragsberechtigte Haushalte können für den Bau bzw. Erwerb jeder
Eigentumswohnung bzw. jedes Einfamilienhauses öffentliche Fördermittel in
Anspruch nehmen. Allerdings ist die Finanzierung den Antragsberechtigten vor
dem Hintergrund der extrem hohen Bau- bzw. Erwerbskosten auch mit
Förderung überwiegend nicht möglich, so dass es nur ganz vereinzelt im
Bereich des Erwerbs vorhandenen Wohnraums zu Förderzusagen kam.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de