221483-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
Kerndaten
- Nummer
- 221483-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.622 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221483-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Große Anfrage: Planerische Ausweisung von Flächen für den Wohnungs- und Hausbau sowie Förderung zur Schaffung selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: 1. Für die Errichtung von wie vielen Wohneinheiten, differenziert nach Mietwohnungs-, Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive Doppelhaushälften und Reihenhäuser) sind in den vergangenen 5 Jahren die planerischen Voraussetzungen über Satzungsbeschlüsse gefasst worden? zu 1: Jahr Miet- oder Eigentumswohnungen Einfamilienhäuser 2018 ca. 680 4 freistehend 2019 ca. 170 14 Reihenhäuser 2020 ca. 450 null 2021 null null bis 07/2022 ca. 460 1 freistehend Das Planungsrecht kennt keine Unterscheidung zwischen Miet- und Eigentumswohnungen. Eine statistische Erfassung, ob Miet- oder Eigentumswohnungen errichtet werden, erfolgt nicht. 2. Wie hoch war in den letzten 5 Jahren die Anzahl von geplanten Einfamilienhausbauten (inklusive Doppelhaushälften und Reihenhäuser) für die in Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne die Schaffung von Baurecht ursprünglich vorgesehen war, für die dann aber auf Grund von Beschlüssen des Stadtrates die Planung a) zu Gunsten von Mietwohnungsbau, b) aus welchen anderen Gründen weggefallen ist? zu 2: Eine statistische Erfassung solcher Fälle erfolgt nicht. Eine Auswertung wäre nur mit erheblichem, nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Darüber hinausSeite 1 von 3 Seite 2 werden Änderungen von ursprünglichen Plankonzepten in den jeweiligen Beschlussvorlagen der Verwaltung oder Niederschriften politischer Beschlüsse dokumentiert. 3. Zu den Bebauungsvorhaben - „Lappenstrünken“ (DS 0610318 u.w.), - „Rosenfeld“ (DS 1113993 u.w.), - „Apfelgarten“ (DS 1612316 u.w.), - Vilich-Müldorf Wohnpark II (DS 200187 u.w.) wird jeweils differenziert um Beantwortung folgender Fragen gebeten: a.) Wie viele Wohneinheiten, differenziert nach Mietwohnungs-, Eigentumswohnungs- und Einfamilienhausbau (inklusive Doppelhaushälften und Reihenhäuser) waren bei den o.g. Bauvorhaben ursprünglich geplant und wie viele sind es (in gleicher Aufteilung wie vor) aktuell bzw. wurden tatsächlich umgesetzt? b.) Welche Anzahl der Wohneinheiten in Form von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zu Frage a) waren ursprünglich für eine öffentliche Förderung zur Schaffung selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen vorgesehen, wie viele wurden davon tatsächlich gefördert bzw. stehen nach wie vor für diesen Förderweg zur Verfügung? zu 3 a: Das Planungsrecht kennt keine Unterscheidung zwischen Miet- und Eigentumswohnungen. Eine statistische Erfassung, ob Miet- oder Eigentumswohnungen errichtet werden, erfolgt nicht. Im Übrigen wäre eine Auswertung nur mit erheblichem, nicht vertretbarem Aufwand verbunden. Darüber hinaus werden Änderungen von ursprünglichen Plankonzepten in den jeweiligen Beschlussvorlagen oder Beschlüssen dokumentiert. zu 3 b: Eine statistische Erfassung solcher Fallgestaltungen erfolgt nicht. Antragsberechtigte Haushalte können für den Bau bzw. Erwerb jeder Eigentumswohnung bzw. jedes Einfamilienhauses öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Allerdings ist die Finanzierung den Antragsberechtigten vor dem Hintergrund der extrem hohen Bau- bzw. Erwerbskosten auch mit Förderung überwiegend nicht möglich, so dass es nur ganz vereinzelt im Bereich des Erwerbs vorhandenen Wohnraums zu Förderzusagen kam. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de