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221478-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2022

Nummer
221478-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 01.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.09.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221478 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221478-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 2. Quartal 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
01.09.2022 Kenntnisnahme
Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der 2. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2022 wird hiermit
nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 2. Quartal 2022 (öffentlich)Seite 1 von 21
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 2. Quartal 2022
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2022 ......................................................................... 4
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a.
für laufende Zwecke ............................................................... 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 13
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 17
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 18
3 Schuldenstand .................................................................................................... 19Seite 3 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung bis 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis
zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der coronabedingten Haushalts-
belastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
-33,9 5,2 1,2 -9,0
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2021/2022 mit Schreiben vom
08.09.2021 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Damit konnte das Ziel, ab 2021
wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, realisiert werden. Allerdings musste
hierfür von folgenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden:
 Ansatz eines globalen Minderaufwandes i.H.v. 14,8 Mio. EUR in 2022.
 Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona-
Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) als
außerordentliche Erträge (in 2022 rd. 100,79 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2025
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das
Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
 Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage über den Finanz-
planungszeitraum.
Nach dem Jahresabschluss 2021 (Entwurf) beläuft sich das vorläufige Jahresergebnis –
unter Berücksichtigung des coronabedingten Isolierungsbetrages und damit dem Ansatz
außerordentlicher Erträge i. H. v. 34,7 Mio. EUR – auf rd. 34,1 Mio. EUR (geplant war ein
Überschuss i.H.v. 4,0 Mio. EUR). Demnach beläuft sich das Ergebnis aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf einen Betrag von -633.678,73 EUR. Aus diesem Grund hat die
Kommunalaufsicht die Stadt Bonn Anfang Mai 2022 aus dem Haushaltssicherungs-
konzept für kommende Haushalte ( ab 2023/2024) entlassen. Somit ist auch die Pflicht
zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/ 2024 nicht
mehr gegeben. Gleichwohl weist die Bezirksregierung in ihrem Schreiben ausdrücklich
darauf hin, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden muss, um
nicht erneut in die Verpflichtung einer HSK-Aufstellung zu kommen.Seite 4 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 4
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2022
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr
folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:
Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 642,9 Mio. EUR + 59,8 Mio. EUR  702,7 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 294,4 Mio. EUR + 39,3 Mio. EUR  333,7 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 21,3 Mio. EUR + 8,2 Mio. EUR  29,5 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 210,4 Mio. EUR - 16,1 Mio. EUR  194,3 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 33,5 Mio. EUR - 4,6 Mio. EUR  28,9 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 107,2 Mio. EUR + 18,7 Mio. EUR  125,9 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 63,4 Mio. EUR - 1,6 Mio. EUR  61,8 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR - 1,7 Mio. EUR  0,8 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.375,5 Mio. EUR + 102,0 Mio. EUR

 1.477,5 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. 416,4 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 416,4 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 234,4 Mio. EUR + 23,3 Mio. EUR  257,7 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen 73,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  73,6 Mio. EUR
Transferaufwendungen 624,6 Mio. EUR + 51,6 Mio. EUR  676,2 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwend. 158,7 Mio. EUR + 6,8 Mio. EUR  165,5 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen 1.507,8 Mio. EUR + 81,7 Mio. EUR

 1.589,5 Mio. EUR
Finanzergebnis 17,2 Mio. EUR - 0,1 Mio. EUR

 17,1 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge
gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG
(Isolierungsbeträge)
100,8 Mio. EUR - 94,0 Mio. EUR

6,8 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand 14,8 Mio. EUR - 14,8 Mio. EUR

0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 33,9 Mio. EUR - 88,4 Mio. EUR  - 122,3 Mio. EUR
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 102,0 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Steuereinnahmen bei der Ein-
kommenssteuer i.H.v 31,7 Mio. EUR und der Gewerbesteuer i.H.v. 28,1 Mio. EUR sowie
auf höhere Schlüsselzuweisungen von 30,7 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus
werden steigende Zuflüsse bei den Kostenerstattungen und Transfererträgen erwartet.
Gegenläufig muss aufgrund des OVG-Urteils zum Ansatz kalkulatorischer Kosten bei den
kostenrechnenden Einrichtungen mit Mindererträgen von 24 Mio. EUR gerechnet werden,
wobei noch keine Kompensation durch das Land berücksichtigt wurde.
Durch die Verbesserungen bei den Steuern und Schlüsselzuweisungen verringert sich
gleichzeitig auch der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung ent-
sprechend.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der Prognose der Fachämter mit einem
Mehrbedarf von rd. 81,7 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere
zusätzliche Transferaufwendungen u.a. für den konsumtiven Betriebskostenzuschuss anSeite 5 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 5
das SGB, höhere Transferleistungen für die Integrationsassistenz (Eingliederungshilfe für
Behinderte) und die ukrainischen Flüchtlinge sowie Steigerungen bei der Landschafts-
und Gewerbesteuerumlage.
Insgesamt wird somit davon ausgegangen, dass sich der für 2022 in der Ergebnis-
rechnung veranschlagte Fehlbetrag in Höhe von rd. 33,9 Mio. EUR am Jahresende
um rd. 88,4 Mio. EUR auf dann 122,3 Mio. EUR erhöht. Dabei handelt es sich um
eine rein rechnerische Betrachtung. Die Fachämter gehen hierbei davon aus, dass
alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden.
Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist aber wiederum davon auszugehen, dass
Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus 2022 ins Jahr 2023 über-
tragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten
Geschäftsjahre auf:
Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Übertragung
ins Folgejahr 47.884.629,33 45.762.141,00 43.997.447,04 44.340.324,92 61.707.531,49
Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 60 Mio.
EUR ins Folgejahr 2023 übertragen wird und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2022
belasten wird. Das erwartete Ergebnis würde sich somit auf - 62,3 Mio. EUR be-
laufen. Der Stand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2020 beträgt ca. 37,4 Mio. EUR
und wird nach der vorgelegten Prognose auf 0,00 EUR reduziert. Der
darüberhinausgehende Fehlbetrag ist durch eine Entnahme aus der Allgemeinen
Rücklage aufzufangen und beträgt demnach rechnerisch ca. 24,9 Mio. EUR.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 30.06.2022 vorge-
nommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern möglich und
sie noch den ersten drei Monaten zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt wurden. Die
Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.
Wichtige Hinweise der Kämmerei:
Eine belastbare Prognose für das laufende Haushaltsjahr ist insbesondere auf-
grund der Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin
mit großen Unsicherheiten verbunden.
Noch nicht bezifferbar sind zudem mögliche weitere Unterstützungsleistungen
durch Bund und Land. Aktuell hat die Stadt z.B. Kenntnis davon erhalten, dass die
Erstattungen für den Mehraufwand zur Ausweitung der Schülerspezialverkehre für
den Corona-Infektionsschutz bis Ende des Jahres 2022 verlängert wurden.
Aus der Erfahrung der letzten Jahresabschlüsse weist die Kämmerei zudem darauf
hin, dass umfangreiche Jahresabschlussarbeiten, die erst nach Ablauf des Kalen-
derjahres ermittelt und gebucht werden können, die Ergebnisrechnung erheblich
verändern können. Weiterhin werden erst im Zuge der Jahresabschlussarbeiten die
genauen Isolierungsbeträge, die sich aus den coronabedingten Mindererträgen und
Mehraufwendungen ergeben, konkret ermittelt und haben somit Folgen auf das Ist-
Ergebnis 2022.Seite 6 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten sechs Monaten
insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig
verteilt über das Jahr eingehen:
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
1.498,2 690,4 46,1 % 1.375,5 717,1 52,1 %
Damit sind bisher 52,1 % des Planwertes eingegangen. Die Zusammensetzung der
ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2022 auf rd. 329,2
Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 642,9 Mio. EUR einen
Anteil von 51,2 % aus.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
676,3 315,0 46,6 % 642,9 329,2* 51,2 %
* anteilige Abschlagszahlungen für das 2. Quartal mit Eingang Juli (ESt, USt, Kompensationszahlung) sind
berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 99,0 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten sechs Monaten mit Erträgen von rd. 47,2 Mio. EUR
eine Quote von 47,7 %.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
98,8 45,4 46,0 % 99,0 47,2 47,7 %
Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird.Seite 7 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2022 beläuft sich auf 208,5 Mio. EUR. Nach den ersten sechs Monaten
beträgt die Gewerbesteuer rd. 106,6 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von
51,1 % gegenüber dem Planansatz.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
236,5 108,8 46,0 % 208,5 106,6 51,1 %
Nach der aktuellen Prognose wird mit einem deutlich besseren Ergebnis gerechnet. Es
ist davon auszugehen, dass der bisherige Planansatz um rd. 28,1 Mio. EUR überschritten
werden kann. Bei der Planung wurden coronabedingte Mindererträge von rd. 20,6 Mio.
EUR unterstellt und damit ein entsprechender Isolierungsbetrag angesetzt. Nach der
positiven Prognose vermindert sich dieser nunmehr auf null.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
206,8 98,6 47,7 % 202,4 111,1* 54,9 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli in Höhe von 55,6 Mio. EUR ist berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil für das zweite Quartal 2022 wird Ende Juli überwiesen. Berücksich-
tigt man diese Zahlung i.H.v. 55,6 Mio. EUR, so übersteigt das Ergebnis zum 30.06.2022
den Betrag des Vorjahres um rd. 12,5 Mio. EUR. Insgesamt sind 54,9 % des Planan-
satzes von 202,4 Mio. EUR eingegangen.
Auf Basis der beiden sehr guten Abschlagszahlungen für das erste und zweite Quartal
ergibt sich für das gesamte Jahr nunmehr eine positive Prognose. Unterstellt man eine
gleichbleibende Entwicklung auf der Grundlage des Vorjahres, werden im laufenden
Haushaltsjahr voraussichtlich Mehrerträge von insgesamt rd. 31,7 Mio. EUR eingehen.
Damit reduziert sich der geplante Isolierungsbetrag für die coronabedingten Minder-
erträge i.H.v. 37,6 Mio. EUR auf nunmehr rd. 5,9 Mio. EUR. Erhebliche Prognose-
unsicherheiten ergeben sich durch das geplante Steuerentlastungsgesetz 2022 sowie die
angestrebte Dämpfung der Kalten Progression, da hierdurch die vereinnahmte
Einkommensteuer deutlich geringer ausfällt. Für Bonn könnte dies Mindererträge in
diesem Segment von bis zu 20 Mio. EUR p.a. bedeuten.Seite 8 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten sechs Monate auf
23,4 Mio. EUR, womit 51,8 % des Ansatzes erreicht sind.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
53,2 23,7 44,5 % 45,2 23,4* 51,8 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten
Halbjahr rd. 7,0 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Auch bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit den Einzahlungen für das erste und zweite
Quartal eine positive Entwicklung. Es ist davon auszugehen, dass der Planansatz um rd.
0,9 Mio. EUR überschritten werden kann. Damit reduziert sich der Isolierungsbetrag von
ursprünglich 1,4 Mio. EUR auf rd. 0,5 Mio. EUR.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2022 rd. 3,8 Mio. EUR.
Das sind 48,7 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
4,8 2,3 47,9 % 7,8 3,8 48,7 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht
wird.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 20,3 Mio. EUR eingeplant. Die zweite Abschlagszahlung
erfolgt Ende Juli in Höhe von rund 5,1 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
16,3 6,8 41,7 % 20,3 10,4* 51,2 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 31.03.2022 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2022 insgesamt rd. 20,7 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine
Überschreitung des bisherigen Planansatzes um rd. 0,3 Mio. EUR.Seite 9 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
59,9 29,4 49,1 % 59,7 26,7 44,7 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 59,7 Mio. EUR sind für die ersten sechs Monate
rd. 26,7 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 44,7 % vom Planwert.
Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei
den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
Nach der derzeitigen Prognose wird für das laufende Jahr mit Mindererträgen von rd. 1,2
Mio. EUR gerechnet.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2022 mit einem Ertrag in
Höhe von 294,4 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 351,3 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt 189,4 Mio. EUR (= 64,3 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen.
Aufgrund der aktuellen Rückmeldungen werden bei dieser Position insgesamt mit Mehr-
erträgen von rd. 39,3 Mio. EUR gerechnet, wobei der größte Anteil auf höhere Schlüssel-
zuweisungen zurückzuführen ist.
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
151,6 94,7 62,5 % 116,9 92,3 79,0 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2022 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2020 bis 30.06.2021.Seite 10 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 10
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Derzeit sind bereits 92,3 Mio. EUR (= 79,0 %) eingegangen. Auf Basis des Festsetzungs-
bescheids vom 24.01.2022 ist bekannt, dass die Stadt in 2022 rd. 147,7 Mio. EUR an
Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Damit ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 30,7 EUR.
Der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung reduziert sich daher ent-
sprechend von 34,3 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2022 mit 148,9 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 89,0 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
173,7 90,7 52,2 % 148,9 85,6 57,5 %
Insgesamt sind bis zum 30.06.2022 rd. 85,6 Mio. EUR und damit 57,5 % eingegangen. Es
werden höhere Zuweisungen von rd. 8,6 Mio. EUR erwartet, so u.a. beim Schulamt für den
Bereich der Grundschulen und beim Amt für Kinder, Jugend und Familien zur speziellen
Förderung junger Menschen (Programm „Aufholen nach Corona“).
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,5 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,1 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für das erste Halbjahr sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 11,5
Mio. EUR zu berücksichtigen.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 21,3 Mio. EUR geplant sind (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 27,6 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rück-
zahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum
30.06.2022 sind hiervon rund 4,1 Mio. EUR bzw. 19,2 % ertragswirksam eingegangen.Seite 11 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 11
Nach der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings mit Mehrerträgen von rd. 8,2 Mio.
EUR gerechnet, was insbesondere auf höhere Zuflüsse beim Amt für Soziales und
Wohnen für Erstattungen bei der Integrationsassistenz im Rahmen der Eingliederungs-
hilfe für Behinderte zurückzuführen ist. Zudem werden Mehreinnahmen bei den Unter-
haltsvorschussleistungen erwartet.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2022 in Höhe von 210,4 Mio. EUR geplant.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 163,9 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
211,3 89,2 42,2 % 210,4 95,8* 45,5 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten sechs Monate sind rd. 95,8 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 45,5 % entspricht.
Im Saldo werden bei dieser Position für das laufende Jahr Mindererträge von rd. 16,1 Mio.
EUR erwartet. Aufgrund des neuen Urteils des OVG Münster zum Ansatz kalkulatorischer
Kosten bei den Gebührenkalkulationen der kostenrechnenden Einrichtungen muss
bereits in diesem Jahr im Bereich der Stadtentwässerung und Abwasserbeseitigung mit
deutlichen Mindereinnahmen gerechnet werden. Inwiefern hier ggf. eine Kompensation
durch das Land erfolgen wird, ist derzeit noch offen.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2022 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 33,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2021 rd. 25,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:Seite 12 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 12
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Juni)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,4 4,5
Erträge aus Verkauf 2,6 2,2
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
20,4 8,3
Damit sind bis einschließlich Juni 2022 insgesamt 15,0 Mio. EUR bzw. 44,8 % des An-
satzes vereinnahmt.
Laut der Ämterprognose sind für 2022 Mindererlöse von rd. 4,6 Mio. EUR zu erwarten,
wobei der größte Anteil i.H.v. 3,4 Mio. EUR auf eine Abweichung zum Betriebsführungs-
plan der BonnCC GmbH sowie den Wegfall des Beethovenfestes im Hauptgebäude des
WorldCCBonn zurückzuführen ist. Darüber hinaus werden 1,0 Mio. EUR an Leistungs-
entgelte der BonnCC den „sonstigen ordentlichen“ Erträgen zugeordnet, so dass es zu
einer Verschiebung beim Ausweis kommt.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2022 sind
hierfür Erträge in Höhe von 107,2 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
126,0 47,9 38,0 % 107,2 54,6* 50,9 %
* ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 5,1 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
aus den Jahren 2019 bis 2021.
Im ersten Halbjahr sind bisher rd. 54,6 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von
50,9 % des Planansatzes entspricht.
Es werden höhere Einnahmen von insgesamt rd. 18,7 Mio. EUR erwartet. Davon entfallen
rd. 12,7 Mio. EUR auf Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die
Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen sowie rd. 3,7 Mio. EUR für Corona-Maßnahmen
im Bereich des Gesundheitsamtes.Seite 13 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 13
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2022 in Höhe von 63,4 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 79,0 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen-
gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Juni)
Erträge aus Konzessionen 19,2 7,3
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
9,8 4,9
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,7 5,8
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
8,8 1,0
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 28,6 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließ-
lich ½ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen), was
einen Anteil von 45,1 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Das Ergebnis der sonstigen ordentlichen Erträge wird sich durch die Auflösung von Wert-
berichtigungen (nach aktuellem Stand rd. 2,0 Mio. EUR) verbessern. Da diesen Erträgen
allerdings auch entsprechende Aufwendungen in Höhe von rd. 3,2 Mio. EUR gegenüber-
stehen, ergibt sich hieraus tatsächlich eine Haushaltsverschlechterung um rd. 1,2 Mio.
EUR.
Andererseits werden u.a. beim Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) im Bereich der
Grundsicherungsleistungen nach SGB II auf Grundlage der Ist-Werte des Vorjahres
geringere Zuflüsse erwartet.
Somit wird bei den sonstigen ordentlichen Erträgen derzeit insgesamt mit einem Minus
von rd. 1,6 Mio. EUR gerechnet.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2022 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2021: 0,8 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von 265.000 EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses
gebucht werden.
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird lediglich mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v.
rd. 0,8 Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,7 Mio. EUR zu erwarten
sind.Seite 14 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 30.06.2022 auf rd. 744,2 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 49,4 % an der Jahresplanung aus.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
1.480,6 692,3 46,8 % 1.507,8 744,2 49,4 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
385,8 183,3 47,5 % 416,4 194,9* 46,8 %
* inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten sechs Monaten insgesamt auf rd.
194,9 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende
des Jahres exakt ermittelt, so dass die Hälfte der geplanten Zuführungen zu den Perso-
nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden.
Das Personal- und Organisationsamt geht derzeit davon aus, dass die Haushaltsansätze
für 2022 auskömmlich sind.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
223,5 84,3 37,7 % 234,4 89,9 38,4 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 234,4 Mio. EUR ist in den ersten sechs Monaten mit rd.
89,9 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Ver-
waltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 38,4 %.
Aufgrund der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings für 2022 mit einem Mehrbedarf
von rd. 23,3 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere
Aufwendungen in den Bereichen Liegenschaftsmanagement, Gesundheitsschutz,
Gemeindestraßen, Entwässerung-/Abwasserbeseitigung, Bäder, Theater und Kinder-
tagesstätten.Seite 15 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 15
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 73,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 83,0 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das erste Halbjahr sind hierfür Aufwendungen von rd. 32,1 Mio. EUR zu
berücksichtigen.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert 21,3 bzw. 21,5 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2022
sind für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 10,3 Mio. EUR und für
Straßen, Wege und Plätze rd. 10,0 Mio. EUR abgeschrieben.
Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im
Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 624,6 Mio. EUR in 2022 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten sechs Monaten rd. 349,3 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich
damit auf 55,9 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Juni
%-Anteil
Ist/Ansatz
Landschaftsumlage 103,8 62,9 60,6 %
Gewerbesteuerumlage 14,9 7,2* 48,3 %
Städtisches Gebäudemanagement 29,5 29,7** 100,7 %
Theater 30,9 20,5** 66,3 %
Soziale Leistungen 149,6 82,1 54,9 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 203,9 93,0 45,6 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber SGB 19,7 Mio. und Theater 13,4 Mio. EUR aus 2021.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2022 in Höhe von 62,9 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 60,6 % abgeflossen. Nach dem end-
gültigen Festsetzungsbescheid beläuft sich der Jahresbetrag für die Stadt Bonn auf
insgesamt rd. 107,8 Mio. EUR. Der Umlagesatz für 2022 wurde zwar auf 15,2 %
abgesenkt (Vorjahr: 15,7 %), aufgrund höherer Umlagegrundlagen gem. Modellrechnung
GFG ergeben sich jedoch Mehraufwendungen von rd. 4 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
618,4 307,2 49,7 % 624,6 349,3 55,9 %Seite 16 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 16
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 7,2 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0
v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent-
wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die
Aufwendungen für die Umlage um rd. 2,0 Mio. EUR erhöhen.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 29,5 Mio. EUR (Vorjahr: 27,6 Mio. EUR) geplant. In den ersten sechs Monaten wurden
bisher schon rd. 29,7 Mio. EUR verbraucht. Hierbei sind bereits die notwendigen internen
Umbuchungen zum konsumtiven und investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt.
Das gesamte konsumtive Budget beträgt insgesamt rd. 93,4 Mio. EUR und kann zunächst
über den Deckungsring ausgeglichen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bis
Jahresende insgesamt rd. 17,3 Mio. EUR mehr benötigt werden, was dem ausgewiese-
nen Bedarf lt. Wirtschaftsplan des SGB entspricht.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 30,9 Mio. EUR
(Vorjahr: 31,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2021/2022 und die ersten Monate der Spielzeit 2022/2023. Im ersten Halbjahr
sind Mittel in Höhe von 20,5 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 66,3 %
entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 149,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 153,3 Mio. EUR), davon
sind nach den ersten sechs Monaten 82,1 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferauf-
wendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 203,9 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 186,4 Mio. EUR) sind rd. 93,0 Mio. EUR in den ersten sechs
Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich
"Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 49,5 %.
Insgesamt werden aktuell Mehraufwendungen von rd. 51,6 Mio. EUR erwartet. Neben
dem höheren Betriebskostenzuschuss an das SGB sowie höhere Zahlungen bei der
Landschafts- und Gewerbesteuerumlage betrifft dies u.a. höhere Transferleistungen für
die Integrationsassistenz und die Versorgung von ukrainischen Flüchtlingen (Amt 50)
sowie Mehraufwendungen bei den Bereichen Verkehrsplanung und Abfallwirtschaft.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – Juni Ist/Jahresre. 2022 Jan. – Juni Ist/Ansatz
169,8 82,3 48,5 % 158,7 78,0 49,1 %
Zum Stichtag 30.06.2022 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 78,0 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 49,1 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 158,7 Mio. EUR.Seite 17 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 17
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 89,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 86,4 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten
sechs Monaten rd. 41,7 Mio. EUR abgeflossen sind.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante
Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellem
Stand um rd. 3,2 Mio. EUR - verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus
der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 2,0 Mio. EUR gegenüberstehen.
Nach der Ämterprognose wird ein Mehrbedarf von rd. 3,6 Mio. EUR erwartet. Ursächlich
hierfür sind u.a. höhere Aufwendungen bei den Kindertageseinrichtungen und Schulen
sowie beim Gesundheitsamt für die koordinierende Impfeinheit „Corona“.
Insgesamt ergibt sich damit ein Mehrbedarf von aktuell 6,8 Mio. EUR.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2022 wurde mit rund -17,2 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -18,3 Mio. EUR).
Nach den ersten sechs Monaten beträgt das Ergebnis rd. -7,0 Mio. EUR, was einem Anteil
von 40,7 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht
gleichmäßig abfließen.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Halbjahr zusätzlich
rund 1,3 Mio. EUR addiert werden. Für das gesamte Jahr sind für die Zinsaufwendungen
des SGB rd. 2,5 Mio. EUR einzuplanen.
Nach der aktuellen Prognose werden sich die Finanzerträge um rd. 2,7 Mio. EUR redu-
zieren. Aufgrund der Entscheidung der EZB, die Leitzinsen ab Ende Juli 2022 zu erhöhen,
können in der Tagesgeldaufnahme keine negativen Zinsen mehr realisiert werden. Zudem
können die im Rahmen der Konzernfinanzierung eingeplanten Zinserträge durch zeitliche
Verschiebungen nicht in voller Höhe erreicht werden. Gegenläufig werden jedoch
niedrigere Zinsaufwendungen i.H.v. rd. 2,8 Mio. EUR erwartet, da sich durch geringere
Kreditneuaufnahmen Einsparungen bei den Zinszahlungen für Investitionskredite
ergeben. Somit ist im Saldo mit einer leicht positiven Verbesserung des Finanzergebnis-
ses von rd. 0,1 Mio. EUR zu rechnen.Seite 18 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 18
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 444,7 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 333,2 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2021 in Höhe von
rd. 216,5 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
113,0 Mio. EUR (Vorjahr 77,8 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Juni)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,1 5,5*
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
12,9 6,8
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,3
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- davon Anteile für das SGB
- davon Anteil für die Konzernfinanzierung SWB
231,2
120,2
103,7
42,5
19,5
22,9
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 32,6 0,2
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 104,7 27,1
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 55,3 6,7
Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0
* inkl. HR.
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 444,7 Mio. EUR in den
ersten sechs Monaten nur rd. 89,2 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem
Anteil von 20,1 % gegenüber dem Planansatz.Seite 19 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 19
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 30.06.2022 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.345,1 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 99,2 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 633,6 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.978,7 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2022 beträgt damit 5.962 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 331.885 zum 31.12.2021 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Zum Stichtag 30.06.2022 hat die Stadt für ein Volumen von 273,9 Mio. EUR an Liquidi-
tätskrediten Zinserträge (negative Zinsen) erhalten. Hierfür wurden in den ersten sechs
Monaten rd. 755.000 EUR vereinnahmt.Seite 20 von 21
Quartalsbericht II/2022 Seite 20
Mittlerweile hat der Zinsmarkt gedreht, so dass bei kurzfristigen Laufzeiten keine
negativen Zinsen (Erträge) realisiert werden können. Die EZB hat in ihrer Sitzung am
21.07.2022 die Leitzinsen mit Wirkung ab dem 27.07.2022 um 0,50 % erhöht. Dies
bedeutet auch für die Tagesgeldaufnahme, dass keine negativen Zinsen mehr
erwirtschaftet werden können. Für die Zukunft muss mit weiteren Zinserhöhungen
gerechnet werden, so dass die Zinsbelastungen für den städtischen Haushalt sowohl im
konsumtiven wie investiven Bereich erheblich steigen werden.Seite 21 von 21

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 01:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de