221476 · Beschlussvorlage
Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2021 des Städtischen Gebäudemanagements Bonn gem. § 103 Abs. 2 GO NW; Benennung des Wirtschaftsprüfers
Kerndaten
- Nummer
- 221476
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221476 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2021 des Städtischen Gebäudemanagements Bonn gem. § 103 Abs. 2 GO NW; Benennung des Wirtschaftsprüfers Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 11.08.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Konzern Bundesstadt Bonn ist verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen. Der Jahresabschluss des SGB ist Bestandteil dieses Konzernabschlusses. Durch einen verzögerten Jahresabschluss des SGB kann auch der Konzernabschluss der Bundesstadt Bonn nicht termingerecht erfolgen. Aufgrund von Personalausfällen ist die fristgerechte Einbringung der Vorlage zur Beauftragung des Wirtschaftsprüfers unterblieben. Damit der Wirtschaftsprüfer zeitnah den Jahresabschluss vorbereiten kann, bedarf es der Entscheidung in der Sitzung des Betriebsausschusses am 11.08.2022. Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss stimmt dem Vorschlag der Betriebsleitung zu, für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2021 die RSM GmbH, Richard-Wagner- Str. 9-11, 50674 Köln, zu benennen. Die RSM GmbH hat bereits die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 durchgeführt. Begründung Gemäß § 5 Absatz 2 der Betriebssatzung obliegt dem Betriebsausschuss die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de