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221473 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Frühzeitige Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 6222-2 - Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße, Bonn-Dransdorf

Nummer
221473
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
02.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Anwohnenden im Umfeld der Straßen Justus-von-Liebig-Straße Nr. 24 bis Nr. 34 sowie
Nr. 17 bis Nr. 33, Fraunhoferstraße, Haberstraße und Römerweg
Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 6222-2 "Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße"
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
Guten Tag,
die Bezirksvertretung Bonn hat für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.6622-
2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, die Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Zeitraum: vom 22. August 2022 bis einschließlich 5. September 2022
Ablauf: Unter www.bonn.de/beteiligung-planverfahren sind alle Informationen und Pläne abruf-
bar. Unter www.bonn-macht-mit.de/justus-von-liebig-straße können Sie ab dem
22. August 2022 alle Informationen ebenfalls einsehen und Ihre Meinungsäußerung als
öffentlichen Beitrag abgeben.
Auslegung der Pläne im Stadthaus:
Die Einsichtnahme in alle Informationen und Pläne ist ebenfalls im Stadthaus, im Amt für
Bodenmanagement und Geoinformation, Bonn, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2,
Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) Montags, Dienstags, Mittwochs und Freitags von
8 bis 13 Uhr sowie Donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich.
Das Kundenzentrum Geodaten ist für Sie geöffnet. Aufgrund der Coronavirus-Krise wird
um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das Kundenzentrum im Amt für Bodenma-
nagement und Geoinformation ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter:
Tel.: 0228 77 2200.
E-Mail: kundenzentrum-geodaten@bonn.de
Sollten Sie vor Ort Erläuterungen zur Planung wünschen, geben Sie dies bitte bei
der Terminvereinbarung an.
Thema: Aufwertung des heute gemischt genutzten Gewerbegebietes bei gleichzeitiger Neuord-
nung und Nachverdichtung des Plangebietes und Realisierung eines Büro-Campus zur
Ansiedlung einer Bundesinstitution.
Planungsziel:
Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7423-1 vor. Dieser setzt für den
östlichen Teil des Plangebietes eine gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer
Baumassenzahl von 3,5 fest. Einzelhandelsbetriebe aus dem Lebensmittelbereich und Vergnügungs-
stätten sind generell ausgeschlossen. Sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe für den Verkauf
an letzte Verbraucher sind nur ausnahmsweise zulässig.
Für den westlichen Teil des Plangebiets setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7423-17 eine private
Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei) bzw. eine Fläche für den Gemein-
bedarf (soziale Einrichtungen – Wohnungen für Behinderte einschl. Therapieräume) fest.
Zur Realisierung des Büro-Campus ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6222-2 erforderlich, der Teile der genannten Bebauungspläne überplant.Seite 1 von 3
Die Vorhabenträgerin ist mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, einen neuen Büro-
Campus, der mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der
Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht, zu entwickeln.
Außerdem wollen die Bonner Werkstätten Lebenshilfe Bonn gemeinnützige GmbH (im Weiteren Bonner
Werkstätten) hier einen neuen Unternehmensstandort errichten. Derzeit besteht für die Bonner Werk-
stätten ein erheblicher baulicher Erweiterungsbedarf aufgrund vorhandener Überbelegungen am Stand-
ort Beuel, dem aufgrund der damit verbundenen Belastung der betreuten Menschen dringend Rechnung
getragen werden muss. Das geplante Neubauvorhaben der Bonner Werkstätten mit seinem vorgesehe-
nen Nutzungsmix wird hier zu einer deutlichen Entlastung führen. Weiterhin ist die Frühförderung der
Lebenshilfe am Standort in Graurheindorf am Margaretenplatz nicht barrierefrei. Hier besteht lediglich
eine temporäre Sondergenehmigung für den Betrieb. Mit dem Standortwechsel nach Dransdorf wird sich
die Situation für die Kinder mit Behinderung und deren Angehörige deutlich verbessern.
Das öffentliche Interesse an der Planung ist dadurch gekennzeichnet, dass durch das Vorhaben die
Bedürfnisse von behinderten Menschen berücksichtigt, der Bedarf an Büroflächen innerhalb der Bun-
desstadt Bonn gedeckt und das Gewerbegebiet Justus-von-Liebig-Straße aufgewertet werden kann. Mit
der bereits in Bonn ansässigen Bundesinstitution kann des Weiteren die Funktion der Stadt Bonn als
Bundesstadt gestärkt werden.
Mit der Umsetzung des bereits vorab genehmigten 1. Bauabschnittes an der Justus- von- Liebig- Straße,
der sich derzeit in der Umsetzung befindet, wurde bereits ein erster Schritt zur Realisierung des gesam-
ten neuen Büro-Campus angegangen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die
Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne einer Innenentwicklung unter
Schonung der Freiräume am Siedlungsrand erforderlich.
Ansprechpartner:
Für Rückfragen stehen Ihnen im Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn gerne zur Verfügung:
Vincent Tietz Tel. 77 2205; E-Mail: vincent.tietz@bonn.de
Jan Benner, Tel. 77 2665; E-Mail: jan.benner@bonn.de
Bitte informieren Sie sich über das Beteiligungsverfahren und nehmen Sie auch die weiteren Möglich-
keiten zur Beteiligung war. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig und dient als weitere Entscheidungshilfe für
den Rat und die Ausschüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im August 2022Seite 2 von 3
Herausgeber: Bundesstadt Bonn – Die Oberbürgermeisterin, Stadtplanungsamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin.
Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem RecyclingpapierSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de