221467 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Friedrich-Ebert-Straße 19, 21 - Neubau zur Erweiterung der Augenklinik Az. 40148/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221467
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.418 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221467 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Friedrich- Ebert-Straße 19, 21 - Neubau zur Erweiterung der Augenklinik Az. 40148/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben sich nicht in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt. Begründung Beantragt ist ein positiver Vorbescheid für die Erweiterung der Augenklinik auf dem Grundstück Friedrich-Ebert-Str. 19, 21 durch einen Neubau. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. 23/G vom 15.03.1895, sodass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung ist im vorliegenden Fall überwiegend durch eine offene, bis zu III-geschossige Bauweise gekennzeichnet. Die Art der Nutzung stellt sich als Gemengelage mit gesundheitlichen Einrichtungen, der gegenüberliegenden Stadthalle und mit Wohngebäuden dar. Zur Beurteilung liegt die Umplanung vom 12.07.2022 zugrunde. Hier ist ein straßenseitiger, III-geschossiger Baukörper mit Staffelgeschoss, alternativ mit Flachdach oder Satteldach vorgesehen. Der rückwärtige Baukörper ist in I- geschossiger Bauweise mit einer Höhe von 6,87 m mit Flachdach und Dachbegrünung geplant. Das Gebäude erstreckt sich ca. 6,45 m tiefer als die Gebäude auf den Nachbargrundstücken Friedrich-Ebert-Str. 17 und 23 in das Grundstück Letztgenannter Baukörper fügt sich jedoch hinsichtlich der Gebäudehöhe und der Bebauungstiefe nicht in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein.Seite 1 von 3 Seite 2 Gegen den geplanten straßenseitigen Baukörper werden die Bedenken zurückgestellt, auch wenn ein Rücksprung des Staffelgeschosses um 2 m statt der jetzt vorgesehenen 1,50 m wünschenswert wäre. Da ein Antrag nicht teilbar ist, kann aus vor genannten Gründen kein positiver Vorbescheid ausgesprochen werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Plan Friedrich-Ebert-Straße 19, 21 (öffentlich) 2 Lageplan Friedrich-Ebert-Straße 19, 21_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de