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221467 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Friedrich-Ebert-Straße 19, 21 - Neubau zur Erweiterung der Augenklinik Az. 40148/2022

Nummer
221467
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221467
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Friedrich-
Ebert-Straße 19, 21
- Neubau zur Erweiterung der Augenklinik
Az. 40148/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben sich nicht in die
Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Beantragt ist ein positiver Vorbescheid für die Erweiterung der Augenklinik auf
dem Grundstück Friedrich-Ebert-Str. 19, 21 durch einen Neubau. Die
notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des
Fluchtlinienplanes Nr. 23/G vom 15.03.1895, sodass das Vorhaben
diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB
entsprechend der vorhandenen Umgebungsbebauung zu beurteilen ist. Die
Umgebungsbebauung ist im vorliegenden Fall überwiegend durch eine offene,
bis zu III-geschossige Bauweise gekennzeichnet. Die Art der Nutzung stellt sich
als Gemengelage mit gesundheitlichen Einrichtungen, der gegenüberliegenden
Stadthalle und mit Wohngebäuden dar.
Zur Beurteilung liegt die Umplanung vom 12.07.2022 zugrunde. Hier ist ein
straßenseitiger, III-geschossiger Baukörper mit Staffelgeschoss, alternativ mit
Flachdach oder Satteldach vorgesehen. Der rückwärtige Baukörper ist in I-
geschossiger Bauweise mit einer Höhe von 6,87 m mit Flachdach und
Dachbegrünung geplant. Das Gebäude erstreckt sich ca. 6,45 m tiefer als die
Gebäude auf den Nachbargrundstücken Friedrich-Ebert-Str. 17 und 23 in das
Grundstück
Letztgenannter Baukörper fügt sich jedoch hinsichtlich der Gebäudehöhe und
der Bebauungstiefe nicht in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein.Seite 1 von 3
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Gegen den geplanten straßenseitigen Baukörper werden die Bedenken
zurückgestellt, auch wenn ein Rücksprung des Staffelgeschosses um 2 m statt
der jetzt vorgesehenen 1,50 m wünschenswert wäre.
Da ein Antrag nicht teilbar ist, kann aus vor genannten Gründen kein positiver
Vorbescheid ausgesprochen werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die
Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Plan Friedrich-Ebert-Straße 19, 21 (öffentlich)
2 Lageplan Friedrich-Ebert-Straße 19, 21_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de