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221466 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee 10 a - Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro Az.: 40265/2021

Nummer
221466
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221466
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee
10 a
- Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro
Az.: 40265/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung, die Ab-
lehnung der Bauvoranfrage wegen des Verstoßes gegen § 30 BauGB zurück-
genommen und auf Grundlage des § 34 BauGB einen positiven Vorbescheid
erteilt hat.
Begründung
Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung
einer Tagesstätte in Bürofläche für freie Berufe nach § 13 BauNVO (Arzt,
Rechtsanwalt, Notar, usw.) im Erdgeschoss des Gebäudes Kurfürstenallee 10
a geprüft werden. Das Vorhaben war bereits Gegenstand der Ausschusssit-
zung vom 26.01.2022 (TOP Ö 7.10, 220015).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8116-13
vom 05.10.1984, der hier eine Gemeinbedarfsfläche „Altenheim“ ausweist. Die
geplante Nutzung steht in keinem Zusammenhang mit der Zweckbindung der
im Bebauungsplan ausgewiesenen Art der baulichen Nutzung, sodass die Bau-
voranfrage mit Zustimmung des Ausschusses abgelehnt wurde. Gegen diese
Ablehnung wurde Klage erhoben.
Im Rahmen des Klageverfahrens hat sich der Bebauungsplan, gestützt auf gel-
tende Rechtsprechung, aufgrund seiner Festsetzungen hinsichtlich der Ge-
schossigkeit (berg- und talseitig differenzierend, weiteres Vollgeschoss als
Dachgeschoss) als insgesamt unwirksam herausgestellt. Die auf Grundlage
des Bebauungsplanes ausgesprochene Ablehnung wurde daher nach § 48
Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird den politischen Gremien durch das
zuständige Fachamt zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls vorgeschlagen.Seite 1 von 3
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Das geplante Vorhaben wird nunmehr planungsrechtlich nach § 34 BauGB an-
hand der Umgebungsbebauung beurteilt. Diese ist hier gekennzeichnet durch
eine sog. „Gemengelage“. Die beantragte Nutzungsänderung von Räumlichkei-
ten für freie Berufe fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist zulässig.
Ein positiver Vorbescheid wurde zwischenzeitlich erteilt, um etwaige Ansprüche
auf Schadensersatz gering zu halten. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme
gebeten.
Anlage/n
1 Plan Kurfürstenallee 10 a (öffentlich)Seite 2 von 3
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