221466 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee 10 a - Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro Az.: 40265/2021
Kerndaten
- Nummer
- 221466
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 221466 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee 10 a - Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro Az.: 40265/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung, die Ab- lehnung der Bauvoranfrage wegen des Verstoßes gegen § 30 BauGB zurück- genommen und auf Grundlage des § 34 BauGB einen positiven Vorbescheid erteilt hat. Begründung Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung einer Tagesstätte in Bürofläche für freie Berufe nach § 13 BauNVO (Arzt, Rechtsanwalt, Notar, usw.) im Erdgeschoss des Gebäudes Kurfürstenallee 10 a geprüft werden. Das Vorhaben war bereits Gegenstand der Ausschusssit- zung vom 26.01.2022 (TOP Ö 7.10, 220015). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8116-13 vom 05.10.1984, der hier eine Gemeinbedarfsfläche „Altenheim“ ausweist. Die geplante Nutzung steht in keinem Zusammenhang mit der Zweckbindung der im Bebauungsplan ausgewiesenen Art der baulichen Nutzung, sodass die Bau- voranfrage mit Zustimmung des Ausschusses abgelehnt wurde. Gegen diese Ablehnung wurde Klage erhoben. Im Rahmen des Klageverfahrens hat sich der Bebauungsplan, gestützt auf gel- tende Rechtsprechung, aufgrund seiner Festsetzungen hinsichtlich der Ge- schossigkeit (berg- und talseitig differenzierend, weiteres Vollgeschoss als Dachgeschoss) als insgesamt unwirksam herausgestellt. Die auf Grundlage des Bebauungsplanes ausgesprochene Ablehnung wurde daher nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen. Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird den politischen Gremien durch das zuständige Fachamt zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls vorgeschlagen.Seite 1 von 3 Seite 2 Das geplante Vorhaben wird nunmehr planungsrechtlich nach § 34 BauGB an- hand der Umgebungsbebauung beurteilt. Diese ist hier gekennzeichnet durch eine sog. „Gemengelage“. Die beantragte Nutzungsänderung von Räumlichkei- ten für freie Berufe fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist zulässig. Ein positiver Vorbescheid wurde zwischenzeitlich erteilt, um etwaige Ansprüche auf Schadensersatz gering zu halten. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n 1 Plan Kurfürstenallee 10 a (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de