221461-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Genehmigung der Herstellung von öffentlichen Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 221461-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221461-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der Herstellung von öffentlichen Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 07.09.2022 und zur Niederschrift zum TOP 6.7, DS 221461 von Herrn Stv. Schmitt (BBB) gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Wo ist die Planung (Vorlage) ausgehängt? Die vollständigen Ausführungsplanungsunterlagen (Lageplan, Schnitte, Regeldetails, Beschilderungsplanung) wurden mit der Einladung zur Sitzung digital übersandt. Ein Aushang wird aufgrund der vorliegenden Anregung im Sitzungsraum der Bezirksvertretung erfolgen. 2. Ist es zutreffend, dass die Fahrbahn hier verengt werden soll? Zur flächenmäßigen Umsetzung der Verschiebung des öffentlichen Schrittweges und der zusätzlichen Herstellung der öffentlichen Stellplätze, Grünbeete und Fahrradanlehnbügel werden vom Investor rund 100 m² aus dem privaten Baugrundstück unentgeltlich der Stadt übertragen. Eine Fahrbahnverengung gegenüber dem jetzigen Bestand ist nicht gegeben. 3. Ist der Verwaltung bekannt, dass sich die Feuerwache 3 in der Nähe befindet und dass es sich um einen Haupt-Anfahrweg für die Einsatzfahrzeuge handelt? Die Lage der Feuerwache 3 ist bekannt. Wie unter Ziffer 2 beschrieben verändert sich die Fahrbahnbreite nicht. 4. Handelt es sich bei den Parkplätzen um private oder öffentliche Parkplätze? Es handelt sich um öffentliche Stellplätze. Die Beschränkung der Parkdauer soll den Bedürfnissen der Besucher der Polizeistation, des Kindergartens und derSeite 1 von 2 Seite 2 Geschäfte entgegenkommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de