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221461-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Genehmigung der Herstellung von öffentlichen Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg

Nummer
221461-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221461 Genehmigung der Herstellung von öffentlichen Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221461-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Herstellung von öffentlichen
Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln
sowie die Verlegung des Gehweges entlang der
südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen
Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der
Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 07.09.2022 und zur
Niederschrift zum TOP 6.7, DS 221461 von Herrn Stv. Schmitt
(BBB) gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wo ist die Planung (Vorlage) ausgehängt?
Die vollständigen Ausführungsplanungsunterlagen (Lageplan, Schnitte,
Regeldetails, Beschilderungsplanung) wurden mit der Einladung zur Sitzung
digital übersandt. Ein Aushang wird aufgrund der vorliegenden Anregung im
Sitzungsraum der Bezirksvertretung erfolgen.
2. Ist es zutreffend, dass die Fahrbahn hier verengt werden soll?
Zur flächenmäßigen Umsetzung der Verschiebung des öffentlichen
Schrittweges und der zusätzlichen Herstellung der öffentlichen Stellplätze,
Grünbeete und Fahrradanlehnbügel werden vom Investor rund 100 m² aus dem
privaten Baugrundstück unentgeltlich der Stadt übertragen. Eine
Fahrbahnverengung gegenüber dem jetzigen Bestand ist nicht gegeben.
3. Ist der Verwaltung bekannt, dass sich die Feuerwache 3 in der Nähe
befindet und dass es sich um einen Haupt-Anfahrweg für die
Einsatzfahrzeuge handelt?
Die Lage der Feuerwache 3 ist bekannt. Wie unter Ziffer 2 beschrieben
verändert sich die Fahrbahnbreite nicht.
4. Handelt es sich bei den Parkplätzen um private oder öffentliche
Parkplätze?
Es handelt sich um öffentliche Stellplätze. Die Beschränkung der Parkdauer soll
den Bedürfnissen der Besucher der Polizeistation, des Kindergartens und derSeite 1 von 2
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Geschäfte entgegenkommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de