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221461 · Beschlussvorlage

Genehmigung der Herstellung von öffentlichen Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg

Nummer
221461
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 221461-02 ST Genehmigung der Herstellung von öffentlichen Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg
  2. 221461-01 AA Koalitions-Änderungsantrag: Genehmigung der Herstellung von öffentlichen Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 221461

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Beschlussvorlage
öffentlich
221461
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Herstellung von öffentlichen
Stellplätzen, Grünbeeten und Fahrradanlehnbügeln
sowie die Verlegung des Gehweges entlang der
südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen
Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der
Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen)
Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung von
öffentlichen Kurzparkerstellplätzen, Grünbeeten und Fahrradstellplätzen mit
Anlehnbügeln sowie die Verlegung des Gehweges entlang der südlichen Seite
der Friesdorfer Straße zwischen Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich
der Elsässerstraße in Bonn-Bad Godesberg wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen
Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw.
tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.
Begründung
Die GARBE Bonn 5 GmbH & Co.KG errichtet auf den Grundstücken Friesdorfer
Straße, Gemarkung Godesberg, Flur 10, Flurstücke 2167, 2168 und 2166
Gebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung.
Zur Optimierung der Erschließung der gewerblich genutzten Bereiche wünscht
die Vorhabenträgerin die Herstellung von öffentlichen Kurzparkerstellplätzen,
Grünbeeten und Fahrradstellplätzen mit Anlehnbügeln sowie die Verlegung des
Gehweges entlang der südlichen Seite der Friesdorfer Straße zwischen
Weißenburgstraße und dem Kreuzungsbereich der Elsässerstraße. Die
Arbeiten werden von und auf Kosten der Vorhabenträgerin im Rahmen einesSeite 1 von 8
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städtebaulichen Vertrages durchgeführt.
Anstelle von Baumpflanzungen wird eine Strauchbepflanzung in den
Grünbeeten vorgesehen, da entsprechend den vorliegenden Leitungsplänen
von BonnNetz sich die geplanten Pflanzquartiere oberhalb zweier bestehender
Stromleitungen befinden. Zusätzlich liegt eines der geplanten Pflanzquartiere in
unmittelbarer Nähe zu einem bereits eingebauten Übergabeschacht der
Polizeiwache und teilweise über dem zugehörigen Anschlusskanal. Eine
Baumbepflanzung kann an dieser Stelle zukünftige Wartungsarbeiten
erschweren und langfristig Beschädigungen an den Einrichtungen verursachen.
Gleichzeitig ist zu beachten, dass an dem Standort Schattendruck als
vitalitätshemmender Faktor wirken kann, da sich die Pflanzquartiere nahe der
Nordfassade des Neubaus befinden.
Aus den oben genannten Gründen erfolgt eine Pflanzung flachwurzelnder
Sträucher.
Nahe des angrenzenden Kreuzungsbereichs zur Friesdorfer Straße, d.h. in der
Weißenburgstraße, sind in Abstimmung mit der Stadtverwaltung zwei
Baumbepflanzungen auf der privatrechtlichen Fläche vorgesehen. Diese zwei
Bäume werden an dieser Stelle als Straßenbäume wahrgenommen und einen
positiven Einfluss auf den städtischen Raum haben.
Soweit die Erschließungsmaßnahme von den Festsetzungen der
Bebauungspläne Nr. 8017-58 vom 23.09.1998 bzw. Nr. 8017-57 vom
25.01.1985 abweicht, sind diese Abweichungen mit den Grundzügen der
Planung vereinbar.
Anlage/n
1 01 Lageplan Ausführungsplanung klein (öffentlich)
2 02 Schnitt A-A und B-B Ausführungsplanung (öffentlich)
3 03 Regeldetail Entwässerungsrinne Ausführungsplanung (öffentlich)
4 04 Regeldetail Plattenbelag Ausführungsplanung (öffentlich)
5 05 Regeldetail Pflasterbelag Ausführungsplanung (öffentlich)
6 06 Beschilderungsplan Ausführungsplanung (öffentlich)Seite 2 von 8
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Datenstand: 02.11.2026, 18:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de