221458-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zur Gasversorgungssicherheit
Kerndaten
- Nummer
- 221458-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221458-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage zur Gasversorgungssicherheit Beratungsfolge Rat 25.08.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1-4: Die Einrichtung einer Task Force "Energiesparen" wurde am 30. Juni 2022 entschieden. Zu den übrigen Punkten wird auf die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit der DS-Nr. 221641 verwiesen. Zu 5+6: Die Stadtwerke Bonn teilen zu den Fragen 5 und 6 folgende Informationen mit: Frage 5.: Wie verteilt sich in Bonn prozentual der Gasverbrauch auf die drei Wirtschaftssektoren und welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus für die Versorgungslage im Falle einer Gas-Mangellage ableiten? Antwort zu 5.) Die Gasverbräuche verteilen sich auf die unterschiedlichen Sektoren wie in der Anlage dargestellt. Als Schlussfolgerung für den Fall einer Gasmangellage lässt sich daraus ableiten, dass es im Erdags-Netzgebiet der Bundesstadt Bonn erhebliches Potential zur Lastreduzierung bei den „nichtgeschützten Kunden“ (zumeist Industrie-Sektor) gibt. Dieses Potential in Höhe von bis zu 46,1 % des gesamten jährlichen Gasverbrauchs im Netz ermöglicht es dem Netzbetreiber, seiner Verpflichtung zur Sicherstellung der Systemstabilität gem. § 16 EnWG im hohem Maße nachzukommen, was wiederum dazu führt, dass die Versorgungssicherheit für geschützte Kunden (Haushalts- und Gewerbekunden sowie grundlegende soziale Dienste und kritische Infrastruktur) vergleichsweise hoch ausfällt. Da die Versorgungssicherheit jedoch immer von der Lieferung ausreichender Gasmengen und einem ausreichenden Gasvordruck von den vorgelagerten Fernleitungs-Netzbetreibern abhängig ist, kann es trotzdem zu Engpasszonen und Unterspeisungen im Bonner Erdgasverteilnetz kommen.Seite 1 von 4 Seite 2 Frage 6.: Existieren Berechnungen, welche Gas-Mindestmengen für Bonn erforderlich sind, a. um die sogenannten geschützten Verbraucher b. die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur zu versorgen und kann die entsprechend notwendige Steuerung der Gasflüsse durch den/die Versorger technisch sichergestellt werden? Antwort zu 6.) Ja, es gibt Berechnungen zu den Verbräuchen der geschützten Kunden gem. § 53a EnWG. Unter diese Kundengruppe fallen bei der o.g. Darstellung vor allem die Haushalts- und Gewerbekunden. Diese haben zusammen normalerweise etwa einen Verbrauch von 1.815 GWh Erdgas/Jahr, was etwa einem Anteil von 54% des gesamten Gasverbrauchs in Bonn entspricht. Geht man weiterhin davon aus, dass diese Kunden etwa 15% Energie gegenüber einem Normaljahr einsparen (aktuell diskutierter Wert), würde man für die Versorgung der geschützten Kunden etwa 1.540 GWh benötigen. Darin sind bereits die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur größtenteils inbegriffen. Es ist jedoch zu bedenken, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine komplette Abschaltung der „nicht geschützten Kunden“ aktuell nicht vorsieht. Vielmehr wird es im Fall einer Gasmangellage zu einer ratierlichen Leistungsreduzierung mit Hilfe einer Allgemeinverfügung durch die Bundesnetzagentur als verantwortliche Stelle für den „Bundeslastverteiler“ geben. Das bedeutet, dass diese Kunden abhängig von der Versorgungslage in den vorgelagerten Netzen auch teilweise weiterversorgt werden können. Eine Steuerung der Gasflüsse kann durch den örtlichen Netzbetreiber, die Bonn-Netz GmbH, nicht erfolgen bzw. technisch sichergestellt werden, da die „geschützten Kunden“ an dem selben Versorgungsnetz wie die „nicht geschützten Kunden“ angeschlossen sind. In der Praxis wird es so ablaufen, dass die nicht geschützten Kunden durch den Netzbetreiber aufgefordert werden, die Abnahmemengen zu reduzieren. Ob dieses tatsächlich auch erfolgt, kann nur im Nachgang im Rahmen einer ex- post Kontrolle durch die Ordnungsbehörden im Auftrag der Bundesnetzagentur erfolgen. Für den Fall einer Gasmangellage ist es daher aus Sicht der Versorgungssicherheit wichtig, dass sich alle Letztverbraucher solidarisch verhalten und im Rahmen von Engpasssituationen in der Gasversorgung denSeite 2 von 4 Seite 3 entsprechenden Weisungen und Vorgaben verbindlich nachkommen. Anlage/n 1 Anlage zu DS 221458-01ST (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage zu DS 221458-01ST: Abb. 1 Abb. 2:Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de