← Vorlagen

221454-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38

Nummer
221454-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 554,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221454 Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse 33 und Wunsch nach Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.802 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221454-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
28.07.2022
Bürgerantrag: Bebauungsmöglichkeit Grimmgasse
33 und Wunsch nach Änderung des
Bebauungsplans Nr. 7319-38
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antragsteller beantragt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 7319-38 zur
Schaffung von Planungsrecht für die Bebauung einer rückwärtig liegenden
Teilfläche seines Grundstücks, Grimmgasse 33 (siehe Anlage).
Vor dem Hintergrund eines anhaltend hohen Bedarfs an Wohnraum und dem
gewünschten sparsamen Umgang mit Grund und Boden begrüßt die
Verwaltung die Umsetzung von Innenentwicklungspotenzialen.
Grundsätzlich erscheint der Innenbereich der Wohnbaufläche zwischen
Grimmgasse und Am Dichbach aus städtebaulicher Sicht für eine maßvolle
wohnbauliche Nachverdichtung geeignet. Die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens für die Schaffung von Planungsrecht auf lediglich einem
Grundstücksteil sollte jedoch aus städtebaulicher Sicht sowie mit Blick auf die
mit einem Bauleitplanverfahren verbundenen Ressourcen nicht erfolgen.
Der Einleitung eines Bebauungsplanverfahren hätte aus
verfahrensökonomischer und städtebaulicher Sicht nähergetreten werden
können, wenn durch die Mitwirkungsbereitschaft der benachbarten
Grundstückseigentümer ein städtebaulich sinnvoller Entwicklungsbereich, ca.
2 500 m², (siehe Anlage) entstünde und städtebauliche Verträge zwecks
Umsetzung der stadtentwicklungspolitischen Ziele (Gestalterische Vorgaben,
Umsetzung Baulandmodell, Energieeffizienz, Förderung nachhaltiger Mobilität
im Rahmen des Umweltverbunds, etc.) mit den KooperationspartnerInnen
abgeschlossen werden könnten.
Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung den Antragsteller des
Bürgerantrags angeschrieben und darum gebeten, sofern unter diesen
Umständen seinerseits weiterhin Interesse an der Baurechtschaffung besteht,
Kontakt mit den Eigentumsparteien benachbarter Flurstücke aufzunehmen, um
die Bereitschaft abzuklären, ob eine gemeinsame Entwicklung der Flächen in
Frage kommt.
Eine Rückmeldung des Antragstellers erfolgte mit dem Tenor, dass alternative
und weniger aufwändige Möglichkeiten gefunden werden sollten, eine weitereSeite 1 von 4
Seite 2
Bebauung seines Grundstücks zu ermöglichen.
Die Verwaltung sieht diese Möglichkeiten aus den vorgenannten Gründen nicht
und empfiehlt daher, den Bürgerantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan (öffentlich)Seite 2 von 4
Anlage 1 – Übersichtsplan
Grimmgasse 33, Duisdorf
Grundstück des Antragstellers
Bereich mit InnenentwicklungspotenzialSeite 3 von 4
Quelle: Geo-Informationssystem Bundesstadt Bonn
Grundstück des Antragstellers
Bereich mit InnenentwicklungspotenzialSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 06:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de