221452 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg-Villenviertel, Roonstraße 1, 2 - Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und teilweiser gewerblicher Nutzung Az.: 40121/2021
Kerndaten
- Nummer
- 221452
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 221452 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Bad Godesberg-Villenviertel, Roonstraße 1, 2 - Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und teilweiser gewerblicher Nutzung Az.: 40121/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil sich das Vorhaben in die Eigenart der Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen der Fluchtlinienpläne nach § 30 Abs. 3 bzw. § 31 BauGB vertretbar ist. Begründung Geplant ist die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (insgesamt 23 Wohnein- heiten) mit einer Tiefgarage (18 Pkw-Stellplätzen und 25 Fahrradabstellplätzen) und teilweiser gewerblicher Nutzung (Gewerbefläche ca. 96 qm). Konkret beabsichtigt ist eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschossen entlang der Roonstr., die Mehrfamilienhäuser weisen eine Baukörperlänge von ca. 46 m auf. An der Plittersdorfer Str. soll ein Wohn- und Geschäftshaus un- mittelbar an den Bestandsbaukörper Plittersdorfer Str. 21 a. angebaut werden. Die Tiefgaragenzufahrt liegt an der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Ro- onstraße. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne I/F und 7/Go, so dass das Vorhaben hinsichtlich der Straßen- und Baufluchtlinie nach § 30 BauGB zu beurteilen ist und im Übrigen anhand der Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB. Es gilt zudem die Vorgartensatzung. Das Grundstück liegt im Risikogebiet Hochwasser. Die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB ist durch Il- bis III-geschossige Gebäude in uneinheitlicher Bauweise geprägt und als allgemei- nes Wohngebiet bzw. Mischgebiet zu qualifizieren.Seite 1 von 3 Seite 2 Das Grundstück wurde im Rahmen der Tieferlegung der Stadtbahn mit einem Gleistunnel unterbaut, wofür die Stadt Bonn in 1988 eine vertragliche Regelung mit der Eigentümerin getroffen hatte. Zur Bebauung des Grundstückes selbst wurde damals eine massive Straßenrandbebauung in Aussicht gestellt und ein Bauvorbescheid erteilt, der in der Folge immer verlängert wurde. Im Hinblick auf diesen mehr als 30 Jahre alten Bauvorbescheid stellt die heute eingereichte Planung eine deutliche Verbesserung dar und sind die geplanten Überschrei- tungen der Fluchtlinien städtebaulich vertretbar. Als Kompensation für die Befreiungen werden großflächige Fassadenbegrü- nungen angeboten (auf einer Länge von 24 m über drei Geschosse in Einzel- flächen gegliedert). Eine Begrünung der Flachdächer des Staffelgeschosses wird ebenfalls gefordert. Die den Baukörpern vorgelagerten Flächen werden bis auf die Zugänge und Zufahrten begrünt. Die Möglichkeit oberirdische Fahrradabstellplätze nachzu- weisen wird im Genehmigungsverfahren geprüft. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung einen positiven Bauvorbe- scheid zu erteilen. Anlage/n 1 Plan Roonstraße 1, 3 (öffentlich) 2 Lageplan Roonstraße 1, 2_n. ö. (nichtöffentlich) 3 Plan Roonstraße 1, 2_n. ö. (nichtöffentlich) 4 Straßenansicht Roonstraße 1, 2_n. ö. (nichtöffentlich) 5 Seitenansicht Grenzbebauung Roonstr. 1,2_ n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de