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221452 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Bad Godesberg-Villenviertel, Roonstraße 1, 2 - Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und teilweiser gewerblicher Nutzung Az.: 40121/2021

Nummer
221452
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 221452-01 Grundstück in Bonn-Bad Godesberg-Villenviertel, Roonstraße 1, 2 - Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und teilweiser gewerblicher Nutzung Az.: 40121/2021

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Beschlussvorlage
öffentlich
221452
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Bad Godesberg-Villenviertel,
Roonstraße 1, 2
- Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit
Tiefgarage und teilweiser gewerblicher Nutzung
Az.: 40121/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil sich das Vorhaben in die
Eigenart der Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt und die Erteilung
von Befreiungen von den Festsetzungen der Fluchtlinienpläne nach § 30 Abs. 3
bzw. § 31 BauGB vertretbar ist.
Begründung
Geplant ist die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (insgesamt 23 Wohnein-
heiten) mit einer Tiefgarage (18 Pkw-Stellplätzen und 25 Fahrradabstellplätzen)
und teilweiser gewerblicher Nutzung (Gewerbefläche ca. 96 qm).
Konkret beabsichtigt ist eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschossen
entlang der Roonstr., die Mehrfamilienhäuser weisen eine Baukörperlänge von
ca. 46 m auf. An der Plittersdorfer Str. soll ein Wohn- und Geschäftshaus un-
mittelbar an den Bestandsbaukörper Plittersdorfer Str. 21 a. angebaut werden.
Die Tiefgaragenzufahrt liegt an der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Ro-
onstraße.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fluchtlinienpläne I/F und 7/Go, so
dass das Vorhaben hinsichtlich der Straßen- und Baufluchtlinie nach § 30
BauGB zu beurteilen ist und im Übrigen anhand der Umgebungsbebauung
nach § 34 BauGB. Es gilt zudem die Vorgartensatzung. Das Grundstück liegt
im Risikogebiet Hochwasser.
Die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB ist durch Il- bis
III-geschossige Gebäude in uneinheitlicher Bauweise geprägt und als allgemei-
nes Wohngebiet bzw. Mischgebiet zu qualifizieren.Seite 1 von 3
Seite 2
Das Grundstück wurde im Rahmen der Tieferlegung der Stadtbahn mit einem
Gleistunnel unterbaut, wofür die Stadt Bonn in 1988 eine vertragliche Regelung
mit der Eigentümerin getroffen hatte. Zur Bebauung des Grundstückes selbst
wurde damals eine massive Straßenrandbebauung in Aussicht gestellt und ein
Bauvorbescheid erteilt, der in der Folge immer verlängert wurde. Im Hinblick
auf diesen mehr als 30 Jahre alten Bauvorbescheid stellt die heute eingereichte
Planung eine deutliche Verbesserung dar und sind die geplanten Überschrei-
tungen der Fluchtlinien städtebaulich vertretbar.
Als Kompensation für die Befreiungen werden großflächige Fassadenbegrü-
nungen angeboten (auf einer Länge von 24 m über drei Geschosse in Einzel-
flächen gegliedert). Eine Begrünung der Flachdächer des Staffelgeschosses
wird ebenfalls gefordert.
Die den Baukörpern vorgelagerten Flächen werden bis auf die Zugänge und
Zufahrten begrünt. Die Möglichkeit oberirdische Fahrradabstellplätze nachzu-
weisen wird im Genehmigungsverfahren geprüft.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung einen positiven Bauvorbe-
scheid zu erteilen.
Anlage/n
1 Plan Roonstraße 1, 3 (öffentlich)
2 Lageplan Roonstraße 1, 2_n. ö. (nichtöffentlich)
3 Plan Roonstraße 1, 2_n. ö. (nichtöffentlich)
4 Straßenansicht Roonstraße 1, 2_n. ö. (nichtöffentlich)
5 Seitenansicht Grenzbebauung Roonstr. 1,2_ n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de