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221451 · Mitteilungsvorlage

Erfahrungsbericht zur Einführung des Gutscheinsystems

Nummer
221451
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 06.09.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221451
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Erfahrungsbericht zur Einführung des
Gutscheinsystems
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
06.09.2022 Kenntnisnahme
Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hatte im Juni 2021 beschlossen, während der Corona-Pandemie die
Bonner mittelständischen Unternehmen vor allem in der Innenstadt und den
Stadtbezirkszentren zu unterstützen (sh. Drucksachen-Nr. 211002). Dafür
wurden insgesamt 300.000 € für die Jahre 2021/2022 zur Verfügung gestellt:
a) 150.000 € für einen Fonds für Aktionen und Veranstaltungen
Die vier Bezirksvertretungen haben nach Gesprächen der jeweiligen
Bezirksverwaltungsstellen mit den Gewerbegemeinschaften über die Verteilung
der Mittel in Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg von je 30.000 € und im
Oberzentrum Bonn-Innenstadt von 60.000 € beschlossen (Drucksachen-Nr.
211613, 211615, 211617, 211616). Da die daraus zu finanzierenden
Maßnahmen zum Teil noch laufen, wird die Verwaltung nach Abschluss der
Aktionen im Frühjahr 2023 berichten.
b) 150.000 € zur Unterstützung für die Einführung eines Gutscheinsystems
(Drucksachen-Nr. 211002)
Die Phase der Subventionierung war auf drei Monate befristet, ursprünglich von
August bis Oktober 2021. Nach Problemen bei der Einführung des
Gutscheinsystems wurde die Subventionierung auf die drei Monate April bis
Juni 2022 verschoben (Drucksachen-Nr. 220110). Der Wert der in diesem
Zeitraum erworbenen Gutscheine sollte durch die Stadt Bonn um zehn Prozent
erhöht werden, bis zu einem maximal möglichen Betrag von 150.000 €. Die
Einlösung der Gutscheine bei den Annahmestellen kann nach der gesetzlichen
Verjährungsfrist bis zum 31.12.2025 erfolgen. Die Federführung bei der
Einführung hat der city-marketing bonn e.V. in Kooperation mit der Firma
atalanda übernommen.
Die Gutscheine konnten und können weiterhin sowohl online über die
Homepage www.bonn53.de als auch an einigen Ausgabestellen vor Ort
erworben werden. Das Angebot bleibt auch ohne Zuschuss der Stadt Bonn
über den genannten Zeitraum hinaus bestehen.
An dem Gutscheinsystem beteiligen sich bisher 25 Unternehmen bzw. derenSeite 1 von 2
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Filialen (Stand 25.7.2022, Quelle: www.bonn53.de).
Die Verwaltung hatte vereinbarungsgemäß nach Ablauf der drei Monate April
bis Juni 2022 Auskunft darüber erbeten, wie viele Gutscheine mit welchem
Wert verkauft worden sind.
Von den Kund*innen wurden in diesem Zeitraum insgesamt 866 Gutscheine
erworben, deren Wert sich auf insgesamt 38.253,00 € belief. Zuzüglich der
zehnprozentigen Subvention in Höhe von 3.825,30 € ergibt sich ein Umsatz im
Bonner Mittelstand in Höhe von 42.078,30 €. Allerdings wurden im
Kaufzeitraum noch nicht alle Gutscheine eingelöst, so dass der zu zahlende
Zuschuss der Stadt Bonn mit 3.583,60 € derzeit noch etwas geringer ausfällt.
Die Differenz von 241,70 € wird bei der sukzessiven Einlösung der Gutscheine
in den kommenden Monaten bzw. Jahren für die Stadt noch kassenwirksam
werden.
Von den insgesamt 866 Gutscheinen wurden 122 Gutscheine im Wert von
9.617,00 € über das Internet (www.Bonn53.de) verkauft, die überwiegende
Menge demnach über stationäre Verkaufsstellen vor Ort.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de