221451 · Mitteilungsvorlage
Erfahrungsbericht zur Einführung des Gutscheinsystems
Kerndaten
- Nummer
- 221451
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221451 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Erfahrungsbericht zur Einführung des Gutscheinsystems Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 06.09.2022 Kenntnisnahme Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hatte im Juni 2021 beschlossen, während der Corona-Pandemie die Bonner mittelständischen Unternehmen vor allem in der Innenstadt und den Stadtbezirkszentren zu unterstützen (sh. Drucksachen-Nr. 211002). Dafür wurden insgesamt 300.000 € für die Jahre 2021/2022 zur Verfügung gestellt: a) 150.000 € für einen Fonds für Aktionen und Veranstaltungen Die vier Bezirksvertretungen haben nach Gesprächen der jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen mit den Gewerbegemeinschaften über die Verteilung der Mittel in Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg von je 30.000 € und im Oberzentrum Bonn-Innenstadt von 60.000 € beschlossen (Drucksachen-Nr. 211613, 211615, 211617, 211616). Da die daraus zu finanzierenden Maßnahmen zum Teil noch laufen, wird die Verwaltung nach Abschluss der Aktionen im Frühjahr 2023 berichten. b) 150.000 € zur Unterstützung für die Einführung eines Gutscheinsystems (Drucksachen-Nr. 211002) Die Phase der Subventionierung war auf drei Monate befristet, ursprünglich von August bis Oktober 2021. Nach Problemen bei der Einführung des Gutscheinsystems wurde die Subventionierung auf die drei Monate April bis Juni 2022 verschoben (Drucksachen-Nr. 220110). Der Wert der in diesem Zeitraum erworbenen Gutscheine sollte durch die Stadt Bonn um zehn Prozent erhöht werden, bis zu einem maximal möglichen Betrag von 150.000 €. Die Einlösung der Gutscheine bei den Annahmestellen kann nach der gesetzlichen Verjährungsfrist bis zum 31.12.2025 erfolgen. Die Federführung bei der Einführung hat der city-marketing bonn e.V. in Kooperation mit der Firma atalanda übernommen. Die Gutscheine konnten und können weiterhin sowohl online über die Homepage www.bonn53.de als auch an einigen Ausgabestellen vor Ort erworben werden. Das Angebot bleibt auch ohne Zuschuss der Stadt Bonn über den genannten Zeitraum hinaus bestehen. An dem Gutscheinsystem beteiligen sich bisher 25 Unternehmen bzw. derenSeite 1 von 2 Seite 2 Filialen (Stand 25.7.2022, Quelle: www.bonn53.de). Die Verwaltung hatte vereinbarungsgemäß nach Ablauf der drei Monate April bis Juni 2022 Auskunft darüber erbeten, wie viele Gutscheine mit welchem Wert verkauft worden sind. Von den Kund*innen wurden in diesem Zeitraum insgesamt 866 Gutscheine erworben, deren Wert sich auf insgesamt 38.253,00 € belief. Zuzüglich der zehnprozentigen Subvention in Höhe von 3.825,30 € ergibt sich ein Umsatz im Bonner Mittelstand in Höhe von 42.078,30 €. Allerdings wurden im Kaufzeitraum noch nicht alle Gutscheine eingelöst, so dass der zu zahlende Zuschuss der Stadt Bonn mit 3.583,60 € derzeit noch etwas geringer ausfällt. Die Differenz von 241,70 € wird bei der sukzessiven Einlösung der Gutscheine in den kommenden Monaten bzw. Jahren für die Stadt noch kassenwirksam werden. Von den insgesamt 866 Gutscheinen wurden 122 Gutscheine im Wert von 9.617,00 € über das Internet (www.Bonn53.de) verkauft, die überwiegende Menge demnach über stationäre Verkaufsstellen vor Ort. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de