← Vorlagen

221448 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens, Fahrradstraßenkonzept, Stadtbezirk Bad Godesberg

Nummer
221448
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
06.10.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 3,6 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221448-01 AA BBB-Änderungsantrag: Einleitung des Vergabeverfahrens, Fahrradstraßenkonzept, Stadtbezirk Bad Godesberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.785 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
221448
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens,
Fahrradstraßenkonzept, Stadtbezirk Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens der Vergabeordnung der Bundesstadt
Bonn für das Fahrradstraßenkonzept, Stadtbezirk Bad Godesberg, wird
zugestimmt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 02.07.2014 (DS-
Nr.1411772) ein gesamtstädtisches Fahrradstraßenkonzept (Stadtgebiet Bad
Godesberg) beschlossen.
Das Fahrradstraßenkonzept beinhaltet die Ausgestaltung der Fahrradstraßen
mit Beschilderung sowie einheitlicher Fahrbahnmarkierung. In den zukünftigen
Bonner Fahrradstraßen soll am Anfang eine Bodenmarkierung VZ 244
„Fahrradstraße“ hergestellt werden. Das VZ wird in 2 x 2 m Größe in Kaltplastik
ausgeführt und so eingedreht, dass es für den einfahrenden Verkehr lesbar ist.
Der weiße Schriftzug „30“ soll weiterhin markiert werden und einige Meter nach
dem VZ 244 folgen. Im weiteren Verlauf soll die Fahrradstraße in
regelmäßigem Abstand (etwa 50 m) zwei weiße Fahrradpiktogramme mit
Richtungspfeil erhalten, um auch im weiteren Verlauf auf die besondere
Verkehrssituation hinzuweisen. An den Fahrbahnrändern wird zukünftig nicht
mehr ein weißer gestrichelter Breitstrich sondern ein durchgezogener roter
Breitstrich markiert. An Grundstückseinfahrten wird die Randmarkierung nicht
unterbrochen. (vgl. Mitteilungsvorlage 221675)
Es ist geplant, die Maßnahmen im Zeitraum zwischen Anfang April und Ende
Oktober 2023 umzusetzen.
Damit die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen kann, ist der entsprechendeSeite 1 von 3
Seite 2
Beschluss zur Einleitung des Vergabeverfahrens erforderlich.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-5052 X VOB UVgO VgV 03.04.2023 bis
31.10.2023
110.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Fahrradhauptstadt 2020,
Markierungen
78.3100 5.61.00.12.07.9000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
1 Übersichtsplan Fahrradstraßen 2023 (öffentlich)Seite 2 von 3
geplante und beschlossene Fahrradstraßen
Stadtgrenze Bonn
Legende
Quelle: eigene Darstellung
Kartengrundlage: OpenStreetMap contributors
Geplante und beschlossene FahrradstraßenSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de