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221445 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Beuel

Nummer
221445
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Baumkommission 05.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,4 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221445
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der
Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk
Beuel
Beratungsfolge
Baumkommission 05.09.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 08.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum April – Juni 2022 im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene
Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden.
Königswinterer Str. 705, 53227
Der Kolchische Ahorn (Acer) wies einen Stammumfang von 320 cm auf und
wurde aufgrund Hallimaschbefalls am Stammfuß mit mangelhaft bewertet und
wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.
Hauptstr. 107, 53229
Die zwei Rot-Fichten (Picea) mit den Stammumfängen von 240 und 244 cm
wurden wegen Borkenkäferbefalls und stark nachlassender Vitalität mit
mangelhaft bewertet. Wegen Bruchgefahr von Kronenteilen wurden die Bäume
zur Fällung freigegeben.
Gensemer Str. 16, 53225
Die Tränen-Kiefer (Pinus) wies einen Stammumfang von 206 cm auf und wurde
wegen fehlender Terminale, mehrerer Starkastausbrüche und geöffneter Krone
mit mangelhaft bewertet und aufgrund der Bruchgefahr von Kronenteilen zur
Fällung freigegeben.Seite 1 von 2
Seite 2
Im Thelenpfand 2, 53229
Die Himalaya-Zeder (Cedrus) mit dem Stammumfang von 360 cm wurde
wegen starken Überhangs, wiederholter Starkastausbrüche auf den öffentlichen
Gehweg und die Fahrbahn und latenter Bruchgefahr weiterer Kronenteile mit
ausreichend bis mangelhaft bewertet und zur Fällung freigegeben. Wegen einer
anstehenden umfangreichen Sanierungsmaßnahme mit Aufstockung des
Bestandsgebäudes musste der Baum ebenfalls entfernt werden. Eine
Ersatzpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes mit einem
Stammumfang von 20 – 25 cm wurde gefordert.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de