221445 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 221445
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Baumkommission Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221445 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Baumkommission 05.09.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 08.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum April – Juni 2022 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen. Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Königswinterer Str. 705, 53227 Der Kolchische Ahorn (Acer) wies einen Stammumfang von 320 cm auf und wurde aufgrund Hallimaschbefalls am Stammfuß mit mangelhaft bewertet und wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben. Hauptstr. 107, 53229 Die zwei Rot-Fichten (Picea) mit den Stammumfängen von 240 und 244 cm wurden wegen Borkenkäferbefalls und stark nachlassender Vitalität mit mangelhaft bewertet. Wegen Bruchgefahr von Kronenteilen wurden die Bäume zur Fällung freigegeben. Gensemer Str. 16, 53225 Die Tränen-Kiefer (Pinus) wies einen Stammumfang von 206 cm auf und wurde wegen fehlender Terminale, mehrerer Starkastausbrüche und geöffneter Krone mit mangelhaft bewertet und aufgrund der Bruchgefahr von Kronenteilen zur Fällung freigegeben.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Thelenpfand 2, 53229 Die Himalaya-Zeder (Cedrus) mit dem Stammumfang von 360 cm wurde wegen starken Überhangs, wiederholter Starkastausbrüche auf den öffentlichen Gehweg und die Fahrbahn und latenter Bruchgefahr weiterer Kronenteile mit ausreichend bis mangelhaft bewertet und zur Fällung freigegeben. Wegen einer anstehenden umfangreichen Sanierungsmaßnahme mit Aufstockung des Bestandsgebäudes musste der Baum ebenfalls entfernt werden. Eine Ersatzpflanzung eines standortgerechten Laubbaumes mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm wurde gefordert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de