221443-01 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Konstantinstraße 130 - Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage Az.: 40168/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221443-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221443-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Konstantinstraße 130 - Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage Az.: 40168/2022 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil sich das Vorhaben in die Eigenart der Umgebung einfügt und somit gegen das Vorhaben keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auf Anregung des Gremiums wird die in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen am 24.08.2022 behandelte Vorlage der Bezirks- vertretung Bad Godesberg zur Kenntnisnahme gegeben: Beabsichtigt ist die Errichtung eines Bürogebäudes mit einer Bruttogeschoss- fläche von ca. 9500 m² und mit einer erdgeschossigen Einheit für eine Bäcke- rei/ein Café. Der ruhende Verkehr wird größtenteils in einer Tiefgarage mit 92 Pkw- Stellplätzen und 80 Fahrradstellplätzen nachgewiesen. Die Tiefgaragenzufahrt erfolgt von der Konstantinstraße aus. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist. Auf Grundlage der allgemein als heterogen einzustufenden Be- bauung vor Ort, bestehend aus großflächigen Büro- bzw. Verwaltungsgebäu- den sowie einer Tankstelle und Wohngebäuden andererseits wird der Vorha- benbereich grundsätzlich als Gemengelage eingestuft. Entlang der B9 (Mainzer Straße) sind bereits Verwaltungs- und Bürogebäude (Bundesamt für Naturschutz (BfN) und KfW-Bank) mit einer teilweise bis zu sechsgeschossgien Bebauung vorhanden, entlang der Konstantinstraße be- steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Wohnbebauung mit bis zu drei Vollgeschossen. Die öffentliche Verkehrsfläche in der Konstantinstraße ist ca. 24 m breit, eine mit Baumbestand versehene städtische Grünfläche teilt diesen Straßenraum in zwei Teilflächen.Seite 1 von 3 Seite 2 Die faktischen, durch die bestehenden Baukörper gebildeten Baufluchtlinien werden entlang der Mainzer Straße (B9) und auch entlang der Konstantin- straße eingehalten. Die Höhenentwicklung des Baukörpers nimmt mit der geplanten Dreigeschos- sigkeit auf die Trauf- und Firsthöhen der Wohnbebauung an der Konstantin- straße Rücksicht, die Höhe des Baukörpers entlang der B 9 bezieht sich auf die bestehenden Verwaltungs- und Bürogebäude und nimmt deren Höhe auf. Die Ausbildung des Baukörpers als „Kamm“ antwortet auf die Zeilenbebauung an der Konstantinstraße, die hierdurch entstehenden Höfe werden begrünt. Durch die Ausbildung der Tiefgarage ist einer dieser Höfe nicht unterbaut und somit für eine intensivere Bepflanzung geeignet. Das Dach ist als Gründach geplant, ein Konzept, wie dies gleichzeitig mit einer Solarnutzung funktionieren soll, liegt vor. Die auf dem Grundstück vorhandenen 10 Bäume müssen für die Bebauung gefällt werden, sechs dieser Bäume fallen unter die Satzung der Stadt Bonn zum Schutz des Baumbestandes, da sie Stammumfänge bis maximal 157 cm aufweisen. Ein Ausgleich mit Ersatzpflanzungen ist vorgesehen. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung einen positiven Bauvorbe- scheid zu erteilen. Anlage/n 1 Plan Konstantinstraße 130_ (öffentlich) 2 Maß d. baul. Nutzung Nachbarschaft Konstantinstr. 130_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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