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221443 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Konstantinstraße 130 - Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage Az.: 40168/2022

Nummer
221443
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 221443-01 Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Konstantinstraße 130 - Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage Az.: 40168/2022

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Beschlussvorlage
öffentlich
221443
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Konstantinstraße
130
- Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage
Az.: 40168/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil sich das Vorhaben
in die Eigenart der Umgebung einfügt und somit gegen das Vorhaben keine
planungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Bürogebäudes mit einer
Bruttogeschossfläche von ca. 9500 m² und mit einer erdgeschossigen Einheit
für eine Bäckerei/ein Café.
Der ruhende Verkehr wird größtenteils in einer Tiefgarage mit 92 Pkw-
Stellplätzen und 80 Fahrradstellplätzen nachgewiesen. Die Tiefgaragenzufahrt
erfolgt von der Konstantinstraße aus.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so
dass das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nach § 34 Abs. 1 BauGB zu
beurteilen ist. Auf Grundlage der allgemein als heterogen einzustufenden
Bebauung vor Ort, bestehend aus großflächigen Büro- bzw.
Verwaltungsgebäuden sowie einer Tankstelle und Wohngebäuden andererseits
wird der Vorhabenbereich grundsätzlich als Gemengelage eingestuft.
Entlang der B9 (Mainzer Straße) sind bereits Verwaltungs- und Bürogebäude
(Bundesamt für Naturschutz (BfN) und KfW-Bank) mit einer teilweise bis zu
sechsgeschossgien Bebauung vorhanden, entlang der Konstantinstraße
besteht auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Wohnbebauung mit bis
zu drei Vollgeschossen. Die öffentliche Verkehrsfläche in der Konstantinstraße
ist ca. 24 m breit, eine mit Baumbestand versehene städtische Grünfläche teilt
diesen Straßenraum in zwei Teilflächen.Seite 1 von 3
Seite 2
Die faktischen, durch die bestehenden Baukörper gebildeten Baufluchtlinien
werden entlang der Mainzer Straße (B9) und auch entlang der
Konstantinstraße eingehalten.
Die Höhenentwicklung des Baukörpers nimmt mit der geplanten
Dreigeschossigkeit auf die Trauf- und Firsthöhen der Wohnbebauung an der
Konstantinstraße Rücksicht, die Höhe des Baukörpers entlang der B 9 bezieht
sich auf die bestehenden Verwaltungs- und Bürogebäude und nimmt deren
Höhe auf.
Die Ausbildung des Baukörpers als „Kamm“ antwortet auf die Zeilenbebauung
an der Konstantinstraße, die hierdurch entstehenden Höfe werden begrünt.
Durch die Ausbildung der Tiefgarage ist einer dieser Höfe nicht unterbaut und
somit für eine intensivere Bepflanzung geeignet.
Das Dach ist als Gründach geplant, ein Konzept, wie dies gleichzeitig mit einer
Solarnutzung funktionieren soll, liegt vor.
Die auf dem Grundstück vorhandenen 10 Bäume müssen für die Bebauung
gefällt werden, sechs dieser Bäume fallen unter die Satzung der Stadt Bonn
zum Schutz des Baumbestandes, da sie Stammumfänge bis maximal 157 cm
aufweisen. Ein Ausgleich mit Ersatzpflanzungen ist vorgesehen.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung einen positiven
Bauvorbescheid zu erteilen.
Anlage/n
1 Plan Konstantinstraße 130_ (öffentlich)
2 Maß d. baul. Nutzung Nachbarschaft Konstantinstr. 130_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de