221443 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Konstantinstraße 130 - Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage Az.: 40168/2022
Kerndaten
- Nummer
- 221443
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221443 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Konstantinstraße 130 - Errichtung eines Geschäftshauses mit Tiefgarage Az.: 40168/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden, weil sich das Vorhaben in die Eigenart der Umgebung einfügt und somit gegen das Vorhaben keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung eines Bürogebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 9500 m² und mit einer erdgeschossigen Einheit für eine Bäckerei/ein Café. Der ruhende Verkehr wird größtenteils in einer Tiefgarage mit 92 Pkw- Stellplätzen und 80 Fahrradstellplätzen nachgewiesen. Die Tiefgaragenzufahrt erfolgt von der Konstantinstraße aus. Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist. Auf Grundlage der allgemein als heterogen einzustufenden Bebauung vor Ort, bestehend aus großflächigen Büro- bzw. Verwaltungsgebäuden sowie einer Tankstelle und Wohngebäuden andererseits wird der Vorhabenbereich grundsätzlich als Gemengelage eingestuft. Entlang der B9 (Mainzer Straße) sind bereits Verwaltungs- und Bürogebäude (Bundesamt für Naturschutz (BfN) und KfW-Bank) mit einer teilweise bis zu sechsgeschossgien Bebauung vorhanden, entlang der Konstantinstraße besteht auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Wohnbebauung mit bis zu drei Vollgeschossen. Die öffentliche Verkehrsfläche in der Konstantinstraße ist ca. 24 m breit, eine mit Baumbestand versehene städtische Grünfläche teilt diesen Straßenraum in zwei Teilflächen.Seite 1 von 3 Seite 2 Die faktischen, durch die bestehenden Baukörper gebildeten Baufluchtlinien werden entlang der Mainzer Straße (B9) und auch entlang der Konstantinstraße eingehalten. Die Höhenentwicklung des Baukörpers nimmt mit der geplanten Dreigeschossigkeit auf die Trauf- und Firsthöhen der Wohnbebauung an der Konstantinstraße Rücksicht, die Höhe des Baukörpers entlang der B 9 bezieht sich auf die bestehenden Verwaltungs- und Bürogebäude und nimmt deren Höhe auf. Die Ausbildung des Baukörpers als „Kamm“ antwortet auf die Zeilenbebauung an der Konstantinstraße, die hierdurch entstehenden Höfe werden begrünt. Durch die Ausbildung der Tiefgarage ist einer dieser Höfe nicht unterbaut und somit für eine intensivere Bepflanzung geeignet. Das Dach ist als Gründach geplant, ein Konzept, wie dies gleichzeitig mit einer Solarnutzung funktionieren soll, liegt vor. Die auf dem Grundstück vorhandenen 10 Bäume müssen für die Bebauung gefällt werden, sechs dieser Bäume fallen unter die Satzung der Stadt Bonn zum Schutz des Baumbestandes, da sie Stammumfänge bis maximal 157 cm aufweisen. Ein Ausgleich mit Ersatzpflanzungen ist vorgesehen. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen. Anlage/n 1 Plan Konstantinstraße 130_ (öffentlich) 2 Maß d. baul. Nutzung Nachbarschaft Konstantinstr. 130_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de