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221440 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Adrianstraße 125, 53227 Bonn

Nummer
221440
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 05.09.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221440
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem
Grundstück Adrianstraße 125, 53227 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 05.09.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 08.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Adrianstraße 125,
53227 Bonn wird erteilt.
Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii caesia) weist einen Stammumfang von
222 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 17 m auf. Der
Zustand wurde mit befriedigend beurteilt.
Der Baum steht an der hinteren Grundstücksgrenze in nur 30 cm Entfernung
zur Grenze zum Nachbargrundstück Adrianstraße 127.
Der Garten ist nur 6 m breit, sodass die Douglasie mit ihrer für diese Baumart
eher ungewöhnlich breiten und gedrungenen Krone nicht nur das Grundstück
überkront und verschattet, sondern auch einen erheblichen Überhang auf das
Nachbargrundstück aufweist. Im gesamten Kronentraufbereich, auch beim
Nachbarn, ist keine weitere Bepflanzung möglich, außerdem besteht durch
zahlreiche oberflächennahe Wurzeln Stolpergefahr. Das Wurzelwerk
beschädigt auch bereits die Zaunanlage zum Nachbarn. Die geplante
Errichtung eines Unterstandes für die Fahrräder der Familie sowie verbesserte
Spielmöglichkeiten für die Kinder können bei gleichzeitigem Erhalt des Baumes
nicht verwirklicht werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des
Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2Seite 1 von 7
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c) der Baumsatzung erteilt werden sollte, da die Beeinträchtigungen durch den
Baum schon jetzt eine angemessene Nutzung und Gestaltung des Gartens
verhindern und bei weiter fortschreitendem Wachstum der Wurzeln den bereits
bestehenden Schaden noch vergrößern.
Als Ersatzpflanzung für die Douglasie wird ein standortgerechter Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Douglasie (öffentlich)
2 Foto1 (öffentlich)
3 Foto 2 (öffentlich)
4 Fotos Schäden (öffentlich)Seite 2 von 7
Stadt Bonn
Adrianstraße 112255,, 5533222277 BonnSeite 3 von 7
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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de