221440 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Adrianstraße 125, 53227 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221440
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221440 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Adrianstraße 125, 53227 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 05.09.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 08.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Adrianstraße 125, 53227 Bonn wird erteilt. Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii caesia) weist einen Stammumfang von 222 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 17 m auf. Der Zustand wurde mit befriedigend beurteilt. Der Baum steht an der hinteren Grundstücksgrenze in nur 30 cm Entfernung zur Grenze zum Nachbargrundstück Adrianstraße 127. Der Garten ist nur 6 m breit, sodass die Douglasie mit ihrer für diese Baumart eher ungewöhnlich breiten und gedrungenen Krone nicht nur das Grundstück überkront und verschattet, sondern auch einen erheblichen Überhang auf das Nachbargrundstück aufweist. Im gesamten Kronentraufbereich, auch beim Nachbarn, ist keine weitere Bepflanzung möglich, außerdem besteht durch zahlreiche oberflächennahe Wurzeln Stolpergefahr. Das Wurzelwerk beschädigt auch bereits die Zaunanlage zum Nachbarn. Die geplante Errichtung eines Unterstandes für die Fahrräder der Familie sowie verbesserte Spielmöglichkeiten für die Kinder können bei gleichzeitigem Erhalt des Baumes nicht verwirklicht werden. Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung nach § 4 Abs. 2Seite 1 von 7 Seite 2 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte, da die Beeinträchtigungen durch den Baum schon jetzt eine angemessene Nutzung und Gestaltung des Gartens verhindern und bei weiter fortschreitendem Wachstum der Wurzeln den bereits bestehenden Schaden noch vergrößern. Als Ersatzpflanzung für die Douglasie wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Douglasie (öffentlich) 2 Foto1 (öffentlich) 3 Foto 2 (öffentlich) 4 Fotos Schäden (öffentlich)Seite 2 von 7 Stadt Bonn Adrianstraße 112255,, 5533222277 BonnSeite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de