221438 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Riesen-Lebensbaum auf dem Grundstück Mainzer Straße 257, 53179 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221438
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.773 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221438 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Riesen-Lebensbaum auf dem Grundstück Mainzer Straße 257, 53179 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 05.09.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für einen Riesen-Lebensbaum auf dem Grundstück Mainzer Straße 257, 53179 Bonn wird erteilt. Der Riesen-Lebensbaum (Thuja plicata) weist einen Stammumfang von ca. 240 cm, einen Kronendurchmesser von 7 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand wurde aufgrund nachlassender Vitalität mit ausreichend beurteilt. Der Standort des Baumes befindet sich auf der Grenze zwischen den Hausgrundstücken Mainzer Straße 255 und 257. Durch den ungünstigen Standort besteht zu beiden Gebäuden Dach- und Fassadenkontakt. Dächer und Regenrinnen sind beeinträchtigt. Der zur Gebäudesicherung erforderliche Rückschnitt würde nicht nur in den natürlichen Habitus der freigewachsenen Krone wesentlich eingreifen, sondern den ohnehin in seiner Vitalität bereits eingeschränkten Baum nachhaltig schädigen. Daher wird aus fachlicher Sicht die Fällung des nur noch eingeschränkt entwicklungsfähigen Baumes empfohlen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte daher die Fällgenehmigung nach § 4 Abs. 1 c) erteilt werden, da von dem Baum Gefahren für zwei Gebäude ausgehen, die bei gleichzeitigem Erhalt des Baumes weder dauerhaft für die Gebäude noch baumverträglich beseitigt werden können. Als Ersatzpflanzung für den Riesen-Lebensbaum wird ein standortgerechterSeite 1 von 4 Seite 2 Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Anlage/n 1 Foto 1 (öffentlich) 2 Foto 2 (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de