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221435 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2022 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine

Nummer
221435
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221435
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2022 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle
Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie an
Gesang- und Instrumentalvereine
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums
werden im Jahr 2022 gewährt:
Ortsausschüsse 5.600,00 €
Freiwillige Feuerwehren 2.450,00 €
kulturelle Vereine 5.380,00 €
Kirchenchöre 1.700,00 €
Gesangvereine 2.600,00 €
Instrumentalvereine 1.150,00 €
Schützenbruderschaften 2.150,00 €
Junggesellenvereine 900,00 €
Karnevalsvereine 5.600,00 €
sonstige Vereine 1.050,00 €
insgesamt: 28.580,00 €
Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 72 Zuschussempfänger
fristgemäß eingegangener Anträge im Jahr 2022 einen Aufstockungsbetrag in
Höhe von 55,55 €.
Begründung
Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen
auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt
werden.
Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die
Richtlinien feste Zuschussbeträge vor.Seite 1 von 4
Seite 2
Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine,
Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der
Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins
angemessen sind.
Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage und auch weiterhin zu
erwartender Einschränkungen beginnen die Vereine erst sehr zurückhaltend
wieder damit entsprechende Aktivitäten stattfinden zu lassen. Eine konkrete
Bewertung dieser Aktivitäten würde möglicherweise zu einem verminderten
Zuschuss und/oder einer Ungleichbehandlung führen.
Für Vereine mit einer variablen Berechnungsgrundlage wird daher erneut eine
pauschale Bezuschussung vorgeschlagen, die in der Regel der Höhe des
zuletzt gewährten Zuschusses entspricht. Dies entspricht überwiegend dem
Zuschussbetrag des Jahres 2020.
Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und
fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die
Verwaltung schlägt vor, 3 verspätete Anträge (Eingang zwischen dem
01.04.2022 und 08.06.2022) nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht dem
üblichen Verfahren und unterstützt damit auch alle Antragsteller, die jährlich
fristgerechte Anträge stellen.
Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen
Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 72 fristgerecht
eingegangenen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2022 damit 55,55
€/Zuschussempfänger.
Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht.
Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 2 von 4
Seite 3
Auszahlungen /
Aufwendungen
32.580,00 € 110660130/
73.1000
2022 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
32.580,00 €
Anlage/n
1 Übersicht_Auszahlungen (öffentlich)Seite 3 von 4
Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden:
2022 2021
Zuschuss lt.
Richtlinien
Anzahl der
Anträge/
davon
verspätet
Einzelzu-
schuss
vorgesehe-
ner Zuschuss gewährter
Zuschuss
Ortsausschüsse 700 9/1 700 5.600,00 € 5.600,00 €
Freiwillige Feuerwehren 350 7 350 2.450,00 € 1.750,00 €
Kulturelle Vereine individuell 6 150-4000 € 5.380,00 € 4.830,00 €
Kirchenchöre Bis 200 € 9 150 – 200 € 1.700,00 € 1.300,00 €
Gesangvereine Bis 700 € 10/1 200 – 400 € 2.600,00 € 2.050,00 €
Instrumentalvereine Bis 700 € 4 250 – 400 € 1.150,00 € 1.150,00 €
Schützenvereine Bis 700 € 6 250 – 600 € 2.150,00 € 1.850,00 €
Junggesellenvereine Bis 700 € 2 350 – 550 € 900,00 € 900,00 €
Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 17 200 – 700 € 5.600,00 € 4.250,00 €
Sonstige Vereine Bis 700 € 5/1 200 – 350 € 1.050,00 € 1.350,00 €
Summe: 28.580,00 € 25.030,00 €Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de