221435 · Beschlussvorlage
Zuschüsse 2022 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine
Kerndaten
- Nummer
- 221435
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221435 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse 2022 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums werden im Jahr 2022 gewährt: Ortsausschüsse 5.600,00 € Freiwillige Feuerwehren 2.450,00 € kulturelle Vereine 5.380,00 € Kirchenchöre 1.700,00 € Gesangvereine 2.600,00 € Instrumentalvereine 1.150,00 € Schützenbruderschaften 2.150,00 € Junggesellenvereine 900,00 € Karnevalsvereine 5.600,00 € sonstige Vereine 1.050,00 € insgesamt: 28.580,00 € Zusätzlich zum gewährten Zuschuss erhalten alle 72 Zuschussempfänger fristgemäß eingegangener Anträge im Jahr 2022 einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 55,55 €. Begründung Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt werden. Für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine sehen die Richtlinien feste Zuschussbeträge vor.Seite 1 von 4 Seite 2 Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins angemessen sind. Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage und auch weiterhin zu erwartender Einschränkungen beginnen die Vereine erst sehr zurückhaltend wieder damit entsprechende Aktivitäten stattfinden zu lassen. Eine konkrete Bewertung dieser Aktivitäten würde möglicherweise zu einem verminderten Zuschuss und/oder einer Ungleichbehandlung führen. Für Vereine mit einer variablen Berechnungsgrundlage wird daher erneut eine pauschale Bezuschussung vorgeschlagen, die in der Regel der Höhe des zuletzt gewährten Zuschusses entspricht. Dies entspricht überwiegend dem Zuschussbetrag des Jahres 2020. Für die Gewährung eines Brauchtumszuschusses ist ein schriftlicher und fristgerecht bis zum 31.03. eines Jahres eingegangener Antrag erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, 3 verspätete Anträge (Eingang zwischen dem 01.04.2022 und 08.06.2022) nicht zu berücksichtigen. Dies entspricht dem üblichen Verfahren und unterstützt damit auch alle Antragsteller, die jährlich fristgerechte Anträge stellen. Gemäß Ziffer 3.2 letzter Absatz der Richtlinien schlägt die Verwaltung einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 4.000 € vor. Bei 72 fristgerecht eingegangenen Anträgen, beträgt die Aufstockung 2022 damit 55,55 €/Zuschussempfänger. Die einzelnen Beträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Entsprechende Transfermittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 2 von 4 Seite 3 Auszahlungen / Aufwendungen 32.580,00 € 110660130/ 73.1000 2022 aus lfd. Ansatz Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 32.580,00 € Anlage/n 1 Übersicht_Auszahlungen (öffentlich)Seite 3 von 4 Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden: 2022 2021 Zuschuss lt. Richtlinien Anzahl der Anträge/ davon verspätet Einzelzu- schuss vorgesehe- ner Zuschuss gewährter Zuschuss Ortsausschüsse 700 9/1 700 5.600,00 € 5.600,00 € Freiwillige Feuerwehren 350 7 350 2.450,00 € 1.750,00 € Kulturelle Vereine individuell 6 150-4000 € 5.380,00 € 4.830,00 € Kirchenchöre Bis 200 € 9 150 – 200 € 1.700,00 € 1.300,00 € Gesangvereine Bis 700 € 10/1 200 – 400 € 2.600,00 € 2.050,00 € Instrumentalvereine Bis 700 € 4 250 – 400 € 1.150,00 € 1.150,00 € Schützenvereine Bis 700 € 6 250 – 600 € 2.150,00 € 1.850,00 € Junggesellenvereine Bis 700 € 2 350 – 550 € 900,00 € 900,00 € Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 17 200 – 700 € 5.600,00 € 4.250,00 € Sonstige Vereine Bis 700 € 5/1 200 – 350 € 1.050,00 € 1.350,00 € Summe: 28.580,00 € 25.030,00 €Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de