221434 · Beschlussvorlage
Zukunftskonzept Beethovenstadt Bonn – Verwendung der Restmittel von BTHVN 2020
Kerndaten
- Nummer
- 221434
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (74.034 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221434 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Zukunftskonzept Beethovenstadt Bonn – Verwendung der Restmittel von BTHVN 2020 Beratungsfolge Kulturausschuss 18.10.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 02.11.2022 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Zur Umsetzung des in dem als Anlage beigefügten "Zukunftskonzept Beethovenstadt Bonn-Modellprojekt für die Beethovenstadt" erhält die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH in den Haushaltjahren 2023-2027 jährlich einen Betrag in Höhe von 200.000 EUR. Diese Mittel für die Umsetzung des Konzeptes werden aus den städtischen Restmitteln von BTHVN2020 bewilligt. Diese konkrete Finanzierungszusage, soll als klares Statement gegenüber Bund und Land NRW verstanden werden und als Grundlage für weitere Verhandlungen über eine angemessene, finanzielle Beteiligung des Bundes und des Landes NRW dienen. Die mit dem Intendantenvertrag zugesagten Betriebsmittel in Höhe von 1,6 Mio. EUR werden hiervon nicht berührt. Die Mittel werden allerdings nur für den Fall bewilligt, dass sich auch der Bund und das Land NRW angemessen an den Kosten für die Umsetzung des Konzeptes beteiligen. 2. Aus den nicht für das Beethovenjubiläum 2020/2021 verausgabten Mitteln werden für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von max. 8.000 EUR für die Liquidation der Gesellschaft bereitgestellt. Die Zahlung erfolgt an die Stiftung Beethoven-Haus als alleinigem Gesellschafter der Beethoven Jubiläums gGmbH. Begründung Zu 1.: Konzept Das "Zukunftskonzept Beethovenstadt Bonn - Modellprojekt für dieSeite 1 von 33 Seite 2 Beethovenstadt" wurde vom Intendanten des Beethovenfestes, Steven Walter, in Zusammenarbeit mit Generalmusikdirektor Dirk Kaftan und vielen weiteren Partner*innen aus der Beethovenpflege erstellt. Die Erfahrungen und gewachsenen, gestärkten Netzwerke aus dem Jubiläum sowie die kommenden Jahrestage bedeutender Meilensteine aus Beethovens Schaffen und Leben ergeben eine ideale Grundlage für ein modellhaftes und zugleich nachhaltig angelegtes Folgeprojekt, angeschoben aus den Restmitteln von BTHVN2020, das im Folgenden beschrieben wird. Wie dem Konzept unter der Überschrift "Herleitung und Notwendigkeit" zu entnehmen ist, "sollen Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis ausgehend von Ludwig van Beethoven als kreative Inspirationsquelle zum Zentrum eines internationalen Netzwerks auf der Suche nach den besten Ideen, originellsten Köpfen und vielversprechendsten Ansätzen für die Zukunft der klassischen und zeitgenössischen Kunstmusik in der Mitte der Gesellschaft werden“. Es soll ein Fellowship-Programm entstehen, welches herausragenden kreativen Musikschaffenden durch Finanz- und Produktionsmittel sowie Partnerschaften Raum für ihre spezifische Vision für ein bestimmtes musikalisches Handlungsfeld schafft. Das Programm soll zunächst aus den Restmitteln BTHVN eine Perspektive bis zum Jahr 2027 (Jubiläum 200. Todestag Beethovens) haben, ist aber Teil der langfristigen Strategie die Beethovenstadt Bonn, insofern wird eine langfristige Verstetigung angestrebt. Die Umsetzung des Konzeptes soll unter dem Dach der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH erfolgen. Dies setzt auch eine Bedingung des Bundes um, die "Restmittel" an eine Institution zu geben, die bereits vom Bund gefördert wird. Dies ist beim Beethovenfest durch die Beteiligung der Deutschen Welle gegeben. Finanzen Der Rat der Bundesstadt Bonn hat mit Beschluss vom 30.06.2016 (DS-Nr. 1611612) Mittel in Höhe von insgesamt rd. 3,6 Mio. EUR für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Feierlichkeiten in Bonn und die Förderung Bonner Projekte als Mittel zur Weitergabe an Dritte bewilligt. Diese Mittel wurden von der Beethoven Jubiläums GmbH nicht in voller Höhe abgerufen, da aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ab März 2020, die insbesondere den gesamten Kulturbereich hart traf, viele für das Jubiläum geplante Veranstaltungen nicht oder nur zu veränderten Bedingungen durchgeführt werden konnten. Insgesamt wurde bzw. wird ein Betrag in Höhe von rd. 1.121.000 EUR (Stand: 23.08.2022) zugesagter städtischer Fördermittel nicht angefordert und ausgezahlt (rd. 605.000 EUR) bzw. zurückgezahlt (rd. 516.000 EUR). Die konkrete Höhe kann sich noch geringfügig ändern. der Gesamtverwendungsnachweis wird derzeit von der Beethoven Jubiläums GmbH erstellt. Der gleiche Sachverhalt trifft auf die für das Beethoven Jubiläum bewilligten Mittel des Bundes, des Landes und des Rhein-Sieg-Kreises zu. Auch die von diesen Fördergebern zugesagten Mittel wurden nicht in voller Höhe für dieSeite 2 von 33 Seite 3 Veranstaltungen des Beethovenjubiläums in 2020 und 2021 verausgabt. In ersten persönlichen und schriftlichen Kontakten mit der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie mit dem Kulturministerium des Landes und dem Rhein-Sieg-Kreis wurde deutlich, dass die Verwendung der von dort zugesagten und nicht verausgabten Mittel grundsätzlich nur auf Grundlage eines zukunftsfähigen Konzeptes und unter Berücksichtigung der in den Jahren 2024 und 2027 anstehenden weiteren Beethoven-Jubiläen sowie der Zustimmung der jeweiligen Gremien der Fördergeber überhaupt in Betracht käme. Die anderen Bonner Beethoven-Institutionen (Beethoven Orchester Bonn, Beethoven-Haus) sollen inhaltlich einbezogen werden. Der finanzielle Bedarf ergibt sich aus dem Finanzplan zum Konzept. Von der Stadt Bonn wird ein klares Statement inkl. einer konkreten, die "Restmittel" betreffenden Finanzierungszusage als Grundlage für weitere Verhandlungen erwartet. Diese Zusage soll mit diesem Beschluss zur Mittelbereitstellung gegeben werden. Zu 2.: Zur Durchführung des Beethovenjubiläums wurde mit Zustimmung aller Zuschussgeber im Jahr 2016 die Beethovenjubiläums GmbH unter dem Dach der Stiftung Beethoven-Haus als alleinigem Gesellschafter gegründet. Diese Gesellschaft wird mit Ablauf des 31.12.2022 aufgelöst. In der Folge ist die Gesellschaft zu liquidieren und dafür fallen Kosten an. Die Vertreter*innen der anderen Zuschussgeber (Bund, Land NRW und Rhein-Sieg-Kreis) haben erklärt, dass diese Kosten anteilig aus den von ihnen für den Geschäftshaushalt bereitgestellten Mitteln finanziert werden sollen. Die Bundesstadt Bonn hat sich nicht mit Finanzmitteln am Geschäftshaushalt der Beethoven Jubiläums GmbH, sondern Personal, Räumlichkeiten und Sachmittel bereitgestellt. Die Gesamtkosten der Liquidation belaufen sich nach Aussage der Beethoven Jubiläums GmbH nach erfolgter Ausschreibung auf geschätzt 50.000 EUR. Die Übernahme eines Anteils der Kosten für die Liquidation in Höhe von max. 8.000 EUR ist sachgerecht, weil die Stiftung sich seinerzeit bereit erklärt hat, die Verankerung der für die Durchführung des Beethovenjubiläums 2020 angedachten Gesellschaft unter ihrem Dach zu übernehmen. Durch diese Regelung war es den Fördergebern u.a. möglich die Zuwendungen für die vielen Projekte im Rahmen des Jubiläums durch jährliche Zuwendungsbescheide an die GmbH abzuwickeln. Die Dauer der Gesellschaft war von Beginn an begrenzt. Das Kostenrisiko für die im Rahmen der Liquidation evtl. anfallenden Kosten soll daher von allen Fördergebern der öffentlichen Hand gemeinsam und nicht von der Stiftung getragen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 33 Seite 4 1.04.03 Beethovenpflege 1.41.00.04.03.01 Beethovenpflege Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 208.000 € 141000403/ 73.1000 208.000,00 € (2023) 200.000,00 € (2024-2027) Restmittel BTHVN 2020 19000414/ 73.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 208.000 € Anlage/n 1 Modellprojekt für die Beethovenstadt (öffentlich) 2 Entwurf KFP Fellowship-Programm (öffentlich)Seite 4 von 33 Stand: 08.08.2022 1 Modellprojekt für die Beethovenstadt Das Beethoven-Jubiläum BTHVN2020 hat weltweit Wellen geschlagen und wegweisende Impulse für eine innovative Zukunft der Beethovenpflege gesetzt. Trotz der sehr einschränkenden Umstände der Pandemie wurde gezeigt, dass Ludwig van Beethoven weit mehr ist als ein musikalisches Denkmal – sein Werk und Wirken inspiriert uns bis heute, stets neugierig und ganzheitlich die klassische Musik weiter zu denken. Die BTHVN-Leitthemen „Bonner Weltbürger“, „Tonkünstler“, „Humanist“, „Visionär“ und „Naturfreund“ zeigten auf, welch umfassende zeitgenössische Relevanz von diesem Komponisten ausgeht. Diese Impulse aus dem Jubiläum fordern eine Fortführung als nachhaltig angelegtes, international relevantes Modellprojekt für die Beethovenstadt als Innovationszentrum. Zentrale Meilensteine dieser Strategie bieten die nächsten Beethoven-Jubiläen: in 2024 wird das 200- jährige Bestehen von Beethovens neunter Sinfonie und der Missa Solemnis gefeiert – 200 Jahre, in denen diese Schlüsselwerke als avantgardistischer Höhepunkt in Beethovens Gesamtwerk gilt und bedeutende Komponist*innen aller folgenden Epochen inspiriert hat. Insbesondere die 9. Sinfonie gilt als künstlerische Versinnbildlichung der europäischen Wertegemeinschaft darstellt. Auch 2027 markiert mit dem 200. Todestag Beethovens am 26. März einen denkwürdigen Anlass zur intensiven, zeitgenössisch geprägten Auseinandersetzung mit seinem kulturell und gesellschaftlich so wertvollen Nachlass. Die Erfahrungen und gewachsenen, gestärkten Netzwerke aus dem Jubiläum sowie die kommenden Jahrestage bedeutender Meilensteine aus Beethovens Schaffen und Leben ergeben eine ideale Grundlage für ein modellhaftes und zugleich nachhaltig angelegtes Folgeprojekt, angeschoben aus den Restmitteln von BTHVN2020, das im Folgenden beschrieben wird. Wie zu Beethovens Zeiten steht die Bundesstadt Bonn auch heute für das Neue und Nächste, für die Gestaltung von Gegenwart als einziges Mittel, die Zukunft zu prägen. Ob als Universitäts- und Forschungsstandort, Hightech-Zentrum, Sport- und Musikstadt: die Stadt am Rhein ist der Ort, wo aus Talenten Macher*innen und aus Ideen Projekte werden. Hier am Sitz des UN-Klimasekretariats wird nicht nur über globale Herausforderungen nachgedacht, sondern mit ambitionierten Nachhaltigkeitszielen auch lokal gehandelt. Der die Bundesstadt umschließende Rhein-Sieg-Kreis ergänzt als Natur- und Metropolregion mit vielen eigenen Akzenten und Themenstellungen diese außergewöhnliche Innovationsumgebung. Großen Herausforderungen kann nur durch handelnde Veränderung begegnet werden. Veränderungen gehen wiederum immer von Menschen und Gemeinschaften aus - und Menschen brauchen aktivierende Lernorte, wo Talente sich ausprägen können und große Ideen im Zusammenspiel mit der Gemeinschaft konkreten Ausdruck bekommen. Auch ein Jahrhundertkomponist wie Ludwig van Beethoven - der größte Sohn der Stadt - fällt nicht vom Himmel. Er ist Produkt seiner Bonner Kindheit und Jugend, wo er das liberale, weltoffene, fördernde und risikobereite Umfeld vorfand, um sein Talent zu entwickeln, fruchtbare Fehler zu machen und seine ganz eigene Stimme als Musiker zu finden. Eine so epochale Künstlerfigur wie Beethoven ist das Ergebnis des fragilen Zusammenspiels zwischen Talent und Umfeld, Druck und Sog. Jedes Talent braucht eine Schmiede.Seite 5 von 33 Stand: 08.08.2022 2 Die Voraussetzungen des Musikschaffens sind aber heute gänzlich andere als zu Beethovens Zeiten. In Zeiten gesellschaftlicher Veränderungen hin zu großer Diversität, in einer postkolonialen Welt sowie inmitten globaler Krisen wie dem menschengemachten Klimawandel kann man sich nicht mehr nur hinter dem Werk Beethovens verstecken. Wir brauchen sie vielmehr als eine Initialzündung für ein neues, gesellschaftsorientiertes und durchaus utopisches Wirken, das anhand musikalischer und diskursiver Projekte erprobt, was die Musikwelt zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und zum gesellschaftlichen Kitt beitragen kann - nicht nur behauptet, sondern tatsächlich. Diese Aktualisierung unseres Denkens und Handelns schließt keineswegs eine Pflege der guten Tradition und die so wichtige aktive Erinnerungskultur aus. Ernstgemeinte Nachhaltigkeit beinhaltet unbedingt stets auch den erinnernden Gedanken daran, was schon immer gut war oder was uns schon einmal in den Abgrund geführt hat. Anders als im 19. Jahrhundert leben wir heute in einer post-heroischen Ära, in der weniger an “Great Men” als mehr an die Kraft von Gemeinschaften geglaubt wird. Zugleich erleben wir vielerorts die Vereinzelung des Menschen, eine Gesellschaft der Singularitäten und den Zerfall gesellschaftlicher Begegnungsstrukturen. Gerade in Pandemie-Zeiten ist die Einsamkeit schon längst endemisch geworden. Gerade jetzt scheint es nötig, in modellhafte Community-Projekte und Gemeinschaftserfahrungen zu investieren. Musik kann Unterschiede überwinden und über Einzelidentitäten hinweg gesellschaftliche Identität stiften. Innerhalb dieser skizzierten thematischen Trias TALENTE - TEILHABE - NACHHALTIGE ENTWICKLUNG soll durch ein groß angelegtes Fellowship-Programm zukunftsprägende Persönlichkeiten, Impulse und Modelle von Bonn ausgehen. FELLOWSHIP Es gibt in Deutschland und Europa zahlreiche und hervorragende Ausbildungsinstitute für klassische und zeitgenössische Musik, die weltweit Talente anziehen. Jedoch fehlt gerade den besten und kreativsten jungen Köpfen weitgehend das, was eben ein Beethoven in Bonn vorfand: die Möglichkeit und ein Ort, das kreative Handwerk praktisch und unter echten Lebensbedingungen anzuwenden, neue Projekte zu ersinnen und diese mit diversen Partnern von Anfang bis Ende durchzuführen. Es klafft heute international eine große Lücke zwischen den hervorragenden Ausbildungswegen auf der einen und den realen Anwendungsmöglichkeiten neuer Ideen auf der anderen Seite. Gleichzeitig wächst der Veränderungsdruck von allen Seiten auf die klassische Musikwelt und ihre Institutionen. Es braucht einen Ort im Musikland Deutschland, an dem herausragende musikalische Talente, die ganz konkrete Ideen und Visionen für das Musikschaffen der Zukunft haben, diese in einem Innovationslabor praktisch erproben können. Die Ergebnisse sind bahnbrechende Projekte, die neue Ansätze des Musikschaffens, veränderte Perspektiven und gesellschaftliche Potentiale für klassische und zeitgenössische Musik in der heutigen Welt suchen. Das Projekt ist stark wirkungsorientiert angelegt, zu Gunsten einer breiteren gesellschaftlichen Teilhabe, der Etablierung skalierbarer Modelle, die Proof of Concept fürSeite 6 von 33 Stand: 08.08.2022 3 neue Arbeits- und Vernetzungsmodelle in der Kunstmusik liefern sollen. Bonn ist der Ort, wo musikalische Zukunft erfunden wird - vor 250 Jahren und heute. Ausgehend von Ludwig van Beethoven als kreative Inspirationsquelle sollen Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis zum Zentrum eines internationalen Netzwerks auf der Suche nach den besten Ideen, originellsten Köpfen und vielversprechendsten Ansätze für die Zukunft der klassischen und zeitgenössischen Kunstmusik in der Mitte der Gesellschaft werden. Dabei bietet ein tief und breit vernetztes Fellowship-Programm genau die anwendungsorientierte Plattform, die im Musikbereich benötigt wird, um aus Ideen Projekte und aus Projekten übertragbare Innovationen zu machen. Es soll ein Fellowship-Programm entstehen, welches herausragenden kreativen Musikschaffenden durch Finanz- und Produktionsmittel sowie Partnerschaften Raum für ihre spezifische Vision für ein bestimmtes musikalisches Handlungsfeld schafft. Die dabei in verschiedensten Konstellationen entstehenden Projekte werden in Bonn und der Region entwickelt und präsentiert. In seiner Anlage erfüllt das Programm Erwartungen und Standards eines breitenwirksamen Ansatzes und setzt in seiner Struktur sowie im gesamten Ausschreibungs- und Vergabeprozess auf Diversität, eine paritätische Verteilung und Besetzung von Künstler:innen und Gremien. Um im künstlerischen Programm gesellschaftlich ganzheitlich zu wirken, Minderheiten gleichermaßen anzusprechen und zu repräsentieren bekennt sich der Träger des Programms zum Leitbild der Bundesstadt „Bonn inklusiv“ und setzt in diesem Sinne Maßnahmen zur barrierefreien Teilhabe und Integration aller Bevölkerungsgruppen um. Das Programm soll zunächst aus den “Restmitteln BTHVN” eine Perspektive bis zum Jahr 2027 (Jubiläum 200. Todestag Beethovens) haben, ist aber Teil der langfristigen Strategie die Beethovenstadt Bonn, insofern wird eine langfristige Verstetigung angestrebt. Beethoven-Jubiläen 2024 und 2027 In der konzeptionellen Anbindung an BTHVN 2020 bilden die nächsten beiden Beethoven- Jubiläen in den Jahren 2024 und 2027 die zentralen dramaturgischen Meilensteine und Höhepunkte des Fellowship-Programms in der Phase als Modellprojekt. Hierzu versammeln sich in den Jubiläumsjahren alle Fellows der Jahrgänge 2022-24 bzw. 2025-27 zu Festivals im Geiste des Jubilars. Im Jahre 2024 feiert die 9. Sinfonie 200 Jahre bestehen – die Fellows der Jahrgänge 2023 und 2024 setzen sich in zusätzlichen, groß angelegten Sonderprojekten im Rahmen des Beethovenfestes (unter Einbezug aller Projektpartner) mit dem Werk und seiner Wirkungsgeschichte auseinander. Dabei schafft dieses Jubiläum – zugleich „Halbzeit“ des Fellowship-Projekts - einen Anlass zur Reflektion und ggfs. Anpassung des Programmkonzepts. Die Jubiläen sollen das Fellowship-Programm in der Anschubphase 2022-2027 (Modellprojekt) strukturieren, sie bieten Höhepunkte und international strahlkräftigeSeite 7 von 33 Stand: 08.08.2022 4 Showcases für die hier geschaffenen Innovationen. Dazu sind in der bestehenden Finanzplanung des Programms in den beiden Jubiläumsjahren ergänzende Projektmittel berücksichtigt. Jubiläumsaktivitäten 2024 2024 - nur vier Jahre nach dem 250. Geburtsjubiläum Beethovens eint dieses Jahr gleich zwei Anlässe, die Erinnerung an den Komponisten in neue, gegenwartsbezogene Kontexte zu heben. Zwei seiner imposantesten kompositorischen Meilensteine, die neunte Sinfonie, op. 125 und die Missa solemnis, op. 123 werden ihr 200-jähriges Bestehen seit ihrer Uraufführung feiern. Das Modellprojekt wird im Jahre 2024 entlang dieser zwei Werke sowohl die Fellowship- Programme als auch das daraus resultierende Veranstaltungsangebot intensivieren. Das Jubiläum schließt eine künstlerische Einbindung sämtlicher Fellows des vorigen Jahrgangs 22/23 ein: beide Jahrgänge gemeinsam werden von Beginn des Fellowships an mit der Ausgestaltung eines Programms beauftragt. Auch dieser Auftrag ist verknüpft mit einer Anbindung und Auseinandersetzung mit der 9. Sinfonie und der Missa Solemnis. Die Ausschreibungen aller Fellowships 2023/24 werden mit künstlerischen Aufträgen versehen, die dramaturgische, ästhetische oder musikalische Bezüge zu den beiden Werken herstellen oder sich der (musik- bzw. kulturhistorischen) Rezeption dieser widmen. Hierbei folgen diese Aufträge dem Anliegen, aus der Betrachtung und Interpretation des historischen Werkes heraus zeitgenössische, künstlerische Formen zu schaffen, die auf diesem Fundament innovativ und zukunftsgewandt wirken. Dazu gehört beispielsweise anlässlich der 9. Sinfonie die Auseinandersetzung mit musikalischer Völkerverständigung, Diversität (“alle Menschen werden Brüder”) und europäischer Einheit (Europahymne) gehen. Der Jubiläumsbezug zur Missa Solemnis wiederum soll zu innovativen musikalischen Auseinandersetzungen der Fellows mit musica sacra - speziell auch im interreligiösen Zusammenhang - einladen. Das Jubiläumsprogramm bietet den Fellows eine Plattform kreativer Freiheit: neben der Präsentation und Aufführung ihrer künstlerischen Arbeiten übernehmen sie in enger Zusammenarbeit mit der künstlerischen Leitung des Beethovenfestes und der Bonner Ankerinstitutionen kuratorische Arbeiten zur Gesamtkonzeption des Jubiläumsprogramms sowie der damit verknüpften umfangreichen Kommunikation. Zusätzliche Maßnahmen des Beethovenfestes flankieren Fellowship und Jubiläum ganzjährig medial und dokumentarisch, sodass im Verlauf des Jubiläums und im Anschluss unterschiedlichste Publikationen und Rahmenveranstaltungen rund um die künstlerische Arbeit der Fellows entstehen.Seite 8 von 33 Stand: 08.08.2022 5 Jubiläumsaktivitäten 2027 Im Jahre 2027 jährt sich der Todestag Beethovens zum 200. Mal. Hier endet das Modellprojekt mit einem großen, innovativen Abschlussfestival zu Ehren und im Geiste des Komponisten, wobei der Fokus auf die kreativen Impulse, die noch immer von seinem Werk ausgehen, liegt. Das Festival im Rahmen des Beethovenfestes wird - vergleichbar dem oben beschriebenen Jubiläum in 2024 - von Künstler:innen der Fellowship-Jahrgänge von 2025 bis 2027 gestaltet. In den Ausschreibungen für die Fellowships 2026/27 werden das Jubiläum zum Todestag Beethovens explizit verankert. Einerseits spielt besonders in jenen Fellowships, die sich mit Komposition, Kammermusik und modernem Orchester befassen, das Gesamtwerk Beethovens als musikalische und dramaturgische Referenz eine zentrale Rolle. Darüber hinaus soll der das Jubiläum Anlass geben, ausgehend von Beethovens Wesen und Wirken ein Schaufenster in die Zukunft des klassischen Musikschaffens zu kreieren. Wie wirken Beethovens Innovationsimpulse und Themen - von der politischen Dimension der Musik über die Auseinandersetzung mit neuem Instrumentarium und Technologien bis zur Weiterentwicklung der Konzertform - in zahlreichen, sehr diversen Projekten und Formaten zeitgenössisch aufgegriffen und weiterentwickelt. Für dieses Festival werden zusätzlich zu den Jahrgängen 2025 bis 2027 - die intensiv in die Gestaltung des Programms eingebunden sind - auch sämtliche Fellows seit Beginn des Modellprojekts nach Bonn eingeladen und mit künstlerischen Projekten einbezogen. Dieser Ansatz verfolgt zugleich einer künstlerischen Vernetzung und synergetischen Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fellows, die das Förderprogramm durchlaufen sind, sowie ihrer künstlerischen Partner. Das Abschlussfestival wird somit auch zu einer Gesamtpräsentation aller Künstler:innen von 2023-2027 und performative Gesamtdokumentation und “Leistungsschau” des Fellowship-Programms. Thematische Schwerpunkte leiten sich gleichermaßen aus dem Jubiläum zum Todestag Beethovens (vgl. oben) als auch von der kritischen Auseinandersetzung mit der fünfjährigen künstlerischen Arbeit in den Fellowship-Handlungsfelder (siehe unten) ab. Neben der Entwicklung konkreter künstlerischer Projekte und Showcases für das Festival arbeiten alle Fellows ebenfalls wieder kuratorisch mit der Festivalleitung zusammen, um dem Festival “Gesicht” und einen ganzheitlichen dramaturgischen sowie kommunikatorischen Erzählstrang zu verleihen. Teilhabe & Partizipation Ein Schwerpunkt und Alleinstellungsmerkmal des Fellowship-Programms bildet der Anspruch, höchste Qualitätsansprüche und international prägende künstlerische Ansätze mit breiter Teilhabe und Partizipation zu verbinden. Dazu soll jeder Jahrgang zwei Fellows haben, die sich explizit dem Thema widmen und große, modellhafte Community-Projekte ko-kreativ mit verschiedensten Akteuren der Stadt und Region entwickeln und realisieren. Zu diesem Zweck werden ergänzende finanzielle und personelle Ressourcen eingesetzt, die in der bestehenden Finanzplanung des Programms bereits berücksichtigt sind.Seite 9 von 33 Stand: 08.08.2022 6 Teilhabe und Partizipation sind darüber hinaus auch als Querschnittsthema wesentlich für das Gesamtprojekt. So wird bei der Auswahl und Gestaltung aller Projekte großen Wert daraufgelegt, dass sie Vermittlung und/oder Partizipation ernst nehmen und immer eine möglichst breite Teilhabe ermöglichen. Dabei muss auch jenseits der Perspektiven und Bedingungen des urbanen Raums agiert werden. Das Fellowship ist zwar maßgeblich in der Bundesstadt Bonn verankert, jedoch wird das eher ländlich geprägte Umland durch die Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis ebenfalls intensiv einbezogen. Jedes Jahr sollen 2-3 (Teil)Projekte der Fellows auch im Rhein-Sieg- Kreis stattfinden und speziell auf die dortigen Erfordernisse und Themen zugeschnitten sein. Bei der Jurybesetzung, den Ausschreibungen und bei der Auswahl der Fellows wird entsprechend auf die Repräsentation von Ansätzen zugeschnitten auf den ländlichen Raum geachtet. Diskurs & nachhaltige Entwicklung Ein weiteres Handlungsfeld des Fellowship-Programms bildet Diskurs und nachhaltige Entwicklung. Von der UN- und Nachhaltigkeitsstadt Bonn sollen musikalische und diskursive Impulse für nachhaltige Entwicklungen ausgehen. Dabei wird Nachhaltigkeit im Sinne der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sehr breit als die Voraussetzungen für ein gutes Leben zwischen den Menschen und mit der Natur definiert. Dieses Handlungsfeld schließt neben den großen Fragen, die der Klimawandel auch an das Musikschaffen stellt, ebenso Themen der Diversität, der sozialen Gerechtigkeit, gesellschaftliche und demokratische Fragestellungen ein. Dafür sollen internationale Symposien stattfinden, die sich jeweils spezifischen Nachhaltigkeitsthemen widmet. Die damit verbundenen Fragen werden aus kultureller und künstlerischer Sicht reflektiert und es werden mit Partnerinstitutionen und Netzwerken wegweisende Positionen erarbeitet. Auch hier stehen die Fellows als TrägerInnen des Programms mit ihren wegweisenden Positionen und Projekten im Mittelpunkt. In der politischen Tradition Bonns soll es dabei nicht bei bloßen Diskussionen bleiben, sondern mit “Resolutionen” und klaren Maßnahmen und Selbstverpflichtungen verbunden sein. Dabei geht es um konkrete und messbare Ziele, etwa in Bezug auf Diversität, Umweltschutz oder soziale Zugänglichkeit. Handlungsfelder Um ganzheitliche und vernetzte künstlerische Innovationen zu ermöglichen ist das Gesamtprogramm bewusst vielfältig angelegt. Es soll nicht spitz, sondern sehr breit wirken, wobei sich die einzelnen Fellows und Projekte gegenseitig befruchten. Künstler*innen können sich jährlich in folgenden musikalischen Handlungs- und Praxisfeldern mit einem visionären, auf Teilhabe und Nachhaltigkeit angelegten Modellprojekt bewerben. Alle Handlungsfelder leiten sich unmittelbar vom künstlerischen Profil oder der Wirkungsgeschichte Ludwig van Beethovens ab. Diese Handlungsfelder sind wie folgt geplant:Seite 10 von 33 Stand: 08.08.2022 7 ● Fellowships für Beethoven-Interpretation ○ Neuartige Ansätze, die Musik von Beethoven zu interpretieren, zu inszenieren oder zu kontextualisieren ● Fellowship für Komposition ○ z.B. “Neue Auftraggeber”: ein Ansatz, um neue Kompositionsprojekte mit Bürgerinitiativen und gesellschaftliche Anliegen zu verbinden ● Fellowship für Konzertdesign ○ Die Gestaltung des Konzertformats als künstlerische Erzähl- und Ausdrucksform ● Fellowship für Ensemble-Innovation ○ Neue Formen der Kammermusik ● Fellowships für das Orchester der Zukunft (2x) ○ Neue Ideen für das Sinfonieorchester ● Fellowships für Musik und Digitalität ○ Digitales Musikschaffen / Media-Art ● Fellowship für Interkultur & transtraditionelle Musik ○ z.B. künstlerische Vernetzung mit Musiktraditionen jenseits der europäischen klassischen Musik. ● Fellowship für Musik & Nachhaltigkeit ○ Künstlerische Projekte, die sich mit dem Verhältnis des Menschen zur Natur und den Lebensbedingungen auseinandersetzen. ● Fellowship für Partizipation und Teilhabe ○ „Community Music“ Projekte; partizipative und auf Teilhabe abzielende künstlerische Formate (auch im ländlichen Raum) Die diversen Handlungsfelder sind jeweils an institutionelle Partner (Ankerinstitutionen) angedockt. Die KünstlerInnen arbeiten in Kollaboration mit den Institutionen, ihren Netzwerken und renommierten künstlerischen Partner:innen die Projekte aus. Zusätzlich werden – je nach Handlungsfeld – weitere nationale und internationale Partnerschaften und Koproduktionsnetzwerke angestrebt. Je nach Bewerbungslage pro Jahrgang rotiert die Besetzung der Handlungsfelder, sodass jedes Jahr sieben Fellows ausgewählt werden. In der Ausschreibung wird darauf Wert gelegt, dass die jeweiligen künstlerischen Projekte durch ihre Ansätze oder künstlerische Fragestellungen Bezug zum Werk Beethovens vorweisen. Auswahlprozess & KünstlerInnen Für jedes Handlungsfeld eines jeweiligen Jahrgangs wird eine eigene Ausschreibung erarbeitet. Der Jahrgang mit insgesamt sieben Fellowships wird nach einer internationalen Ausschreibung von einem Expert*innen-Gremium ausgewählt. Dieses soll aus Repräsentant*innen der drei tragenden Bonner Anker-Institutionen Beethovenfest, Beethoven-Haus und Beethoven-Orchester sowie aus einem interdisziplinär besetzten Kreis von Vertreter*innen bzw. Expert*innen überregionaler Kulturinstitutionen bestehen. Die Besetzung der Jury wird mit der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreises, dem Land NRW und dem Bund abgestimmt. Darüber hinaus wird ein Lenkungskreis bestehend ausSeite 11 von 33 Stand: 08.08.2022 8 Vertreter:innen der finanzierenden Stakeholder eingerichtet. Dieser steht zur fortlaufenden begleitenden Steuerung im regelmäßigen Austausch mit Team und Trägerin des Fellowship- Programms. Das Gremium zur jährlichen Auswahl der sieben Fellows wird paritätisch und divers besetzt, alle Mitglieder haben gleiche und unabhängige Stimmrechte. Die Repräsentant*innen der Anker-Institutionen bringen vor allem kunst- und musikspezifische Expertise in das Gremium. Die externen Expert*innen gewähren die institutionelle Unabhängigkeit des Gremiums und können Fachkenntnisse zur Bewertung aus breiteren künstlerischen Kontexten einbringen. Der Bewerbungsprozess ist zweistufig: 1. Einreichung einer ausführlichen inhaltlichen Beschreibung des innovativen Vorhabens mitsamt Darstellung der budgetären Eckpunkte. 2. Eine engere Auswahl präsentiert dem Auswahlgremium ihre Projekte und stellt sich den Rückfragen. Anschließend Beratung über die finale Auswahl. Das Fellowship wird an Personen vergeben, die nicht älter als 40 Jahre sind oder deren Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. An einer Hochschule eingeschriebene Studierende können nicht in die Auswahl einbezogen werden. Doktorand*innen sind zur Bewerbung zugelassen. Jeder Fellow muss im Rahmen des Fellowships ein Projekt realisieren und öffentlichkeitswirksam präsentieren (reine Recherche- oder Experimentalprojekte sind nicht zulässig). Jedes Jahr sollen sieben Fellowships für einen Projektzeitraum von acht Monate vergeben werden. Das Fellowship richtet sich grundsätzlich an Einzelkünstler:innen, jedoch können sie sich im Einzelfall auch als Leitung eines Ensembles bewerben (das Pauschalhonorar bleibt jedoch gleich, weitere Künstler:innen können über ein Produktionsbudget finanziert werden). Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch werden vorausgesetzt. Die Fellowships sind projekthaft und dezentral angelegt – es wird keine Residenzpflicht in Bonn oder Region gefordert. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Fellows zur Projektumsetzung mindestens fünf Wochen vor Ort und im Austausch mit Partnerinstitution und Region verbringen. Kriterien der Auswahl sind künstlerische Exzellenz und die Originalität und das Wirkungspotential der Idee und Vision. Die Fellows arbeiten - je nach Zuschnitt ihres Projekts - eng mit den beteiligten Institutionen und Partner zusammen. Es wird Wert auf eine diverse und internationale Zusammensetzung der Fellows gelegt. Die künstlerische Ambition des “Beethoven-Fellowships” ist am High-End, es sollte perspektivisch ähnliche Bedeutung wie das Thomas-Mann-Fellowship in Los Angeles oder das Stipendium der Villa Massimo in Rom haben. Nach erfolgreicher Bewerbung wird mit dem/der Künstler*in vor Projektbeginn das Budget final ausverhandelt. Alle Fellows selbst erhalten ein festes Honorar, welches die kontinuierliche Arbeit an dem Projekt über den Projektzeitraum (eine Saison) ermöglicht, sowie ein Projektbudget, das in Absprache mit dem Träger verwaltet wird.Seite 12 von 33 Stand: 08.08.2022 9 Veranstaltungen & Präsenz Das Fellowship-Programm ist zwar dezentral angelegt, hat aber intensive Projektphasen vor Ort mit mehreren Showcases und Veranstaltungen. Die Projektprozesse sind je nach Handlungsfeld unterschiedlich, jedoch kann allgemein gesagt werden, dass jeder Fellow im Rahmen des Programms sich mindestens drei Mal präsentiert. Das große Abschlussprojekt findet in der Regel im Rahmen des Beethovenfestes (Kulminationspunkt eines jeden Jahrgangs) statt. Zum Start des Jahrgangs präsentieren sich die Fellows jeweils im Rahmen einer Veranstaltung der Öffentlichkeit mit ihrer Projektidee. Im Laufe der Entwicklungsphase findet mindestens eine weitere Showcase-Veranstaltung statt, in der in Zusammenarbeit mit den institutionellen Partnern ein Zwischenstand präsentiert wird. Diese Arbeitsschritte werden ausführlich dokumentiert und kommuniziert. Im Schnitt wird jeder Fellow im Rahmen des Programms mindestens fünf Wochen (in bestimmten Handlungsfeldern auch bis zu 8 Wochen) vor Ort in Bonn und Region sein. Finanzierung Das Projekt soll als Modellprojekt starten. Die Finanzierung des Projektes soll zunächst über die nicht für das Beethovenjubiläum 2020 verausgabten Fördermittel der Fördergeber Bund, Land, Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis erfolgen. Beigefügter Kosten- und Finanzierungsplan bezieht sich auf diese Restmittel. Da die Mittel aller Fördergeber zweckgebunden für das Jubiläum zugesagt wurden, sind hier ggf. neue Beschlüsse der jeweils verantwortlichen Gremien einzuholen. Für den Anteil der Bundesstadt Bonn ist dies im Rahmen der anstehenden Beratungen über den Haushalt 2023/2024 im August/September 2022 geplant. Die Finanzierung über das Modellprojekt hinaus ist seitens der städtischen Kulturverwaltung beabsichtigt, steht jedoch unter dem Haushaltvorbehalt. Ob der Rhein-Sieg-Kreis die "Restmittel" für die Umsetzung des Konzeptes einsetzt, muss in den zuständigen Kreisgremien beraten werden. Insofern kann derzeit keine Zusage des Rhein-Sieg-Kreises gegeben werden. Die Zusage langfristiger Mittel durch die kommunalen Gremien wird jedoch entscheidend davon abhängen, ob Bund und Land sich an der Finanzierung beteiligen werden. Das Beethovenfest Bonn wird als Trägerin des Modellprojekts zusätzlich aus eigenen Projektmitteln (und ggfs. anteilig auch von anderen Bonner „Anker-Institutionen“) sowie Einnahmen einen Eigenanteil von rund 20% des Gesamtvolumen in das Projekt geben. Dieser Eigenanteil ist im Finanzierungsplan ausgewiesen. Zusätzliche Mittel werden darüber hinaus nicht benötigt. Ergänzung: Erläuterungen zur aktuellen Kosten-Finanzplanung Personalbedarf (Hauptposition 1) Die aktuelle Kostenplanung des Fellowship Programms sieht einen Personalstamm von insgesamt drei Vollzeitäquivalenten verteilt auf vier Voll- und Teilzeitstellen pro Jahr vor.Seite 13 von 33 Stand: 08.08.2022 10 Ergänzende Tätigkeiten aus dem bestehenden Personal des Trägers sowie der Partnerinstitutionen vor allem in den Bereichen kaufmännische und künstlerische Leitung, Programmplanung/Dramaturgie, Künstlerischer Betrieb, Kommunikation und Development sind vorgesehen - insofern profitiert das Projekt von Strukturen der Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH, ohne dass diese Synergien explizit im Kosten- und Finanzierungsplan ausgewiesen werden. Die Tätigkeitsbereiche der neuen einzelnen Personalstellen werden planmäßig wie folgt ausdifferenziert: ● Projektleitung (1 VZÄ): Gesamtleitung des Fellowship-Programms, inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungs- und Juryverfahren, interne und externe Kommunikation mit allen beteiligten Projektpartner:innen, fortlaufende Betreuung der Fellows und beteiligter Künstler:innen (Projektcontrolling, Ausfertigung Arbeits- und Stipendienverträge etc.), Konzeption und Management ganzjähriger interner und öffentlicher Veranstaltungen im Rahmen des Fellowship Programms ● Mitarbeit Produktion (1 VZÄ): Assistenz der Projektleitung, Ablaufplanung und - monitoring des ganzjährigen Ablaufs der Fellowship Programme, Produktions- und Veranstaltungsmanagement (Planung, Durchführung, Nachbereitung), interne und externe Kommunikation mit allen beteiligten operativen Projektpartner:innen etc. ● Mitarbeit Vermittlung/Vernetzung (0,5 VZÄ): konzeptionelle und organisatorische Begleitung sämtlicher musikvermittlerischen Aktivitäten im Rahmen der Fellowships (insb. Fellowships für Partizipation und Teilhabe), Anbahnung, Ausgestaltung und Durchführung von Kooperationen mit weiteren Kultur- und Bildungseinrichtungen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen der Fellowship Programme, Workshopkonzeption und -durchführung, perspektivisch: Akquirierung und Planung von Gastspielen der Fellowship-Projekte außerhalb der Projektregion. ● Projektkommunikation (0,5 VZÄ): Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit/Dokumentation, redaktionelle und technische Betreuung aller dem Fellowship Programm zugeordneten Medien print/online, Entwicklung und Durchführung von Social Media - und Presse-Kampagnen. Vor dem Hintergrund einer intensiven ganzjährigen Betreuung des Fellowship-Programms und der gewünschten Breitenwirkung und Vernetzung ist eine personelle Ausstattung im o.g. Rahmen notwendig. Im Bereich der Projektleitung und Produktion, die übergreifend für den alljährlichen Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Auswahlprozess der Fellowships, die fortlaufende Begleitung und Organisation des Programms und die Veranstaltungsplanung sowie das Veranstaltungsmanagement der öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des Beethovenfestes zuständig sind, ist von einer ganzjährigen Auslastung des Personals auszugehen. Zentrales Anliegen des Modellprojektes liegt darin, die künstlerisch innovativen Ansätze und Arbeitsmethoden der Fellows zu dokumentieren sowie der Öffentlichkeit zu präsentieren und zu vermitteln. Im Bereich der Kommunikation geht es neben der Öffentlichkeitsarbeit für die im Rahmen des Beethovenfestes stattfindenden Präsentationen auch um die zeitgemäßeSeite 14 von 33 Stand: 08.08.2022 11 Begleitung und Portraitierung der Fellows, um größtmögliche Aufmerksamkeit und Reichweite für ihr Konzept und dessen Umsetzung auf unterschiedlichsten medialen Kanälen zu generieren. Um den breitenwirksamen Ansatz des Modellprojektes besonders hinsichtlich der Ansprache und Einbindung spezifischer Zielgruppen umsetzen zu können, ist personelle Verstärkung mit fachspezifischen Kenntnissen in der Musikvermittlung notwendig. Besonders um partizipative sowie inklusive Ansätze in die Umsetzung sämtlicher Fellowship Projekte einfließen zu lassen bedarf es der fortlaufenden Begleitung durch Musikvermittler:innen, die on- und offline zielgruppengerechte Zugänge zu den Projekten entwickeln. Kommunikation (Hauptposition 4) Ergänzend zur Personalausstattung im Bereich Kommunikation ist dieser auch mit Aufwendungen zur Deckung unterschiedlicher Agenturleistungen im Bereich Marketing und Media bedacht. Das Ziel der umfangreichen Kommunikation und Vermittlung der künstlerischen Projekte ist verbunden mit der Herstellung regelmäßig erscheinender Medien des transmedialen Storytellings. Neben unterschiedlichsten Maßnahmen der PR-Arbeit geht es vor allem um eine Dokumentation und vermittelnde Darstellung der künstlerischen Prozesse und Projekte. Durch unterschiedlichste Formate mittels geeigneter Medien werden die Fellows ganzjährig begleitet und portraitiert: Kampagnen über Social Media stellen das Modellprojekt und seine Akteur:innen zeitgemäß dar, ausführliche Textbeiträge in online- & print-Magazinen vermitteln die Projekte detaillierter und dokumentieren somit innovative künstlerische Ansätze. Die reichweitenstarke und tiefenwirksame Kommunikation und Vermittlung ist dem Projekt wesentlich, um auch hier neue, experimentelle und innovative Wege zu gehen. Zudem sollen alle Projektbausteine und Handlungsfelder kontinuierlich künstlerisch und organisatorisch evaluiert werden, um das Programm über die Laufzeit kontinuierlich lernend zu gestalten. Dabei werden Synergien mit den Kommunikationsmitteln und Kanälen der beteiligten Institutionen genutzt.Seite 15 von 33 Stand: 08.08.2022 12 ANLAGE: BEISPIELE FELLOWSHIP-PROJEKTE Fellowships für Beethoven-Interpretation Es gibt jährlich drei Fellows, die als ausübende MusikerInnen jeweils eine besondere Projektidee zum innovativen und originellen Umgang mit dem Werk von Ludwig van Beethoven haben. Diese Fellowships sind „in residence“ am Beethoven-Haus und arbeiten eng mit dem Haus zusammen. Das Fellowship kulminiert mit einer Aufführung im Beethoven- Haus (oder je nach Projektanforderung auch andernorts) im Rahmen des Beethovenfestes. ZUM BEISPIEL: Das Projekt: Max Mustermann hat die Idee, die Beethoven Klaviersonaten auf einem neu zu entwickelnden elektro-akustischen „Immersive Piano“ zu spielen. Die 88 Tasten bzw. Klanghöhen des Klaviers werden auf 88 kleine Lautsprecher rund um das Publikum verteilt. Die Beethoven Sonaten erklingen, als befände sich das Publikum mitten in einem riesigen, kreisförmigen Klavier. Das Projekt funktioniert (am eindrucksvollsten) als live-Konzert, aber auch als 360 Grad Klanginstallation. Ein ganz neues Erlebnis eines immersiven Klaviers – und ein frischer, sinnlicher Zugang zu Beethovens Klaviermusik. Der Prozess: Max bewirbt sich mit der konkreten Projektidee, die auch erste Plausibilitätsprüfungen der technischen Machbarkeit und eine grobe Kostenkalkulation enthalten soll. Im Laufe des Fellowships entwickelt er gemeinsam mit einem Tontechniker und Sounddesigner das technische Setup und Klavier-Interface. Es finden im Laufe des Projektmonate mehrere Proben und Prototypen-Tests statt. Das künstlerische Team des Beethovenhauses ist eng im Prozess eingebunden, berät und unterstützt den Fellow. Das ausgereifte und übertragbare Projekt wird schließlich im Rahmen des Beethovenfestes im Beethoven-Haus (und ggfs. zur größeren Sichtbarkeit noch einmal open-air) aufgeführt. Die Kosten: Der Fellow erhält ein Honorar in Höhe von 30.000 EUR für die künstlerische Durchführung des neunmonatigen Gesamtprojekts (pauschales Honorar, gleich für alle Fellowships). Darüber hinaus entstehen nach Absprache z.B. folgende Produktionskosten: ● 15.000 EUR technisches Personal (Planung & Durchführung) ● 30.00 EUR Tontechnik (Miete)Seite 16 von 33 Stand: 08.08.2022 13 Fellowship für Komposition Es gibt jährlich ein Fellow, der/die sich mit neuen, innovativen und gesellschaftlich anschlussfähigen Formen der Komposition auseinandersetzt. Es entsteht im Rahmen des Fellowships eine besondere Komposition, die im Rahmen des Beethovenfestes mit wechselnden künstlerischen Partnern aufgeführt wird. Dieses Fellowship ist direkt am Beethovenfest Bonn angedockt. ZUM BEISPIEL: Das Projekt: Bertha hat sich mit der Idee, ein „Piano-Oratorium“ über den Bonner Pianisten Karlrobert Kreiten zu schreiben, beworben. Kreiten gilt als einer der bedeutenden Pianisten seiner Generation. Im März 1943 äußert er während einer Konzertreise in Berlin unter dem Eindruck der Niederlage von Stalingrad gegenüber einer Freundin seiner Mutter, dass der Krieg verloren sei. Er nennt Hitler „einen Wahnsinnigen“. Die Frau denunziert Karlrobert Kreiten. Der „Volksgerichtshof“ verurteilt ihn wegen „Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung und defaitistischer Äußerungen“ zum Tode. Vier Tage später wird Karlrobert Kreiten im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee erhängt. Diese tragische Widerstandsgeschichte soll Grundlage für ein eindrucksvolles „Oratorium für einen Pianisten und virtuellen Chor“ werden, das auch einen künstlerischen Beitrag zur aktiven Erinnerungskultur leisten soll. Der Prozess: Das Werk entsteht in diesem Beispiel in einem relativ klassischen Prozess: es werden Solisten und künstlerische Partner (Chor) gefunden, die Komposition entsteht, wird geprobt, produziert und im Rahmen des Beethovenfestes zur Aufführung gebracht. Die Kosten: Der Fellow erhält ein Honorar in Höhe von 30.000 EUR für die Komposition. Darüber hinaus entstehen für zwei Aufführungen nach Absprache folgende Produktionskosten: ● 25.000 EUR Honorare (für Solist und Chor) ● 15.000 EUR technische Produktionskosten ● 15.000 EUR (Proben-)Räume und TechnikSeite 17 von 33 Stand: 08.08.2022 14 Fellowship für Konzertdesign Ein Fellow setzt sich mit neuen Konzert- und Erlebnisformen für klassische Musik auseinander. Das Fellowship-Projekt soll mit wechselnden Partnerensembles innovative und künstlerisch originelle Konzertformate mit Modellcharakter und Übertragbarkeit entwickeln. ZUM BEISPIEL: Das Projekt: Ralph hat sich mit einem besonderen „Orchester-Raumkonzept“ beworben. Es geht darum, ausgehend von der Partitur gänzlich neue Konzepte der Aufstellung und Verräumlichung eines Orchesters zu entwickeln. Es entsteht ein abwechslungsreiches klassisches Konzertprogramm mit Werken von Beethoven u.a. das den ganzen Konzertraum zur Bühne macht. Das Orchester wird zum beweglichen und vielseitigen Klangkörper, der das Publikum immersiv umgibt. Der Prozess: Das Programm entsteht in enger Kooperation mit dem Partner-Ensemble, in diesem Beispielsfall dem Beethovenorchester Bonn (BOB). Ralph trifft sich zu mehreren Workshops und Proben mit dem Orchester, um gemeinsam die Möglichkeiten und Herausforderungen einer solchen Arbeit auszuloten. In zwei Probenphasen wird das Format erarbeitet, dazwischen wird es weiterentwickelt und die technischen Bedarfe (Monitoring, Lichtkonzept etc) ausgearbeitet. Das Format wird schließlich zweimal z.B. in der Oper Bonn (oder an einem Off-Ort) zur Aufführung gebracht. Die Kosten: Der Fellow erhält ein Honorar in Höhe von 30.000 EUR für Konzept und künstlerische Projektleitung. Darüber hinaus entstehen für zwei Aufführungen nach Absprache folgende Produktionskosten: ● 10.000 EUR Kosten Beethovenorchester (Aushilfen u.a.) ● 15.000 EUR Ausstattung ● 30.000 EUR Räume und TechnikSeite 18 von 33 Stand: 08.08.2022 15 Fellowship für klassische Musik und Digitalität Ein Fellowship soll sich mit digitalen Projekten rund um klassische Musik befassen. Dabei geht es um die ganze Bandbreite der Digitalität: als Kommunikationsmedium, als künstlerischer Raum oder in hybriden Zusammenhängen. Je nach Fellow und Projektvorhaben wechseln die institutionellen Partner, die an diesem Fellowship angedockt sind. ZUM BEISPIEL: Das Projekt: Ella hat das Vorhaben, aus der Sammlung des Beethoven-Hauses NFT-Kunstwerke und digitale Artefakte zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit der Haus- und Sammlungsleitung entstehen aus dem einzigartigen Museumsbestand mehrere Web3- und Krypto- Anwendungen wie beispielsweise interaktive NFTs von Manuskripten o.ä. Der Prozess: Dieser Projektprozess ist sehr kontinuierlich und linear. In regelmäßigen Arbeitsschritte entwickelt Ella gemeinsam mit ihrem Projektteam und in enger Absprache mit der Leitung des Beethoven-Hauses das Projekt. Die digitalen Erzeugnisse werden zum Ende des Fellowships in einer hybriden Veranstaltung präsentiert und „gelauncht“. Die Kosten: Der Fellow erhält ein Honorar in Höhe von 30.000 EUR für Konzept und künstlerische Projektleitung. Darüber hinaus entstehen für das Projekt nach Absprache folgende Produktionskosten: ● 25.000 EUR für externe Programmierer & Serverkosten ● 10.000 EUR für die Präsentationsveranstaltung, inkl StreamingSeite 19 von 33 Stand: 08.08.2022 16 Fellowships für das Orchester der Zukunft (2x) Fünf Fellows setzen sich als InstrumentalistInnen mit der Zukunft des Orchesters auseinander. Sie docken sich mit ihren Projekten direkt am Beethovenorchester Bonn an, wo sie innerhalb des Klangkörpers mit ihren Projekten frische Impulse und neue Ideen realisieren. ZUM BEISPIEL: Das Projekt: Shasta hat das Vorhaben, im Rahmen eines großen Hausmusik-Projekts die Öffentlichkeit in die Häuser und Wohnungen der Orchestermitglieder einzuladen. Gemeinsam mit dem Orchester-Kollegium entwickelt sie ein Festival-Wochenende, das die ganze Stadt bespielt und das Orchester als „Community of Musicians“ neu erlebbar macht. Der Prozess: Shasta spielt zunächst als Geigerin zwei Projekte im Orchester mit, um Orchester und Mitglieder kennen zu lernen. Von innerhalb des Orchesters beginnt sie an der Organisation und dem Programm der Hausmusik-Initiative (Hausbesuche, Besprechungen, Programmplanungen etc). Zur Unterstützung der komplexen Organisation wird eine Produktionsleitung eingeschaltet. Das Hauskonzert-Festwochenende findet schließlich im Rahmen des Beethovenfestes als Projekt des Beethovenorchesters statt. Die Kosten: Der Fellow erhält ein Honorar in Höhe von 30.000 EUR für die künstlerische Projektleitung und Mitarbeit im Beethovenorchester. Darüber hinaus entstehen für das Hauskonzert- Wochenende nach Absprache folgende Produktionskosten: ● 15.000 EUR für externe Produktionsleitung‘ ● 25.000 EUR Produktions- und Nebenkosten für das Hausmusik-WochenendeSeite 20 von 33 Stand: 08.08.2022 17 Fellowship für Partizipation und Teilhabe Zwei Fellows entwickeln Konzert- und Workshopformate sowie ergänzende analoge und digitale Begleit- und Arbeitsmaterialien für Jugendliche. ZUM BEISPIEL: Das Projekt: Ruth und Egon entwickeln - in Anlehnung an die „community poetry“, einer partizipativen Form zeitgenössischer Lyrik – das „community composing“, ein Verfahren, um Laien in einem gemeinschaftlichen Prozess zum Komponieren eines gemeinsamen Stückes zu befähigen. Als inspiratorische, inhaltliche Grundlage vermitteln Sie Auszüge der Biografie des jungen Beethovens zu „Bonner Zeiten“ und stellen gegenwartsbezogene Zusammenhänge her, welche durch die Teilnehmenden musikalisch verarbeitet und in eine gemeinschaftliche Komposition aller Workshops fließen. Der inhaltliche Leitfaden der Komposition ist eine durch die Teilnehmenden selbst entwickelte Utopie: „der U20 Beethoven in 2023“ Der Prozess: Konzerte und Workshops werden gemeinsam mit Musikvermittlungsabteilungen der Anker- Institutionen an weiterführenden Schulen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ab Beginn des zweiten Schulhalbjahres angeboten, Arbeits- und Begleitmaterialien stehen fortlaufend und interaktiv online zur Verfügung. Die Workshops finden an den teilnehmenden Schulen mehrteilig (3x) statt und münden in einer ganztägigen Summary, die im Rahmen des Beethovenfests die Arbeitsergebnisse aller Workshops und Schulgruppen, zuvorderst die gemeinschaftliche Komposition präsentieren. Die Kosten: Die Fellows erhalten je ein Honorar in Höhe von 30.000 EUR für die künstlerische Projektleitung, Erarbeitung des Lehrkonzeptes „community composing“ und die Konzeption und Leitung von Workshops und Summary. Darüber hinaus entstehen für die Workshops und die abschließende Summary nach Absprache folgende Produktionskosten: ● 15.000 EUR für Workshopmaterialien, - technik und Website ● 25.000 EUR Produktions- und Nebenkosten SummarySeite 21 von 33 Erläuterungen Einzelpositionen Zwischen- und Gesamtsumme Bemerkungen Anteil an Gesamt- summe p.a. € € Personal & betr. Aufwendungen Saison 23 178.300,00 Personal & betr. Aufwendungen Saison 24 174.300,00 Personal & betr. Aufwendungen Saison 25 174.300,00 Personal & betr. Aufwendungen Saison 26 174.300,00 Personal & betr. Aufwendungen Saison 27 174.300,00 Personal & betr. Aufwendungen Σ: 875.500,00 14,20% Fellowship Honorare & Nebenkosten 23 302.458,00 Fellowship Honorare & Nebenkosten 24 302.458,00 Fellowship Honorare & Nebenkosten 25 302.458,00 Fellowship Honorare & Nebenkosten 26 302.458,00 Fellowship Honorare & Nebenkosten 27 302.458,00 Fellowship Σ: 1.512.290,00 24,54% Produktionskosten gesamt 23 514.000,00 Produktionskosten gesamt 24 759.400,00 Produktionskosten gesamt 25 514.000,00 Produktionskosten gesamt 26 514.000,00 Produktionskosten gesamt 27 714.000,00 Produktion Σ: 3.015.400,00 48,92% Gesamtkosten Kommunikation 23 159.500,00 Gesamtkosten Kommunikation 24 156.000,00 Gesamtkosten Kommunikation 25 142.500,00 Gesamtkosten Kommunikation 26 131.300,00 Gesamtkosten Kommunikation 27 171.000,00 Kommunikation Σ: 760.300,00 12,34% 6.163.490,00 gesamt Σ: 6.163.490,00 Entwurf Gesamtkosten und -erträge 2022-2027 | Fellowship-Programm I Stand 09.06.2022 Variante: 7 Fellowships pro Saison Gesamtausgaben des Projektes A. Ausgaben Positionen Gesamtausgaben Fellowship Saisons 2023-2027 2. Fellowship Honorare & Nebenkosten 1. Personal & Betriebliche Aufwendungen 3. Produktionskosten 4. KommunikationSeite 22 von 33 Entwurf Kostenplan pro Jahr | Saison 2022/23 | Fellowship-Programm I Stand 25.07.2022 Variante: 7 Fellowships pro Saison Erläuterungen Einzelpositionen Zwischen- und Gesamtsumme Bemerkungen Anteil an Gesamt- summe p.a. € € 1.1 Personalkosten Arbeitgeberbrutto: Projektleitung (angelehnt an Entgeltstufe E 13) 1 VZÄ 63.000,00 Mitarbeit Produktion Fellowships (angelehnt an Entgeltgruppe E9) 1 VZÄ 44.000,00 Mitarbeit Vermittlung/Verwertung (angelehnt an Entgeltgruppe E9) 0,5 VZÄ 22.000,00 Projektkommunikation (angelehnt an Entgeltgruppe E6) 0,5 VZÄ 22.000,00 Saisonpersonal (Projektdurchführung, KünstlerInnenbetreuung, Projektassistenzen, Volontariate etc.) 18.300,00 sonstige Personalkosten (Personalnebenkosten (Dienstreisen etc.), geringfügig Beschäftigte etc.) 2.000,00 allg. Sach-/Verwaltungsmittel (IT-Infrastruktur, EDV-/Software, Lizenzen, Telefonie etc.) siehe unten Erläuterung Gebäudebetrieb Büro 7.000,00 Personal & betr. Aufwendungen Σ: 178.300,00 15,45% 2.1. Honorare 7 Fellows erhalten Gesasmthonorar von 35k brutto, dass auch im Rahmen des eigenen Fellowships anfallende Reise- und Unterbringungskosten abdeckt 245.000,00 Honorar-Nebenkosten Künstlersozialabgaben 10.290,00 2.2. Nebenkosten 2.2.1 Reisekosten für quartalsweise Klausurtagungen der Fellows durchschnittlich 500,00 EUR Reisekostenbeteiligung pro Fellow im Quartal = 2.000,00 EUR p.P. 14.000,00 2.2.2 Unterbringung für quartalsweise Klausurtagungen 2-tägige Klausur, 2 ÜN à 130,00 EUR 7.600,00 2.2.3 Tagegelder/Verpflegung/Catering Klausurtagungen 28,00 EUR Pauschbetrag p.P./Tag 1.568,00 2.2.4 CoachInnen/ExpertInnen/Workshopleitung Klausurtagungen 1,5 Pers. pro 2-tägiger Tagung, Tagessatz p.P. 1.500,00 brutto 18.000,00 2.2.5 Aufwandsentschädigung Jury 10 Pers. à 600 EUR 6.000,00 Fellowship Σ: 302.458,00 26,20% A. Ausgaben Positionen 1. Personal & Betriebliche Aufwendungen 1.2 betriebliche Aufwendungen 2. FellowshipSeite 23 von 33 3.1. Produktionskosten Fellowship-Projekte 3.1.1 Anmietung Arbeits- und Probenstätten, Seminar-/Workshopräume, VA-/Probentechnik (inkl. Personal) 105.000,00 ≙ 15.000,00 pro Fellowship 3.1.2 weitere Honorarmittel (künstl. Personal, weitere Projektbeteiligte, Coach*innen, Workhopleitung, Kurator*innen etc.) 175.000,00 ≙ 25.000,00 pro Fellowship 3.1.3 Unterkunft/Reise Projektbeteiligte 140.000,00 ≙ 20.000,00 pro Fellowship 3.1.4 Materialkosten (Arbeitsmaterial, Bühnen-/Projektausstattung etc.) 31.500,00 ≙4.500,00 pro Fellowship 3.1.5 Versicherungen Veranstalterhaftplicht, Unfall, Instrumente etc. 2.500,00 3.2. Puffer-Budget für Produktionen 0,00 3.3. Diskurs & Symposia Gesprächsformate, "Midterm"-Showcases, Abschlusspräsentationen etc. 3.3.1 Miete Veranstaltungsstätten, VA-Technik, Instrumente etc. 20.000,00 3.3.2 Honorare/Unterkunft/Reise Moderation/Speaker/KünstlerInnen 25.000,00 3.3.3 weitere VA-Kosten (Empfänge/Catering, Servicepersonal etc.) 15.000,00 Produktion Σ: 514.000,00 44,53% 4.1. Klassische Medien 4.1.1 Herstellung Werbemittel (Programmbücher, Magazine, Flyer, Außenwerbung etc.) 10.000,00 4.1.2 Mediakosten (Anzeigenwerbung, Distribution Werbemittel, Stadtmarketing etc.) 18.000,00 4.1.2 Pressearbeit regional/überregional 4.000,00 4.1.3 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 6.000,00 4.2. Multimedia Audio- / Videodokumentation / Social Media für alle Projekte 4.2.1 Herstellung Online-Medien (online Magazin, Blogs, Social Media etc.) 27.500,00 4.2.2 Gestaltung digitale Medien (Dokumentation Video/Audio, Content Creation Website/Social Media) 42.000,00 4.2.3 Mediakosten online (online Anzeigen, Social Media Promotion, Veranstaltungskalender etc.) 20.000,00 4.2.4 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 10.000,00 4.3 Einmalkosten Medienentwicklung 4.3.1. Website & Bewerbungsportal eingebettet in die Web-Infrastruktur von www.beethovenfest.de 14.000,00 4.3.2. Gestaltung Templates (Erscheinungsbild, ggfs. Logo/Schriftzug, wiederverwendbare Layouts für Ausschreibungen u.ä.) 8.000,00 Kommunikation Σ: 159.500,00 13,82% gesamt Σ: 1.154.258,00Gesamtausgaben des Projektes 3. Produktionskosten 4. KommunikationSeite 24 von 33 Erläuterungen Einzelpositionen Zwischen- und Gesamtsumme Bemerkungen Anteil an Gesamt- summe p.a. € € 1.1 Personalkosten Projektleitung 1 VZÄ 63.000,00 Mitarbeit Produktion Fellowships 1 VZÄ 44.000,00 Mitarbeit Vermittlung/Verwertung 0,5 VZÄ 22.000,00 Projektkommunikation 0,5 VZÄ 22.000,00 Saisonpersonal (Projektdurchführung, KünstlerInnenbetreuung, Projektassistenzen, Volontariate etc.) 18.300,00 sonstige Personalkosten (Personalnebenkosten (Dienstreisen etc.), geringfügig Beschäftigte etc.) 2.000,00 allg. Sach-/Verwaltungsmittel (IT-Infrastruktur, EDV-/Software, Lizenzen, Telefonie etc.) siehe unten Erläuterung Gebäudebetrieb Büro 3.000,00 Personal & betr. Aufwendungen Σ: 174.300,00 12,52% 2.1. Honorare 7 Fellows erhalten Gesasmthonorar von 35k brutto, dass auch im Rahmen des eigenen Fellowships anfallende Reise- und Unterbringungskosten abdeckt 245.000,00 Honorar-Nebenkosten Künstlersozialabgaben 10.290,00 2.2. Nebenkosten 2.2.1 Reisekosten für quartalsweise Klausurtagungen der Fellows durchschnittlich 500,00 EUR Reisekostenbeteiligung pro Fellow im Quartal = 2.000,00 EUR p.P. 14.000,00 2.2.2 Unterbringung für quartalsweise Klausurtagungen 2-tägige Klausur, 2 ÜN à 130,00 EUR 7.600,00 2.2.3 Tagegelder/Verpflegung/Catering Klausurtagungen 28,00 EUR Pauschbetrag p.P./Tag 1.568,00 2.2.4 CoachInnen/ExpertInnen/Workshopleitung Klausurtagungen 1,5 Pers. pro 2-tägiger Tagung, Tagessatz p.P. 1.500,00 brutto 18.000,00 2.2.5 Aufwandsentschädigung Jury 10 Pers. Á 600 EUR 6.000,00 Fellowship Σ: 302.458,00 21,73% Entwurf Kostenplan pro Jahr | Saison 2023/24 | Fellowship-Programm I Stand 09.06.2022 Variante: 7 Fellowships pro Saison A. Ausgaben Positionen 1. Personal & Betriebliche Aufwendungen 1.2 betriebliche Aufwendungen 2. FellowshipSeite 25 von 33 3.1. Produktionskosten Fellowship-Projekte 7 Projekte á durchschnittlich 50k 3.1.1 Anmietung Arbeits- und Probenstätten, Seminar-/Workshopräume, VA-/Probentechnik (inkl. Personal) 105.000,00 ≙ 15.000,00 pro Fellowship 3.1.2 weitere Honorarmittel (künstl. Personal, weitere Projektbeteiligte, Coach*innen, Workhopleitung, Kurator*innen etc.) 175.000,00 ≙ 25.000,00 pro Fellowship 3.1.3 Unterkunft/Reise Projektbeteiligte 140.000,00 ≙ 20.000,00 pro Fellowship 3.1.4 Materialkosten (Arbeitsmaterial, Bühnen-/Projektausstattung etc.) 31.500,00 ≙4.500,00 pro Fellowship 3.1.5 Versicherungen Veranstalterhaftplicht, Unfall, Instrumente etc. 2.500,00 3.2. Puffer-Budget für Produktionen 10% 45.400,00 3.3. Diskurs & Symposia Gesprächsformate, "Midterm"-Showcases, Abschlusspräsentationen etc. 3.3.1 Miete Veranstaltungsstätten, VA-Technik, Instrumente etc. 20.000,00 3.3.2 Honorare/Unterkunft/Reise Moderation/Speaker/KünstlerInnen 25.000,00 3.3.3 weitere VA-Kosten (Empfänge/Catering, Servicepersonal etc.) 15.000,00 3.4.1 Miete Veranstaltungsstätten, VA-Technik, Instrumente etc. 55.000,00 3.4.2 Honorare/Unterkunft/Reise KünstlerInnen 80.000,00 3.4.3 weitere VA-Kosten (Empfänge/Catering, Servicepersonal etc.) 65.000,00 Produktion Σ: 759.400,00 54,55% 4.1. Klassische Medien 4.1.1 Herstellung Werbemittel (Programmbücher, Magazine, Flyer, Außenwerbung etc.) 15.000,00 4.1.2 Mediakosten (Anzeigenwerbung, Distribution Werbemittel, Stadtmarketing etc.) 24.000,00 4.1.2 Pressearbeit regional/überregional 7.500,00 4.1.3 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 5.000,00 4.2. Multimedia Audio- / Videodokumentation / Social Media für alle Projekte 4.2.1 Herstellung Online-Medien (online Magazin, Blogs, Social Media etc.) 27.500,00 4.2.2 Gestaltung digitale Medien (Dokumentation Video/Audio, Content Creation Website/Social Media) 42.000,00 4.2.3 Mediakosten online (online Anzeigen, Social Media Promotion, Veranstaltungskalender etc.) 20.000,00 4.2.4 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 10.000,00 4.3 diverse Kosten Kommunikation/Marketing zusätzl. Honorarmittel, außerplanmäßige Kampagnen 5.000,00 Kommunikation Σ: 156.000,00 11,21% gesamt Σ: 1.392.158,00 3.4 Sonderposten Fellowship Jubiläumsveranstaltungen 2024 Gesamtausgaben des Projektes 3. Produktionskosten 4. KommunikationSeite 26 von 33 Erläuterungen Einzelpositionen Zwischen- und Gesamtsumme Bemerkungen Anteil an Gesamt- summe p.a. € € 1.1 Personalkosten Projektleitung 1 VZÄ 63.000,00 Mitarbeit Produktion Fellowships 1 VZÄ 44.000,00 Mitarbeit Vermittlung/Verwertung 0,5 VZÄ 22.000,00 Projektkommunikation 0,5 VZÄ 22.000,00 Saisonpersonal (Projektdurchführung, KünstlerInnenbetreuung, Projektassistenzen, Volontariate etc.) 18.300,00 sonstige Personalkosten (Personalnebenkosten (Dienstreisen etc.), geringfügig Beschäftigte etc.) 2.000,00 allg. Sach-/Verwaltungsmittel (IT-Infrastruktur, EDV-/Software, Lizenzen, Telefonie etc.) siehe unten Erläuterung Gebäudebetrieb Büro 3.000,00 Personal & betr. Aufwendungen Σ: 174.300,00 15,38% 2.1. Honorare 7 Fellows erhalten Gesasmthonorar von 35k brutto, dass auch im Rahmen des eigenen Fellowships anfallende Reise- und Unterbringungskosten abdeckt 245.000,00 Honorar-Nebenkosten Künstlersozialabgaben 10.290,00 2.2. Nebenkosten 2.2.1 Reisekosten für quartalsweise Klausurtagungen der Fellows durchschnittlich 500,00 EUR Reisekostenbeteiligung pro Fellow im Quartal = 2.000,00 EUR p.P. 14.000,00 2.2.2 Unterbringung für quartalsweise Klausurtagungen 2-tägige Klausur, 2 ÜN à 130,00 EUR 7.600,00 2.2.3 Tagegelder/Verpflegung/Catering Klausurtagungen 28,00 EUR Pauschbetrag p.P./Tag 1.568,00 2.2.4 CoachInnen/ExpertInnen/Workshopleitung Klausurtagungen 1,5 Pers. pro 2-tägiger Tagung, Tagessatz p.P. 1.500,00 brutto 18.000,00 2.2.5 Aufwandsentschädigung Jury 10 Pers. à 600 € 6.000,00 Fellowship Σ: 302.458,00 26,69% Entwurf Kostenplan pro Jahr | Saison 2024/25 | Fellowship-Programm I Stand 09.06.2022 Variante: 7 Fellowships pro Saison A. Ausgaben Positionen 1. Personal & Betriebliche Aufwendungen 1.2 betriebliche Aufwendungen 2. FellowshipSeite 27 von 33 3.1. Produktionskosten Fellowship-Projekte 7 Projekte á durchschnittlich 50k 3.1.1 Anmietung Arbeits- und Probenstätten, Seminar-/Workshopräume, VA-/Probentechnik (inkl. Personal) 105.000,00 ≙ 15.000,00 pro Fellowship 3.1.2 weitere Honorarmittel (künstl. Personal, weitere Projektbeteiligte, Coach*innen, Workhopleitung, Kurator*innen etc.) 175.000,00 ≙ 25.000,00 pro Fellowship 3.1.3 Unterkunft/Reise Projektbeteiligte 140.000,00 ≙ 20.000,00 pro Fellowship 3.1.4 Materialkosten (Arbeitsmaterial, Bühnen-/Projektausstattung etc.) 31.500,00 ≙4.500,00 pro Fellowship 3.1.5 Versicherungen Veranstalterhaftplicht, Unfall, Instrumente etc. 2.500,00 3.2. Puffer-Budget für Produktionen 3.3. Diskurs & Symposia Gesprächsformate, "Midterm"-Showcases, Abschlusspräsentationen etc. 3.3.1 Miete Veranstaltungsstätten, VA-Technik, Instrumente etc. 20.000,00 3.3.2 Honorare/Unterkunft/Reise Moderation/Speaker/KünstlerInnen 25.000,00 3.3.3 weitere VA-Kosten (Empfänge/Catering, Servicepersonal etc.) 15.000,00 Produktion Σ: 514.000,00 45,36% 4. Kommunikation 4.1. Klassische Medien 4.1.1 Herstellung Werbemittel (Programmbücher, Magazine, Flyer, Außenwerbung etc.) 10.000,00 4.1.2 Mediakosten (Anzeigenwerbung, Distribution Werbemittel, Stadtmarketing etc.) 19.000,00 4.1.2 Pressearbeit regional/überregional 4.000,00 4.1.3 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 7.500,00 4.2. Multimedia Audio- / Videodokumentation / Social Media für alle Projekte 4.2.1 Herstellung Online-Medien (online Magazin, Blogs, Social Media etc.) 28.000,00 4.2.2 Gestaltung digitale Medien (Dokumentation Video/Audio, Content Creation Website/Social Media) 42.000,00 4.2.3 Mediakosten online (online Anzeigen, Social Media Promotion, Veranstaltungskalender etc.) 19.000,00 4.2.4 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung etc.) 8.000,00 4.3 diverse Kosten Kommunikation/Marketing zusätzl. Honorarmittel, außerplanmäßige Kampagnen 5.000,00 Kommunikation Σ: 142.500,00 12,57% gesamt Σ: 1.133.258,00Gesamtausgaben des Projektes 3. ProduktionskostenSeite 28 von 33 Erläuterungen Einzelpositionen Zwischen- und Gesamtsumme Bemerkungen Anteil an Gesamt- summe p.a. € € 1.1 Personalkosten Projektleitung 1 VZÄ 63.000,00 Mitarbeit Produktion Fellowships 1 VZÄ 44.000,00 Mitarbeit Vermittlung/Verwertung 0,5 VZÄ 22.000,00 Projektkommunikation 0,5 VZÄ 22.000,00 Saisonpersonal (Projektdurchführung, KünstlerInnenbetreuung, Projektassistenzen, Volontariate etc.) 18.300,00 sonstige Personalkosten (Personalnebenkosten (Dienstreisen etc.), geringfügig Beschäftigte etc.) 2.000,00 allg. Sach-/Verwaltungsmittel (IT-Infrastruktur, EDV-/Software, Lizenzen, Telefonie etc.) siehe unten Erläuterung Gebäudebetrieb Büro 3.000,00 Personal & betr. Aufwendungen Σ: 174.300,00 15,53% 2.1. Honorare 7 Fellows erhalten Gesasmthonorar von 35k brutto, dass auch im Rahmen des eigenen Fellowships anfallende Reise- und Unterbringungskosten abdeckt 245.000,00 Honorar-Nebenkosten Künstlersozialabgaben 10.290,00 2.2. Nebenkosten 2.2.1 Reisekosten für quartalsweise Klausurtagungen der Fellows durchschnittlich 500,00 EUR Reisekostenbeteiligung pro Fellow im Quartal = 2.000,00 EUR p.P. 14.000,00 2.2.2 Unterbringung für quartalsweise Klausurtagungen 2-tägige Klausur, 2 ÜN à 130,00 EUR 7.600,00 2.2.3 Tagegelder/Verpflegung/Catering Klausurtagungen 28,00 EUR Pauschbetrag p.P./Tag 1.568,00 2.2.4 CoachInnen/ExpertInnen/Workshopleitung Klausurtagungen 1,5 Pers. pro 2-tägiger Tagung, Tagessatz p.P. 1.500,00 brutto 18.000,00 2.2.5 Aufwandsentschädigung Jury 10 Pers. À 600 € 6.000,00 Fellowship Σ: 302.458,00 26,96% 1. Personal & Betriebliche Aufwendungen 1.2 betriebliche Aufwendungen 2. Fellowship Variante: 7 Fellowships pro Saison Entwurf Kostenplan pro Jahr | Saison 2025/26 | Fellowship-Programm I Stand 09.06.2022 A. Ausgaben PositionenSeite 29 von 33 3.1. Produktionskosten Fellowship-Projekte 7 Projekte á durchschnittlich 50k 3.1.1 Anmietung Arbeits- und Probenstätten, Seminar-/Workshopräume, VA-/Probentechnik (inkl. Personal) 105.000,00 ≙ 15.000,00 pro Fellowship 3.1.2 weitere Honorarmittel (künstl. Personal, weitere Projektbeteiligte, Coach*innen, Workhopleitung, Kurator*innen etc.) 175.000,00 ≙ 25.000,00 pro Fellowship 3.1.3 Unterkunft/Reise Projektbeteiligte 140.000,00 ≙ 20.000,00 pro Fellowship 3.1.4 Materialkosten (Arbeitsmaterial, Bühnen-/Projektausstattung etc.) 31.500,00 ≙4.500,00 pro Fellowship 3.1.5 Versicherungen Veranstalterhaftplicht, Unfall, Instrumente etc. 2.500,00 3.2. Puffer-Budget für Produktionen 3.3. Diskurs & Symposia Gesprächsformate, "Midterm"-Showcases, Abschlusspräsentationen etc. 3.3.1 Miete Veranstaltungsstätten, VA-Technik, Instrumente etc. 20.000,00 3.3.2 Honorare/Unterkunft/Reise Moderation/Speaker/KünstlerInnen 25.000,00 3.3.3 weitere VA-Kosten (Empfänge/Catering, Servicepersonal etc.) 15.000,00 Produktion Σ: 514.000,00 45,81% 4.1. Klassische Medien 4.1.1 Herstellung Werbemittel (Programmbücher, Magazine, Flyer, Außenwerbung etc.) 10.000,00 4.1.2 Mediakosten (Anzeigenwerbung, Distribution Werbemittel, Stadtmarketing etc.) 25.000,00 4.1.2 Pressearbeit regional/überregional 4.000,00 4.1.4 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 5.500,00 4.2. Multimedia Audio- / Videodokumentation / Social Media für alle Projekte 4.2.1 Herstellung Online-Medien (online Magazin, Blogs, Social Media etc.) 28.000,00 4.2.2 Gestaltung digitale Medien (Dokumentation Video/Audio, Content Creation Website/Social Media) 42.000,00 4.2.3 Mediakosten online (online Anzeigen, Social Media Promotion, Veranstaltungskalender etc.) 1.800,00 4.2.5 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 10.000,00 4.3 diverse Kosten Kommunikation/Marketing zusätzl. Honorarmittel, außerplanmäßige Kampagnen 5.000,00 Kommunikation Σ: 131.300,00 11,70% Gesamtausgaben des Projektes gesamt Σ: 1.122.058,00 3. Produktionskosten 4. KommunikationSeite 30 von 33 Erläuterungen Einzelpositionen Zwischen- und Gesamtsumme Bemerkungen Anteil an Gesamt- summe p.a. € € 1.1 Personalkosten Projektleitung 1 VZÄ 63.000,00 Mitarbeit Produktion Fellowships 1 VZÄ 44.000,00 Mitarbeit Vermittlung/Verwertung 0,5 VZÄ 22.000,00 Projektkommunikation 0,5 VZÄ 22.000,00 Saisonpersonal (Projektdurchführung, KünstlerInnenbetreuung, Projektassistenzen, Volontariate etc.) 18.300,00 sonstige Personalkosten (Personalnebenkosten (Dienstreisen etc.), geringfügig Beschäftigte etc.) 2.000,00 allg. Sach-/Verwaltungsmittel (IT-Infrastruktur, EDV-/Software, Lizenzen, Telefonie etc.) siehe unten Erläuterung Gebäudebetrieb Büro 3.000,00 Personal & betr. Aufwendungen Σ: 174.300,00 12,80% 2.1. Honorare 7 Fellows erhalten Gesasmthonorar von 35k brutto, dass auch im Rahmen des eigenen Fellowships anfallende Reise- und Unterbringungskosten abdeckt 245.000,00 Honorar-Nebenkosten Künstlersozialabgaben 10.290,00 2.2. Nebenkosten 2.2.1 Reisekosten für quartalsweise Klausurtagungen der Fellows durchschnittlich 500,00 EUR Reisekostenbeteiligung pro Fellow im Quartal = 2.000,00 EUR p.P. 14.000,00 2.2.2 Unterbringung für quartalsweise Klausurtagungen 2-tägige Klausur, 2 ÜN à 130,00 EUR 7.600,00 2.2.3 Tagegelder/Verpflegung/Catering Klausurtagungen 28,00 EUR Pauschbetrag p.P./Tag 1.568,00 2.2.4 CoachInnen/ExpertInnen/Workshopleitung Klausurtagungen 1,5 Pers. pro 2-tägiger Tagung, Tagessatz p.P. 1.500,00 brutto 18.000,00 2.2.5 Aufwandsentschädigung Jury 10 Pers. à 600 EUR 6.000,00 Fellowship Σ: 302.458,00 22,21% Entwurf Kostenplan pro Jahr | Saison 2026/27 | Fellowship-Programm I Stand 09.06.2022 Variante: 7 Fellowships pro Saison A. Ausgaben Positionen 1. Personal & Betriebliche Aufwendungen 1.2 betriebliche Aufwendungen 2. FellowshipSeite 31 von 33 3.1. Produktionskosten Fellowship-Projekte 7 Projekte á durchschnittlich 50k 3.1.1 Anmietung Arbeits- und Probenstätten, Seminar-/Workshopräume, VA-/Probentechnik (inkl. Personal) 105.000,00 ≙ 15.000,00 pro Fellowship 3.1.2 weitere Honorarmittel (künstl. Personal, weitere Projektbeteiligte, Coach*innen, Workhopleitung, Kurator*innen etc.) 175.000,00 ≙ 25.000,00 pro Fellowship 3.1.3 Unterkunft/Reise Projektbeteiligte 140.000,00 ≙ 20.000,00 pro Fellowship 3.1.4 Materialkosten (Arbeitsmaterial, Bühnen-/Projektausstattung etc.) 31.500,00 ≙4.500,00 pro Fellowship 3.1.5 Versicherungen Veranstalterhaftplicht, Unfall, Instrumente etc. 2.500,00 3.2. Puffer-Budget für Produktionen 3.3. Diskurs & Symposia Gesprächsformate, "Midterm"-Showcases, Abschlusspräsentationen etc. 3.3.1 Miete Veranstaltungsstätten, VA-Technik, Instrumente etc. 20.000,00 3.3.2 Honorare/Unterkunft/Reise Moderation/Speaker/KünstlerInnen 25.000,00 3.3.3 weitere VA-Kosten (Empfänge/Catering, Servicepersonal etc.) 15.000,00 3.4.1 Miete Veranstaltungsstätten, VA-Technik, Instrumente etc. 55.000,00 3.4.2 Honorare/Unterkunft/Reise KünstlerInnen 80.000,00 3.4.3 weitere VA-Kosten (Empfänge/Catering, Servicepersonal etc.) 65.000,00 Produktion Σ: 714.000,00 52,43% 4.1. Klassische Medien 4.1.1 Herstellung Werbemittel (Programmbücher, Magazine, Flyer, Außenwerbung etc.) 15.000,00 4.1.2 Mediakosten (Anzeigenwerbung, Distribution Werbemittel, Stadtmarketing etc.) 25.000,00 4.1.2 Pressearbeit regional/überregional 7.500,00 4.1.3 Maßnahmen Marktforschung/Evaluation 5.000,00 4.1.4 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 5.500,00 4.2. Multimedia Audio- / Videodokumentation / Social Media für alle Projekte 4.2.1 Herstellung Online-Medien (online Magazin, Blogs, Social Media etc.) 28.000,00 4.2.2 Gestaltung digitale Medien (Dokumentation Video/Audio, Content Creation Website/Social Media) 42.000,00 4.2.3 Mediakosten online (online Anzeigen, Social Media Promotion, Veranstaltungskalender etc.) 18.000,00 4.2.4 Maßnahmen Marktforschung/Evaluation online 10.000,00 4.2.5 Honorare freie Mitarbeit/BeraterInnen/Agenturen (RedakteurInnen, Übersetzungen, Marketing Beratung, Markenentwicklung etc.) 10.000,00 4.3 diverse Kosten Kommunikation/Marketing zusätzl. Honorarmittel, außerplanmäßige Kampagnen 5.000,00 Kommunikation Σ: 171.000,00 12,56% gesamt Σ: 1.361.758,00 4. Kommunikation Gesamtausgaben des Projektes 3.4 Sonderposten Fellowship Jubiläumsveranstaltungen 2027 3. ProduktionskostenSeite 32 von 33 Erläuterungen Einzelpositionen Zwischen- und Gesamtsumme € € 1.1 Projektträger IBB gGmbH Einnahmen Ticketing 31.500,00 eigene Projektmittel 105.039,60 Zwischensumme Eigenmittel Σ: 136.539,60 2.1 Ausschüttung Restmittel BTHVN Stadt Bonn, RSK, Land NRW, Bund Zwischensumme Zuwendungen öffentl. Hand Σ: 986.158,40 3. Zuwendungen Dritter pro Saison 3.1 anteilige Projektmittel Beethoven-Haus 1 Fellow - 3.2 anteilige Projektmittel BOB 2 Fellows 50.000,00 3.3 Beethovenhaus Stiftung, private Mittel etc. 60.000,00 Zwischensumme Zuwendungen Dritter Σ: 110.000,00 Gesamterträge des Projektes p.a. Gesamtsumme p.a. Σ: 1.232.698,00 Gesamtsumme 5 Saisons Σ: 6.163.490,00 4.930.792,00 1.232.698,00 davon Zuwendungen BTHVN-Restmittel Σ: davon Eigenantei Projektträger/Koproduzenten Σ: 2. Zuwendungen öffentliche Hand pro Saison B. Erträge und Deckungsmittel p.a. Saisons 22/23 - 26/27 Kosten- und Finanzierungsplans (KFP) pro Jahr Positionen 1. Eigenanteil pro Saison Gesamterträge des Projektes Saisons 22/23 - 26/27Seite 33 von 33
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de