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221430 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum

Nummer
221430
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 20.10.2022 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Anhörung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 221430-02 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum Antrag zur Vorlage 221430
  2. 221430-04 AA CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum Antrag zur Vorlage 221430
  3. 221430-05 AA Grüne/SPD/u.w.-AA: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum Antrag zur Vorlage
  4. 221430-01 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum Antrag zur Vorlage 221430
  5. 221430-03 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum - Ergänzende Beschlüsse zum weiteren Vorgehen

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Beschlussvorlage
öffentlich
221430
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3
„Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-
Zentrum
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 20.10.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ist die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort
und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein
adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. Die Eigentümer*innen
und Akteure sind besonders zu berücksichtigen.
Begründung
Ausgehend vom Grundsatzbeschluss „Viktoriakarree“ (DS-Nr. 210953) soll nun
das Bebauungsplanverfahren fortgeführt und im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch die Planung
vorgestellt, die Öffentlichkeit unterrichtet und eine Möglichkeit zur Erörterung
gegeben werden. Dies erfolgt in einem pandemieangepassten Format.
Eigentümer und Akteure werden dazu schriftlich eingeladen.
Die Planungen sind entsprechend mit der Universität entwickelt und
abgestimmt. Die Planungen sehen als zentrales Element eine Gasse vor. Der
westliche Bereich soll mit Wohnen und Gewerbe entwickelt werden, der
östliche Teil mit universitärer Nutzung. Die Details sind in der Anlage „Ziele und
Zwecke“ sowie in den Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept
beschrieben. Der Vorentwurf des Plans mit zwei Alternativen liegt als Anlage
bei.Seite 1 von 78
Seite 2
Die Veränderungen finden nur auf den städtischen Grundstücken statt. Hierbei
handelt sich einerseits um die Flächen im östlichen Bereich für die universitäre
Nutzung, die Flächen die das Land für die Universität Bonn von der Stadt Bonn
erwerben möchte, und andererseits um die Flächen im westlichen Bereich der
geplanten Gasse, die für eine neue Entwicklung für Gewerbe und Wohnen
vorgesehen sind. Ferner befindet sich das Objekt im städtischen Besitz, das
nördlich den Durchgang der neuen Gasse auf die Rathausgasse darstellen
würde.
Anlage/n
1 Übersichtsplan alte Bebauungsplannummer (öffentlich)
2 6622-3 Vorentwurf (öffentlich)
3 6622-3 Ziele und Zwecke (öffentlich)
4 Erläuterungen städtebauliches Konzept (öffentlich)
5 Nachhaltigkeitscheck Viktoriakarree 3_1 (öffentlich)Seite 2 von 78
Bundesstadt Bonn Amt 62-3
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 7822-23
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Bonn-Zentrum
Herausgeber:
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn
-Kataster- und Vermessungsamt-
Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des
Herausgebers.Seite 3 von 78
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BUNDESSTADT BONN
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum
Bebauungsplan Nr. 6622-3,
„Viktoriakarree“
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Stand: 10. August 2022
Stadtplanungsbüro:
H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stadtplaner
Kunibertskloster 7-9
50668 Köln
Bearbeitung: Stefan Haase, Stadtplaner AKNW
Mara Frohn, M. Sc. Raumplanung
BN68-beg3.docx, 26.07.2022Seite 5 von 78
1
1. Lage des Plangebietes
Das ca. 1,1 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im südöstlichen Bereich des
Ortsteils Bonn-Zentrum.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Rathausgasse, im Osten
durch die Straße ‚Belderberg‘, im Süden durch die Franziskanerstraße und im Westen durch die
Stockenstraße begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan und auf dem dazugehörigen
Luftbild mit einer roten Umgrenzungslinie dargestellt.
2. Anlass und Ziel der Planung
Das Viktoriakarree soll als gemischt genutztes Stadtquartier, bestehend aus den
Nutzungsbausteinen Einzelhandel, Wissenschaft, Bildung, Dienstleistung und Wohnen
aufgewertet werden. Im öffentlichen Interesse soll hierdurch ein Beitrag zur Belebung der südlichen
Innenstadt im Umfeld des historischen Rathauses sowie der Universität Bonn geleistet werden.
Die Stadt Bonn hat im Jahr 2016 verschiedene Büros im Rahmen einer Bürgerwerkstatt für das
Viktoriakarree beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Bürger*innen Planungsideen für das Quartier
zu entwickeln. In diesem Verfahren erhielten alle Interessierten die Möglichkeit, sich innerhalb von
drei Monaten über eine mögliche Entwicklung des Viktoriakarrees zu informieren und zu beteiligen.
In diesem Rahmen wurde eine Ideenwerkstatt mit Entwicklungsideen und Thesen für das Quartier
erarbeitet. Diese gesammelten Vorschläge der Ideenwerkstatt wurden in einer Planerwerkstatt von
vier verschiedenen Planungsteams gutachterlich bewertet und durch die Erarbeitung von
verschiedenen städtebaulichen Entwürfen konkretisiert.
Die Kommission der Bürgerwerkstatt hat die Empfehlung für ein städtebauliches Konzept
ausgesprochen. Das favorisierte Konzept des Büros skt stadtbaukultur, Bonn sieht u.a. vor, dass
die historische Franziskanergasse den Baublock in zwei Bereiche gliedert. Mit Ausnahme des
bestehenden Stadtmuseums und des Viktoriabades sollen die vorhandenen Gebäude als
Bestandteil einer Blockstruktur erhalten werden. Die westliche Blockrandbebauung soll
insbesondere für Einzelhandel, Gastronomie und innerstädtisches Wohnen vorgesehen werden,
während im östlichen Bereich Kultur- und Bildungseinrichtungen geplant sind. Ergänzend empfiehlt
die Kommission, dass die Schwimmhalle des ehemaligen Viktoriabades erhalten und für kulturelle
Zwecke umgenutzt wird.
Das Konzept wurde mit allen Eigentümern erörtert und eine Umsetzbarkeit geprüft. Auf Grundlage
der durchgeführten Gespräche hat die Verwaltung ein Strukturkonzept für die Flächen, die sich im
städtischen Eigentum befinden, erarbeitet. (s. Punkt 6.) Dieses stellt die mögliche Verortung der
verschiedenen Nutzungsbausteine dar. Im Juni 2021 hat der Bonner Stadtrat einen
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen beschlossen. Dieser sieht u.a. vor, dass die Fläche,
die sich östlich der geplanten Gasse befindet, einer universitären Nutzung zugeführt wird. Das
Strukturkonzept wurde zugunsten der Nutzungsänderung modifiziert. Eine konkrete Abgrenzung
der verbleibenden städtischen Flächen soll im weiteren Verlauf des Verfahrens beschlossen
werden. (Drucksache: 210953).
Die Umsetzung der Planung wird mittels der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6622-3
vorbereitet. Eingriffe in die Bestands- und Nutzungsstruktur der weiteren, privaten Grundstücke,
die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden, sollen nicht zwingend erfolgen. Da
diese Gebäude als Gesamtheit der Fläche einen Bestandteil der Blockbebauung bilden, werden
sie dennoch in das Plangebiet einbezogen. Zudem dient die Aufnahme in den Bebauungsplan der
in der Bürger(planungs)werkstatt und in der Eigentümerbefragung vielfach gewünschten
Bestandssicherung.Seite 6 von 78
2
3. Planungsrechtliche Situation
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg ist das Plangebiet
als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Planung entspricht damit den Zielen der
Raumordnung.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich des
ehemaligen Viktoriabades entlang der Franziskanerstraße und des Belderbergs als Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Hallenbad dar. Die Grundstücksflächen entlang der
Rathausgasse und Stockenstraße sind laut FNP als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die
Neuaufstellung des Bebauungsplans ist daher nicht vollständig aus dem FNP entwickelt. Der FNP
muss in Teilen nach § 13a BauGB entsprechend den künftigen Festsetzungen des
Bebauungsplans berichtigt werden, so dass das gesamte Plangebiet dann als gemischte Baufläche
dargestellt ist.
Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7822-22 vom 11.09.1964 vor.
Dieser setzt das Plangebiet als Kerngebiet mit Höhenbegrenzungen für die Gebäude fest. Das Maß
der baulichen Nutzung wird durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschossflächenzahl
(GFZ) von 1,2 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 7,0 bestimmt. Im Bebauungsplan ist des
Weiteren festgesetzt, dass auf dem Grundstück des Viktoriabades ausschließlich die Errichtung
eines Schwimmbades zulässig ist.
Zur Realisierung o. g. Strukturkonzeptes, welches vom Stadtrat 2018 beschlossen und 2021
konkretisiert wurde, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
4. Bestandssituation
Der Gebäudebestand setzt sich entlang der das Plangebiet umgebenden Straßen aus einer
überwiegend drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung zusammen. Ein Großteil der Gebäude
ist im Erdgeschoss durch z. T. kleinformatigen Einzelhandel, Dienstleistungen und gastronomische
Einrichtungen geprägt. In den Obergeschossen sind vorwiegend Büro- und Wohnnutzungen
vorzufinden. Vereinzelte Gebäude sind z. T. durch Leerstand geprägt.
Im Plangebiet befinden sich zudem das ehemalige Viktoriabad und das Stadtmuseum, welche als
ortsbildprägende Gebäude Einfluss auf das städtebauliche Erscheinungsbild nehmen. Der Betrieb
des Viktoriabades wurde im Mai 2010 eingestellt.
Der Blockinnenbereich ist vorwiegend durch Parkplätze und deren Zufahrten sowie durch
vereinzelte Grünstrukturen geprägt.
Die direkte Umgebung des Plangebietes setzt sich überwiegend aus drei- bis viergeschossiger
Blockrandbebauung mit größtenteils traufständigen Satteldächern zusammen. Diese Gebäude
sind insbesondere der Wohn- und Geschäftsnutzung zuzuordnen. Ergänzend sind in dem
unmittelbaren Umfeld des Plangebietes das alte Rathaus und die Universitätsgebäude der
Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität angesiedelt.
Der Standort ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Die
unmittelbare verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über den Straßenzug
Franziskanerstraße. Von diesem erreicht man in nördlicher Richtung die Bundesstraße 56 (B560),
die als Hauptverkehrszug für die Bundesstadt Bonn gilt.
Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen über die Stadt- und
Straßenbahn (Linie 16, 63, 66, 67 und 68) an der Stadtbahnhaltestelle „Universität/Markt“ und die
Buslinien (SB55, 529, 537, 540, 550, 551, 600, 601, 602, 604, 605, 607, 608, 609, 640) mit der nah
gelegenen Haltestelle „Markt“. Der Bonner Hauptbahnhof ist in einer fußläufigen Entfernung von
ca. 700 m erreichbar.Seite 7 von 78
3
Bedingt durch die innenstadtnahe Lage des Plangebietes sind in fußläufiger Entfernung oder
alternativ mit dem Fahrrad alle notwendigen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen zu
erreichen.
Im umgebenden Stadtteil befinden sich 5 Kindertageseinrichtungen. Im Bonner Zentrum kann der
gegenwärtige Bedarf an wohnortnahen Kinderbetreuungseinrichtungen derzeit nicht nachgewiesen
werden. Auch nach Umsetzung der geplanten Kindertageseinrichtungen im innerstädtischen
Bereich ist eine Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung
momentan nicht möglich. Das Plangebiet eignet sich auch nicht für die Errichtung einer
Kindertagesstätte, da die erforderlichen Außenspielflächen im Plangebiet nicht abgebildet werden
können.
Die GGS Münsterschule, der Grundschulverband Marienschule/ Nordschule (KGS) und der EGS
Elsa-Brandström-Schule befinden sich im Einzugsbereich des Planungsgebiets. Durch die Planung
wird gemäß den Prognosezahlen bis zum Schuljahr 2025/26 ein zusätzlicher Bedarf von 2
Schüler*nnen pro Jahrgang generiert. Sollte neben diesem Vorhaben das Wohnbauvorhaben
„ehem. Zürich-Versicherung“ bis zum Schuljahr 2025/26 fertiggestellt werden, kann der zu
erwartende Bedarf an weiteren Schulplätzen im Primarbereich nicht gedeckt werden und es sind
schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich.
Die Grundstücksflächen, die im Rahmen des Strukturkonzeptes baulich verändert werden sollen,
befinden sich gegenwärtig alle im städtischen Eigentum. Im Rahmen der Planung sollen die
östlichen Flächen nach derzeitigem Stand im Erbbaurecht an die Universität Bonn vergeben
werden. Auf den Flurstücken 341 und 344 (Flur 60) bestehen gegenwärtig Einfahrts- und
Ausfahrtsrechte zugunsten des Flurstücks 339 (Flur 60).
5. Verfahrensart / -ablauf
Die städtischen Grundstücke wurden im Jahr 2014 öffentlich ausgeschrieben und sollten in diesem
Rahmen veräußert werden (Drucksache:1410443EB8). Nach einem Bürgerbegehren, welches sich
gegen den Verkauf der städtischen Grundstücke im Viktoriakarree ausgesprochen hat, wurde die
Ausschreibung seitens des Rats der Stadt Bonn am 30.11.2015 wieder aufgehoben (Drucksache:
1513536).
Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 23.06.2016 beschlossen, eine Bürgerwerkstatt für das
Viktoriakarree durchzuführen (Drucksache: 1611327). Im Rahmen der Bürgerwerkstatt wurde vom
Dezember 2016 bis zum September 2017 die Empfehlung eines neuen städtebaulichen Konzeptes
erarbeitet. Auf Grundlage dieses Konzeptes und unter Absprache mit den weiteren Eigentümern
des Viktoriakarrees hat der Stadtrat am 05.06.2019 ein modifiziertes Strukturkonzept für das
Plangebiet beschlossen (Drucksache: 1910650).
Die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7822-22 wurde am 15.05.2014 zeitgleich mit
dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7822-23 (Drucksache: 1411093)
beschlossen, der im weiteren Verfahren mit der Nr. 6622-3 eine neue Bezeichnung erhielt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Strukturkonzeptes zu
schaffen, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6622-3 erforderlich. Die
Anwendungsvoraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a sind gegeben, da unter
anderem weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert werden.
Darüber hinaus sind keine Natura 2000-Gebiete sowie Störfallbetreibe im Einwirkungsbereich des
Vorhabens vorhanden. Da derzeit keine Planungen zu großflächigem Einzelhandel verfolgt
werden, besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gleichwohl
werden auch im beschleunigten Verfahren die Umweltgesichtspunkte der Planung geprüft,
bewertet und berücksichtigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem städtebaulichen Entwurf findet im zweistufigen
Standardverfahren gemäß den Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB) und denSeite 8 von 78
4
städtischen Vorgaben statt. In einer Zeit von zwei Wochen sind die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung im Stadthaus sowie Online auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn einsehbar.
Außerdem wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Auf Grund der Pandemie
gegebenenfalls digital. Auf die Ansprache und Einbindung der Eigentümer und Akteure wird großen
Wert gelegt.
Anschließend wird die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf erneut beteiligt und um Stellungnahmen gebeten. Über die
eingegangenen Stellungnahmen entscheidet abschließend der Rat der Bundesstadt Bonn im
Rahmen des Satzungsbeschlusses.
6. Städtebauliches Konzept
Städtebau
Das Strukturkonzept der Bundesstadt Bonn legt dar, dass das Quartier durch eine autofreie Gasse
zwischen der Franziskaner- und der Rathausgasse entsprechend dem historischen Vorbild
durchzogen werden soll. Durch die neue Gasse wird das Plangebiet in einen kleineren westlichen
und einen größeren östlichen Bereich gegliedert. Die Wegeverbindung soll als öffentlicher Raum
ausgewiesen werden. Im Einmündungsbereich der Franziskanerstraße ist die Errichtung einer
Platzsituation vorgesehen.
Im Westen der geplanten Gasse werden die Obergeschosse ausschließlich dem Wohnen dienen.
Ergänzend sind in den Erdgeschossen auch nicht störende gewerbliche Nutzungen (wie bspw.
Gastronomie oder kleine Handwerksbetriebe) vorgesehen. Die so entstehende gewerbliche
Struktur soll eher kleinteilig sein und greift somit den Nutzungsmix der Umgebungsbebauung auf.
Gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2021 ist östlich der geplanten Gasse als öffentliche,
universitäre Nutzung das ‚Forum des Wissens‘ geplant (Drucksache: 210953). Als Nutzer ist die
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität vorgesehen. Innerhalb dieser Fläche ist auch die
Freihaltung einer Grünfläche geplant, die nicht unterbaut werden soll.
Auf Grundlage des Werkstattentwurfs aus dem Jahr 2017 und des Strukturvorschlags von 2019
hat das Büro skt umbaukultur aus Bonn eine Machbarkeitsstudie bestehend aus einem
städtebaulichen Konzept und einem Testentwurf für die universitäre Nutzung „Forum des Wissens“
erarbeitet, die u. a. die Gebäudekubatur und mögliche Nutzungen präzisiert. Zur grafischen
Visualisierung der Ergebnisse wurden zwei Varianten eines städtebaulichen Entwurfs erstellt.
Beide Varianten sehen vor, dass vorwiegend viergeschossige Gebäude errichtet werden. Im
städtebaulichen Entwurf wird für die geplante Bibliothek eine absolute Firsthöhe von ca. 17,4 bis
18,3 m angesetzt und für die Gebäude des westlichen Quartiersbereichs eine absolute Firsthöhe
von ca. 15,5 m festgelegt. Die genannten Höhenangaben sind beispielhaft und können im Rahmen
der weiteren Planung noch modifiziert werden. Als Übergang von der geplanten zur bestehenden
Bebauung, werden ein- im Bereich der Bibliothek auch zweigeschossige Gebäude auf der
Grundstücksgrenze errichtet.
Im geplanten Forum des Wissens plant die Universität, eine Zentralbibliothek und ergänzend
gastronomische Nutzungen anzusiedeln. Damit die geplante Zentralbibliothek der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität im östlichen Quartiersbereich untergebracht werden kann, hat das
Büro skt umbaukultur auf Grundlage des im Januar 2022 vorliegenden Raumprogramms einen
Testentwurf erarbeitet. Mittels dieses Entwurfs konnte nachgewiesen werden, dass sich das
avisierte Raumprogramm im Kontext der städtebaulichen Zielvorgaben und der avisierten
städtebaulichen Maßstäblichkeit des Quartiers abbilden lässt. Die bestehende Kubatur des
Viktoriabades im Osten des Plangebietes kann voraussichtlich erhalten werden. Die Bebauung im
nordöstlichen Quartiersbereich an der Rathausgasse bis hin zum nördlichen Teilabschnitt sowie
die Bebauung Ecke Belderberg/ Franziskanerstraße wird aus dem Bestand übernommen und
unterliegt somit einem eigentümergeführten und sukzessiven Modernisierungs- sowie
Erneuerungsprozess.Seite 9 von 78
5
Im westlichen Teilbereich sind in den Erdgeschossen vorwiegend kleinteilige Läden,
Dienstleistungen und gastronomische Einrichtungen vorgesehen. In den oberen Geschossen soll
innerstädtisches Wohnen untergebracht werden. Als Wohnformen sind hier u.a. studentisches und
altersgerechtes Wohnen sowie Familienwohnen vorgesehen. Das Bonner Baulandmodell soll bzgl.
des geförderten Wohnungsbaus Anwendung finden. Eine genaue Quote hierzu ist im weiteren
Planverfahren noch festzulegen.
In beiden ausgearbeiteten Varianten ist vorgesehen, dass der nördliche Durchgang der autofreien
Gasse zur Rathausgasse hin durch den Abriss des bestehenden Gebäudes geöffnet wird.
Alternativ hierzu kann in diesem Bereich zur Reduzierung des Verlusts an Wohnfläche im
Zusammenhang mit der Überbauung des Gassenraums ein Ersatzneubau in Erwägung gezogen
werden. Der Durchgang sollte aus Gründen der Einsehbarkeit des Quartiers mindestens
zweigeschossig ausgelegt werden.
Die beiden Varianten werden nachfolgend näher dargelegt:
Variante 1
Das Plangebiet wird durch einen gleichmäßig, das Quartier teilenden Gassenraum mit einer Breite
von ca. 6,5 m unterteilt. Im südlichen Gassenbereich befindet sich an der Franziskanerstraße eine
Platzaufweitung. Hier soll ein Ort der Begegnung mit einem kleinen außengastronomischen
Treffpunkt für studentische Nutzergruppe ermöglicht werden. Im Innenbereich des geplanten
Universitätsgeländes wird ein „Klostergarten“ in Kombination mit einem „Kreuzgang“ als
städtebauliches Motiv errichtet, welche als Grüner Innenhof der universitären Nutzung zugeordnet
wird. Diese Grünfläche wird durch einen Verbindungsdurchgang zur Gasse hin erschlossen. Die
angrenzenden Flachdächer der Grünen Mitte werden intensiv begrünt. Der Neubau des
ursprünglichen Viktoriabades wird ebenfalls als Flachdach ausgebildet, wohingegen die restliche
Bebauung über eine gestaltete, flach geneigte Dachlandschaft verfügt, welche in Ihrer Variabilität
in Höhe, Vor- und Rücksprüngen der geplanten Gasse ihren eigenen Charme verleihen.
Variante 2
Die geplante Gasse verfügt über verengende (6,5 m) und aufgeweitete (14,0 m) Querschnitte. Im
aufgeweiteten Bereich besteht die Möglichkeit, eine ansprechende Grüngestaltung (bspw. durch
Beete und Pflanzungen in Kombination mit Sitzgelegenheiten) in die Gassenführung zu integrieren.
Die Platzsituation an der Franziskanerstraße bietet sich für die Unterbringung eines Cafés oder
einer Außengastronomie an. Die Grünfläche auf dem Universitätsgelände wird als ‚Grüne Mitte‘
ausgebildet und kann als Ausstellungs- und Skulpturgarten angelegt werden. Die Dächer sollen
vollständig als gestaltete Dachlandschaften ausgebildet werden (siehe Variante 1).
In beiden Varianten ist vorgesehen, dass der grüne Innenhof im Bereich der universitären Nutzung
mit einer zeitlichen Beschränkung auf den Tageszeitraum auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Die Gebäudeseiten, die zur Gasse hin orientiert sind, werden aus architektonischer und
städtebaulicher Sicht nicht mit Dacheinschnitten versehen.
Die Rahmenbedingungen, die im Zuge der Machbarkeitsstudie erarbeitet wurden, sind in einem
durchzuführenden Hochbauwettbewerb für das neue Forum des Wissens zu berücksichtigen. Der
architektonische Wettbewerb wird dem Bebauungsplanverfahren nachgelagert.
Verkehr
Das Büro Lindschulte hat im Juli 2022 im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung ein
Mobilitätskonzept erstellt, welches Mobilitätsmaßnahmen darlegt, die umgesetzt werden sollen, um
den Stellplatzschlüssel positiv zu unterstützen.
Hierzu zählen u.a.
 die Errichtung einer Fahrradtiefgarage,
 die Bereitstellung eines Lastenrades und
 die Anbringung von Abfahrtsmonitoren der umliegenden Haltestellen im Foyer der
Universitätsbibliothek.Seite 10 von 78
6
Die Fahrrad-Stellplätze und Kfz-Stellplätze werden gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt
Bonn und unter Berücksichtigung des Mobilitätskonzeptes im Plangebiet bemessen und errichtet.
Zum Nachweis der Fahrradstellplätze ist für den Bereich der Neubebauung eine Tiefgarage
vorgesehen, die mittels einer Rampe von der geplanten Gasse aus erschlossen wird. Die Pkw-
Stellplätze sollen (außer für mobilitätseingeschränkte Personen und zur Anlieferung) ausschließlich
in den bestehenden, umliegenden Tiefgaragen (Markt- und Unigarage) nachgewiesen werden. Die
Einrichtung der Anlieferung als Ladezone in der Franziskanerstraße und der Stellplätze für
mobilitätseingeschränkte Personen wird geprüft.
Die privaten Stellplätze im westlichen Quartier werden aus dem Bestand übernommen. Die
bestehende Grundstückszufahrt ist bauordnungsrechtlich mittels Ein- und Ausfahrtsrechten
zugunsten des Flurstücks 339 bereits gesichert.
7. Technische Infrastruktur
Das Niederschlagswasser soll zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden öffentlichen
Kanalisation zugeleitet werden, da keine Verpflichtung zur Versickerung nach § 55 Abs. 2 WHG
i. V. m. § 44 LWG besteht. Die Gründe dafür liegen in der jahrzehntelangen, bestehenden
Bebauung bzw. Befestigung des Geländes.
Eine Versorgung des Plangebietes mit technischer Infrastruktur (Gas, Fernwärme, Strom,
Telekommunikation und Wasser) erscheint leistungsfähig möglich, da das Plangebiet in einem
Bestandsgebiet liegt.
Die Löschwasserversorgung ist derzeit mit einem Grundschutz von 96 m³/h für das Grundstück
sichergestellt. Eine Löschwasserbereitstellung für jeglichen Objektschutz über einen
Hausanschluss erfolgt nicht.
8. Umweltbelange
8.1 Schutzgut Mensch
Um die durch dir Planung zu erwartenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation darzustellen und
die verkehrlichen Konsequenzen des Vorhabens abzuschätzen, hat das Büro Lindschulte eine
Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Grundlage für die Abschätzung des zukünftigen
Verkehrsaufkommens ist ein Mobilitätskonzept, welches die bestehenden sowie die geplanten
Mobilitätsangebote im Plangebiet und deren Umgebung verknüpft. Durch das Plangebiet sind
5.510 Wege pro Tag zu erwarten. Daraus resultieren 318 Kfz-Fahrten pro Tag. Für die
vormittägliche Spitzenstunde (09.00 – 10.00 Uhr) werden 19 Kfz-Fahrten/h und für die
nachmittägliche Spitzenstunde (17.00 – 18.00 Uhr) 32 Kfz-Fahrten/h prognostiziert.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten ergab, dass der Verkehr
nach der Realisierung des Bauvorhabens leistungsfähig abgewickelt und sich die Qualitätsstufen
an den untersuchten Knotenpunkten nicht verändern werden. Im Sinne einer worst-case
Betrachtung wurden dabei die vorhandenen Verkehre der zukünftig entfallenen Nutzungen nicht
aus den Ergebnissen der Verkehrszählung herausgerechnet. Zusätzlich wurden die jeweiligen
Spitzenstunden der bestehenden Verkehre sowie der Neuverkehre überlagert.
Die Rathausgasse und der Belderberg, welche an das Plangebiet angrenzen, sind gemäß den
vorliegenden Unterlagen als stark belastete Verkehrsflächen mit einem 24-h-Pegel von mehr als
75 dB(A) gekennzeichnet. Aus diesem Grund ist ein Schallschutzgutachten nach der 16. BImSchV
zu erstellen, welches entsprechende Festsetzungsvorschläge zum Immissionsschutz trifft. Dies
muss auch trotz der beabsichtigten Änderungen des Cityrings, als Bestandssituation vollzogen
werden. Die Vereinbarkeit von Wohnnutzung und Uni-Betrieb wird durch eine nach TA-Lärm zu
erstellende Sachllprognose untersucht und gegebenenfalls Minderungsmaßnahmen aufgezeigt.Seite 11 von 78
7
Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches
Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist.
8.2 Schutzgut Klima
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur
klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem
Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie
der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden
Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung,
solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
8.2.1 Energieeffizienz/Energieversorgung
Es wird eine bilanziell klimaneutrale Energieversorgung verfolgt. Die Gebäude werden im
Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Geeignete Dächer werden mindestens für
die mögliche Installation solarenergetischer Anlagen vorgerüstet. Im Falle der Veräußerung der
städtischen Grundstücke greift die Solarverpflichtung (DS201344). Im Falle von Flachdächern
werden Solaranlagen mit Dachbegrünung kombiniert. Die Gebäude, die für die Nutzung der
Universität vorgesehen sind, werden gemäß dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB
- Silber) errichtet. Zudem werden Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung
vorgesehen.
8.2.2 Stadtklima/Klimaanpassung
Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse (ZURES, 2018) für sommerliche, austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag eine teils extreme Wärmebelastung auf. In der Nacht prägt sich mit
bis zu 7,5 K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein
hoher bis extremer Wärmeinseleffekt aus.
Vor dem Hintergrund insb. der vorgesehenen Wohnnutzung im Planungsraum ist bei der Planung
und Bauausführung der thermische Komfort am Tag und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf
den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren
Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der zunehmenden
Intensität der Wärmebelastung relevant und im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen.
Die Planung sieht vor, dass die neu geplanten Gebäude z.T. mittels einer Dachbegrünung bepflanzt
werden, wo die Planung Flachdächer vorsieht. Ab einer Größe von 200m² müssen Flachdächer
sowie flach geneigte Dächer (bis 25°) mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden
(Ratsbeschluss vom 08.09.2010: „Dachbegrünung in Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064). Die
Dachbegrünung ist mindestens mit einer Aufbaudicke von 10-15cm bei einem Abflussbeiwert von
0,4 anzulegen. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL-
Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten.
Zudem ist Eignung von Fassaden für eine Begrünung zu prüfen und bei vorhandener Eignung (z.B.
große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter Beachtung der
relevanten FLL-Richtlinie) zu begrünen.
Bei der Gestaltung der Oberflächen sollte darauf geachtet werden, möglichst wenig
Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper zu absorbieren, zugleich aber eine zu starke
Reflexion kurzweiliger Strahlung zu vermeiden. Der Farbton der Fassaden sollte dazu einen
Hellbezugswert von mindestens 70 aufweisen (RAL-Design-System). Abweichungen sind
außerdem bei Verwendung von Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften,
beispielsweise Holz, vertretbar.
Bei der Freiflächengestaltung ist auf die Schaffung verschatteter Bereiche zu achten. Zudem
eignen sich Wasserelemente im Freiraum, um durch Verdunstungskühlung an heißen Tagen zur
Reduktion der bioklimatischen Belastung beizutragen. Maßnahmen nach dem Prinzip derSeite 12 von 78
8
Schwammstadt (Versickerung und Nutzung von Regenwasser) werden ausdrücklich begrüßt. Die
geplante Errichtung der Gebäude soll auf Teilbereichen erfolgen, welche auch aktuell bereits
überwiegend versiegelt sind. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planungsraumes ist eine
weitere Zunahme der Versiegelung daher zu vermeiden und Potenziale zur Entsiegelung (z.B. bei
der Umnutzung des Parkplatzes) und anschließenden Begrünung sowie die Möglichkeiten der
Teilversiegelung zu nutzen, um die Flächenversiegelung zu minimieren. Nicht überbaute Flächen,
die nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten oder Nebenanlagen genutzt werden, sollen begrünt und
mit Sträuchern sowie Ersatzpflanzungen standortgerechter Laubbäume bepflanzt werden.
8.3 Schutzgut Natur und Landschaft
Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 trifft keine Aussagen zum Plangebiet.
Schutzgebiete (Natura 2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete) sind innerhalb des
Plangebietes und seiner näheren Umgebung nicht vorhanden. Gesetzlich geschützte und
schützenswerte Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind
ebenfalls von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht betroffen.
Im beschleunigten Verfahren (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung bzw. der Änderung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des §1a Abs.
3 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Abhandlung der
Eingriffsregelung und ein Ausgleich ist dann nicht erforderlich und von einer Umweltprüfung mit
Umweltbericht (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB) kann abgesehen werden.
Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung
des Bebauungsplans wurde eine Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durch das Büro RMP Stephan
Lenzen Landschaftsarchitekten aus Bonn durchgeführt. Diese ermittelt und bewertet, ob es durch
die Planung zu Konflikten mit den Verbotstatbeständen für planungsrelevante Tierarten nach § 44
Abs. 1, Nr. 1-3 BNatSchG kommen kann.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die örtlichen Gegebenheiten ein Vorkommen
von spaltenbewohnender Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden kann und die Möglichkeit
besteht, dass sich Niststätten von Straßentauben, Mauersegler und Haussperling im Häuserblock
befinden. Ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten in dem Gelände ist hingegen aufgrund
fehlender Lebensräume auszuschließen.
Um artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 3 BNatSchG zu vermeiden sind
die folgenden Vermeidungsmaßnahmen bei Baumrodungen und im Zuge der Neubaumaßnahmen
zu beachten und umzusetzen:
Um zu verhindern, dass Brutvorkommen allgemein häufiger Vogelarten in den Gehölzen sowie
Einzelverstecke von Fledermäusen beeinträchtigt werden könnten, werden die Rodungs- und
Fällarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit (01.03. bis 31.09.) durchgeführt.
Zur Vermeidung von Vogelschlag wird gutachterlich empfohlen, weder transparente und
großflächige Glasfassaden noch spiegelnde Flächen an der Fassade zu verwenden. Der
Außenreflexionsgrad der einzelnen Glaselemente ist auf max. 15 % zu beschränken. Hierzu wird
auf den Leitfaden: H. Schmid, W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2012): Vogelfreundliches
Bauen mit Glas und Licht. 2. überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach
verwiesen. Momentan sind solche Elemente jedoch nicht geplant.
Als weitere gutachterliche Vermeidungsmaßnahme im Zuge der Neubaumaßnahmen sind bei der
Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel mit einem geringen UV-Anteil
zu verwenden. Die Leuchten sollen nach unten abstrahlen, keine vertikalen Glasflächen und einen
Streulicht-Anteil von < 3 % aufweisen.
Alternativ wird empfohlen, um ein Vorkommen planungsrelevanter Fledermausarten vollständig
auszuschließen und den Verlust von Nistkästen zu verhindern, im weiteren Verlauf des VerfahrensSeite 13 von 78
9
entsprechende Untersuchungen durchzuführen und ggf. den Einsatz von Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen zu prüfen.
Im Plangebiet befinden sich vorhandene Grünflächen und Baumbestände. Gemäß einer
durchgeführten Kartierung und einer Baumuntersuchung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün
fallen vier der acht bestehenden Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. Zur
Bebauung des Plangebietes müssen vier der schützenswerten Bäume entfallen, wovon drei in der
fachtechnischen Beurteilung als erhaltenswert eingestuft wurden. Die Ersatzpflanzungen werden
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Durch das städtebauliche Konzept, das
eine entsiegelte und begrünte Fläche als Innenhof vorsieht, kann der Ausgleich voraussichtlich im
Plangebiet vollzogen werden. Alternativ bestehen Überlegungen diese als Straßenbäume in den
umgebenden Vierteln vorzusehen. Entsprechende Untersuchungen laufen.
8.4 Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist gemäß Altlastenkataster überwiegend als ‚Altstandort-Verdachtsfläche‘
gekennzeichnet. In der Vergangenheit fanden auf den Grundstücken wechselnde gewerbliche
Nutzungen (wie bspw. Wäscherei oder Motorradhandel) statt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes hat das Büro Geologie Bau & Umweltconsult
(GBU) GmbH im Februar 2022 für die betroffenen Flächen jeweils eine historische Recherche
durchgeführt, um das von dem Altstandort ausgehende Gefährdungspotenzials für die
Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser zu eruieren. Die einzelnen Gutachten legen
dar, dass von den betroffenen Flächen kein akutes Gefährdungspotenzial ausgeht und somit ein
weitergehender Untersuchungsbedarf nicht besteht. Aus Sicht der Altlastensituation lässt sich
folglich kein Hemmnis für das weitere Bebauungsplanverfahren ableiten.
8.5 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten und auch
außerhalb von Wasserschutzzonen.
Der Grundwasserstand befindet sich bei ca. 45,8 m über Normalhöhennull (NHN). Die
gegenwärtige Geländehöhe beträgt gegenwärtig ca. 59,5 m über NHN. Der
Grundwasserflurabstand liegt somit bei ca. 13,7 m. Dies muss bei der weiteren Planung bzgl. einer
möglichen Unterbauung des Grundstücks berücksichtigt werden.
Das Niederschlagswasser soll zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden öffentlichen
Kanalisation zugeleitet werden, da keine Verpflichtung zur Versickerung nach § 55 Abs. 2 WHG
i. V. m. § 44 LWG besteht. Die Gründe dafür liegen in der jahrzehntelangen, bestehenden
Bebauung bzw. Befestigung des Geländes.
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu
erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden
sind ggf. als präventive Schutzmaßnahmen im Hochbau zu berücksichtigen. Die Forderung
entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel)
§ 1 Abs. 5 BauGB.
Die Starkregen- Gefahrenkarten der Bundesstadt Bonn zeigen für das Plangebiet an vereinzelten
Teilbereichen Gefährdungspotenzial für Starkregenereignisse (50-jährlich, 100-jährlich, extrem).
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens soll diesem Aspekt durch objektbezogene
Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 entsprochen
werden.
Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen
durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarterSeite 14 von 78
10
Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den
objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des
Kanalanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische
Schwachpunkte wie
• ebenerdige Eingänge und Terrassen
• befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus
• Einfahrten mit Gefälle zum Haus
• Souterrainwohnungen
• tiefliegende Einfahrten
sind möglichst zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Sinnvoll erscheint eine
Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe im Mittel um 30 cm über dem Scheitel der
anliegenden Straßen bzw. der vorgesehenen Gasse.
Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen sind in dem DWA-
Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur
Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst. Weitere Hinweise können auch auf der Internetseite der
Stadt unter folgendem Link aufgerufen werden: www.bonn.de/ hochwasser.
8.6 Sonstige Schutzgüter
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW empfiehlt auf Grundlage der Luftbildauswertung einen
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung (Oberflächendetektion bei unbefestigten Flächen oder eine
Sicherheitsdetektion) zu stellen, um im Plangebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln zu prüfen.
Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.
Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken.
Die Travertinfassade mit den zwei flankierenden Rasterwänden einschließlich des
Kunstharzfensters des ehemaligen Viktoriabades sind denkmalgeschützt. Im weiteren Verlauf der
Hochbauplanung erfolgen diesbezüglich weitere Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde.
Bei der Planung der Gebäude, die gegenüber dem alten Rathaus am Markt und dem ehemaligen
kurfürstlichen Schloss/ der Universität einschließlich des Hofgartens errichtet werden, ist die Untere
Denkmalbehörde ebenfalls bei der Fassadengestaltung und der Höhenentwicklung zu beteiligen.
Der LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird im weiteren Planverfahren beteiligt.Seite 15 von 78
VIKTORIAKARREE - STÄDTEBAULICHER ENTWURFSeite 16 von 78
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
vertreten durch das
Stadtplanungsamt – Amt 61
Berliner Platz 2
53111 Bonn
in Zusammenarbeit mit der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Dezernat 4 Liegenschaften
Belderberg 6
53111 Bonn
skt umbaukultur
PartnerschaŌ von Architekten mbB
Thomas-Mann-Str. 41
53111 Bonn
VIKTORIAKARREE - STÄDTEBAULICHER ENTWURF
Bebauungsplan Nr. alt 7822-23/neu 6622-3 „Viktoriakarree“
Städtebauliche Entwicklung des Viktoriakarrees
zwischen Rathausgasse, Stockenstraße, Belderberg und Franziskanerstraße
in Bonn
Stand: 06.09.2022
2Seite 17 von 78
1 INHALT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3
2. ANLASS UND ZIELSTELLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4
3 DER STANDORT IM FOCUS DER NÄHEREN STÄDTEBAULICHEN, . . . . . . .
VERKEHRLICHEN UND LANDSCHAFTSRÄUMLICHEN BETRACHTUNG . . . .8
3.1 Lage im Stadtgefüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3.2 Städtebaulich-funkƟonale Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3.2.1 Städtebauliche Struktur und Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3.2.2 FunkƟonale Einordnung und Neuausrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3.3 Verkehrliche Anbindung und Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3.3.2 Einbindung in das innerstädƟsche Straßen- und Wegenetz . . . . . . . . . . . 9
3.3.3 Unterbringung des ruhenden Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3.4 Natur und LandschaŌ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.4.1 Einbindung in den städƟschen Frei- und LandschaŌsraum . . . . . . . . . . . 11
3.4.2 VegetaƟonsstrukturen und Baumbestand im Planbereich . . . . . . . . . . . 11
3.4.3 Überbauung und Flächenversieglung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
4 PLANUNGSRECHTLICHE ASPEKTE UND ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE
HINTERGRÜNDE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4.1 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4.2 Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
4.3 Denkmalschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
5 ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE HINTERGRÜNDE . . . . . . . . . . . . . . . . 14
5.1 Vom großflächigen Einzelhandel zur BürgerwerkstaƩ . . . . . . . . . . . . . . . 14
6 DAS STÄDTEBAULICHE KONZEPT IM ERGEBNIS DER BÜRGERWERKSTATT 14
7 STÄDTEBAULICHE VARIANTENUNTERSUCHUNG . . . . . . . . . . . . . . . 18
7.1 Analyse von Straßen-, Gassen- und Hofräumen im näheren städtebaulichen
Kontext. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
7.2 Gestaltung und AusstaƩung des öffentlichen Raumes . . . . . . . . . . . . . . 19
7.3 FunkƟonale- und Nutzungsanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
7.3.1 Westliche QuarƟersbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
7.3.2 Östliche QuarƟersbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
7.4 Die städtebaulichen Varianten 1 und 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
7.4.1 Variante 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
7.4.2 Variante 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
8 VARIANTENENTWICKLUNG IN DER VERTIEFUNG . . . . . . . . . . . . . . 26
8.1 Der städtebauliche Anschluss an die Rathausgasse . . . . . . . . . . . . . . . . 26
8.2 Flächenentsieglung und StädƟsche Grünräume im QuarƟer . . . . . . . . . . . 27
8.3 Architektonisch gestalterische Aspekte des städtebaulichen Entwurfs . . . . . 30
8.3.1 Geschossigkeiten und Gebäudehöhen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
8.3.2 Die DachlandschaŌ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
8.3.3 Gestaltung der Fassaden zu Straßen- und Hofräumen . . . . . . . . . . . . . 32
9 DAS FORUM DES WISSENS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
9.1 Raumprogramm und Zielstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
9.2 Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
9.3 KonzepƟoneller Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
9 QUALIFIZIERENDE VERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
10 GRUNDLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
10.1 Planungsrechtliche und planungsrelevante Grundlagen . . . . . . . . . . . . . 42
10.2 Karten, Daten und Textquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
1 INHALT
3Seite 18 von 78
BürgerwerkstaƩ 2017 - Entwurfsskizze
4
2. ANLASS UND ZIELSTELLUNG
Das Viktoriakarree ist in die Jahre gekommen und wird in seinem heuƟgen städte-
baulichen Erscheinungsbild und seiner Außenwirksamkeit der ganz wesentlichen
SchniƩstellen- und VermiƩlungsfunkƟon zwischen den herausragenden Parkanlagen
von Hof- und Stadtgarten im Süden und der nördlich angrenzenden Bonner Innen-
stadt nicht mehr gerecht. Das quarƟerbesƟmmende Viktoriabad ist seit Mai 2010
geschlossen und hat damit seine FunkƟon als Magnet für Besucherfrequenz verloren.
Die sonst kleinteilige Blockrandbebauung der Nachkriegszeit bedarf durchaus
weitergehender Erneuerungs- und Inwertsetzungsimpulse, auch wenn die vorhan-
denen Strukturen in ihrer städtebaulichen Körnigkeit und Maßstäblichkeit eine gute
räumliche Wirkung im Kontext der Bonner Innenstadt erzielen.
Die 2014 iniƟalisierte Ausschreibung des QuarƟers bzw. der im QuarƟer verfügbaren
Grundstücksbereiche zur überwiegenden Einzelhandelsnutzung und der im Ergebnis
formulierte planerische Ansatz zur Errichtung einer Shopping Mall wurden durch Bür-
gerbegehren blockiert. Die in 2017 durchgeführte BürgerwerkstaƩ, in deren Ergebnis
die Entwurfsarbeit des Büros skt umbaukultur als Grundlage der weiterführenden
städtebaulichen Entwicklung empfohlen wurde, bildet den Rahmen der zukünŌigen
QuarƟersentwicklung ab.
Das in 2019 modifizierte und durch den Rat der Stadt Bonn beschlossene Struk-
turkonzept generiert nunmehr Handlungsbedarf, dem mit der Überarbeitung und
Finalisierung des städtebaulichen Entwurfes Rechnung getragen werden soll. Das
Konzept zielt dabei auf ein lebendiges StadtquarƟer mit Einzelhandel, Büros und
Wohnen sowie einem großen Anteil an öffentlichen oder kulturellen Nutzungen ab.
Die grundsätzliche städtebauliche DisposiƟon mit zwei QuarƟers-Bausteinen als
Blockrandbebauung und einer neuen Viktoriagasse sollen dabei konsequent weiter-
verfolgt werden.
Dieses Strukturkonzept wird durch einen Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt
Bonn vom 28.06.2021 weiter präzisiert: Der westliche Teil des QuarƟers soll dabei
durch gewerbliche Nutzungen, insbesondere kleinteiliger Einzelhandel, Dienstleis-
tungen und Gastronomie in den unteren Geschossen und durch Wohnen in den
Obergeschossen geprägt werden, während der östliche Teil Einrichtungen der Bonner
Universität unter dem ArbeitsƟtel „Forum des Wissens“ integrieren soll. Die Erar-
beitung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan beinhaltet daher einen
Testentwurf zur Unterbringung bzw. Verlagerung der InsƟtutsbibliotheken aus dem
Hauptgebäude der Universität in das Viktoriakarree.
Damit wird eine erste grundsätzliche Machbarkeit der städtebaulich verträglichen
Flächenunterbringung am Standort eruiert.
Das Büro skt umbaukultur wurde vor diesem Hintergrund im Herbst 2021 durch die
Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität
Bonn mit der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes im Bebauungsplanverfahren
Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ beauŌragt.
Grundlage der BeauŌragung waren dabei der seit Abschluss der BürgerwerkstaƩ
2017 präzisierte und weiter entwickelte Kenntnis- und Verfahrensstand mit Unter-
bringung der philologischen Bibliothek der Universität Bonn als Präsenzbibliothek im
östlichen QuarƟersbereich zusammen mit der Zielstellung, innerstädƟsches Wohnen
im QuarƟer zu stärken. Die planerisch-konzepƟonellen IntenƟonen des Entwurfes
aus der BürgerwerkstaƩ sollten im Zuge der Planung überprüŌ und weiterentwickelt
werden.Seite 19 von 78
55
Lageplan BestandSeite 20 von 78
6
Viktoriakarree - Bestand
Kreuzung Belderberg
StockenstraßeFranziskanerstraße
RathausgasseSeite 21 von 78
7
Hoĩereich Viktoriakarree - BestandSeite 22 von 78
8
3 DER STANDORT IM FOCUS DER NÄHEREN STÄDTEBAULICHEN,
VERKEHRLICHEN UND LANDSCHAFTSRÄUMLICHEN
BETRACHTUNG
3.1 LAGE IM STADTGEFÜGE
Die kreisfreie Bundesstadt Bonn besteht seit der kommunalen Neugliederung aus vier
Stadtbezirken: Bad Godesberg, Beuel, Bonn und Hardtberg.
Das Viktoriakarree liegt am südlichen Rand der Bonner Innenstadt im Ortsteil Bonn
Zentrum/ Stadtbezirk Bonn, wird im Norden durch die Rathausgasse, im Osten durch
den Belderberg, im Süden durch die Franziskanerstraße und im Westen durch die
Stockenstraße begrenzt.
Das Plangebiet ist eingebeƩet zwischen die wichƟgste Bonner Magistrale in nord-
südlicher Richtung, die B9 und hier dem AbschniƩ Belderberg, das Stadtschloss als
Hauptgebäude der Bonner Universität mit dem angrenzenden Hofgarten und den
Bonner Markt mit dem historischen Rathaus. Der mit Abstand bedeutsamste Bonner
LandschaŌsraum - der Flusslauf des Rheins mit seiner Rheinuferpromenade - befindet
sich in fußläufiger Enƞernung.
3.2 STÄDTEBAULICHͳ FUNKTIONALE EINORDNUNG
3.2.1 STÄDTEBAULICHE STRUKTUR UND EINORDNUNG
Die Bebauung der Bonner Innenstadt ist überwiegend kleinteilig strukturiert und als
Blockrandbebauung ausgelegt. In der Höhenentwicklung gibt es nur wenige, deutlich
in Erscheinung tretende Dominanten zu denen insbesondere die Kirchenbauwerke
wie das Bonner Münster, die Remigiuskirche oder auch die Kreuzkirche und die Türme
des Stadtschlosses gehören. Aus der Nachkriegszeit wirkt vor allem das Stadthaus am
Berliner Platz und die Cassiusbastei an der Poststraße formbildend.
Die historisch gewachsenen Stadtstrukturen haben insbesondere durch die
Kriegszerstörungen im Bereich der Rheinviertel geliƩen, sind aber heute in ihren
Straßenverläufen und Gassen im Stadtgrundriss noch gut ablesbar. Den Innenstadt
typischen Maßstab überwinden dabei allenfalls die beiden großen Magistralen des
Wiederauĩaus der Nachkriegszeit:
In Nord- Süd-Richtung die B9 mit den AbschniƩen Adenauerallee und Belderberg hin
zur Sandkaule und in Ost-West-Richtung von der Kennedybrücke aus kommend der
Bertha-von-SuƩner-Platz und die Oxfordstraße.
SonsƟge Straßen-, Gassen- und Platzräume spiegeln eher die Dimensionen und
ProporƟonen der gewachsenen Stadtstruktur wieder und das heuƟge Viktoriakarree
ordnet sich mit seiner drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung in diese typi-
schen Strukturen der Bonner Innenstadt ein.
Die Hauptverkehrslinie, der B9 legt sich heute noch als maßgebliche Verkehrsachse
zwischen den LandschaŌsraum des Rheins und die Innenstadt. Erste wesentliche
SchriƩe zur Milderung der Barrierewirkung sind mit der geplanten Gestaltung der
Promenaden Wege südlich des Schlosses durch den Stadtgarten und südlich des
„Alten Zolls“ entlang hin zum Rheinufer aus angelegt. Weitere Impulse für das
Konzept „Stadt zum Rhein“ können aus der Neugestaltung des Viktoriakarrees
hervorgehen und sollten als städtebauliche Chance gesehen werden.
3.2.2 FUNKTIONALE EINORDNUNG UND NEUAUSRICHTUNG
Die auf den ersten Blick scheinbare Randlage des QuarƟers zur Innenstadt spiegelt
nicht die eigentliche und maßgebliche städtebauliche Bedeutung wider. Das Viktori-
akarree übernimmt im Stadtgrundriss eine ganz wesentliche SchniƩstellen- und Ver-
miƩlungsfunkƟon zwischen dem südlich gelegenen Bauwerk des Stadtschlosses mit
dem stadtbildprägenden Hof- und Stadtgarten und den nördlich exponierten, dicht
bebauten QuarƟeren der Innenstadt. Es flankiert das Hauptgebäude der Universität
und begleitet über die Stockenstraße einen der wichƟgsten Zugänge aus südlicher
Richtung in die Bonner Innenstadt. GleichzeiƟg wirkt es adressbildend zur Magistrale
der B9 und tangiert westlich das Stockentor und das Alte Rathaus und östlich das
Koblenzer Tor und damit städtebaulich prägende Elemente im Stadtgrundriss.
Insbesondere die Stockenstraße und die Franziskanerstraße sind durch kleinformaƟ-
gen Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie mit recht hoher FrequenƟerung
geprägt, die maßgeblich und belebend auf die heuƟge SituaƟon im Karree wirken. In
der Rathausgasse konzentrieren sich die öffentlichkeitswirksamen Nutzungen eher
auf die südliche, straßenbegleitende Bebauung – auch hier finden sich Einzelhandel
und Dienstleistungen und an der Ecke Belderberg auch gastronomische Nutzung.
Ziel des städtebaulichen Entwurfes ist es, diese FunkƟonen auch in der ZukunŌ zu
stärken und zu unterstützen. Vor allem die westlich konzipierten QuarƟersbereicheSeite 23 von 78
9
mit der Platzaufweitung an der Franziskanerstraße und der neuen Gasse sollen Raum
für Aufenthalt und städƟsches Leben bieten.
Mit der Schließung des Viktoriabades hat das QuarƟer eine wichƟge FunkƟon und
einen wesentlichen Anziehungsfaktor verloren. Da eine ReakƟvierung des Badebe-
triebes nach heuƟgem Sach- und Entscheidungsstand ausgeschlossen werden kann
und muss, ist eine funkƟ onale Neuausrichtung für diese QuarƟersbereiche angezeigt
und mit dem geplanten Neubau der Universitätsbibliothek auch gegeben. Es darf
in diesem Zusammenhang auch erwartet werden, dass sich mit der Ansiedlung der
Bibliothek im östlichen QuarƟersbereich ein bereits heute erlebbares studenƟsches
Flair im QuarƟer weiter etabliert. Es dürŌen vor allem auch auf die studenƟschen
Nutzergruppen hin ausgelegte Angebote in Gastronomie und Dienstleistung folgen
und so für weitere die Belebung des QuarƟers sorgen. Gerade die Ansiedlung der
Universitätsbibliothek mit ganz eigenen Angeboten über das geplante „Forum des
Wissens“ und einen zumindest tagsüber offenen, grünen Innenhof im östlichen
Bereich wird Besucher und Nutzer anziehen und FrequenƟerung auch in die Tiefe
des QuarƟers führen. Die hier skizzierte funkƟonale Neuausrichtung des QuarƟers
macht eine Verlagerung des heuƟgen Stadtmuseums und der GedenkstäƩe mit dem
NS- DokumentaƟonszentrum erforderlich, für die angemessene und qualitaƟve neue
Orte und Räumlichkeiten gefunden und geschaffen werden müssen.
3.3 VERKEHRLICHE ANBINDUNG UND ERSCHLIESSUNG
Unter dem Aspekt der verkehrlichen Erschließung und Anbindung soll an dieser Stelle
kurz auf alle wesentlichen Aspekte der Verkehrserschließung, das heißt sowohl die
Anbindung für den motorisierten Individualverkehr als auch die Verfügbarkeit des
öffentlichen Personennahverkehrs im Nahbereich sowie die fußläufige Erreichbarkeit
und den Fahrradverkehr eingegangen werden.
3.3.1 ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR
Das Viktoriakarree ist hervorragend in das System des öffentlichen Personennah-
verkehrs (ÖPNV) der Stadt Bonn eingebunden. In direkter Nähe befindet sich die
Stadtbahnhaltestelle Universität/ Markt mit den Stadtbahnlinien 16, 63, 66, 67
und 68 über die zahlreiche und wesentliche Ziele innerhalb der Stadt Bonn und mit
entsprechenden Anschlussmöglichkeiten auch im regionalen und überregionalen
Kontext erreicht werden können. Der städƟsche Hauptbahnhof ist nur fünf Minuten
fußläufig enƞernt. Hier besteht auch die Anbindung zum Flughafenbus. Die nächste
Haltestelle der Buslinien ist am Bischofsplatz, die Haltestelle „Markt“.
3.3.2 EINBINDUNG IN DAS INNERSTÄDTISCHE STRASSENͳ UND WEGENETZ
Für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ist das QuarƟer aus südlicher Richtung
über die Adenauerallee und hier in Verlängerung die Stockenstraße erreichbar. Aus
nördlicher Richtung besteht die Anbindung an das innerörtliche Straßennetz über den
Belderberg und die Rathausgasse. Die lage unmiƩelbar an der wichƟgsten Bonner
Magistrale sichert die Anbindung an das regionale und überregionale Straßen- und
Autobahnnetz, so dass für den MIV von einer guten, bis sehr guten Anbindung
ausgegangen werden kann.
Die fußläufige Enƞernung zum Rhein mit der Rheinuferpromenade beträgt nur
wenige Gehminuten und ist sowohl über die Rheingasse, die Konviktstraße als auch
die Giergasse gegeben. AƩrakƟver stellt sich jedoch noch die südlich des Stadtschlos-
ses gelegene Ost-West-Verbindung durch den Hof- und Stadtgarten, erreichbar durch
das Stockentor oder auch das Koblenzer Tor am Alten Zoll entlang Richtung Rheinufer
dar. Über die Rathausgasse und den Bischofsplatz hinweg ist der Anschluss an die
Bonner Fußgängerzone gegeben.
ProblemaƟsch insgesamt stellt sich die Querung des Belderberges für Fußgänger
nördlich des Koblenzer Tores dar. Zwischen Konviktstraße und Rheingasse gibt es
keinen gesicherten Fußgängerüberweg. Für eine gesicherte QuerungssituaƟon gibt
es nach eigener örtlicher Beobachtung und ohne weiterführenden staƟsƟschen
Beleg gerade aus der Franziskanerstraße heraus einen durchaus erhöhten Bedarf für
Fußgänger, den Belderberg Richtung Rheinufer zu queren. Hier sollte im Zuge der
QuarƟersentwicklung nach Verbesserungsmöglichkeiten und der Anlage sicherer
Querungen des Straßenraumes gesucht werden. Der straßenmiƫge Verkehrsinselbe-
reich nördlich des Koblenzer Tores scheint hier nicht ausreichend zu sein und ist von
der Sache her auch nicht als unterstützende Querungsmöglichkeit ausgelegt.
Die innerstädƟschen Radwegeverbindungen werden derzeit stark gefördert und
ausgebaut, so dass sich in naher ZukunŌ das sicher geführte Radwegenetz deutlich
verbessern wird. Dieser Aspekt dürŌe gerade mit Blick auf die avisierten universitä-
ren Nutzungen im Viktoriakarree stark förderlich wirken. Erste sichtbare Ergebnisse
der gezielten Radwege-Förderung zeigen sich am Belderberg, in der Rathausgasse
und ganz wesentlich in Nord südliche Richtung auch am Brassertufer am Rhein.
Handlungsschwerpunkt im Bereich der Radwegeführungen besteht aus Sicht der
Verfasser hinsichtlich der Vernetzung des QuarƟers mit den umliegenden Bereichen
vor allem in ost-westlicher Richtung.Seite 24 von 78
10
3.3.3 UNTERBRINGUNG DES RUHENDEN
VERKEHRS
Wie bereits beschrieben, ist das QuarƟer
hervorragend in das Netz des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs (ÖPNV) eingebunden. In fußläufiger
Enƞernung oder mit dem Fahrrad auf kurzem Wege
erreichbar befinden sich alle notwendigen städƟ-
schen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen.
Es ist daher Stand heute nicht beabsichƟgt, ein
zusätzliches Angebot an privaten PKW- Stellplätzen
z.B. in Tiefgaragen zu schaffen. Auch die Anlage
zusätzlicher oberirdischer bzw. ebenerdiger
Stellplätze wird nicht weiterverfolgt. Ausgenommen
hiervon bleiben die privaten STP des westlichen
QuarƟersabschniƩes (zukünŌ ige InnenhofsituaƟon),
die aus dem Bestand übernommen oder auch neu
angelegt werden. Eine entsprechende Zufahrt von
der Franziskanerstraße ist bauordnungsrechtlich
gesichert.
Mit der UNI Garage am Hofgarten und der
Marktgarage stehen in unmiƩelbarer Nähe zum
Viktoriakarree zwei öffentlich nutzbare Tiefgaragen
zur Verfügung. Beide sind aus südlicher Richtung
über die Stockenstraße anzufahren.
Im Sinne einer nachhalƟgen QuarƟersentwicklung
ist es jedoch unter dem Aspekt der Unterbringung
des ruhenden Verkehrs sinnvoll und notwendig,
eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen vorzusehen. Die Unterbringung im
öffentlichen Straßenraum stellt dabei keine bevorzugte OpƟon dar. Ein Großteil der
erforderlichen Fahrradstellplätze soll daher für den Bereich der Neubebauung in den
Untergeschossen untergebracht werden. Für den Bereich der bestehenden Bebauung
an der Stockenstraße und die westliche QuarƟersentwicklung sind Fahrradstellplätze
auch im Innenhoĩereich denkbar.
U-16 U-63
U-66 U-67
U-68
Universität/Markt
Bonn City
Bad Godesberg
529 540 550
551 600 601
602 604 605
606 607 608
609 640 SB55
Markt
A562
A3
A565
A555
A61
A59
A555
2 Min.
Hbf. Bonn
Flughafenbus
5 Min.
Rhein
Rhein
TG Unigarage
TG MarktgarageSeite 25 von 78
11
3.4 NATUR UND LANDSCHAFT
3.4.1 EINBINDUNG IN DEN STÄDTISCHEN FREIͳ UND LANDSCHAFTSRAUM
Das Viktoriakarree verfügt als innerstädƟsches QuarƟer über eine ausgesprochene
gute Lage zu den wichƟgen innerstädƟschen Park- und LandschaŌsräumen.
Im Süden, erreichbar durch das Stockentor und das Koblenzer Tor grenzt der große
Freiraum des Hofgartens unmiƩelbar an. Über den Stadtgarten und vorbei am Alten
Zoll ist das Rheinufer gut zu erreichen. In westlicher Richtung schließt sich in kurzer
fußläufiger Distanz über den Hofgarten die Poppelsdorfer Allee an, die die Verbin-
dung zum Poppelsdorfer Schloss mit dem Botanischen Garten herstellt.
Damit verfügt das Viktoriakarre über einen wohnungs- bzw. quarƟersnahen Frei- und
Erholungsraum ganz außerordentlicher Qualität.
3.4.2 VEGETATIONSSTRUKTUREN UND BAUMBESTAND IM PLANBEREICH
Im unmiƩelbaren QuarƟersbereich und zwar, im Blockinnenbereich befinden sich
heute acht Baumsetzungen. Von in diesen Bäumen fallen vier Bäume unter die Baum-
schutzsatzung der Stadt Bonn. Es handelt sich hierbei um die Bäume mit den Baum
Nummern 1, 4, 5 und 8 (siehe Vermesserplan S. 43) . Die Umsetzung des städtebaulichen
Entwurfs - so viel kann vorab festgehalten und bereits aus dem WerkstaƩentwurf
2017 geschlussfolgert werden - erfordert die Fällung sämtlicher Bäume im Blockin-
nenbereich. Nach Angaben der Bundesstadt Bonn sind notwendige Baumfällungen
durch neue Bäume zu ersetzen und in das Plangebiet zu integrieren.
Der im Lageplan dargestellte Baum Nr. 183 in der Stockenstraße ist nach Gründaten-
liste (Stand 30.11.2021) nicht mehr vorhanden. (siehe Anhang S. 50/51)
3.4.3 ÜBERBAUUNG UND FLÄCHENVERSIEGLUNG
Große Flächenanteile des heuƟgen Viktoriakarrees sind durch die geschlossene Block-
randbebauung mit teilweise überbauten Grundstücken infolge der hier etablierten
Einzelhandelsnutzungen und das ehemalige Viktoriabad mit seinem eingeschossigen
Umkleide- und FunkƟonstrakt überbaut.
Auch die Freiflächen im Blockinneren sind in ihrer Nutzung als ebenerdige Stellplätze
weitestgehend versiegelt. Einzige Ausnahme bilden die unversiegelten Grünflächen
im Zusammenhang mit der Anlage der Stellplätze, die jedoch keinen nennenswerten
Beitrag zur freiraum-gestalterischen Aufwertung des Blockinnenbereiches leisten
können.
Es ist daher das Ziel des städtebaulichen Entwurfes, Freiraum- und Aufenthaltsquali-
täten im QuarƟer deutlich zu erhöhen und nach Möglichkeit in einem nennenswerten
Anteil unversiegelte und vor allem auch nicht unterbaute Freiräume zu schaffen.
Auch wenn der städtebauliche Maßstab hierzu keine dezidierten Aussagen macht, so
sollte als allgemeine Zielstellung die zumindest extensive oder besser noch intensive
Dachflächenbegrünung geeigneter Dachflächen angestrebt werden.Seite 26 von 78
12
4 PLANUNGSRECHTLICHE ASPEKTE UND
ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE HINTERGRÜNDE
4.1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich des ehemaligen Viktori-
abades entlang der Franziskanerstraße und am Belderberg als Fläche für Gemeinbe-
darf – ZweckbesƟmmung Hallenbad dar. Entlang der Stockenstraße und Rathausgasse
zeigt der FNP gemischte Bauflächen. (Flächennutzungsplan siehe S. 40)
Im weiteren Verfahren sind bei KonkreƟsierung der Planung die Ziele der Raumord-
nung gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln zu erfragen. Die Anfrage erfolgt
durch das Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn (61-1). Zusätzlich muss der FNP in
Abhängigkeit vom Planverfahren und nach KonkreƟsierung der Planung ggf. in Teilen
geändert oder angepasst werden.
4.2 BEBAUUNGSPLAN
Der derzeit rechtskräŌige Bebauungsplan Nr. 6622-3 der Bundesstadt Bonn für das
Gebiet im Stadtbezirk Bonn Zentrum zwischen Rathausgasse, Belderberg, Franzis-
kaner Straße und Stockenstraße soll gemäß Beschlussvorschlag vom 01.04.2014
aufgehoben werden. Im gleichen Zusammenhang wird der Bebauungsplan Nr.
7822-23 „Viktoriakarree“ aufgestellt. (Bebauungssplan siehe S. 42)
Der hier gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bonn in enger AbsƟmmung
mit weiteren relevanten Entscheidungs- und Verantwortungsträgern und insbeson-
dere auch in enger KooperaƟon mit der Universität Bonn entwickelte städtebauliche
Entwurf bildet die Grundlage des zukünŌigen Bebauungsplans, dessen Umsetzung
mit einer intensiven bürgerschaŌlichen und im Viktoriakarree auch nachbarschaŌli-
chen Beteiligung einhergehen soll.
4.3 DENKMALSCHUTZ
Im Viktoriakarree an sich gibt es derzeit nur ein in die Denkmalliste der Stadt Bonn
eingetragenes Denkmal: Die Fassade mit dem Kunstharzfenster des Viktoriabades,
eingetragen unter der laufenden Nummer A4121 und bestandskräŌig mit dem
16.11.2013. (siehe Denkmalliste S. 42)
Der Umfang der Unterschutzstellung wird hier eindeuƟg mit der TraverƟnfassade
zum Belderberg und den beiden flankierenden Rasterwänden einschließlich des
Kunstharzfensters definiert.
Die denkmalrechtliche Relevanz für die weiterführende städtebauliche Entwicklung
des Viktoriakarrees ergibt sich darüber hinaus im Wesentlichen aus den Baudenk-
malen im unmiƩelbaren Nahbereich. An erster Stelle der Bewertungsmatrix im
städtebaulichen Umfeld stehen dabei ganz sicher das Ehemalige kurfürstliche
Schloss/ die Universität einschließlich des Hofgartens (A179) und das Alte Rathaus
am Markt (A950). Zahlreiche weitere Denkmale lassen sich in der Nähe finden, wie
z.B. der Studentenbrunnen Franziskanerstraße/ An der Schlosskirche (A 1305), die
denkmalgeschützte Fassade des Gebäudes Am Hof 34 (A490) oder auch der Alte Zoll
am Brassertufer (A174). Der städtebauliche Entwurf für ein zukünŌiges Viktoriakarree
muss sich angemessen und selbstverständlich in diesen Kontext einordnen.
© Volker Lannert - Uni Bonn
Universität Bonn
Rathaus BonnSeite 27 von 78
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Kunstharzfenster ViktoriabadSeite 28 von 78
14
5 ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE HINTERGRÜNDE
5.1 VOM GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDEL ZUR BÜRGERWERKSTATT
Die städƟschen Grundstücke des Viktoriakarrees wurden in 2014 zwecks weiter-
führender Entwicklung und Nachnutzung ausgeschrieben. Für die Innenstadt – so
die seinerzeiƟge Einschätzung - wäre eine Weiterentwicklung mit großflächigem
Einzelhandel von der Sache her sinnvoll und ein „Einzelhandelsdreieck“ aus Bahnhofs-
vorplatz, Friedensplatz und Viktoriakarree würde den Einzelhandel der Innenstadt
insgesamt fördern. Dem zukünŌigen Investor für das Areal zwischen Rathausgasse,
Belderberg, Franziskanerstraße und Stockenstraße wurden rund 15.000 m² Einzel-
handelsfläche in Aussicht gestellt – vergleichsweise innenstadtverträglich (zumindest
in 2014) wurden noch 35.000m² insgesamt eingeschätzt. Zusätzlich sollte die philo-
logische Bibliothek der Bonner Universität mit ca. 6.500 m² untergebracht werden.
Für den Zuschlag vorgeschlagen wurde seinerzeit das Unternehmen Signa mit ihrem
Konzept zur Errichtung einer Mall bei gleichzeiƟger IntegraƟon der Universitäts-
bibliothek.
Die geplante Baumaßnahme scheiterte jedoch am Veto der Bonner Bürger, die mit
einem Bürgerbegehren den Verkauf der Grundstücke stoppten.
In 2017 wurde zwecks IniƟalisierung und Neustart der städtebaulichen Entwicklung
des QuarƟers eine BürgerwerkstaƩ durchgeführt, die in einem mehrstufigen Informa-
Ɵons- und Beteiligungsprozess eine intensive Auseinandersetzung zwischen Stadt und
Verwaltung, WirtschaŌ und PoliƟk, Fachleuten und sonsƟgen Verantwortungs- und
Entscheidungsträgern und der interessierten Bonner BürgerschaŌ ermöglichte.
Die Ergebnisse der BürgerwerkstaƩ wurden in einer sogenannten IdeenwerkstaƩ
unter Beteiligung von Planungsbüros bearbeitet. Die IdeenwerkstaƩ bestand
dabei zum einen aus einem öffentlichen Teil mit PräsentaƟon und Diskussion der
Zwischenergebnisse und einer internen Bearbeitungs- und VerƟefungsphase für die
beteiligten Büros.
Mit der öffentlichen Sitzung der Empfehlungskommission am 30. September 2017
fand die BürgerwerkstaƩ Viktoriakarree ihren Abschluss. Im Ergebnis wurde die
Entwurfsarbeit des Büros skt umbaukultur mehrheitlich als Grundlage der weiteren
städtebaulichen Entwicklung den poliƟschen Gremien empfohlen.
6 DAS STÄDTEBAULICHE KONZEPT IM ERGEBNIS DER
BÜRGERWERKSTATT
Das städtebauliche Konzept im Ergebnis der BürgerwerkstaƩ basiert auf wenigen,
wenn auch deutlichen und maßgebenden Eingriffen in die vorhandene städtebauliche
Struktur. Das QuarƟer wird durch eine neue Gasse in einen kleineren westlichen und
einen doch deutlich größeren östlichen QuarƟersbereich geteilt. Der QuerschniƩ
des neuen Gassenraumes wird dabei relaƟv gleichförmig in süd- nördlicher Richtung
geführt.
Ausgehend von der Stockenstraße am Stockentor erfährt die Franziskanerstraße
eine spürbare stadträumliche Aufweitung, so dass hier Aufenthaltsqualitäten und ein
durchaus urban erlebbarer Platzraum generiert werden können.
Der WerkstaƩentwurf von skt für den westlichen QuarƟersabschniƩ sah eine vollflä-
chige Überbauung des Innenhoĩereiches mit einer Markthalle vor. An diese innere
Markthallenbebauung sollten im Sinne einer Mantelbebauung die bestehenden oder
auch neu zu schaffenden Einzelhandelsnutzungen der Erdgeschosse angeschlossen
werden. In den Obergeschossen und über eine begrenzte Anzahl an Treppenhäusern
erschlossen, sollte sich überwiegend studenƟsches Wohnen erstrecken.
Der östliche, größere QuarƟersbaustein war als klassische Blockrandbebauung unter
Erhaltung der Bebauung in der Rathausgasse konzipiert. Der Entwurf gruppiert sich
um einen grünen Innenhof und sah den Abbruch des alten Viktoriabades vor- der
Straßenraum des Belderberges sollte hier aufgeweitet und damit in seiner städte-
baulichen Linienführung akzentuiert werden. Das städtebauliche Konzept sah ganz
unterschiedliche Nutzungen von Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschossen
über Dienstleistungen und universitäre Nutzungen, Wohnen aber auch kulturelle
Einrichtungen bis hin zur Etablierung des Stadtmuseums in einem Neubau am
Belderberg vor.Seite 29 von 78
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Lageplan BürgerwerkstaƩ 2017Seite 30 von 78
BürgerwerkstaƩ 2017
16
SchniƩ West-Ost
SchniƩ Nord-SüdSeite 31 von 78
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Neuer QuarƟersplatz an der
Franziskanerstraße
BürgerwerkstaƩ 2017Seite 32 von 78
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7 STÄDTEBAULICHE VARIANTENUNTERSUCHUNG
Die Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs im Rahmen des Bebauungsplan-Ver-
fahrens erfolgte vorab in skizzenhaŌer Form auf der Basis des WerkstaƩentwurfes
aus 2017.
Die einzelnen EntwicklungsschriƩe bis hin zum Entwurfsergebnis wurden in mehre-
ren Terminen unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, der WirtschaŌsförderung,
des seitens der Stadt Bonn beauŌragten Büros H+B Stadtplanung und im weiteren
Verlauf auch unter Beteiligung der Universität Bonn, Dezernat 4 und abschließend
im Zusammenhang mit dem Testentwurf zur philologischen Bibliothek der Universi-
tät Bonn dem BLB vorgestellt und inhaltlich erörtert.
Die Diskussionsergebnisse sind in die jeweils weiterführende Variantenuntersuchung
und abschließend den städtebaulichen Entwurf, der hier in zwei Varianten vorgelegt
wird, eingeflossen.
7.1 ANALYSE VON STRASSENͳ, GASSENͳ UND HOFRÄUMEN IM
NÄHEREN STÄDTEBAULICHEN KONTEXT
Die Straßen-, Gassen- und Platzräume einer Stadt sind adressbildend, idenƟfikaƟ-
onssƟŌend und in ihrer FunkƟon die eigentlichen öffentlichen Räume städƟschen
Lebens. Sie vermiƩeln Atmosphäre und Maßstäblichkeit und entscheiden in ihrer
Ausprägung ganz wesentlich über innerstädƟsches Lebensgefühl, AƩrakƟvität und
Akzeptanz.
Die neue Gasse im Viktoriakarree stellt einen der wichƟgsten Bausteine in der
städtebaulichen KonzepƟon dar und entsprechend hoch ist der Anspruch an
ProporƟonierung und Dimensionierung dieses neuen Straßen- bzw. Gassenrau-
mes. Die Aufnahme der Maße und Abmessungen einiger typischer Gassen- und
Straßenräume generiert daher eine Vergleichbarkeit des städtebaulichen Entwurfs
zum Viktoriakarree mit den baulichen Dimensionen des relevanten städtebaulichen
Umfeldes.Seite 33 von 78
19
7.2 GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES
In der Außenwirksamkeit eines StadtquarƟers spielt die Gestaltung und AusstaƩung
des öffentlichen Raumes eine ganz wesentliche Rolle und trägt maßgeblich zu
Akzeptanz und Aufenthaltsqualität im QuarƟer bei. Das Viktoriakarree ist in seinem
äußeren Erscheinungsbild durch die Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte
durchaus in MitleidenschaŌ gezogen worden.
Der städtebauliche Entwurf kann hier vom Grundsatz her nur Anregungen bieten
und einzelne Handlungsschwerpunkte aufzeigen. Die gestalterisch- funkƟonalen
Lösungsansätze müssen vielfach grundstücks- und maßnahmenbezogen gesucht
werden, wobei sowohl private als auch öffentliche Maßnahmenträger gleichermaßen
gefordert sind.
7.3 FUNKTIONALEͳ UND NUTZUNGSANFORDERUNGEN
Sowohl das Thema Shopping-Mall aus dem seinerzeiƟgen vorgeschlagenen Entwurf
als auch das Thema Markthalle aus dem skt Entwurf zur BürgerwerkstaƩ haben sich
zwischenzeitlich überholt. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Blockrandbebau-
ung an der Stockenstraße und in der Rathausgasse weitestgehend erhalten werden.
Es wird gleichfalls von einem Erhalt der Eckbebauung Franziskanerstraße/ Belderberg
ausgegangen. ParƟell finden heute im Gebäudebestand bereits Instandhaltungsmaß-
nahmen, Umbauten und Modernisierungen staƩ – die Bebauung wird sozusagen in
übliche Erneuerungszyklen des Gebäudebestandes überführt.
Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung haben sich so gegenüber
dem Stand Investorenauswahlverfahren 2014 und auch Stand BürgerwerkstaƩ 2017
geändert und folgen heute anderen städtebaulich- konzepƟonellen Ansätzen und vor
allem Nutzungsanforderungen.
Das Thema „Wohnen in der Innenstadt“ soll ausdrücklich und in seiner ganzen Vielfalt
gestärkt werden – ein Aspekt, der sich sowohl auf das Wohnen im Bestand (z.B. im
modernisierten Wohnungsbestand an der Stockenstraße/ Bischofsplatz) als auch in
der Neubebauung widerspiegeln kann und soll.
Der Fokus liegt dabei nicht nur auf studenƟschem Wohnen, sondern auch auf
altersgerechtem und Familienwohnen, sofern die darstellbaren Gebäude die notwen-
dige Eignung erkennen lassen. GleichzeiƟg sollen Einzelhandel und Gastronomie in
der Innenstadt gestärkt werden. Erklärtes und verabschiedetes Ziel ist außerdem die
Unterbringung der philologischen Bibliothek der Universität Bonn im QuarƟer unter
dem ArbeitsƟtel „Forum des Wissens“.
Bischofsplatz WertstoĪehälter vor dem Viktoriabad Müllstandort in der Durchfahrt FranziskanerstraßeSeite 34 von 78
20
Aus dieser grundsätzlichen KonstellaƟon ergibt sich folgende städtebaulich-funkƟonale
DisposiƟon:
7.3.1 WESTLICHE QUARTIERSBEREICHE
Die westlichen QuarƟersbereiche werden in den Erdgeschossen in erster Linie für gewerbliche
Nutzungen, wie kleinteiligem Einzelhandel, Diensteleistungen und gastronomischen Nutzungen
vorgesehen. Damit kann die heute schon etablierte, eher kleinteilig strukturierte Einzelhan-
delslage in der Stockenstraße weiter gestärkt und über die Aufweitung der Franziskanerstraße
in die neue Gasse hineingeführt werden, so dass sich hier ein frequenƟerter und aƩrakƟver
Umgang ergibt.
Die Nutzung für kleinteiligen Einzelhandel und Gastronomie bleibt hier auf das Erdgeschoss
beschränkt. Die Obergeschosse des westlichen QuarƟersbereiches sollen innerstädƟschen
Wohnen dienen und in dieser Nutzung auch zur Belebung des QuarƟers beitragen.
Die vorgenannten grundsätzlichen Aspekte der Nutzungsverteilung bzw. -mischung im westli-
chen Planbereich lassen sich so überschlägig auch auf die Bereiche der Bestandsbebauung an
der Stockenstraße und den nordwestlichen AbschniƩ der Rathausgasse übertragen.
7.3.2 ÖSTLICHE QUARTIERSBEREICHE
Die Bebauung im nordöstlichen QuarƟersbereich an der Rathausgasse bis hin zum nördlichen
TeilabschniƩ Belderberg soll aus dem Bestand übernommen werden und unterliegt damit aus
sich heraus einem eigentümergeführten und sukzessiven Modernisierungs- und Erneuerungs-
prozess. Gleiches gilt für die heuƟge Bebauung Ecke Belderberg/ Franziskanerstraße. Auch
hier wird die heute vorhandene Nutzungsmischung begrüßt und sollte städtebaulich gefördert
werden.
Die übrigen zur DisposiƟon stehenden Bereiche des westlichen PlanabschniƩs werden aller
Voraussicht nach durch das geplante „Forum des Wissens“ der Universität Bonn und damit
einhergehend die Nutzung als Bibliotheksstandort in Anspruch genommen. Die prinzipielle
Machbarkeit wurde über einen Testentwurf auf der Grundlage des Anfang 2022 vorliegenden
Raumprogramms vom Grundsatz her nachgewiesen. Dieses setzt allerdings voraus, dass das
ehemalige Viktoriabad - unter Beibehaltung der denkmalgeschützten Fassade entlang der
B9 - abgerissen und durch ein neueres, größeres Gebäude ersetzt werden kann. Es konnte so
zumindest überschlägig dargestellt werden, dass sich das avisierte Raumprogramm im Kontext
der städtebaulichen Zielvorgaben und der avisierten QuarƟersmaßstäblichkeit abbilden lässt.
Damit lässt sich grob eine funkƟonale Unterteilung des zukünŌigen Viktoriakarrees in einen
westlichen Standort für Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und Wohnen und einen
östlichen, von der Universitätsnutzung besƟmmten Bereich mit einem nennenswerten Anteil
an Wohn- und GeschäŌsnutzung vornehmen.
westlicher QuarƟersbereich östlicher QuarƟersbereich
Variante 1
Variante 2Seite 35 von 78
21
7.4 DIE STÄDTEBAULICHEN VARIANTEN 1 UND 2
Der hier vorgelegte städtebauliche Entwurf in zwei Varianten respekƟert die
Ergebnisse der BürgerwerkstaƩ aus 2017, nimmt die grundsätzlichen IntenƟonen des
seinerzeiƟgen städtebaulichen Konzeptes auf und finalisiert sie vor dem Hintergrund
der heuƟgen Gestaltungs- und Nutzungsansprüche.
Der Anschlusspunkt der quarƟersteilenden Gasse wurde an das Gebäude Rathaus-
gasse 14 mit einem heute bereits vorhandenen Durchgang gelegt, dass sich auch im
städƟschen Besitz befindet. Damit wird die funkƟonale Machbarkeit des Entwurfes
vom Grundsatz her sichergestellt. Darüber hinaus bewegt sich der städtebauliche
Entwurf im Kontext des Umfeldes, spürt dieser vertrauten Maßstäblichkeit nach
und sucht trotz gestalterischer Eigenständigkeit in der Führung der Raumkanten den
Respekt zur umgebenden Bebauung mit ihren Denkmalen und sonsƟg erhaltenswer-
ten Bausubstanz.
Die beiden städtebaulichen Varianten 1 und 2 unterscheiden sich in der Gestaltung
und Ausprägung des städtebaulich wirksamen öffentlichen Raumes: Für die neue
autofreie Gasse, die zukünŌig die Franziskanerstraße und die Rathausgasse verbinden
soll, werden zwei Varianten zur Diskussion gestellt.
Alle anderen funkƟonalen und städtebaulichen Erfordernisse und Gegebenheiten
sind in beiden Varianten vom Grundsatz her gleichermaßen darstellbar.
7.4.1 VARIANTE 1
Das Entwurfskonzept der ersten Variante wird geprägt durch eine miteinander kor-
respondierende Baustrukur und einem gleichmäßig quarƟersteilenden Gassenraum
mit einer Breite von ca. 6,5m. Die Baukörper entwickeln zunächst parallel räumliche
Konturen, wodurch eine ruhige, nahezu symmetrische Wahrnehmung der Gasse
entsteht. Dem Folgen im westlich konzipierten QuarƟersbereiche eine Platzaufwei-
tung an der Franziskanerstraße, dieser bietet Raum für Aufenthalt und städƟsches
Leben. Ein Ort der Begegnung mit einem kleinen außengastronomischen Treffpunkt
für studenƟsche Nutzergruppen.
Des Weiteren erschließt das Zentrum der Gasse, durch einen Verbindungsdurchgang
den Grünen Innenhof, welcher mitunter der universitären Nutzung zugeschrieben
wird. Der Charakter eines sogenannten „Klostergartens“ wird durch die einrahmende
ein-/ bis zweigeschossige Bebauung mit verbindende Pergola geschaffen. Ein
Rundgang entsteht, welcher den Kreuzgang eines Klosters und dessen Wirkungsweise
simuliert. Die „Grüne MiƩe“ ermöglicht den StädƟschem Alltag zu enƞliegen, einen
Ort der Ruhe zu schaffen. Die angrenzenden Flachdächer werden intensiv begrünt
und unterscheiden sich deutlich von der verspielten DachlandschaŌ. Eine „Gestaltete
DachlandschaŌ“ in ihrer Variabilität in Höhe, Vorsprüngen und Rücksprünge verleiht
der quarƟersteilenden Gasse ihren eigenen Charme. Der Neubau des ursprünglichen
Viktoriabades wird im Kontrast zu der zweiten Variante als Flachdach ausgebildet,
beide Entwurfsgedanken sind an dieser Stelle denkbar.
7.4.2 VARIANTE 2
Das Konzept der zweiten Variante beschäŌigt sich hingegen mit einem dynami-
schen Gassenraum, der durch seine Aufweitung und Vorsprünge dem Weg einen
spannenden Charakter verleiht. Das Gassenprofil bietet das Potenzial begrünte
„Inseln“ mit flexiblen Flächen wie z.B. Beete und Pflanzungen, in KombinaƟon mit
Sitzgelegenheiten zu planen. Die Aufweitung der Gasse auf 14 m breite schaŏ eine
KommunikaƟonsfläche und Möglichkeiten des Verweilens.
Demgegenüber befindet sich ein Zugang zu dem begrünten Innenhof, dieser wird der
universitären Nutzung zugeordnet und kann als Ausstellungs- und Skulpturengarten
betrachtet werden. Der Verfasser stellen sich hier eine belebende Objekt Historie
vor, durch jene man der hekƟschen Stadt enƞlieht und eine neue Welt generieren.
Die entstehende PlatzsituaƟon der Franziskanerstraße bildet abschließend eine
einladende Fläche für die Anordnung eines Cafés oder Außengastronomie. Die
dynamische Verformung der Baukörper ermöglicht eine größere architektonische
Gestaltungsfreiheit der DachlandschaŌ und bietet viel Potenzial für eine lebhaŌe und
spannende Formgebung. Der neue Baukörper anstelle des ursprünglichen Viktoria-
bades bildet eine neue städtebauliche Wirkung für das gesamte Areal und betont die
denkmalgeschützte TraverƟnfassade. Die „Gestaltete DachlandschaŌ“ generiert nach
Möglichkeit mehr Raumhöhe und ein völlig neues Raumgefühl.Seite 36 von 78
2222
Lageplan Variante 1Seite 37 von 78
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PerspekƟven Variante 1Seite 38 von 78
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Lageplan Variante 2
24Seite 39 von 78
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PerspekƟven Variante 2Seite 40 von 78
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8 VARIANTENENTWICKLUNG IN DER VERTIEFUNG
Die fachübergreifende Diskussion der bisher am Entwurfsprozess beteiligten Verant-
wortungs- und Entscheidungsträger sieht das größere städtebauliche und vor allem
stadträumliche Potenzial in der städtebaulichen Variante 2. Die dynamische Führung
des Gassenraumes lässt eigenständige stadträumliche Konturen und einen ganz
eigenen Straßen- bzw. Gassenraumcharakter erwarten.
Unabhängig von dieser ersten fachlichen Meinungsbildung werden nach wie vor
beide Varianten als diskussions- und umsetzungswürdig eingestuŌ und sollen daher
weiter im Verfahren gehalten werden. Die funkƟonalen- und Nutzungsanforderungen
sind in beiden Varianten darstellbar, so dass hier die notwendige Offenheit für eine
ergebnisoffene Variantendiskussion gegeben ist.
Unabhängig davon wird aus Gründen der Fokussierung und Präzisierung Variante 2
als Grundlage der weiterführenden Betrachtung und VerƟefung im Entwurfsprozess
gewählt.
8.1 DER STÄDTEBAULICHE ANSCHLUSS AN DIE RATHAUSGASSE
Mit dem Anschluss der neuen Gasse im Bereich des Grundstücks Rathausgasse 14
und damit an die hier vorhandene Gebäudedurchfahrt ist die FunkƟonalität des
städtebaulichen Konzeptes physisch sichergestellt – es kann eine durchgehende,
quarƟersinterne Verbindung zwischen der Franziskanerstraße im Süden und der
Rathausgasse im Norden hergestellt werden. Die städtebauliche Ausprägung dieses
Anschlusses an die Rathausgasse kann mit AlternaƟven betrachtet werden.
Der in den Varianten vorgeschlagene Abbruch des heuƟgen Gebäudes Rathausgasse
14 sollte unter Abwägung der Aspekte des gut einsehbaren Stadtraums gegenüber
dem Erhalt von Wohnraum diskuƟert werden: Das Grundstück ist insgesamt ca. 12,6
m breit. Bei einer offen geführten Gassenverbindung in einer Breite von ca. 6 Metern
verbliebe immerhin noch ein potenzielles Baufeld von 6,6 m Breite- ausreichend für
ein modernes Stadthaus, gegebenenfalls mit klein strukturierter FunkƟonsunterla-
gerung. Der Verlust an Wohnfläche zugunsten eines aƩrakƟven und gut einsehbaren
Stadtraumes könnte so zumindest minimiert werden.
Sollte alternaƟv ein Abbruch der Rathausgasse 14 und ein Ersatzneubau im Zusam-
menhang mit einer Überbauung des Gassenraumes in Erwägung gezogen werden, so
sollte der Durchgang zumindest zweigeschossig ausgelegt werden.Seite 41 von 78
27
8.2 FLÄCHENENTSIEGLUNG UND STÄDTISCHE GRÜNRÄUME
IM QUARTIER
Grün im Stadtraum ist aus Sicht der Verfasser einer der ganz wesentlichen Bausteine
städtebaulicher Entwicklung und Gestaltung unserer Zeit.
Auch wenn die gewachsenen europäischen Innenstädte aus ihrer Historie heraus
oŌmals eher steinern geprägt waren und sind, so ist es durchaus Zeichen der Zeit
- und das nicht nur im klimaƟschen und stadtökologischen Sinne - bei Maßnahmen
durchgreifender Erneuerung von einzelnen Stadtbausteinen dem Aspekt der Grünge-
staltung und des erhöhten Grünanteils in der Innenstadt Rechnung zu tragen.
Der städtebauliche Entwurf zum Viktoriakarree sieht daher im Vergleich zum heuƟ-
gen Bestand eine maßgebliche Entsiegelung von Flächen vor. Diese vor allem auch
nicht unterbauten Flächen können im Bereich des neuen Platzes an der Franziskaner-
straße und in der neuen Gasse als begrünte „Inseln“ in die Straßenraumgestaltung
eingebunden werden. Nicht zuletzt sollten die allseiƟg zugänglichen Grünbereiche
mit Sitzgelegenheiten kombiniert werden und sich durch eine gewisse Robustheit in
der Gestaltung auszeichnen.
BeispielhaŌ höherwerƟger und gestalterisch sicher anspruchsvoller wäre der grüne
Innenhof des östlichen QuarƟersbereiches auszulegen. Je nach zukünŌiger Nutzung
und die Verfasser gehen hierbei von der avisierten Nutzung als Universitätsbibliothek
aus, wäre der Innenhof – wenn auch eingeschränkt auf die „Tageslichtzeiten“
und damit die Zeiten einer organisatorischen und sozialen Kontrolle – öffentlich
zugänglich. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn gewinnen hier einen neuen
grünen Garten in der Innenstadt, der seitens der Universität im Zusammenhang mit
der Gestaltung des Forums des Wissens auch mit Kunst- und ObjekƟnstallaƟonen
bespielt werden soll. Mit einer Fläche von ca. 750 m² hat der Innenhof eine respek-
table und gestaltbare Größe, durchaus vergleichbar mit anderen Hoĩereichen der
Innenstadt.
Insgesamt kann über den vorliegenden städtebaulichen Entwurf der Anteil an
entsiegelten und begrünten Freiflächen nahezu vervierfacht werden. Mögliche
Grünflächenanteile im Innenhof des westlichen QuarƟersbereiches sind dabei noch
nicht berücksichƟgt.
100 m²
750 m²
160 m² Grünfl äche: 1.010 m²
180 m²
85 m²
Grünfläche: 265 m²
Grünflächen Neuplanung
Grünflächen BestandSeite 42 von 78
28
Hoĩereiche Iin der InnenstadtSeite 43 von 78
29
Beispiele für „Grün im Stadtraum“
Brüssel Fußgängerzone
Brüssel Fußgängerzone
Pflanzinseln © J. KräŌner
Freiburg Fußgängerzone
Skulpturenpark StammheimSeite 44 von 78
30
8.3 ARCHITEKTONISCH GESTALTERISCHE ASPEKTE DES
STÄDTEBAULICHEN ENTWURFS
8.3.1 GESCHOSSIGKEITEN UND GEBÄUDEHÖHEN
In der fachübergreifenden städtebaulichen Diskussion zur Entwicklung des Vikto-
riakarrees hat sich eine überwiegend viergeschossige Bebauung als angemessen
herausgestellt. Für den Bereich des heuƟgen Viktoriabades im AbschniƩ Belderberg
wäre aus Sicht der Verfasser auch eine fünfgeschossige Bebauung vertretbar.
In Bezug auf das westliche QuarƟer ist dabei von einem überhöhten Erdgeschoss
aufgrund der Einzelhandels- und Gastronomienutzung und in den Obergeschossen
eher einer üblichen Geschosshöhe auszugehen. Die Bibliotheksnutzung im östlichen
Planbereich wird aus den Anforderungen der Nutzung heraus durchgängig größere
Geschosshöhen erfordern.
Gibt die Geschossigkeit eine OrienƟerung in Bezug auf die Verträglichkeit der
Baumassen im städtebaulichen Kontext, so kommt der maximalen Gebäudehöhe
ein wesentlich stärkeres Augenmerk zu. QuarƟersübergreifend ergeben sich hier
unterschiedliche Betrachtungswinkel:
So ist im Bereich der Stockenstraße und der Rathausgasse überwiegend von
einer Erhaltung des Bestandes und allenfalls der SubsƟtuƟon einzelner Gebäude
auszugehen. Die verträgliche Gebäudehöhe für diese Bereiche kann sich hier sehr
klar an den Gebäudehöhen der jeweiligen Nachbarbebauung orienƟeren. Mögliche
Überschreitungen nachbarschaŌlicher Gebäudehöhen beim Neubau einzelner
Gebäude in den beiden Straßenzügen können aus dem Kontext heraus nach Einzelfall
und Angemessenheit beurteilt werden. So kann es durchaus sein, dass die relaƟv
geringen Geschosshöhen der Bebauung aus den 50er oder 60er Jahren heute nicht
ausreichen und schon aus Gründen einer gewissen Nutzungsreversibilität im Neubau
andere Geschosshöhen gewählt werden. Bei gleicher Geschosszahl ergeben sich dann
durchaus bemerkbare Unterschiede in den Gebäudehöhen Bestand und Neubau.
Für die Neubauten im Bereich der Franziskanerstraße wirkt sich dahingehend die
Höhe des Hauptbaukörpers der ehemaligen kurfürstlichen Residenz als reglemenƟe-
rend aus. Die Firsthöhe des Schlosses sollte im Straßenverlauf der Franziskanerstraße
nicht oder allenfalls punktuell und in Ausnahmefällen überschriƩen werden.
Anders stellt sich die SituaƟon am Belderberg dar. Die hier etablierte Bebauung
ist wesentlich großmaßstäblicher und wird eher aus der Dynamik des befahrenen
Straßenraumes heraus wahrgenommen. Aus nördlicher Richtung gesehen, triƩ in der
PerspekƟve ohnehin der überhöhte Baukörper des Koblenzer Tores in Erscheinung
– das Schloss in seiner Längenabwicklung in ostwestlicher Richtung ist hier nicht
maßgeblich wahrnehmbar. Der städtebaulich überplante Bereich des Viktoriakarrees
am Belderberg kann daher aus Sicht der Verfasser, die durchschniƩliche Höhe des
kurfürstlichen Schlosses durchaus in maßvoller Art und Weise überschreiten z.B.
durch ein von der Straßenflucht des Belderberges zurückgesetztes Dachgeschoss.
Franziskanerstraße
Belderberg mit Blick in südlicher Richtung auf das Koblenzer TorSeite 45 von 78
31
8.3.2 DIE DACHLANDSCHAFT
Aus dem städtebaulichen Entwurf heraus wird keine explizite Gestaltung der Dach-
landschaŌ oder der Dachform abgeleitet. Insofern kann und sollte hier im Rahmen
qualifizierender Verfahren architektonische Gestaltungsfreiheit bestehen.
Was allerdings sichergestellt werden muss, ist eine bewusste gestalterische Auseinan-
dersetzung mit der DachlandschaŌ im architektonischen Entwurfsprozess. Im denk-
malnahen Kontext der ehemaligen kurfürstlichen Residenz und des Alten Rathauses
ist die baulich- gestalterische RedukƟon der DachlandschaŌ auf ein zurückgesetztes
Dachgeschoss mit Flachdach nur schwer vorstellbar und wird den Ansprüchen der
Denkmalverträglichkeit aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht genügen.
Insofern wäre das Thema „Gestaltete DachlandschaŌ“ als explizite Aufgabenstellung
in qualifizierende Verfahren zur architektonischen Realisierung einzustellen oder
zumindest sicherzustellen, dass jeder hochbauliche Entwurf im QuarƟer einer
bewertenden Diskussion und Einschätzung vor einem beurteilungsfähigen Gremium,
wie z.B. dem Gestaltungsbeirat, vorgelegt wird.
PerspekƟve Variante 2PerspekƟve Variante 1Seite 46 von 78
32
8.3.3 GESTALTUNG DER FASSADEN ZU STRASSENͳ UND HOFRÄUMEN
Aus Sicht der Verfasser kann- und das betriŏ sowohl den östlichen als auch den
westlichen QuarƟersbereich- bei der Fassadengestaltung grundsätzlich zwischen
der Gestaltung der öffentlich wirksamen Straßen-, Gassen- und Platzräume und der
innenliegenden Hofräume unterschieden werden.
Die Gestaltung der Hofräume unterliegt dabei deutlich weniger RestrikƟonen als die
Gestaltung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und kann daher weitgehend
offengelassen werden.
Aus der Struktur der Blockrandbebauung heraus ist es in diesem Zusammenhang
sinnvoll, Balkone, Loggien und Terrassen insbesondere für die Wohnnutzung zu den
ruhigen Hoĩereichen hin zu orienƟeren. Einzige Ausnahme dürŌe nach derzeiƟgem
Kenntnisstand die beabsichƟgte Wohnnutzung der Obergeschosse im westlichen
QuarƟersbereich zur Franziskanerstraße hin darstellen. Hier sollten im Sinne der
Wohnnutzung nach Süden hin orienƟerte Loggien, die nur wenig über die Fassadene-
bene als Freisitz vortreten, vom Grundsatz her zulässig sein. Inwieweit sich Ruheas-
pekte des Freisitzes im Außenraum mit der avisierten Nutzung der Erdgeschosse
für Einzelhandel und Gastronomie in Einklang bringen lassen oder auch für ein
innerstädƟsches Wohnen hinnehmbar wären, sollte im weiterführenden Verfahren
näher präzisiert werden.
Ansonsten sehen die Verfasser in Bezug auf die öffentlichkeitswirksamen Fassaden
eher eine zurückhaltende Gestaltung ohne stark auskragende Bauteile wie Balkone
und Erker. Eine gestalterische Gliederung der Fassaden ist damit nicht ausgeschlos-
sen. Im vertretbaren Umfang können vorspringende Bauteile, wie gliedernde Fassa-
denelemente, akzentuierende Vor- oder Rücksprünge, Einzüge für Eingangsbereiche
u.Ä. sicher zugelassen werden.
Zur Sicherstellung der räumlichen Geometrie von Gassen- und Platzräumen wird für
den Platzbereich Franziskanerstraße im Westen und die neue Gasse im QuarƟer die
Festlegung von Baulinien, die allenfalls prozentual unter bzw. überschriƩen werden
können, angelegt.
9 DAS FORUM DES WISSENS
Seitens der Universität Bonn wird die Verlagerung der InsƟtutsbibliotheken aus
dem Hauptgebäude in einen Neubau im Viktoriakarree favorisiert. Zur prinzipiellen
Untersuchung der Machbarkeit wurde daher im Zusammenhang mit dem städtebau-
lichen Entwurf ein Testentwurf auf der Grundlage des Raumprogramms Stand Januar
2022 entwickelt.
9.1 RAUMPROGRAMM UND ZIELSTELLUNG
Die heuƟgen InsƟtutsbibliotheken der Universität Bonn im Hauptgebäude sind als
Freihandbibliotheken organisiert und machen damit ihren Bestand an Büchern,
ZeitschriŌen und sonsƟgen archivierten Medien den Nutzerinnen und Nutzern örtlich
zugänglich. Diese Art der BibliotheksorganisaƟonen als Präsenzbibliothek, deren
Bücher und sonsƟge Medien immer an Ort und Stelle verbleiben und nur in den
bibliothekseigenen Räumlichkeiten eingesehen und studiert werden können, soll vom
Grundsatz her auch für den Neubau im Viktoriakarree beibehalten werden.
Als alleiniger konzepƟoneller Ansatz und inhaltlich- organisatorische Zielsetzung
wäre dass aber aus Sicht der Universität zu kurz gegriffen – es bedarf neben der
Bewahrung, Archivierung und Zugänglichmachung des medialen Bestandes auch
neuer Schwerpunktsetzung auf digitale Präsenz und Vernetzung, KommunikaƟon und
InterakƟon und wissensbasierten Austausch im regionalen, naƟonalen und internaƟo-
nalen Kontext.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zeitlichen Umsetzung mit Bebauungsplan- Ver-
fahren, qualifizierenden Verfahren, Planung, Ausschreibung, Vergabe und baulicher
Umsetzung - ein Zeitraum von vermutlich mindestens 7 aber vielleicht auch eher 10
Jahren - muss die ThemaƟk der heuƟgen Präsenzbibliothek weitergedacht und um
allseits verfügbare digitale Welten ergänzt werden.
Die heuƟge inhaltliche KonzepƟon muss daher vorausgreifend und zukunŌsfähig
gedacht werden, die zu entwickelnde und zu bauende räumliche Hülle muss atmo-
sphärisch und architektonisch aƩrakƟv und in der Nutzung belastbar, flexibel und
reversibel sein.
Zum programmaƟschen Kern und konzepƟonellen Fokus wird für die neue Uni-
versitätsbibliothek das „Forum des Wissens“, ein lokal definierter und universitär
belebter Ort des Austauschs, der KommunikaƟon und der WissensvermiƩlung,Seite 47 von 78
33
eine Symbiose zwischen gebauter, erlebbarer AnziehungskraŌ und digitaler Welt.
Die Bonner Innenstadt kann damit einen „neuen Ort unserer Zeit“ entwickeln, der
nicht nur universitären Studien und Lehre dient, sondern auch InterakƟon mit der
StadtgesellschaŌ ermöglicht. Hier kann es Raum für Ausstellungen, PräsentaƟonen
und Diskussionen geben- in Präsenz vor Ort oder digital vernetzt.
Das noch nicht finalisierte Raumprogramm der Universität, ausgearbeitet durch
Dezernat 4 mit Stand Januar 2022, sieht ca. 7.700 m² Nutzungsfläche für die Biblio-
thek an sich und mit zusätzlichen Flächen für Lehre, Büro und Soziales ca. 8.100 m²
Nutzungsfläche insgesamt vor. Mit ca. 4.900 m² Regalstellfläche und ca. 2.400 m² für
studenƟsche Arbeitsplätze nehmen diese beiden Flächenanforderungen den größten
Teil der Bibliotheksfläche ein. In diesen vorgenannten Flächen sind Technik- und
Verkehrsflächen, Fahrradstellplätze und sonsƟge FunkƟons- und Lagerflächen noch
nicht enthalten. Die weiterführend vorgesehenen Flächen für einen Veranstaltungs-
saal oder ähnlich mulƟfunkƟonal nutzbare Bereiche, ein Cafe oder auch der öffentlich
zugängliche Innenhof fördern die Einbindung stadtgesellschaŌlicher AkƟvitäten in das
universitäre Leben.
Die Flächenbedarfe für das „Forum des Wissens“ sind dabei noch nicht weiter spezi-
fiziert- hier kann allerdings von einer Umwidmung einzelner Flächenanteile und auch
der „Mehrfachbelegung“ von Teilflächen oder auch von entsprechend ausgelegten
Verkehrsflächen ausgegangen werden.
9.2 UMGANG MIT DER VORHANDENEN BAUSUBSTANZ
Hinsichtlich der avisierten Nutzung des Bereichs als Bibliotheksstandort war zu
prüfen und abzuwägen, ob die Bausubstanz des alten Bades überhaupt im Sinne der
Nutzung umbaufähig ist und wann sie an ihre Grenzen der Gestaltbarkeit gelangt.
Selbstverständlich steht das große Wandbild einschließlich der seitlich begrenzenden
Fassadenbereiche unter Denkmalschutz und ist in jedem Falle zu erhalten.
Städtebaulich wird das Bauvolumen des Hauptbaukörpers des Bades für den Erhalt
des Fensters aufgenommen. Dies entspricht aber nicht dem zusammenhängenden
Grundriss mit den verschiedenen Becken.
Der Aufwand für die Inwertsetzung der Bausubstanz scheint hier auch unter Berück-
sichƟgung der sogenannten „grauen Energie“ mit Blick auf das erzielbare Ergebnis
deutlich zu hoch - die Bausubstanz ist in ihrer derzeiƟgen Beschaffenheit weder
staƟsch noch thermisch für eine Umnutzung geeignet.
Die Auseinandersetzung mit der auf uns überkommenen Bausubstanz kann fast
nie verallgemeinernd geführt werden – es handelt sich nahezu immer um Einzel-
fallentscheidungen in einem jeweils eigenen städtebaulichen, funkƟonalen und
entwicklungsspezifischen Kontext. Die Abwägung über den Erhalt des Bestandes
darf hier an dieser Stelle daher nicht nur vor dem Hintergrund des Bewahrenden und
des Erhaltenden geführt werden, sondern muss auch Aspekte des ZukünŌigen und
des Mehrwerts für die StadtgesellschaŌ mit berücksichƟgen. Hier ist der Begriff der
„grauen Energie“ nur bedingt tauglich, da er hier fast verallgemeinernd Werte festge-
legt und vom eigentlichen Gehalt und der VielschichƟgkeit des Abwägungsprozesses
für den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz, wie energeƟsche, funkƟonale und
städtebauliche Aspekte, aber auch Aspekte der wirtschaŌlichen Plan- und Baubarkeit
(SƟchwort Elbphilharmonie, Kölner Oper und Beethovenhalle) und den Umgang mit
Schadstoffen in der Bausubstanz und durch die Nutzung ablenkt.
Und hier stellt das „Forum des Wissens“ im Zusammenhang mit den InsƟtutsbiblio-
theken der Universität Bonn einen hohen Benefit für die Stadtentwicklung insgesamt
dar, dem die Einzelfallentscheidung zum Abbruch des in die Jahre gekommenen
Bades im Bedarfsfall durchaus untergeordnet werden kann. Allerdings kann das
denkmalgeschützte Wandbild im Rahmen des Neubaus zur Bibliotheksnutzung gezielt
freigestellt, integriert und durchaus zur Wirkung gebracht werden.
Der Testentwurf zu Bibliotheksnutzung gibt daher der dauerhaŌen Etablierung des
neuen „Forums des Wissens“ im anstehenden Prozess der Entscheidungsfindung den
Vorrang. Das erzielbare Gut und der Mehrwert für die StadtgesellschaŌ in Form einer
dauerhaŌen, werthalƟgen und öffentlichkeitswirksamen Nutzung mit regionaler,
überregionaler, und durchaus auch internaƟonaler Ausstrahlung als Ort des Wissens
und der KommunikaƟon wiegen aus Sicht der Verfasser die Erhaltung einer eher
schwer bespielbaren und allein aus staƟschen Gründen für eine Bibliotheksnutzung
eher nicht geeigneten Bausubstanz deutlich auf. Damit wird nicht ausgeschlossen,
dass im Zusammenhang mit der notwendigen Erhaltung des Wandbildes und der
arrondierenden Fassadenbauteile weitere Intarsien, Bauteile oder Fundstücke des
alten Bades in die neue Nutzung mit integriert werden können.Seite 48 von 78
34
9.3 KONZEPTIONELLER ANSATZ
Der Testentwurf zum Neubau der Universitätsbibliothek mit dem „Forum des
Wissens“ untersucht
- die prinzipielle Eignung der verfügbaren Grundstücksbereiche,
- die allgemeine Umsetzbarkeit der Flächenanforderungen und
- die erwartbare Volumenausbildung
vor dem Hintergrund des städtebaulichen Konzeptes. Und kann daher nur beispielhaŌ
die funkƟonale und räumliche Ordnung der InsƟtutsbibliotheken und sonsƟgen
Nutzungsflächen wiederspiegeln.
Das bauliche Ensemble wird um den miƫgen grünen Hof herum organisiert und
verfügt über zwei viergeschossige Hauptbaukörper, zum einen im Bereich des Belder-
berges und zum anderen im Bereich der neuen Gasse und an der Platzaufweitung zur
Franziskanerstraße.
Ein zweigeschossiger Verbindungsbaukörper im Süden und ein eingeschossiger
Baukörper im Norden arrondieren den Hof, stellen die Verbindung zwischen den
beiden Hauptbaukörpern her und kompleƫeren aus dem Inneren heraus gesehen die
vollständig neue räumliche Fassung des grünen Innenhofes. Die in ihrer Anmutung
eher ungeordneten rückwärƟgen Hausbereiche werden so baulich gefasst und in
ihrer räumlichen Wirkung harmonisiert.
Eine Unterbauung des Innenhofes ist n

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Datenstand: 02.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de