221430 · Beschlussvorlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum
Kerndaten
- Nummer
- 221430
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 221430 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn- Zentrum Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 20.10.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Für den Bebauungsplan Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. Die Eigentümer*innen und Akteure sind besonders zu berücksichtigen. Begründung Ausgehend vom Grundsatzbeschluss „Viktoriakarree“ (DS-Nr. 210953) soll nun das Bebauungsplanverfahren fortgeführt und im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch die Planung vorgestellt, die Öffentlichkeit unterrichtet und eine Möglichkeit zur Erörterung gegeben werden. Dies erfolgt in einem pandemieangepassten Format. Eigentümer und Akteure werden dazu schriftlich eingeladen. Die Planungen sind entsprechend mit der Universität entwickelt und abgestimmt. Die Planungen sehen als zentrales Element eine Gasse vor. Der westliche Bereich soll mit Wohnen und Gewerbe entwickelt werden, der östliche Teil mit universitärer Nutzung. Die Details sind in der Anlage „Ziele und Zwecke“ sowie in den Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept beschrieben. Der Vorentwurf des Plans mit zwei Alternativen liegt als Anlage bei.Seite 1 von 78 Seite 2 Die Veränderungen finden nur auf den städtischen Grundstücken statt. Hierbei handelt sich einerseits um die Flächen im östlichen Bereich für die universitäre Nutzung, die Flächen die das Land für die Universität Bonn von der Stadt Bonn erwerben möchte, und andererseits um die Flächen im westlichen Bereich der geplanten Gasse, die für eine neue Entwicklung für Gewerbe und Wohnen vorgesehen sind. Ferner befindet sich das Objekt im städtischen Besitz, das nördlich den Durchgang der neuen Gasse auf die Rathausgasse darstellen würde. Anlage/n 1 Übersichtsplan alte Bebauungsplannummer (öffentlich) 2 6622-3 Vorentwurf (öffentlich) 3 6622-3 Ziele und Zwecke (öffentlich) 4 Erläuterungen städtebauliches Konzept (öffentlich) 5 Nachhaltigkeitscheck Viktoriakarree 3_1 (öffentlich)Seite 2 von 78 Bundesstadt Bonn Amt 62-3 Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 7822-23 Stadtbezirk Bonn Ortsteil Bonn-Zentrum Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn -Kataster- und Vermessungsamt- Diese Karte ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.Seite 3 von 78 Seite 4 von 78 BUNDESSTADT BONN Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum Bebauungsplan Nr. 6622-3, „Viktoriakarree“ Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Stand: 10. August 2022 Stadtplanungsbüro: H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stadtplaner Kunibertskloster 7-9 50668 Köln Bearbeitung: Stefan Haase, Stadtplaner AKNW Mara Frohn, M. Sc. Raumplanung BN68-beg3.docx, 26.07.2022Seite 5 von 78 1 1. Lage des Plangebietes Das ca. 1,1 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im südöstlichen Bereich des Ortsteils Bonn-Zentrum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Rathausgasse, im Osten durch die Straße ‚Belderberg‘, im Süden durch die Franziskanerstraße und im Westen durch die Stockenstraße begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Übersichtsplan und auf dem dazugehörigen Luftbild mit einer roten Umgrenzungslinie dargestellt. 2. Anlass und Ziel der Planung Das Viktoriakarree soll als gemischt genutztes Stadtquartier, bestehend aus den Nutzungsbausteinen Einzelhandel, Wissenschaft, Bildung, Dienstleistung und Wohnen aufgewertet werden. Im öffentlichen Interesse soll hierdurch ein Beitrag zur Belebung der südlichen Innenstadt im Umfeld des historischen Rathauses sowie der Universität Bonn geleistet werden. Die Stadt Bonn hat im Jahr 2016 verschiedene Büros im Rahmen einer Bürgerwerkstatt für das Viktoriakarree beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Bürger*innen Planungsideen für das Quartier zu entwickeln. In diesem Verfahren erhielten alle Interessierten die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten über eine mögliche Entwicklung des Viktoriakarrees zu informieren und zu beteiligen. In diesem Rahmen wurde eine Ideenwerkstatt mit Entwicklungsideen und Thesen für das Quartier erarbeitet. Diese gesammelten Vorschläge der Ideenwerkstatt wurden in einer Planerwerkstatt von vier verschiedenen Planungsteams gutachterlich bewertet und durch die Erarbeitung von verschiedenen städtebaulichen Entwürfen konkretisiert. Die Kommission der Bürgerwerkstatt hat die Empfehlung für ein städtebauliches Konzept ausgesprochen. Das favorisierte Konzept des Büros skt stadtbaukultur, Bonn sieht u.a. vor, dass die historische Franziskanergasse den Baublock in zwei Bereiche gliedert. Mit Ausnahme des bestehenden Stadtmuseums und des Viktoriabades sollen die vorhandenen Gebäude als Bestandteil einer Blockstruktur erhalten werden. Die westliche Blockrandbebauung soll insbesondere für Einzelhandel, Gastronomie und innerstädtisches Wohnen vorgesehen werden, während im östlichen Bereich Kultur- und Bildungseinrichtungen geplant sind. Ergänzend empfiehlt die Kommission, dass die Schwimmhalle des ehemaligen Viktoriabades erhalten und für kulturelle Zwecke umgenutzt wird. Das Konzept wurde mit allen Eigentümern erörtert und eine Umsetzbarkeit geprüft. Auf Grundlage der durchgeführten Gespräche hat die Verwaltung ein Strukturkonzept für die Flächen, die sich im städtischen Eigentum befinden, erarbeitet. (s. Punkt 6.) Dieses stellt die mögliche Verortung der verschiedenen Nutzungsbausteine dar. Im Juni 2021 hat der Bonner Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen beschlossen. Dieser sieht u.a. vor, dass die Fläche, die sich östlich der geplanten Gasse befindet, einer universitären Nutzung zugeführt wird. Das Strukturkonzept wurde zugunsten der Nutzungsänderung modifiziert. Eine konkrete Abgrenzung der verbleibenden städtischen Flächen soll im weiteren Verlauf des Verfahrens beschlossen werden. (Drucksache: 210953). Die Umsetzung der Planung wird mittels der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6622-3 vorbereitet. Eingriffe in die Bestands- und Nutzungsstruktur der weiteren, privaten Grundstücke, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden, sollen nicht zwingend erfolgen. Da diese Gebäude als Gesamtheit der Fläche einen Bestandteil der Blockbebauung bilden, werden sie dennoch in das Plangebiet einbezogen. Zudem dient die Aufnahme in den Bebauungsplan der in der Bürger(planungs)werkstatt und in der Eigentümerbefragung vielfach gewünschten Bestandssicherung.Seite 6 von 78 2 3. Planungsrechtliche Situation Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein- Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Die Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Bereich des ehemaligen Viktoriabades entlang der Franziskanerstraße und des Belderbergs als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Hallenbad dar. Die Grundstücksflächen entlang der Rathausgasse und Stockenstraße sind laut FNP als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans ist daher nicht vollständig aus dem FNP entwickelt. Der FNP muss in Teilen nach § 13a BauGB entsprechend den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans berichtigt werden, so dass das gesamte Plangebiet dann als gemischte Baufläche dargestellt ist. Für das Plangebiet liegt derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7822-22 vom 11.09.1964 vor. Dieser setzt das Plangebiet als Kerngebiet mit Höhenbegrenzungen für die Gebäude fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6, eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 7,0 bestimmt. Im Bebauungsplan ist des Weiteren festgesetzt, dass auf dem Grundstück des Viktoriabades ausschließlich die Errichtung eines Schwimmbades zulässig ist. Zur Realisierung o. g. Strukturkonzeptes, welches vom Stadtrat 2018 beschlossen und 2021 konkretisiert wurde, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. 4. Bestandssituation Der Gebäudebestand setzt sich entlang der das Plangebiet umgebenden Straßen aus einer überwiegend drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung zusammen. Ein Großteil der Gebäude ist im Erdgeschoss durch z. T. kleinformatigen Einzelhandel, Dienstleistungen und gastronomische Einrichtungen geprägt. In den Obergeschossen sind vorwiegend Büro- und Wohnnutzungen vorzufinden. Vereinzelte Gebäude sind z. T. durch Leerstand geprägt. Im Plangebiet befinden sich zudem das ehemalige Viktoriabad und das Stadtmuseum, welche als ortsbildprägende Gebäude Einfluss auf das städtebauliche Erscheinungsbild nehmen. Der Betrieb des Viktoriabades wurde im Mai 2010 eingestellt. Der Blockinnenbereich ist vorwiegend durch Parkplätze und deren Zufahrten sowie durch vereinzelte Grünstrukturen geprägt. Die direkte Umgebung des Plangebietes setzt sich überwiegend aus drei- bis viergeschossiger Blockrandbebauung mit größtenteils traufständigen Satteldächern zusammen. Diese Gebäude sind insbesondere der Wohn- und Geschäftsnutzung zuzuordnen. Ergänzend sind in dem unmittelbaren Umfeld des Plangebietes das alte Rathaus und die Universitätsgebäude der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität angesiedelt. Der Standort ist sehr gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Die unmittelbare verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über den Straßenzug Franziskanerstraße. Von diesem erreicht man in nördlicher Richtung die Bundesstraße 56 (B560), die als Hauptverkehrszug für die Bundesstadt Bonn gilt. Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen über die Stadt- und Straßenbahn (Linie 16, 63, 66, 67 und 68) an der Stadtbahnhaltestelle „Universität/Markt“ und die Buslinien (SB55, 529, 537, 540, 550, 551, 600, 601, 602, 604, 605, 607, 608, 609, 640) mit der nah gelegenen Haltestelle „Markt“. Der Bonner Hauptbahnhof ist in einer fußläufigen Entfernung von ca. 700 m erreichbar.Seite 7 von 78 3 Bedingt durch die innenstadtnahe Lage des Plangebietes sind in fußläufiger Entfernung oder alternativ mit dem Fahrrad alle notwendigen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen zu erreichen. Im umgebenden Stadtteil befinden sich 5 Kindertageseinrichtungen. Im Bonner Zentrum kann der gegenwärtige Bedarf an wohnortnahen Kinderbetreuungseinrichtungen derzeit nicht nachgewiesen werden. Auch nach Umsetzung der geplanten Kindertageseinrichtungen im innerstädtischen Bereich ist eine Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung momentan nicht möglich. Das Plangebiet eignet sich auch nicht für die Errichtung einer Kindertagesstätte, da die erforderlichen Außenspielflächen im Plangebiet nicht abgebildet werden können. Die GGS Münsterschule, der Grundschulverband Marienschule/ Nordschule (KGS) und der EGS Elsa-Brandström-Schule befinden sich im Einzugsbereich des Planungsgebiets. Durch die Planung wird gemäß den Prognosezahlen bis zum Schuljahr 2025/26 ein zusätzlicher Bedarf von 2 Schüler*nnen pro Jahrgang generiert. Sollte neben diesem Vorhaben das Wohnbauvorhaben „ehem. Zürich-Versicherung“ bis zum Schuljahr 2025/26 fertiggestellt werden, kann der zu erwartende Bedarf an weiteren Schulplätzen im Primarbereich nicht gedeckt werden und es sind schulorganisatorische Maßnahmen erforderlich. Die Grundstücksflächen, die im Rahmen des Strukturkonzeptes baulich verändert werden sollen, befinden sich gegenwärtig alle im städtischen Eigentum. Im Rahmen der Planung sollen die östlichen Flächen nach derzeitigem Stand im Erbbaurecht an die Universität Bonn vergeben werden. Auf den Flurstücken 341 und 344 (Flur 60) bestehen gegenwärtig Einfahrts- und Ausfahrtsrechte zugunsten des Flurstücks 339 (Flur 60). 5. Verfahrensart / -ablauf Die städtischen Grundstücke wurden im Jahr 2014 öffentlich ausgeschrieben und sollten in diesem Rahmen veräußert werden (Drucksache:1410443EB8). Nach einem Bürgerbegehren, welches sich gegen den Verkauf der städtischen Grundstücke im Viktoriakarree ausgesprochen hat, wurde die Ausschreibung seitens des Rats der Stadt Bonn am 30.11.2015 wieder aufgehoben (Drucksache: 1513536). Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 23.06.2016 beschlossen, eine Bürgerwerkstatt für das Viktoriakarree durchzuführen (Drucksache: 1611327). Im Rahmen der Bürgerwerkstatt wurde vom Dezember 2016 bis zum September 2017 die Empfehlung eines neuen städtebaulichen Konzeptes erarbeitet. Auf Grundlage dieses Konzeptes und unter Absprache mit den weiteren Eigentümern des Viktoriakarrees hat der Stadtrat am 05.06.2019 ein modifiziertes Strukturkonzept für das Plangebiet beschlossen (Drucksache: 1910650). Die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7822-22 wurde am 15.05.2014 zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 7822-23 (Drucksache: 1411093) beschlossen, der im weiteren Verfahren mit der Nr. 6622-3 eine neue Bezeichnung erhielt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Strukturkonzeptes zu schaffen, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6622-3 erforderlich. Die Anwendungsvoraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a sind gegeben, da unter anderem weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert werden. Darüber hinaus sind keine Natura 2000-Gebiete sowie Störfallbetreibe im Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhanden. Da derzeit keine Planungen zu großflächigem Einzelhandel verfolgt werden, besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gleichwohl werden auch im beschleunigten Verfahren die Umweltgesichtspunkte der Planung geprüft, bewertet und berücksichtigt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem städtebaulichen Entwurf findet im zweistufigen Standardverfahren gemäß den Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB) und denSeite 8 von 78 4 städtischen Vorgaben statt. In einer Zeit von zwei Wochen sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Stadthaus sowie Online auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn einsehbar. Außerdem wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Auf Grund der Pandemie gegebenenfalls digital. Auf die Ansprache und Einbindung der Eigentümer und Akteure wird großen Wert gelegt. Anschließend wird die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf erneut beteiligt und um Stellungnahmen gebeten. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet abschließend der Rat der Bundesstadt Bonn im Rahmen des Satzungsbeschlusses. 6. Städtebauliches Konzept Städtebau Das Strukturkonzept der Bundesstadt Bonn legt dar, dass das Quartier durch eine autofreie Gasse zwischen der Franziskaner- und der Rathausgasse entsprechend dem historischen Vorbild durchzogen werden soll. Durch die neue Gasse wird das Plangebiet in einen kleineren westlichen und einen größeren östlichen Bereich gegliedert. Die Wegeverbindung soll als öffentlicher Raum ausgewiesen werden. Im Einmündungsbereich der Franziskanerstraße ist die Errichtung einer Platzsituation vorgesehen. Im Westen der geplanten Gasse werden die Obergeschosse ausschließlich dem Wohnen dienen. Ergänzend sind in den Erdgeschossen auch nicht störende gewerbliche Nutzungen (wie bspw. Gastronomie oder kleine Handwerksbetriebe) vorgesehen. Die so entstehende gewerbliche Struktur soll eher kleinteilig sein und greift somit den Nutzungsmix der Umgebungsbebauung auf. Gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2021 ist östlich der geplanten Gasse als öffentliche, universitäre Nutzung das ‚Forum des Wissens‘ geplant (Drucksache: 210953). Als Nutzer ist die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität vorgesehen. Innerhalb dieser Fläche ist auch die Freihaltung einer Grünfläche geplant, die nicht unterbaut werden soll. Auf Grundlage des Werkstattentwurfs aus dem Jahr 2017 und des Strukturvorschlags von 2019 hat das Büro skt umbaukultur aus Bonn eine Machbarkeitsstudie bestehend aus einem städtebaulichen Konzept und einem Testentwurf für die universitäre Nutzung „Forum des Wissens“ erarbeitet, die u. a. die Gebäudekubatur und mögliche Nutzungen präzisiert. Zur grafischen Visualisierung der Ergebnisse wurden zwei Varianten eines städtebaulichen Entwurfs erstellt. Beide Varianten sehen vor, dass vorwiegend viergeschossige Gebäude errichtet werden. Im städtebaulichen Entwurf wird für die geplante Bibliothek eine absolute Firsthöhe von ca. 17,4 bis 18,3 m angesetzt und für die Gebäude des westlichen Quartiersbereichs eine absolute Firsthöhe von ca. 15,5 m festgelegt. Die genannten Höhenangaben sind beispielhaft und können im Rahmen der weiteren Planung noch modifiziert werden. Als Übergang von der geplanten zur bestehenden Bebauung, werden ein- im Bereich der Bibliothek auch zweigeschossige Gebäude auf der Grundstücksgrenze errichtet. Im geplanten Forum des Wissens plant die Universität, eine Zentralbibliothek und ergänzend gastronomische Nutzungen anzusiedeln. Damit die geplante Zentralbibliothek der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität im östlichen Quartiersbereich untergebracht werden kann, hat das Büro skt umbaukultur auf Grundlage des im Januar 2022 vorliegenden Raumprogramms einen Testentwurf erarbeitet. Mittels dieses Entwurfs konnte nachgewiesen werden, dass sich das avisierte Raumprogramm im Kontext der städtebaulichen Zielvorgaben und der avisierten städtebaulichen Maßstäblichkeit des Quartiers abbilden lässt. Die bestehende Kubatur des Viktoriabades im Osten des Plangebietes kann voraussichtlich erhalten werden. Die Bebauung im nordöstlichen Quartiersbereich an der Rathausgasse bis hin zum nördlichen Teilabschnitt sowie die Bebauung Ecke Belderberg/ Franziskanerstraße wird aus dem Bestand übernommen und unterliegt somit einem eigentümergeführten und sukzessiven Modernisierungs- sowie Erneuerungsprozess.Seite 9 von 78 5 Im westlichen Teilbereich sind in den Erdgeschossen vorwiegend kleinteilige Läden, Dienstleistungen und gastronomische Einrichtungen vorgesehen. In den oberen Geschossen soll innerstädtisches Wohnen untergebracht werden. Als Wohnformen sind hier u.a. studentisches und altersgerechtes Wohnen sowie Familienwohnen vorgesehen. Das Bonner Baulandmodell soll bzgl. des geförderten Wohnungsbaus Anwendung finden. Eine genaue Quote hierzu ist im weiteren Planverfahren noch festzulegen. In beiden ausgearbeiteten Varianten ist vorgesehen, dass der nördliche Durchgang der autofreien Gasse zur Rathausgasse hin durch den Abriss des bestehenden Gebäudes geöffnet wird. Alternativ hierzu kann in diesem Bereich zur Reduzierung des Verlusts an Wohnfläche im Zusammenhang mit der Überbauung des Gassenraums ein Ersatzneubau in Erwägung gezogen werden. Der Durchgang sollte aus Gründen der Einsehbarkeit des Quartiers mindestens zweigeschossig ausgelegt werden. Die beiden Varianten werden nachfolgend näher dargelegt: Variante 1 Das Plangebiet wird durch einen gleichmäßig, das Quartier teilenden Gassenraum mit einer Breite von ca. 6,5 m unterteilt. Im südlichen Gassenbereich befindet sich an der Franziskanerstraße eine Platzaufweitung. Hier soll ein Ort der Begegnung mit einem kleinen außengastronomischen Treffpunkt für studentische Nutzergruppe ermöglicht werden. Im Innenbereich des geplanten Universitätsgeländes wird ein „Klostergarten“ in Kombination mit einem „Kreuzgang“ als städtebauliches Motiv errichtet, welche als Grüner Innenhof der universitären Nutzung zugeordnet wird. Diese Grünfläche wird durch einen Verbindungsdurchgang zur Gasse hin erschlossen. Die angrenzenden Flachdächer der Grünen Mitte werden intensiv begrünt. Der Neubau des ursprünglichen Viktoriabades wird ebenfalls als Flachdach ausgebildet, wohingegen die restliche Bebauung über eine gestaltete, flach geneigte Dachlandschaft verfügt, welche in Ihrer Variabilität in Höhe, Vor- und Rücksprüngen der geplanten Gasse ihren eigenen Charme verleihen. Variante 2 Die geplante Gasse verfügt über verengende (6,5 m) und aufgeweitete (14,0 m) Querschnitte. Im aufgeweiteten Bereich besteht die Möglichkeit, eine ansprechende Grüngestaltung (bspw. durch Beete und Pflanzungen in Kombination mit Sitzgelegenheiten) in die Gassenführung zu integrieren. Die Platzsituation an der Franziskanerstraße bietet sich für die Unterbringung eines Cafés oder einer Außengastronomie an. Die Grünfläche auf dem Universitätsgelände wird als ‚Grüne Mitte‘ ausgebildet und kann als Ausstellungs- und Skulpturgarten angelegt werden. Die Dächer sollen vollständig als gestaltete Dachlandschaften ausgebildet werden (siehe Variante 1). In beiden Varianten ist vorgesehen, dass der grüne Innenhof im Bereich der universitären Nutzung mit einer zeitlichen Beschränkung auf den Tageszeitraum auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Gebäudeseiten, die zur Gasse hin orientiert sind, werden aus architektonischer und städtebaulicher Sicht nicht mit Dacheinschnitten versehen. Die Rahmenbedingungen, die im Zuge der Machbarkeitsstudie erarbeitet wurden, sind in einem durchzuführenden Hochbauwettbewerb für das neue Forum des Wissens zu berücksichtigen. Der architektonische Wettbewerb wird dem Bebauungsplanverfahren nachgelagert. Verkehr Das Büro Lindschulte hat im Juli 2022 im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung ein Mobilitätskonzept erstellt, welches Mobilitätsmaßnahmen darlegt, die umgesetzt werden sollen, um den Stellplatzschlüssel positiv zu unterstützen. Hierzu zählen u.a. die Errichtung einer Fahrradtiefgarage, die Bereitstellung eines Lastenrades und die Anbringung von Abfahrtsmonitoren der umliegenden Haltestellen im Foyer der Universitätsbibliothek.Seite 10 von 78 6 Die Fahrrad-Stellplätze und Kfz-Stellplätze werden gemäß der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn und unter Berücksichtigung des Mobilitätskonzeptes im Plangebiet bemessen und errichtet. Zum Nachweis der Fahrradstellplätze ist für den Bereich der Neubebauung eine Tiefgarage vorgesehen, die mittels einer Rampe von der geplanten Gasse aus erschlossen wird. Die Pkw- Stellplätze sollen (außer für mobilitätseingeschränkte Personen und zur Anlieferung) ausschließlich in den bestehenden, umliegenden Tiefgaragen (Markt- und Unigarage) nachgewiesen werden. Die Einrichtung der Anlieferung als Ladezone in der Franziskanerstraße und der Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen wird geprüft. Die privaten Stellplätze im westlichen Quartier werden aus dem Bestand übernommen. Die bestehende Grundstückszufahrt ist bauordnungsrechtlich mittels Ein- und Ausfahrtsrechten zugunsten des Flurstücks 339 bereits gesichert. 7. Technische Infrastruktur Das Niederschlagswasser soll zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden öffentlichen Kanalisation zugeleitet werden, da keine Verpflichtung zur Versickerung nach § 55 Abs. 2 WHG i. V. m. § 44 LWG besteht. Die Gründe dafür liegen in der jahrzehntelangen, bestehenden Bebauung bzw. Befestigung des Geländes. Eine Versorgung des Plangebietes mit technischer Infrastruktur (Gas, Fernwärme, Strom, Telekommunikation und Wasser) erscheint leistungsfähig möglich, da das Plangebiet in einem Bestandsgebiet liegt. Die Löschwasserversorgung ist derzeit mit einem Grundschutz von 96 m³/h für das Grundstück sichergestellt. Eine Löschwasserbereitstellung für jeglichen Objektschutz über einen Hausanschluss erfolgt nicht. 8. Umweltbelange 8.1 Schutzgut Mensch Um die durch dir Planung zu erwartenden Auswirkungen auf die Verkehrssituation darzustellen und die verkehrlichen Konsequenzen des Vorhabens abzuschätzen, hat das Büro Lindschulte eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Grundlage für die Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens ist ein Mobilitätskonzept, welches die bestehenden sowie die geplanten Mobilitätsangebote im Plangebiet und deren Umgebung verknüpft. Durch das Plangebiet sind 5.510 Wege pro Tag zu erwarten. Daraus resultieren 318 Kfz-Fahrten pro Tag. Für die vormittägliche Spitzenstunde (09.00 – 10.00 Uhr) werden 19 Kfz-Fahrten/h und für die nachmittägliche Spitzenstunde (17.00 – 18.00 Uhr) 32 Kfz-Fahrten/h prognostiziert. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit an den relevanten Knotenpunkten ergab, dass der Verkehr nach der Realisierung des Bauvorhabens leistungsfähig abgewickelt und sich die Qualitätsstufen an den untersuchten Knotenpunkten nicht verändern werden. Im Sinne einer worst-case Betrachtung wurden dabei die vorhandenen Verkehre der zukünftig entfallenen Nutzungen nicht aus den Ergebnissen der Verkehrszählung herausgerechnet. Zusätzlich wurden die jeweiligen Spitzenstunden der bestehenden Verkehre sowie der Neuverkehre überlagert. Die Rathausgasse und der Belderberg, welche an das Plangebiet angrenzen, sind gemäß den vorliegenden Unterlagen als stark belastete Verkehrsflächen mit einem 24-h-Pegel von mehr als 75 dB(A) gekennzeichnet. Aus diesem Grund ist ein Schallschutzgutachten nach der 16. BImSchV zu erstellen, welches entsprechende Festsetzungsvorschläge zum Immissionsschutz trifft. Dies muss auch trotz der beabsichtigten Änderungen des Cityrings, als Bestandssituation vollzogen werden. Die Vereinbarkeit von Wohnnutzung und Uni-Betrieb wird durch eine nach TA-Lärm zu erstellende Sachllprognose untersucht und gegebenenfalls Minderungsmaßnahmen aufgezeigt.Seite 11 von 78 7 Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist. 8.2 Schutzgut Klima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. 8.2.1 Energieeffizienz/Energieversorgung Es wird eine bilanziell klimaneutrale Energieversorgung verfolgt. Die Gebäude werden im Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard 40 errichtet. Geeignete Dächer werden mindestens für die mögliche Installation solarenergetischer Anlagen vorgerüstet. Im Falle der Veräußerung der städtischen Grundstücke greift die Solarverpflichtung (DS201344). Im Falle von Flachdächern werden Solaranlagen mit Dachbegrünung kombiniert. Die Gebäude, die für die Nutzung der Universität vorgesehen sind, werden gemäß dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB - Silber) errichtet. Zudem werden Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung vorgesehen. 8.2.2 Stadtklima/Klimaanpassung Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse (ZURES, 2018) für sommerliche, austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag eine teils extreme Wärmebelastung auf. In der Nacht prägt sich mit bis zu 7,5 K Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein hoher bis extremer Wärmeinseleffekt aus. Vor dem Hintergrund insb. der vorgesehenen Wohnnutzung im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der zunehmenden Intensität der Wärmebelastung relevant und im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen. Die Planung sieht vor, dass die neu geplanten Gebäude z.T. mittels einer Dachbegrünung bepflanzt werden, wo die Planung Flachdächer vorsieht. Ab einer Größe von 200m² müssen Flachdächer sowie flach geneigte Dächer (bis 25°) mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden (Ratsbeschluss vom 08.09.2010: „Dachbegrünung in Bonn“, Drucksachen-Nr.: 0912064). Die Dachbegrünung ist mindestens mit einer Aufbaudicke von 10-15cm bei einem Abflussbeiwert von 0,4 anzulegen. Die Begrünung ist dauerhaft funktionsgerecht zu erhalten - zudem ist die FLL- Richtlinie für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen zu beachten. Zudem ist Eignung von Fassaden für eine Begrünung zu prüfen und bei vorhandener Eignung (z.B. große fensterlose Bereiche) boden- oder wandgebunden (ebenfalls unter Beachtung der relevanten FLL-Richtlinie) zu begrünen. Bei der Gestaltung der Oberflächen sollte darauf geachtet werden, möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper zu absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzweiliger Strahlung zu vermeiden. Der Farbton der Fassaden sollte dazu einen Hellbezugswert von mindestens 70 aufweisen (RAL-Design-System). Abweichungen sind außerdem bei Verwendung von Fassadenmaterialien mit günstigen thermischen Eigenschaften, beispielsweise Holz, vertretbar. Bei der Freiflächengestaltung ist auf die Schaffung verschatteter Bereiche zu achten. Zudem eignen sich Wasserelemente im Freiraum, um durch Verdunstungskühlung an heißen Tagen zur Reduktion der bioklimatischen Belastung beizutragen. Maßnahmen nach dem Prinzip derSeite 12 von 78 8 Schwammstadt (Versickerung und Nutzung von Regenwasser) werden ausdrücklich begrüßt. Die geplante Errichtung der Gebäude soll auf Teilbereichen erfolgen, welche auch aktuell bereits überwiegend versiegelt sind. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planungsraumes ist eine weitere Zunahme der Versiegelung daher zu vermeiden und Potenziale zur Entsiegelung (z.B. bei der Umnutzung des Parkplatzes) und anschließenden Begrünung sowie die Möglichkeiten der Teilversiegelung zu nutzen, um die Flächenversiegelung zu minimieren. Nicht überbaute Flächen, die nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten oder Nebenanlagen genutzt werden, sollen begrünt und mit Sträuchern sowie Ersatzpflanzungen standortgerechter Laubbäume bepflanzt werden. 8.3 Schutzgut Natur und Landschaft Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 trifft keine Aussagen zum Plangebiet. Schutzgebiete (Natura 2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete) sind innerhalb des Plangebietes und seiner näheren Umgebung nicht vorhanden. Gesetzlich geschützte und schützenswerte Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind ebenfalls von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Im beschleunigten Verfahren (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung bzw. der Änderung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des §1a Abs. 3 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Abhandlung der Eingriffsregelung und ein Ausgleich ist dann nicht erforderlich und von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB) kann abgesehen werden. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde eine Artenschutzprüfung (ASP – Stufe I) durch das Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten aus Bonn durchgeführt. Diese ermittelt und bewertet, ob es durch die Planung zu Konflikten mit den Verbotstatbeständen für planungsrelevante Tierarten nach § 44 Abs. 1, Nr. 1-3 BNatSchG kommen kann. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die örtlichen Gegebenheiten ein Vorkommen von spaltenbewohnender Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden kann und die Möglichkeit besteht, dass sich Niststätten von Straßentauben, Mauersegler und Haussperling im Häuserblock befinden. Ein Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten in dem Gelände ist hingegen aufgrund fehlender Lebensräume auszuschließen. Um artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 3 BNatSchG zu vermeiden sind die folgenden Vermeidungsmaßnahmen bei Baumrodungen und im Zuge der Neubaumaßnahmen zu beachten und umzusetzen: Um zu verhindern, dass Brutvorkommen allgemein häufiger Vogelarten in den Gehölzen sowie Einzelverstecke von Fledermäusen beeinträchtigt werden könnten, werden die Rodungs- und Fällarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit (01.03. bis 31.09.) durchgeführt. Zur Vermeidung von Vogelschlag wird gutachterlich empfohlen, weder transparente und großflächige Glasfassaden noch spiegelnde Flächen an der Fassade zu verwenden. Der Außenreflexionsgrad der einzelnen Glaselemente ist auf max. 15 % zu beschränken. Hierzu wird auf den Leitfaden: H. Schmid, W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 2. überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach verwiesen. Momentan sind solche Elemente jedoch nicht geplant. Als weitere gutachterliche Vermeidungsmaßnahme im Zuge der Neubaumaßnahmen sind bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel mit einem geringen UV-Anteil zu verwenden. Die Leuchten sollen nach unten abstrahlen, keine vertikalen Glasflächen und einen Streulicht-Anteil von < 3 % aufweisen. Alternativ wird empfohlen, um ein Vorkommen planungsrelevanter Fledermausarten vollständig auszuschließen und den Verlust von Nistkästen zu verhindern, im weiteren Verlauf des VerfahrensSeite 13 von 78 9 entsprechende Untersuchungen durchzuführen und ggf. den Einsatz von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu prüfen. Im Plangebiet befinden sich vorhandene Grünflächen und Baumbestände. Gemäß einer durchgeführten Kartierung und einer Baumuntersuchung durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün fallen vier der acht bestehenden Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn. Zur Bebauung des Plangebietes müssen vier der schützenswerten Bäume entfallen, wovon drei in der fachtechnischen Beurteilung als erhaltenswert eingestuft wurden. Die Ersatzpflanzungen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Durch das städtebauliche Konzept, das eine entsiegelte und begrünte Fläche als Innenhof vorsieht, kann der Ausgleich voraussichtlich im Plangebiet vollzogen werden. Alternativ bestehen Überlegungen diese als Straßenbäume in den umgebenden Vierteln vorzusehen. Entsprechende Untersuchungen laufen. 8.4 Schutzgut Boden Das Plangebiet ist gemäß Altlastenkataster überwiegend als ‚Altstandort-Verdachtsfläche‘ gekennzeichnet. In der Vergangenheit fanden auf den Grundstücken wechselnde gewerbliche Nutzungen (wie bspw. Wäscherei oder Motorradhandel) statt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes hat das Büro Geologie Bau & Umweltconsult (GBU) GmbH im Februar 2022 für die betroffenen Flächen jeweils eine historische Recherche durchgeführt, um das von dem Altstandort ausgehende Gefährdungspotenzials für die Umweltmedien Boden, Bodenluft und Grundwasser zu eruieren. Die einzelnen Gutachten legen dar, dass von den betroffenen Flächen kein akutes Gefährdungspotenzial ausgeht und somit ein weitergehender Untersuchungsbedarf nicht besteht. Aus Sicht der Altlastensituation lässt sich folglich kein Hemmnis für das weitere Bebauungsplanverfahren ableiten. 8.5 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb von gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten und auch außerhalb von Wasserschutzzonen. Der Grundwasserstand befindet sich bei ca. 45,8 m über Normalhöhennull (NHN). Die gegenwärtige Geländehöhe beträgt gegenwärtig ca. 59,5 m über NHN. Der Grundwasserflurabstand liegt somit bei ca. 13,7 m. Dies muss bei der weiteren Planung bzgl. einer möglichen Unterbauung des Grundstücks berücksichtigt werden. Das Niederschlagswasser soll zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden öffentlichen Kanalisation zugeleitet werden, da keine Verpflichtung zur Versickerung nach § 55 Abs. 2 WHG i. V. m. § 44 LWG besteht. Die Gründe dafür liegen in der jahrzehntelangen, bestehenden Bebauung bzw. Befestigung des Geländes. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind ggf. als präventive Schutzmaßnahmen im Hochbau zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des Baugesetzbuches (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel) § 1 Abs. 5 BauGB. Die Starkregen- Gefahrenkarten der Bundesstadt Bonn zeigen für das Plangebiet an vereinzelten Teilbereichen Gefährdungspotenzial für Starkregenereignisse (50-jährlich, 100-jährlich, extrem). Im Rahmen des Bauantragsverfahrens soll diesem Aspekt durch objektbezogene Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100 entsprochen werden. Dies bedeutet, dass bei der Planung eines Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarterSeite 14 von 78 10 Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses, aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie • ebenerdige Eingänge und Terrassen • befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus • Einfahrten mit Gefälle zum Haus • Souterrainwohnungen • tiefliegende Einfahrten sind möglichst zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Sinnvoll erscheint eine Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe im Mittel um 30 cm über dem Scheitel der anliegenden Straßen bzw. der vorgesehenen Gasse. Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen sind in dem DWA- Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst. Weitere Hinweise können auch auf der Internetseite der Stadt unter folgendem Link aufgerufen werden: www.bonn.de/ hochwasser. 8.6 Sonstige Schutzgüter Der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW empfiehlt auf Grundlage der Luftbildauswertung einen Antrag auf Kampfmitteluntersuchung (Oberflächendetektion bei unbefestigten Flächen oder eine Sicherheitsdetektion) zu stellen, um im Plangebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln zu prüfen. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen. Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Die Travertinfassade mit den zwei flankierenden Rasterwänden einschließlich des Kunstharzfensters des ehemaligen Viktoriabades sind denkmalgeschützt. Im weiteren Verlauf der Hochbauplanung erfolgen diesbezüglich weitere Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde. Bei der Planung der Gebäude, die gegenüber dem alten Rathaus am Markt und dem ehemaligen kurfürstlichen Schloss/ der Universität einschließlich des Hofgartens errichtet werden, ist die Untere Denkmalbehörde ebenfalls bei der Fassadengestaltung und der Höhenentwicklung zu beteiligen. Der LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird im weiteren Planverfahren beteiligt.Seite 15 von 78 VIKTORIAKARREE - STÄDTEBAULICHER ENTWURFSeite 16 von 78 Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin vertreten durch das Stadtplanungsamt – Amt 61 Berliner Platz 2 53111 Bonn in Zusammenarbeit mit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Dezernat 4 Liegenschaften Belderberg 6 53111 Bonn skt umbaukultur PartnerschaŌ von Architekten mbB Thomas-Mann-Str. 41 53111 Bonn VIKTORIAKARREE - STÄDTEBAULICHER ENTWURF Bebauungsplan Nr. alt 7822-23/neu 6622-3 „Viktoriakarree“ Städtebauliche Entwicklung des Viktoriakarrees zwischen Rathausgasse, Stockenstraße, Belderberg und Franziskanerstraße in Bonn Stand: 06.09.2022 2Seite 17 von 78 1 INHALT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 2. ANLASS UND ZIELSTELLUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 3 DER STANDORT IM FOCUS DER NÄHEREN STÄDTEBAULICHEN, . . . . . . . VERKEHRLICHEN UND LANDSCHAFTSRÄUMLICHEN BETRACHTUNG . . . .8 3.1 Lage im Stadtgefüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.2 Städtebaulich-funkƟonale Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.2.1 Städtebauliche Struktur und Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.2.2 FunkƟonale Einordnung und Neuausrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.3 Verkehrliche Anbindung und Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.3.1 Öffentlicher Personennahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.3.2 Einbindung in das innerstädƟsche Straßen- und Wegenetz . . . . . . . . . . . 9 3.3.3 Unterbringung des ruhenden Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.4 Natur und LandschaŌ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.4.1 Einbindung in den städƟschen Frei- und LandschaŌsraum . . . . . . . . . . . 11 3.4.2 VegetaƟonsstrukturen und Baumbestand im Planbereich . . . . . . . . . . . 11 3.4.3 Überbauung und Flächenversieglung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4 PLANUNGSRECHTLICHE ASPEKTE UND ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE HINTERGRÜNDE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.1 Flächennutzungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.2 Bebauungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.3 Denkmalschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5 ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE HINTERGRÜNDE . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5.1 Vom großflächigen Einzelhandel zur BürgerwerkstaƩ . . . . . . . . . . . . . . . 14 6 DAS STÄDTEBAULICHE KONZEPT IM ERGEBNIS DER BÜRGERWERKSTATT 14 7 STÄDTEBAULICHE VARIANTENUNTERSUCHUNG . . . . . . . . . . . . . . . 18 7.1 Analyse von Straßen-, Gassen- und Hofräumen im näheren städtebaulichen Kontext. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 7.2 Gestaltung und AusstaƩung des öffentlichen Raumes . . . . . . . . . . . . . . 19 7.3 FunkƟonale- und Nutzungsanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 7.3.1 Westliche QuarƟersbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 7.3.2 Östliche QuarƟersbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 7.4 Die städtebaulichen Varianten 1 und 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 7.4.1 Variante 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 7.4.2 Variante 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 8 VARIANTENENTWICKLUNG IN DER VERTIEFUNG . . . . . . . . . . . . . . 26 8.1 Der städtebauliche Anschluss an die Rathausgasse . . . . . . . . . . . . . . . . 26 8.2 Flächenentsieglung und StädƟsche Grünräume im QuarƟer . . . . . . . . . . . 27 8.3 Architektonisch gestalterische Aspekte des städtebaulichen Entwurfs . . . . . 30 8.3.1 Geschossigkeiten und Gebäudehöhen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 8.3.2 Die DachlandschaŌ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 8.3.3 Gestaltung der Fassaden zu Straßen- und Hofräumen . . . . . . . . . . . . . 32 9 DAS FORUM DES WISSENS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 9.1 Raumprogramm und Zielstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 9.2 Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 9.3 KonzepƟoneller Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 9 QUALIFIZIERENDE VERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 10 GRUNDLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 10.1 Planungsrechtliche und planungsrelevante Grundlagen . . . . . . . . . . . . . 42 10.2 Karten, Daten und Textquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 1 INHALT 3Seite 18 von 78 BürgerwerkstaƩ 2017 - Entwurfsskizze 4 2. ANLASS UND ZIELSTELLUNG Das Viktoriakarree ist in die Jahre gekommen und wird in seinem heuƟgen städte- baulichen Erscheinungsbild und seiner Außenwirksamkeit der ganz wesentlichen SchniƩstellen- und VermiƩlungsfunkƟon zwischen den herausragenden Parkanlagen von Hof- und Stadtgarten im Süden und der nördlich angrenzenden Bonner Innen- stadt nicht mehr gerecht. Das quarƟerbesƟmmende Viktoriabad ist seit Mai 2010 geschlossen und hat damit seine FunkƟon als Magnet für Besucherfrequenz verloren. Die sonst kleinteilige Blockrandbebauung der Nachkriegszeit bedarf durchaus weitergehender Erneuerungs- und Inwertsetzungsimpulse, auch wenn die vorhan- denen Strukturen in ihrer städtebaulichen Körnigkeit und Maßstäblichkeit eine gute räumliche Wirkung im Kontext der Bonner Innenstadt erzielen. Die 2014 iniƟalisierte Ausschreibung des QuarƟers bzw. der im QuarƟer verfügbaren Grundstücksbereiche zur überwiegenden Einzelhandelsnutzung und der im Ergebnis formulierte planerische Ansatz zur Errichtung einer Shopping Mall wurden durch Bür- gerbegehren blockiert. Die in 2017 durchgeführte BürgerwerkstaƩ, in deren Ergebnis die Entwurfsarbeit des Büros skt umbaukultur als Grundlage der weiterführenden städtebaulichen Entwicklung empfohlen wurde, bildet den Rahmen der zukünŌigen QuarƟersentwicklung ab. Das in 2019 modifizierte und durch den Rat der Stadt Bonn beschlossene Struk- turkonzept generiert nunmehr Handlungsbedarf, dem mit der Überarbeitung und Finalisierung des städtebaulichen Entwurfes Rechnung getragen werden soll. Das Konzept zielt dabei auf ein lebendiges StadtquarƟer mit Einzelhandel, Büros und Wohnen sowie einem großen Anteil an öffentlichen oder kulturellen Nutzungen ab. Die grundsätzliche städtebauliche DisposiƟon mit zwei QuarƟers-Bausteinen als Blockrandbebauung und einer neuen Viktoriagasse sollen dabei konsequent weiter- verfolgt werden. Dieses Strukturkonzept wird durch einen Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Bonn vom 28.06.2021 weiter präzisiert: Der westliche Teil des QuarƟers soll dabei durch gewerbliche Nutzungen, insbesondere kleinteiliger Einzelhandel, Dienstleis- tungen und Gastronomie in den unteren Geschossen und durch Wohnen in den Obergeschossen geprägt werden, während der östliche Teil Einrichtungen der Bonner Universität unter dem ArbeitsƟtel „Forum des Wissens“ integrieren soll. Die Erar- beitung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplan beinhaltet daher einen Testentwurf zur Unterbringung bzw. Verlagerung der InsƟtutsbibliotheken aus dem Hauptgebäude der Universität in das Viktoriakarree. Damit wird eine erste grundsätzliche Machbarkeit der städtebaulich verträglichen Flächenunterbringung am Standort eruiert. Das Büro skt umbaukultur wurde vor diesem Hintergrund im Herbst 2021 durch die Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität Bonn mit der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes im Bebauungsplanverfahren Nr. 6622-3 „Viktoriakarree“ beauŌragt. Grundlage der BeauŌragung waren dabei der seit Abschluss der BürgerwerkstaƩ 2017 präzisierte und weiter entwickelte Kenntnis- und Verfahrensstand mit Unter- bringung der philologischen Bibliothek der Universität Bonn als Präsenzbibliothek im östlichen QuarƟersbereich zusammen mit der Zielstellung, innerstädƟsches Wohnen im QuarƟer zu stärken. Die planerisch-konzepƟonellen IntenƟonen des Entwurfes aus der BürgerwerkstaƩ sollten im Zuge der Planung überprüŌ und weiterentwickelt werden.Seite 19 von 78 55 Lageplan BestandSeite 20 von 78 6 Viktoriakarree - Bestand Kreuzung Belderberg StockenstraßeFranziskanerstraße RathausgasseSeite 21 von 78 7 Hoĩereich Viktoriakarree - BestandSeite 22 von 78 8 3 DER STANDORT IM FOCUS DER NÄHEREN STÄDTEBAULICHEN, VERKEHRLICHEN UND LANDSCHAFTSRÄUMLICHEN BETRACHTUNG 3.1 LAGE IM STADTGEFÜGE Die kreisfreie Bundesstadt Bonn besteht seit der kommunalen Neugliederung aus vier Stadtbezirken: Bad Godesberg, Beuel, Bonn und Hardtberg. Das Viktoriakarree liegt am südlichen Rand der Bonner Innenstadt im Ortsteil Bonn Zentrum/ Stadtbezirk Bonn, wird im Norden durch die Rathausgasse, im Osten durch den Belderberg, im Süden durch die Franziskanerstraße und im Westen durch die Stockenstraße begrenzt. Das Plangebiet ist eingebeƩet zwischen die wichƟgste Bonner Magistrale in nord- südlicher Richtung, die B9 und hier dem AbschniƩ Belderberg, das Stadtschloss als Hauptgebäude der Bonner Universität mit dem angrenzenden Hofgarten und den Bonner Markt mit dem historischen Rathaus. Der mit Abstand bedeutsamste Bonner LandschaŌsraum - der Flusslauf des Rheins mit seiner Rheinuferpromenade - befindet sich in fußläufiger Enƞernung. 3.2 STÄDTEBAULICHͳ FUNKTIONALE EINORDNUNG 3.2.1 STÄDTEBAULICHE STRUKTUR UND EINORDNUNG Die Bebauung der Bonner Innenstadt ist überwiegend kleinteilig strukturiert und als Blockrandbebauung ausgelegt. In der Höhenentwicklung gibt es nur wenige, deutlich in Erscheinung tretende Dominanten zu denen insbesondere die Kirchenbauwerke wie das Bonner Münster, die Remigiuskirche oder auch die Kreuzkirche und die Türme des Stadtschlosses gehören. Aus der Nachkriegszeit wirkt vor allem das Stadthaus am Berliner Platz und die Cassiusbastei an der Poststraße formbildend. Die historisch gewachsenen Stadtstrukturen haben insbesondere durch die Kriegszerstörungen im Bereich der Rheinviertel geliƩen, sind aber heute in ihren Straßenverläufen und Gassen im Stadtgrundriss noch gut ablesbar. Den Innenstadt typischen Maßstab überwinden dabei allenfalls die beiden großen Magistralen des Wiederauĩaus der Nachkriegszeit: In Nord- Süd-Richtung die B9 mit den AbschniƩen Adenauerallee und Belderberg hin zur Sandkaule und in Ost-West-Richtung von der Kennedybrücke aus kommend der Bertha-von-SuƩner-Platz und die Oxfordstraße. SonsƟge Straßen-, Gassen- und Platzräume spiegeln eher die Dimensionen und ProporƟonen der gewachsenen Stadtstruktur wieder und das heuƟge Viktoriakarree ordnet sich mit seiner drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung in diese typi- schen Strukturen der Bonner Innenstadt ein. Die Hauptverkehrslinie, der B9 legt sich heute noch als maßgebliche Verkehrsachse zwischen den LandschaŌsraum des Rheins und die Innenstadt. Erste wesentliche SchriƩe zur Milderung der Barrierewirkung sind mit der geplanten Gestaltung der Promenaden Wege südlich des Schlosses durch den Stadtgarten und südlich des „Alten Zolls“ entlang hin zum Rheinufer aus angelegt. Weitere Impulse für das Konzept „Stadt zum Rhein“ können aus der Neugestaltung des Viktoriakarrees hervorgehen und sollten als städtebauliche Chance gesehen werden. 3.2.2 FUNKTIONALE EINORDNUNG UND NEUAUSRICHTUNG Die auf den ersten Blick scheinbare Randlage des QuarƟers zur Innenstadt spiegelt nicht die eigentliche und maßgebliche städtebauliche Bedeutung wider. Das Viktori- akarree übernimmt im Stadtgrundriss eine ganz wesentliche SchniƩstellen- und Ver- miƩlungsfunkƟon zwischen dem südlich gelegenen Bauwerk des Stadtschlosses mit dem stadtbildprägenden Hof- und Stadtgarten und den nördlich exponierten, dicht bebauten QuarƟeren der Innenstadt. Es flankiert das Hauptgebäude der Universität und begleitet über die Stockenstraße einen der wichƟgsten Zugänge aus südlicher Richtung in die Bonner Innenstadt. GleichzeiƟg wirkt es adressbildend zur Magistrale der B9 und tangiert westlich das Stockentor und das Alte Rathaus und östlich das Koblenzer Tor und damit städtebaulich prägende Elemente im Stadtgrundriss. Insbesondere die Stockenstraße und die Franziskanerstraße sind durch kleinformaƟ- gen Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie mit recht hoher FrequenƟerung geprägt, die maßgeblich und belebend auf die heuƟge SituaƟon im Karree wirken. In der Rathausgasse konzentrieren sich die öffentlichkeitswirksamen Nutzungen eher auf die südliche, straßenbegleitende Bebauung – auch hier finden sich Einzelhandel und Dienstleistungen und an der Ecke Belderberg auch gastronomische Nutzung. Ziel des städtebaulichen Entwurfes ist es, diese FunkƟonen auch in der ZukunŌ zu stärken und zu unterstützen. Vor allem die westlich konzipierten QuarƟersbereicheSeite 23 von 78 9 mit der Platzaufweitung an der Franziskanerstraße und der neuen Gasse sollen Raum für Aufenthalt und städƟsches Leben bieten. Mit der Schließung des Viktoriabades hat das QuarƟer eine wichƟge FunkƟon und einen wesentlichen Anziehungsfaktor verloren. Da eine ReakƟvierung des Badebe- triebes nach heuƟgem Sach- und Entscheidungsstand ausgeschlossen werden kann und muss, ist eine funkƟ onale Neuausrichtung für diese QuarƟersbereiche angezeigt und mit dem geplanten Neubau der Universitätsbibliothek auch gegeben. Es darf in diesem Zusammenhang auch erwartet werden, dass sich mit der Ansiedlung der Bibliothek im östlichen QuarƟersbereich ein bereits heute erlebbares studenƟsches Flair im QuarƟer weiter etabliert. Es dürŌen vor allem auch auf die studenƟschen Nutzergruppen hin ausgelegte Angebote in Gastronomie und Dienstleistung folgen und so für weitere die Belebung des QuarƟers sorgen. Gerade die Ansiedlung der Universitätsbibliothek mit ganz eigenen Angeboten über das geplante „Forum des Wissens“ und einen zumindest tagsüber offenen, grünen Innenhof im östlichen Bereich wird Besucher und Nutzer anziehen und FrequenƟerung auch in die Tiefe des QuarƟers führen. Die hier skizzierte funkƟonale Neuausrichtung des QuarƟers macht eine Verlagerung des heuƟgen Stadtmuseums und der GedenkstäƩe mit dem NS- DokumentaƟonszentrum erforderlich, für die angemessene und qualitaƟve neue Orte und Räumlichkeiten gefunden und geschaffen werden müssen. 3.3 VERKEHRLICHE ANBINDUNG UND ERSCHLIESSUNG Unter dem Aspekt der verkehrlichen Erschließung und Anbindung soll an dieser Stelle kurz auf alle wesentlichen Aspekte der Verkehrserschließung, das heißt sowohl die Anbindung für den motorisierten Individualverkehr als auch die Verfügbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs im Nahbereich sowie die fußläufige Erreichbarkeit und den Fahrradverkehr eingegangen werden. 3.3.1 ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR Das Viktoriakarree ist hervorragend in das System des öffentlichen Personennah- verkehrs (ÖPNV) der Stadt Bonn eingebunden. In direkter Nähe befindet sich die Stadtbahnhaltestelle Universität/ Markt mit den Stadtbahnlinien 16, 63, 66, 67 und 68 über die zahlreiche und wesentliche Ziele innerhalb der Stadt Bonn und mit entsprechenden Anschlussmöglichkeiten auch im regionalen und überregionalen Kontext erreicht werden können. Der städƟsche Hauptbahnhof ist nur fünf Minuten fußläufig enƞernt. Hier besteht auch die Anbindung zum Flughafenbus. Die nächste Haltestelle der Buslinien ist am Bischofsplatz, die Haltestelle „Markt“. 3.3.2 EINBINDUNG IN DAS INNERSTÄDTISCHE STRASSENͳ UND WEGENETZ Für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ist das QuarƟer aus südlicher Richtung über die Adenauerallee und hier in Verlängerung die Stockenstraße erreichbar. Aus nördlicher Richtung besteht die Anbindung an das innerörtliche Straßennetz über den Belderberg und die Rathausgasse. Die lage unmiƩelbar an der wichƟgsten Bonner Magistrale sichert die Anbindung an das regionale und überregionale Straßen- und Autobahnnetz, so dass für den MIV von einer guten, bis sehr guten Anbindung ausgegangen werden kann. Die fußläufige Enƞernung zum Rhein mit der Rheinuferpromenade beträgt nur wenige Gehminuten und ist sowohl über die Rheingasse, die Konviktstraße als auch die Giergasse gegeben. AƩrakƟver stellt sich jedoch noch die südlich des Stadtschlos- ses gelegene Ost-West-Verbindung durch den Hof- und Stadtgarten, erreichbar durch das Stockentor oder auch das Koblenzer Tor am Alten Zoll entlang Richtung Rheinufer dar. Über die Rathausgasse und den Bischofsplatz hinweg ist der Anschluss an die Bonner Fußgängerzone gegeben. ProblemaƟsch insgesamt stellt sich die Querung des Belderberges für Fußgänger nördlich des Koblenzer Tores dar. Zwischen Konviktstraße und Rheingasse gibt es keinen gesicherten Fußgängerüberweg. Für eine gesicherte QuerungssituaƟon gibt es nach eigener örtlicher Beobachtung und ohne weiterführenden staƟsƟschen Beleg gerade aus der Franziskanerstraße heraus einen durchaus erhöhten Bedarf für Fußgänger, den Belderberg Richtung Rheinufer zu queren. Hier sollte im Zuge der QuarƟersentwicklung nach Verbesserungsmöglichkeiten und der Anlage sicherer Querungen des Straßenraumes gesucht werden. Der straßenmiƫge Verkehrsinselbe- reich nördlich des Koblenzer Tores scheint hier nicht ausreichend zu sein und ist von der Sache her auch nicht als unterstützende Querungsmöglichkeit ausgelegt. Die innerstädƟschen Radwegeverbindungen werden derzeit stark gefördert und ausgebaut, so dass sich in naher ZukunŌ das sicher geführte Radwegenetz deutlich verbessern wird. Dieser Aspekt dürŌe gerade mit Blick auf die avisierten universitä- ren Nutzungen im Viktoriakarree stark förderlich wirken. Erste sichtbare Ergebnisse der gezielten Radwege-Förderung zeigen sich am Belderberg, in der Rathausgasse und ganz wesentlich in Nord südliche Richtung auch am Brassertufer am Rhein. Handlungsschwerpunkt im Bereich der Radwegeführungen besteht aus Sicht der Verfasser hinsichtlich der Vernetzung des QuarƟers mit den umliegenden Bereichen vor allem in ost-westlicher Richtung.Seite 24 von 78 10 3.3.3 UNTERBRINGUNG DES RUHENDEN VERKEHRS Wie bereits beschrieben, ist das QuarƟer hervorragend in das Netz des öffentlichen Perso- nennahverkehrs (ÖPNV) eingebunden. In fußläufiger Enƞernung oder mit dem Fahrrad auf kurzem Wege erreichbar befinden sich alle notwendigen städƟ- schen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen. Es ist daher Stand heute nicht beabsichƟgt, ein zusätzliches Angebot an privaten PKW- Stellplätzen z.B. in Tiefgaragen zu schaffen. Auch die Anlage zusätzlicher oberirdischer bzw. ebenerdiger Stellplätze wird nicht weiterverfolgt. Ausgenommen hiervon bleiben die privaten STP des westlichen QuarƟersabschniƩes (zukünŌ ige InnenhofsituaƟon), die aus dem Bestand übernommen oder auch neu angelegt werden. Eine entsprechende Zufahrt von der Franziskanerstraße ist bauordnungsrechtlich gesichert. Mit der UNI Garage am Hofgarten und der Marktgarage stehen in unmiƩelbarer Nähe zum Viktoriakarree zwei öffentlich nutzbare Tiefgaragen zur Verfügung. Beide sind aus südlicher Richtung über die Stockenstraße anzufahren. Im Sinne einer nachhalƟgen QuarƟersentwicklung ist es jedoch unter dem Aspekt der Unterbringung des ruhenden Verkehrs sinnvoll und notwendig, eine ausreichende Anzahl an Fahrradstellplätzen vorzusehen. Die Unterbringung im öffentlichen Straßenraum stellt dabei keine bevorzugte OpƟon dar. Ein Großteil der erforderlichen Fahrradstellplätze soll daher für den Bereich der Neubebauung in den Untergeschossen untergebracht werden. Für den Bereich der bestehenden Bebauung an der Stockenstraße und die westliche QuarƟersentwicklung sind Fahrradstellplätze auch im Innenhoĩereich denkbar. U-16 U-63 U-66 U-67 U-68 Universität/Markt Bonn City Bad Godesberg 529 540 550 551 600 601 602 604 605 606 607 608 609 640 SB55 Markt A562 A3 A565 A555 A61 A59 A555 2 Min. Hbf. Bonn Flughafenbus 5 Min. Rhein Rhein TG Unigarage TG MarktgarageSeite 25 von 78 11 3.4 NATUR UND LANDSCHAFT 3.4.1 EINBINDUNG IN DEN STÄDTISCHEN FREIͳ UND LANDSCHAFTSRAUM Das Viktoriakarree verfügt als innerstädƟsches QuarƟer über eine ausgesprochene gute Lage zu den wichƟgen innerstädƟschen Park- und LandschaŌsräumen. Im Süden, erreichbar durch das Stockentor und das Koblenzer Tor grenzt der große Freiraum des Hofgartens unmiƩelbar an. Über den Stadtgarten und vorbei am Alten Zoll ist das Rheinufer gut zu erreichen. In westlicher Richtung schließt sich in kurzer fußläufiger Distanz über den Hofgarten die Poppelsdorfer Allee an, die die Verbin- dung zum Poppelsdorfer Schloss mit dem Botanischen Garten herstellt. Damit verfügt das Viktoriakarre über einen wohnungs- bzw. quarƟersnahen Frei- und Erholungsraum ganz außerordentlicher Qualität. 3.4.2 VEGETATIONSSTRUKTUREN UND BAUMBESTAND IM PLANBEREICH Im unmiƩelbaren QuarƟersbereich und zwar, im Blockinnenbereich befinden sich heute acht Baumsetzungen. Von in diesen Bäumen fallen vier Bäume unter die Baum- schutzsatzung der Stadt Bonn. Es handelt sich hierbei um die Bäume mit den Baum Nummern 1, 4, 5 und 8 (siehe Vermesserplan S. 43) . Die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs - so viel kann vorab festgehalten und bereits aus dem WerkstaƩentwurf 2017 geschlussfolgert werden - erfordert die Fällung sämtlicher Bäume im Blockin- nenbereich. Nach Angaben der Bundesstadt Bonn sind notwendige Baumfällungen durch neue Bäume zu ersetzen und in das Plangebiet zu integrieren. Der im Lageplan dargestellte Baum Nr. 183 in der Stockenstraße ist nach Gründaten- liste (Stand 30.11.2021) nicht mehr vorhanden. (siehe Anhang S. 50/51) 3.4.3 ÜBERBAUUNG UND FLÄCHENVERSIEGLUNG Große Flächenanteile des heuƟgen Viktoriakarrees sind durch die geschlossene Block- randbebauung mit teilweise überbauten Grundstücken infolge der hier etablierten Einzelhandelsnutzungen und das ehemalige Viktoriabad mit seinem eingeschossigen Umkleide- und FunkƟonstrakt überbaut. Auch die Freiflächen im Blockinneren sind in ihrer Nutzung als ebenerdige Stellplätze weitestgehend versiegelt. Einzige Ausnahme bilden die unversiegelten Grünflächen im Zusammenhang mit der Anlage der Stellplätze, die jedoch keinen nennenswerten Beitrag zur freiraum-gestalterischen Aufwertung des Blockinnenbereiches leisten können. Es ist daher das Ziel des städtebaulichen Entwurfes, Freiraum- und Aufenthaltsquali- täten im QuarƟer deutlich zu erhöhen und nach Möglichkeit in einem nennenswerten Anteil unversiegelte und vor allem auch nicht unterbaute Freiräume zu schaffen. Auch wenn der städtebauliche Maßstab hierzu keine dezidierten Aussagen macht, so sollte als allgemeine Zielstellung die zumindest extensive oder besser noch intensive Dachflächenbegrünung geeigneter Dachflächen angestrebt werden.Seite 26 von 78 12 4 PLANUNGSRECHTLICHE ASPEKTE UND ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE HINTERGRÜNDE 4.1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich des ehemaligen Viktori- abades entlang der Franziskanerstraße und am Belderberg als Fläche für Gemeinbe- darf – ZweckbesƟmmung Hallenbad dar. Entlang der Stockenstraße und Rathausgasse zeigt der FNP gemischte Bauflächen. (Flächennutzungsplan siehe S. 40) Im weiteren Verfahren sind bei KonkreƟsierung der Planung die Ziele der Raumord- nung gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln zu erfragen. Die Anfrage erfolgt durch das Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn (61-1). Zusätzlich muss der FNP in Abhängigkeit vom Planverfahren und nach KonkreƟsierung der Planung ggf. in Teilen geändert oder angepasst werden. 4.2 BEBAUUNGSPLAN Der derzeit rechtskräŌige Bebauungsplan Nr. 6622-3 der Bundesstadt Bonn für das Gebiet im Stadtbezirk Bonn Zentrum zwischen Rathausgasse, Belderberg, Franzis- kaner Straße und Stockenstraße soll gemäß Beschlussvorschlag vom 01.04.2014 aufgehoben werden. Im gleichen Zusammenhang wird der Bebauungsplan Nr. 7822-23 „Viktoriakarree“ aufgestellt. (Bebauungssplan siehe S. 42) Der hier gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bonn in enger AbsƟmmung mit weiteren relevanten Entscheidungs- und Verantwortungsträgern und insbeson- dere auch in enger KooperaƟon mit der Universität Bonn entwickelte städtebauliche Entwurf bildet die Grundlage des zukünŌigen Bebauungsplans, dessen Umsetzung mit einer intensiven bürgerschaŌlichen und im Viktoriakarree auch nachbarschaŌli- chen Beteiligung einhergehen soll. 4.3 DENKMALSCHUTZ Im Viktoriakarree an sich gibt es derzeit nur ein in die Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragenes Denkmal: Die Fassade mit dem Kunstharzfenster des Viktoriabades, eingetragen unter der laufenden Nummer A4121 und bestandskräŌig mit dem 16.11.2013. (siehe Denkmalliste S. 42) Der Umfang der Unterschutzstellung wird hier eindeuƟg mit der TraverƟnfassade zum Belderberg und den beiden flankierenden Rasterwänden einschließlich des Kunstharzfensters definiert. Die denkmalrechtliche Relevanz für die weiterführende städtebauliche Entwicklung des Viktoriakarrees ergibt sich darüber hinaus im Wesentlichen aus den Baudenk- malen im unmiƩelbaren Nahbereich. An erster Stelle der Bewertungsmatrix im städtebaulichen Umfeld stehen dabei ganz sicher das Ehemalige kurfürstliche Schloss/ die Universität einschließlich des Hofgartens (A179) und das Alte Rathaus am Markt (A950). Zahlreiche weitere Denkmale lassen sich in der Nähe finden, wie z.B. der Studentenbrunnen Franziskanerstraße/ An der Schlosskirche (A 1305), die denkmalgeschützte Fassade des Gebäudes Am Hof 34 (A490) oder auch der Alte Zoll am Brassertufer (A174). Der städtebauliche Entwurf für ein zukünŌiges Viktoriakarree muss sich angemessen und selbstverständlich in diesen Kontext einordnen. © Volker Lannert - Uni Bonn Universität Bonn Rathaus BonnSeite 27 von 78 13 Kunstharzfenster ViktoriabadSeite 28 von 78 14 5 ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE HINTERGRÜNDE 5.1 VOM GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDEL ZUR BÜRGERWERKSTATT Die städƟschen Grundstücke des Viktoriakarrees wurden in 2014 zwecks weiter- führender Entwicklung und Nachnutzung ausgeschrieben. Für die Innenstadt – so die seinerzeiƟge Einschätzung - wäre eine Weiterentwicklung mit großflächigem Einzelhandel von der Sache her sinnvoll und ein „Einzelhandelsdreieck“ aus Bahnhofs- vorplatz, Friedensplatz und Viktoriakarree würde den Einzelhandel der Innenstadt insgesamt fördern. Dem zukünŌigen Investor für das Areal zwischen Rathausgasse, Belderberg, Franziskanerstraße und Stockenstraße wurden rund 15.000 m² Einzel- handelsfläche in Aussicht gestellt – vergleichsweise innenstadtverträglich (zumindest in 2014) wurden noch 35.000m² insgesamt eingeschätzt. Zusätzlich sollte die philo- logische Bibliothek der Bonner Universität mit ca. 6.500 m² untergebracht werden. Für den Zuschlag vorgeschlagen wurde seinerzeit das Unternehmen Signa mit ihrem Konzept zur Errichtung einer Mall bei gleichzeiƟger IntegraƟon der Universitäts- bibliothek. Die geplante Baumaßnahme scheiterte jedoch am Veto der Bonner Bürger, die mit einem Bürgerbegehren den Verkauf der Grundstücke stoppten. In 2017 wurde zwecks IniƟalisierung und Neustart der städtebaulichen Entwicklung des QuarƟers eine BürgerwerkstaƩ durchgeführt, die in einem mehrstufigen Informa- Ɵons- und Beteiligungsprozess eine intensive Auseinandersetzung zwischen Stadt und Verwaltung, WirtschaŌ und PoliƟk, Fachleuten und sonsƟgen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern und der interessierten Bonner BürgerschaŌ ermöglichte. Die Ergebnisse der BürgerwerkstaƩ wurden in einer sogenannten IdeenwerkstaƩ unter Beteiligung von Planungsbüros bearbeitet. Die IdeenwerkstaƩ bestand dabei zum einen aus einem öffentlichen Teil mit PräsentaƟon und Diskussion der Zwischenergebnisse und einer internen Bearbeitungs- und VerƟefungsphase für die beteiligten Büros. Mit der öffentlichen Sitzung der Empfehlungskommission am 30. September 2017 fand die BürgerwerkstaƩ Viktoriakarree ihren Abschluss. Im Ergebnis wurde die Entwurfsarbeit des Büros skt umbaukultur mehrheitlich als Grundlage der weiteren städtebaulichen Entwicklung den poliƟschen Gremien empfohlen. 6 DAS STÄDTEBAULICHE KONZEPT IM ERGEBNIS DER BÜRGERWERKSTATT Das städtebauliche Konzept im Ergebnis der BürgerwerkstaƩ basiert auf wenigen, wenn auch deutlichen und maßgebenden Eingriffen in die vorhandene städtebauliche Struktur. Das QuarƟer wird durch eine neue Gasse in einen kleineren westlichen und einen doch deutlich größeren östlichen QuarƟersbereich geteilt. Der QuerschniƩ des neuen Gassenraumes wird dabei relaƟv gleichförmig in süd- nördlicher Richtung geführt. Ausgehend von der Stockenstraße am Stockentor erfährt die Franziskanerstraße eine spürbare stadträumliche Aufweitung, so dass hier Aufenthaltsqualitäten und ein durchaus urban erlebbarer Platzraum generiert werden können. Der WerkstaƩentwurf von skt für den westlichen QuarƟersabschniƩ sah eine vollflä- chige Überbauung des Innenhoĩereiches mit einer Markthalle vor. An diese innere Markthallenbebauung sollten im Sinne einer Mantelbebauung die bestehenden oder auch neu zu schaffenden Einzelhandelsnutzungen der Erdgeschosse angeschlossen werden. In den Obergeschossen und über eine begrenzte Anzahl an Treppenhäusern erschlossen, sollte sich überwiegend studenƟsches Wohnen erstrecken. Der östliche, größere QuarƟersbaustein war als klassische Blockrandbebauung unter Erhaltung der Bebauung in der Rathausgasse konzipiert. Der Entwurf gruppiert sich um einen grünen Innenhof und sah den Abbruch des alten Viktoriabades vor- der Straßenraum des Belderberges sollte hier aufgeweitet und damit in seiner städte- baulichen Linienführung akzentuiert werden. Das städtebauliche Konzept sah ganz unterschiedliche Nutzungen von Einzelhandel und Gastronomie in den Erdgeschossen über Dienstleistungen und universitäre Nutzungen, Wohnen aber auch kulturelle Einrichtungen bis hin zur Etablierung des Stadtmuseums in einem Neubau am Belderberg vor.Seite 29 von 78 15 Lageplan BürgerwerkstaƩ 2017Seite 30 von 78 BürgerwerkstaƩ 2017 16 SchniƩ West-Ost SchniƩ Nord-SüdSeite 31 von 78 17 Neuer QuarƟersplatz an der Franziskanerstraße BürgerwerkstaƩ 2017Seite 32 von 78 18 7 STÄDTEBAULICHE VARIANTENUNTERSUCHUNG Die Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs im Rahmen des Bebauungsplan-Ver- fahrens erfolgte vorab in skizzenhaŌer Form auf der Basis des WerkstaƩentwurfes aus 2017. Die einzelnen EntwicklungsschriƩe bis hin zum Entwurfsergebnis wurden in mehre- ren Terminen unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, der WirtschaŌsförderung, des seitens der Stadt Bonn beauŌragten Büros H+B Stadtplanung und im weiteren Verlauf auch unter Beteiligung der Universität Bonn, Dezernat 4 und abschließend im Zusammenhang mit dem Testentwurf zur philologischen Bibliothek der Universi- tät Bonn dem BLB vorgestellt und inhaltlich erörtert. Die Diskussionsergebnisse sind in die jeweils weiterführende Variantenuntersuchung und abschließend den städtebaulichen Entwurf, der hier in zwei Varianten vorgelegt wird, eingeflossen. 7.1 ANALYSE VON STRASSENͳ, GASSENͳ UND HOFRÄUMEN IM NÄHEREN STÄDTEBAULICHEN KONTEXT Die Straßen-, Gassen- und Platzräume einer Stadt sind adressbildend, idenƟfikaƟ- onssƟŌend und in ihrer FunkƟon die eigentlichen öffentlichen Räume städƟschen Lebens. Sie vermiƩeln Atmosphäre und Maßstäblichkeit und entscheiden in ihrer Ausprägung ganz wesentlich über innerstädƟsches Lebensgefühl, AƩrakƟvität und Akzeptanz. Die neue Gasse im Viktoriakarree stellt einen der wichƟgsten Bausteine in der städtebaulichen KonzepƟon dar und entsprechend hoch ist der Anspruch an ProporƟonierung und Dimensionierung dieses neuen Straßen- bzw. Gassenrau- mes. Die Aufnahme der Maße und Abmessungen einiger typischer Gassen- und Straßenräume generiert daher eine Vergleichbarkeit des städtebaulichen Entwurfs zum Viktoriakarree mit den baulichen Dimensionen des relevanten städtebaulichen Umfeldes.Seite 33 von 78 19 7.2 GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG DES ÖFFENTLICHEN RAUMES In der Außenwirksamkeit eines StadtquarƟers spielt die Gestaltung und AusstaƩung des öffentlichen Raumes eine ganz wesentliche Rolle und trägt maßgeblich zu Akzeptanz und Aufenthaltsqualität im QuarƟer bei. Das Viktoriakarree ist in seinem äußeren Erscheinungsbild durch die Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte durchaus in MitleidenschaŌ gezogen worden. Der städtebauliche Entwurf kann hier vom Grundsatz her nur Anregungen bieten und einzelne Handlungsschwerpunkte aufzeigen. Die gestalterisch- funkƟonalen Lösungsansätze müssen vielfach grundstücks- und maßnahmenbezogen gesucht werden, wobei sowohl private als auch öffentliche Maßnahmenträger gleichermaßen gefordert sind. 7.3 FUNKTIONALEͳ UND NUTZUNGSANFORDERUNGEN Sowohl das Thema Shopping-Mall aus dem seinerzeiƟgen vorgeschlagenen Entwurf als auch das Thema Markthalle aus dem skt Entwurf zur BürgerwerkstaƩ haben sich zwischenzeitlich überholt. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Blockrandbebau- ung an der Stockenstraße und in der Rathausgasse weitestgehend erhalten werden. Es wird gleichfalls von einem Erhalt der Eckbebauung Franziskanerstraße/ Belderberg ausgegangen. ParƟell finden heute im Gebäudebestand bereits Instandhaltungsmaß- nahmen, Umbauten und Modernisierungen staƩ – die Bebauung wird sozusagen in übliche Erneuerungszyklen des Gebäudebestandes überführt. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung haben sich so gegenüber dem Stand Investorenauswahlverfahren 2014 und auch Stand BürgerwerkstaƩ 2017 geändert und folgen heute anderen städtebaulich- konzepƟonellen Ansätzen und vor allem Nutzungsanforderungen. Das Thema „Wohnen in der Innenstadt“ soll ausdrücklich und in seiner ganzen Vielfalt gestärkt werden – ein Aspekt, der sich sowohl auf das Wohnen im Bestand (z.B. im modernisierten Wohnungsbestand an der Stockenstraße/ Bischofsplatz) als auch in der Neubebauung widerspiegeln kann und soll. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf studenƟschem Wohnen, sondern auch auf altersgerechtem und Familienwohnen, sofern die darstellbaren Gebäude die notwen- dige Eignung erkennen lassen. GleichzeiƟg sollen Einzelhandel und Gastronomie in der Innenstadt gestärkt werden. Erklärtes und verabschiedetes Ziel ist außerdem die Unterbringung der philologischen Bibliothek der Universität Bonn im QuarƟer unter dem ArbeitsƟtel „Forum des Wissens“. Bischofsplatz WertstoĪehälter vor dem Viktoriabad Müllstandort in der Durchfahrt FranziskanerstraßeSeite 34 von 78 20 Aus dieser grundsätzlichen KonstellaƟon ergibt sich folgende städtebaulich-funkƟonale DisposiƟon: 7.3.1 WESTLICHE QUARTIERSBEREICHE Die westlichen QuarƟersbereiche werden in den Erdgeschossen in erster Linie für gewerbliche Nutzungen, wie kleinteiligem Einzelhandel, Diensteleistungen und gastronomischen Nutzungen vorgesehen. Damit kann die heute schon etablierte, eher kleinteilig strukturierte Einzelhan- delslage in der Stockenstraße weiter gestärkt und über die Aufweitung der Franziskanerstraße in die neue Gasse hineingeführt werden, so dass sich hier ein frequenƟerter und aƩrakƟver Umgang ergibt. Die Nutzung für kleinteiligen Einzelhandel und Gastronomie bleibt hier auf das Erdgeschoss beschränkt. Die Obergeschosse des westlichen QuarƟersbereiches sollen innerstädƟschen Wohnen dienen und in dieser Nutzung auch zur Belebung des QuarƟers beitragen. Die vorgenannten grundsätzlichen Aspekte der Nutzungsverteilung bzw. -mischung im westli- chen Planbereich lassen sich so überschlägig auch auf die Bereiche der Bestandsbebauung an der Stockenstraße und den nordwestlichen AbschniƩ der Rathausgasse übertragen. 7.3.2 ÖSTLICHE QUARTIERSBEREICHE Die Bebauung im nordöstlichen QuarƟersbereich an der Rathausgasse bis hin zum nördlichen TeilabschniƩ Belderberg soll aus dem Bestand übernommen werden und unterliegt damit aus sich heraus einem eigentümergeführten und sukzessiven Modernisierungs- und Erneuerungs- prozess. Gleiches gilt für die heuƟge Bebauung Ecke Belderberg/ Franziskanerstraße. Auch hier wird die heute vorhandene Nutzungsmischung begrüßt und sollte städtebaulich gefördert werden. Die übrigen zur DisposiƟon stehenden Bereiche des westlichen PlanabschniƩs werden aller Voraussicht nach durch das geplante „Forum des Wissens“ der Universität Bonn und damit einhergehend die Nutzung als Bibliotheksstandort in Anspruch genommen. Die prinzipielle Machbarkeit wurde über einen Testentwurf auf der Grundlage des Anfang 2022 vorliegenden Raumprogramms vom Grundsatz her nachgewiesen. Dieses setzt allerdings voraus, dass das ehemalige Viktoriabad - unter Beibehaltung der denkmalgeschützten Fassade entlang der B9 - abgerissen und durch ein neueres, größeres Gebäude ersetzt werden kann. Es konnte so zumindest überschlägig dargestellt werden, dass sich das avisierte Raumprogramm im Kontext der städtebaulichen Zielvorgaben und der avisierten QuarƟersmaßstäblichkeit abbilden lässt. Damit lässt sich grob eine funkƟonale Unterteilung des zukünŌigen Viktoriakarrees in einen westlichen Standort für Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und Wohnen und einen östlichen, von der Universitätsnutzung besƟmmten Bereich mit einem nennenswerten Anteil an Wohn- und GeschäŌsnutzung vornehmen. westlicher QuarƟersbereich östlicher QuarƟersbereich Variante 1 Variante 2Seite 35 von 78 21 7.4 DIE STÄDTEBAULICHEN VARIANTEN 1 UND 2 Der hier vorgelegte städtebauliche Entwurf in zwei Varianten respekƟert die Ergebnisse der BürgerwerkstaƩ aus 2017, nimmt die grundsätzlichen IntenƟonen des seinerzeiƟgen städtebaulichen Konzeptes auf und finalisiert sie vor dem Hintergrund der heuƟgen Gestaltungs- und Nutzungsansprüche. Der Anschlusspunkt der quarƟersteilenden Gasse wurde an das Gebäude Rathaus- gasse 14 mit einem heute bereits vorhandenen Durchgang gelegt, dass sich auch im städƟschen Besitz befindet. Damit wird die funkƟonale Machbarkeit des Entwurfes vom Grundsatz her sichergestellt. Darüber hinaus bewegt sich der städtebauliche Entwurf im Kontext des Umfeldes, spürt dieser vertrauten Maßstäblichkeit nach und sucht trotz gestalterischer Eigenständigkeit in der Führung der Raumkanten den Respekt zur umgebenden Bebauung mit ihren Denkmalen und sonsƟg erhaltenswer- ten Bausubstanz. Die beiden städtebaulichen Varianten 1 und 2 unterscheiden sich in der Gestaltung und Ausprägung des städtebaulich wirksamen öffentlichen Raumes: Für die neue autofreie Gasse, die zukünŌig die Franziskanerstraße und die Rathausgasse verbinden soll, werden zwei Varianten zur Diskussion gestellt. Alle anderen funkƟonalen und städtebaulichen Erfordernisse und Gegebenheiten sind in beiden Varianten vom Grundsatz her gleichermaßen darstellbar. 7.4.1 VARIANTE 1 Das Entwurfskonzept der ersten Variante wird geprägt durch eine miteinander kor- respondierende Baustrukur und einem gleichmäßig quarƟersteilenden Gassenraum mit einer Breite von ca. 6,5m. Die Baukörper entwickeln zunächst parallel räumliche Konturen, wodurch eine ruhige, nahezu symmetrische Wahrnehmung der Gasse entsteht. Dem Folgen im westlich konzipierten QuarƟersbereiche eine Platzaufwei- tung an der Franziskanerstraße, dieser bietet Raum für Aufenthalt und städƟsches Leben. Ein Ort der Begegnung mit einem kleinen außengastronomischen Treffpunkt für studenƟsche Nutzergruppen. Des Weiteren erschließt das Zentrum der Gasse, durch einen Verbindungsdurchgang den Grünen Innenhof, welcher mitunter der universitären Nutzung zugeschrieben wird. Der Charakter eines sogenannten „Klostergartens“ wird durch die einrahmende ein-/ bis zweigeschossige Bebauung mit verbindende Pergola geschaffen. Ein Rundgang entsteht, welcher den Kreuzgang eines Klosters und dessen Wirkungsweise simuliert. Die „Grüne MiƩe“ ermöglicht den StädƟschem Alltag zu enƞliegen, einen Ort der Ruhe zu schaffen. Die angrenzenden Flachdächer werden intensiv begrünt und unterscheiden sich deutlich von der verspielten DachlandschaŌ. Eine „Gestaltete DachlandschaŌ“ in ihrer Variabilität in Höhe, Vorsprüngen und Rücksprünge verleiht der quarƟersteilenden Gasse ihren eigenen Charme. Der Neubau des ursprünglichen Viktoriabades wird im Kontrast zu der zweiten Variante als Flachdach ausgebildet, beide Entwurfsgedanken sind an dieser Stelle denkbar. 7.4.2 VARIANTE 2 Das Konzept der zweiten Variante beschäŌigt sich hingegen mit einem dynami- schen Gassenraum, der durch seine Aufweitung und Vorsprünge dem Weg einen spannenden Charakter verleiht. Das Gassenprofil bietet das Potenzial begrünte „Inseln“ mit flexiblen Flächen wie z.B. Beete und Pflanzungen, in KombinaƟon mit Sitzgelegenheiten zu planen. Die Aufweitung der Gasse auf 14 m breite schaŏ eine KommunikaƟonsfläche und Möglichkeiten des Verweilens. Demgegenüber befindet sich ein Zugang zu dem begrünten Innenhof, dieser wird der universitären Nutzung zugeordnet und kann als Ausstellungs- und Skulpturengarten betrachtet werden. Der Verfasser stellen sich hier eine belebende Objekt Historie vor, durch jene man der hekƟschen Stadt enƞlieht und eine neue Welt generieren. Die entstehende PlatzsituaƟon der Franziskanerstraße bildet abschließend eine einladende Fläche für die Anordnung eines Cafés oder Außengastronomie. Die dynamische Verformung der Baukörper ermöglicht eine größere architektonische Gestaltungsfreiheit der DachlandschaŌ und bietet viel Potenzial für eine lebhaŌe und spannende Formgebung. Der neue Baukörper anstelle des ursprünglichen Viktoria- bades bildet eine neue städtebauliche Wirkung für das gesamte Areal und betont die denkmalgeschützte TraverƟnfassade. Die „Gestaltete DachlandschaŌ“ generiert nach Möglichkeit mehr Raumhöhe und ein völlig neues Raumgefühl.Seite 36 von 78 2222 Lageplan Variante 1Seite 37 von 78 23 PerspekƟven Variante 1Seite 38 von 78 24 Lageplan Variante 2 24Seite 39 von 78 25 PerspekƟven Variante 2Seite 40 von 78 26 8 VARIANTENENTWICKLUNG IN DER VERTIEFUNG Die fachübergreifende Diskussion der bisher am Entwurfsprozess beteiligten Verant- wortungs- und Entscheidungsträger sieht das größere städtebauliche und vor allem stadträumliche Potenzial in der städtebaulichen Variante 2. Die dynamische Führung des Gassenraumes lässt eigenständige stadträumliche Konturen und einen ganz eigenen Straßen- bzw. Gassenraumcharakter erwarten. Unabhängig von dieser ersten fachlichen Meinungsbildung werden nach wie vor beide Varianten als diskussions- und umsetzungswürdig eingestuŌ und sollen daher weiter im Verfahren gehalten werden. Die funkƟonalen- und Nutzungsanforderungen sind in beiden Varianten darstellbar, so dass hier die notwendige Offenheit für eine ergebnisoffene Variantendiskussion gegeben ist. Unabhängig davon wird aus Gründen der Fokussierung und Präzisierung Variante 2 als Grundlage der weiterführenden Betrachtung und VerƟefung im Entwurfsprozess gewählt. 8.1 DER STÄDTEBAULICHE ANSCHLUSS AN DIE RATHAUSGASSE Mit dem Anschluss der neuen Gasse im Bereich des Grundstücks Rathausgasse 14 und damit an die hier vorhandene Gebäudedurchfahrt ist die FunkƟonalität des städtebaulichen Konzeptes physisch sichergestellt – es kann eine durchgehende, quarƟersinterne Verbindung zwischen der Franziskanerstraße im Süden und der Rathausgasse im Norden hergestellt werden. Die städtebauliche Ausprägung dieses Anschlusses an die Rathausgasse kann mit AlternaƟven betrachtet werden. Der in den Varianten vorgeschlagene Abbruch des heuƟgen Gebäudes Rathausgasse 14 sollte unter Abwägung der Aspekte des gut einsehbaren Stadtraums gegenüber dem Erhalt von Wohnraum diskuƟert werden: Das Grundstück ist insgesamt ca. 12,6 m breit. Bei einer offen geführten Gassenverbindung in einer Breite von ca. 6 Metern verbliebe immerhin noch ein potenzielles Baufeld von 6,6 m Breite- ausreichend für ein modernes Stadthaus, gegebenenfalls mit klein strukturierter FunkƟonsunterla- gerung. Der Verlust an Wohnfläche zugunsten eines aƩrakƟven und gut einsehbaren Stadtraumes könnte so zumindest minimiert werden. Sollte alternaƟv ein Abbruch der Rathausgasse 14 und ein Ersatzneubau im Zusam- menhang mit einer Überbauung des Gassenraumes in Erwägung gezogen werden, so sollte der Durchgang zumindest zweigeschossig ausgelegt werden.Seite 41 von 78 27 8.2 FLÄCHENENTSIEGLUNG UND STÄDTISCHE GRÜNRÄUME IM QUARTIER Grün im Stadtraum ist aus Sicht der Verfasser einer der ganz wesentlichen Bausteine städtebaulicher Entwicklung und Gestaltung unserer Zeit. Auch wenn die gewachsenen europäischen Innenstädte aus ihrer Historie heraus oŌmals eher steinern geprägt waren und sind, so ist es durchaus Zeichen der Zeit - und das nicht nur im klimaƟschen und stadtökologischen Sinne - bei Maßnahmen durchgreifender Erneuerung von einzelnen Stadtbausteinen dem Aspekt der Grünge- staltung und des erhöhten Grünanteils in der Innenstadt Rechnung zu tragen. Der städtebauliche Entwurf zum Viktoriakarree sieht daher im Vergleich zum heuƟ- gen Bestand eine maßgebliche Entsiegelung von Flächen vor. Diese vor allem auch nicht unterbauten Flächen können im Bereich des neuen Platzes an der Franziskaner- straße und in der neuen Gasse als begrünte „Inseln“ in die Straßenraumgestaltung eingebunden werden. Nicht zuletzt sollten die allseiƟg zugänglichen Grünbereiche mit Sitzgelegenheiten kombiniert werden und sich durch eine gewisse Robustheit in der Gestaltung auszeichnen. BeispielhaŌ höherwerƟger und gestalterisch sicher anspruchsvoller wäre der grüne Innenhof des östlichen QuarƟersbereiches auszulegen. Je nach zukünŌiger Nutzung und die Verfasser gehen hierbei von der avisierten Nutzung als Universitätsbibliothek aus, wäre der Innenhof – wenn auch eingeschränkt auf die „Tageslichtzeiten“ und damit die Zeiten einer organisatorischen und sozialen Kontrolle – öffentlich zugänglich. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn gewinnen hier einen neuen grünen Garten in der Innenstadt, der seitens der Universität im Zusammenhang mit der Gestaltung des Forums des Wissens auch mit Kunst- und ObjekƟnstallaƟonen bespielt werden soll. Mit einer Fläche von ca. 750 m² hat der Innenhof eine respek- table und gestaltbare Größe, durchaus vergleichbar mit anderen Hoĩereichen der Innenstadt. Insgesamt kann über den vorliegenden städtebaulichen Entwurf der Anteil an entsiegelten und begrünten Freiflächen nahezu vervierfacht werden. Mögliche Grünflächenanteile im Innenhof des westlichen QuarƟersbereiches sind dabei noch nicht berücksichƟgt. 100 m² 750 m² 160 m² Grünfl äche: 1.010 m² 180 m² 85 m² Grünfläche: 265 m² Grünflächen Neuplanung Grünflächen BestandSeite 42 von 78 28 Hoĩereiche Iin der InnenstadtSeite 43 von 78 29 Beispiele für „Grün im Stadtraum“ Brüssel Fußgängerzone Brüssel Fußgängerzone Pflanzinseln © J. KräŌner Freiburg Fußgängerzone Skulpturenpark StammheimSeite 44 von 78 30 8.3 ARCHITEKTONISCH GESTALTERISCHE ASPEKTE DES STÄDTEBAULICHEN ENTWURFS 8.3.1 GESCHOSSIGKEITEN UND GEBÄUDEHÖHEN In der fachübergreifenden städtebaulichen Diskussion zur Entwicklung des Vikto- riakarrees hat sich eine überwiegend viergeschossige Bebauung als angemessen herausgestellt. Für den Bereich des heuƟgen Viktoriabades im AbschniƩ Belderberg wäre aus Sicht der Verfasser auch eine fünfgeschossige Bebauung vertretbar. In Bezug auf das westliche QuarƟer ist dabei von einem überhöhten Erdgeschoss aufgrund der Einzelhandels- und Gastronomienutzung und in den Obergeschossen eher einer üblichen Geschosshöhe auszugehen. Die Bibliotheksnutzung im östlichen Planbereich wird aus den Anforderungen der Nutzung heraus durchgängig größere Geschosshöhen erfordern. Gibt die Geschossigkeit eine OrienƟerung in Bezug auf die Verträglichkeit der Baumassen im städtebaulichen Kontext, so kommt der maximalen Gebäudehöhe ein wesentlich stärkeres Augenmerk zu. QuarƟersübergreifend ergeben sich hier unterschiedliche Betrachtungswinkel: So ist im Bereich der Stockenstraße und der Rathausgasse überwiegend von einer Erhaltung des Bestandes und allenfalls der SubsƟtuƟon einzelner Gebäude auszugehen. Die verträgliche Gebäudehöhe für diese Bereiche kann sich hier sehr klar an den Gebäudehöhen der jeweiligen Nachbarbebauung orienƟeren. Mögliche Überschreitungen nachbarschaŌlicher Gebäudehöhen beim Neubau einzelner Gebäude in den beiden Straßenzügen können aus dem Kontext heraus nach Einzelfall und Angemessenheit beurteilt werden. So kann es durchaus sein, dass die relaƟv geringen Geschosshöhen der Bebauung aus den 50er oder 60er Jahren heute nicht ausreichen und schon aus Gründen einer gewissen Nutzungsreversibilität im Neubau andere Geschosshöhen gewählt werden. Bei gleicher Geschosszahl ergeben sich dann durchaus bemerkbare Unterschiede in den Gebäudehöhen Bestand und Neubau. Für die Neubauten im Bereich der Franziskanerstraße wirkt sich dahingehend die Höhe des Hauptbaukörpers der ehemaligen kurfürstlichen Residenz als reglemenƟe- rend aus. Die Firsthöhe des Schlosses sollte im Straßenverlauf der Franziskanerstraße nicht oder allenfalls punktuell und in Ausnahmefällen überschriƩen werden. Anders stellt sich die SituaƟon am Belderberg dar. Die hier etablierte Bebauung ist wesentlich großmaßstäblicher und wird eher aus der Dynamik des befahrenen Straßenraumes heraus wahrgenommen. Aus nördlicher Richtung gesehen, triƩ in der PerspekƟve ohnehin der überhöhte Baukörper des Koblenzer Tores in Erscheinung – das Schloss in seiner Längenabwicklung in ostwestlicher Richtung ist hier nicht maßgeblich wahrnehmbar. Der städtebaulich überplante Bereich des Viktoriakarrees am Belderberg kann daher aus Sicht der Verfasser, die durchschniƩliche Höhe des kurfürstlichen Schlosses durchaus in maßvoller Art und Weise überschreiten z.B. durch ein von der Straßenflucht des Belderberges zurückgesetztes Dachgeschoss. Franziskanerstraße Belderberg mit Blick in südlicher Richtung auf das Koblenzer TorSeite 45 von 78 31 8.3.2 DIE DACHLANDSCHAFT Aus dem städtebaulichen Entwurf heraus wird keine explizite Gestaltung der Dach- landschaŌ oder der Dachform abgeleitet. Insofern kann und sollte hier im Rahmen qualifizierender Verfahren architektonische Gestaltungsfreiheit bestehen. Was allerdings sichergestellt werden muss, ist eine bewusste gestalterische Auseinan- dersetzung mit der DachlandschaŌ im architektonischen Entwurfsprozess. Im denk- malnahen Kontext der ehemaligen kurfürstlichen Residenz und des Alten Rathauses ist die baulich- gestalterische RedukƟon der DachlandschaŌ auf ein zurückgesetztes Dachgeschoss mit Flachdach nur schwer vorstellbar und wird den Ansprüchen der Denkmalverträglichkeit aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht genügen. Insofern wäre das Thema „Gestaltete DachlandschaŌ“ als explizite Aufgabenstellung in qualifizierende Verfahren zur architektonischen Realisierung einzustellen oder zumindest sicherzustellen, dass jeder hochbauliche Entwurf im QuarƟer einer bewertenden Diskussion und Einschätzung vor einem beurteilungsfähigen Gremium, wie z.B. dem Gestaltungsbeirat, vorgelegt wird. PerspekƟve Variante 2PerspekƟve Variante 1Seite 46 von 78 32 8.3.3 GESTALTUNG DER FASSADEN ZU STRASSENͳ UND HOFRÄUMEN Aus Sicht der Verfasser kann- und das betriŏ sowohl den östlichen als auch den westlichen QuarƟersbereich- bei der Fassadengestaltung grundsätzlich zwischen der Gestaltung der öffentlich wirksamen Straßen-, Gassen- und Platzräume und der innenliegenden Hofräume unterschieden werden. Die Gestaltung der Hofräume unterliegt dabei deutlich weniger RestrikƟonen als die Gestaltung der öffentlichen Platz- und Straßenräume und kann daher weitgehend offengelassen werden. Aus der Struktur der Blockrandbebauung heraus ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, Balkone, Loggien und Terrassen insbesondere für die Wohnnutzung zu den ruhigen Hoĩereichen hin zu orienƟeren. Einzige Ausnahme dürŌe nach derzeiƟgem Kenntnisstand die beabsichƟgte Wohnnutzung der Obergeschosse im westlichen QuarƟersbereich zur Franziskanerstraße hin darstellen. Hier sollten im Sinne der Wohnnutzung nach Süden hin orienƟerte Loggien, die nur wenig über die Fassadene- bene als Freisitz vortreten, vom Grundsatz her zulässig sein. Inwieweit sich Ruheas- pekte des Freisitzes im Außenraum mit der avisierten Nutzung der Erdgeschosse für Einzelhandel und Gastronomie in Einklang bringen lassen oder auch für ein innerstädƟsches Wohnen hinnehmbar wären, sollte im weiterführenden Verfahren näher präzisiert werden. Ansonsten sehen die Verfasser in Bezug auf die öffentlichkeitswirksamen Fassaden eher eine zurückhaltende Gestaltung ohne stark auskragende Bauteile wie Balkone und Erker. Eine gestalterische Gliederung der Fassaden ist damit nicht ausgeschlos- sen. Im vertretbaren Umfang können vorspringende Bauteile, wie gliedernde Fassa- denelemente, akzentuierende Vor- oder Rücksprünge, Einzüge für Eingangsbereiche u.Ä. sicher zugelassen werden. Zur Sicherstellung der räumlichen Geometrie von Gassen- und Platzräumen wird für den Platzbereich Franziskanerstraße im Westen und die neue Gasse im QuarƟer die Festlegung von Baulinien, die allenfalls prozentual unter bzw. überschriƩen werden können, angelegt. 9 DAS FORUM DES WISSENS Seitens der Universität Bonn wird die Verlagerung der InsƟtutsbibliotheken aus dem Hauptgebäude in einen Neubau im Viktoriakarree favorisiert. Zur prinzipiellen Untersuchung der Machbarkeit wurde daher im Zusammenhang mit dem städtebau- lichen Entwurf ein Testentwurf auf der Grundlage des Raumprogramms Stand Januar 2022 entwickelt. 9.1 RAUMPROGRAMM UND ZIELSTELLUNG Die heuƟgen InsƟtutsbibliotheken der Universität Bonn im Hauptgebäude sind als Freihandbibliotheken organisiert und machen damit ihren Bestand an Büchern, ZeitschriŌen und sonsƟgen archivierten Medien den Nutzerinnen und Nutzern örtlich zugänglich. Diese Art der BibliotheksorganisaƟonen als Präsenzbibliothek, deren Bücher und sonsƟge Medien immer an Ort und Stelle verbleiben und nur in den bibliothekseigenen Räumlichkeiten eingesehen und studiert werden können, soll vom Grundsatz her auch für den Neubau im Viktoriakarree beibehalten werden. Als alleiniger konzepƟoneller Ansatz und inhaltlich- organisatorische Zielsetzung wäre dass aber aus Sicht der Universität zu kurz gegriffen – es bedarf neben der Bewahrung, Archivierung und Zugänglichmachung des medialen Bestandes auch neuer Schwerpunktsetzung auf digitale Präsenz und Vernetzung, KommunikaƟon und InterakƟon und wissensbasierten Austausch im regionalen, naƟonalen und internaƟo- nalen Kontext. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zeitlichen Umsetzung mit Bebauungsplan- Ver- fahren, qualifizierenden Verfahren, Planung, Ausschreibung, Vergabe und baulicher Umsetzung - ein Zeitraum von vermutlich mindestens 7 aber vielleicht auch eher 10 Jahren - muss die ThemaƟk der heuƟgen Präsenzbibliothek weitergedacht und um allseits verfügbare digitale Welten ergänzt werden. Die heuƟge inhaltliche KonzepƟon muss daher vorausgreifend und zukunŌsfähig gedacht werden, die zu entwickelnde und zu bauende räumliche Hülle muss atmo- sphärisch und architektonisch aƩrakƟv und in der Nutzung belastbar, flexibel und reversibel sein. Zum programmaƟschen Kern und konzepƟonellen Fokus wird für die neue Uni- versitätsbibliothek das „Forum des Wissens“, ein lokal definierter und universitär belebter Ort des Austauschs, der KommunikaƟon und der WissensvermiƩlung,Seite 47 von 78 33 eine Symbiose zwischen gebauter, erlebbarer AnziehungskraŌ und digitaler Welt. Die Bonner Innenstadt kann damit einen „neuen Ort unserer Zeit“ entwickeln, der nicht nur universitären Studien und Lehre dient, sondern auch InterakƟon mit der StadtgesellschaŌ ermöglicht. Hier kann es Raum für Ausstellungen, PräsentaƟonen und Diskussionen geben- in Präsenz vor Ort oder digital vernetzt. Das noch nicht finalisierte Raumprogramm der Universität, ausgearbeitet durch Dezernat 4 mit Stand Januar 2022, sieht ca. 7.700 m² Nutzungsfläche für die Biblio- thek an sich und mit zusätzlichen Flächen für Lehre, Büro und Soziales ca. 8.100 m² Nutzungsfläche insgesamt vor. Mit ca. 4.900 m² Regalstellfläche und ca. 2.400 m² für studenƟsche Arbeitsplätze nehmen diese beiden Flächenanforderungen den größten Teil der Bibliotheksfläche ein. In diesen vorgenannten Flächen sind Technik- und Verkehrsflächen, Fahrradstellplätze und sonsƟge FunkƟons- und Lagerflächen noch nicht enthalten. Die weiterführend vorgesehenen Flächen für einen Veranstaltungs- saal oder ähnlich mulƟfunkƟonal nutzbare Bereiche, ein Cafe oder auch der öffentlich zugängliche Innenhof fördern die Einbindung stadtgesellschaŌlicher AkƟvitäten in das universitäre Leben. Die Flächenbedarfe für das „Forum des Wissens“ sind dabei noch nicht weiter spezi- fiziert- hier kann allerdings von einer Umwidmung einzelner Flächenanteile und auch der „Mehrfachbelegung“ von Teilflächen oder auch von entsprechend ausgelegten Verkehrsflächen ausgegangen werden. 9.2 UMGANG MIT DER VORHANDENEN BAUSUBSTANZ Hinsichtlich der avisierten Nutzung des Bereichs als Bibliotheksstandort war zu prüfen und abzuwägen, ob die Bausubstanz des alten Bades überhaupt im Sinne der Nutzung umbaufähig ist und wann sie an ihre Grenzen der Gestaltbarkeit gelangt. Selbstverständlich steht das große Wandbild einschließlich der seitlich begrenzenden Fassadenbereiche unter Denkmalschutz und ist in jedem Falle zu erhalten. Städtebaulich wird das Bauvolumen des Hauptbaukörpers des Bades für den Erhalt des Fensters aufgenommen. Dies entspricht aber nicht dem zusammenhängenden Grundriss mit den verschiedenen Becken. Der Aufwand für die Inwertsetzung der Bausubstanz scheint hier auch unter Berück- sichƟgung der sogenannten „grauen Energie“ mit Blick auf das erzielbare Ergebnis deutlich zu hoch - die Bausubstanz ist in ihrer derzeiƟgen Beschaffenheit weder staƟsch noch thermisch für eine Umnutzung geeignet. Die Auseinandersetzung mit der auf uns überkommenen Bausubstanz kann fast nie verallgemeinernd geführt werden – es handelt sich nahezu immer um Einzel- fallentscheidungen in einem jeweils eigenen städtebaulichen, funkƟonalen und entwicklungsspezifischen Kontext. Die Abwägung über den Erhalt des Bestandes darf hier an dieser Stelle daher nicht nur vor dem Hintergrund des Bewahrenden und des Erhaltenden geführt werden, sondern muss auch Aspekte des ZukünŌigen und des Mehrwerts für die StadtgesellschaŌ mit berücksichƟgen. Hier ist der Begriff der „grauen Energie“ nur bedingt tauglich, da er hier fast verallgemeinernd Werte festge- legt und vom eigentlichen Gehalt und der VielschichƟgkeit des Abwägungsprozesses für den Erhalt der vorhandenen Bausubstanz, wie energeƟsche, funkƟonale und städtebauliche Aspekte, aber auch Aspekte der wirtschaŌlichen Plan- und Baubarkeit (SƟchwort Elbphilharmonie, Kölner Oper und Beethovenhalle) und den Umgang mit Schadstoffen in der Bausubstanz und durch die Nutzung ablenkt. Und hier stellt das „Forum des Wissens“ im Zusammenhang mit den InsƟtutsbiblio- theken der Universität Bonn einen hohen Benefit für die Stadtentwicklung insgesamt dar, dem die Einzelfallentscheidung zum Abbruch des in die Jahre gekommenen Bades im Bedarfsfall durchaus untergeordnet werden kann. Allerdings kann das denkmalgeschützte Wandbild im Rahmen des Neubaus zur Bibliotheksnutzung gezielt freigestellt, integriert und durchaus zur Wirkung gebracht werden. Der Testentwurf zu Bibliotheksnutzung gibt daher der dauerhaŌen Etablierung des neuen „Forums des Wissens“ im anstehenden Prozess der Entscheidungsfindung den Vorrang. Das erzielbare Gut und der Mehrwert für die StadtgesellschaŌ in Form einer dauerhaŌen, werthalƟgen und öffentlichkeitswirksamen Nutzung mit regionaler, überregionaler, und durchaus auch internaƟonaler Ausstrahlung als Ort des Wissens und der KommunikaƟon wiegen aus Sicht der Verfasser die Erhaltung einer eher schwer bespielbaren und allein aus staƟschen Gründen für eine Bibliotheksnutzung eher nicht geeigneten Bausubstanz deutlich auf. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass im Zusammenhang mit der notwendigen Erhaltung des Wandbildes und der arrondierenden Fassadenbauteile weitere Intarsien, Bauteile oder Fundstücke des alten Bades in die neue Nutzung mit integriert werden können.Seite 48 von 78 34 9.3 KONZEPTIONELLER ANSATZ Der Testentwurf zum Neubau der Universitätsbibliothek mit dem „Forum des Wissens“ untersucht - die prinzipielle Eignung der verfügbaren Grundstücksbereiche, - die allgemeine Umsetzbarkeit der Flächenanforderungen und - die erwartbare Volumenausbildung vor dem Hintergrund des städtebaulichen Konzeptes. Und kann daher nur beispielhaŌ die funkƟonale und räumliche Ordnung der InsƟtutsbibliotheken und sonsƟgen Nutzungsflächen wiederspiegeln. Das bauliche Ensemble wird um den miƫgen grünen Hof herum organisiert und verfügt über zwei viergeschossige Hauptbaukörper, zum einen im Bereich des Belder- berges und zum anderen im Bereich der neuen Gasse und an der Platzaufweitung zur Franziskanerstraße. Ein zweigeschossiger Verbindungsbaukörper im Süden und ein eingeschossiger Baukörper im Norden arrondieren den Hof, stellen die Verbindung zwischen den beiden Hauptbaukörpern her und kompleƫeren aus dem Inneren heraus gesehen die vollständig neue räumliche Fassung des grünen Innenhofes. Die in ihrer Anmutung eher ungeordneten rückwärƟgen Hausbereiche werden so baulich gefasst und in ihrer räumlichen Wirkung harmonisiert. Eine Unterbauung des Innenhofes ist n
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