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221428-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Kleine Anfrage: Zugang für Lehrkräfte zur Bernhardschule nach 16.30 Uhr

Nummer
221428-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221428-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
CDU-Kleine Anfrage: Zugang für Lehrkräfte zur
Bernhardschule nach 16.30 Uhr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fragen der Kleinen Anfrage lauten:
1. Wie soll die Vorbereitung von Unterricht und Klassenzimmern in der
Bernhardschule erfolgen, wenn Lehrkräfte nach 16.30 Uhr die Schule nicht
mehr betreten dürfen?
2. Wie kann in Klassenräumen Unterricht vorbereitet werden, wenn sie
gleichzeitig bis 16.30 Uhr von der OGS als Gruppenräume genutzt werden?3.
Weshalb werden der Bernhardschule nicht mehr als fünf Schlüssel
ausgehändigt?
Beantwortung der Fragen 1-3:
Klassen- und Betreuungsräume dienen in erster Linie dem Unterrichts-
und OGS-Betrieb, um Kinder adäquat beschulen und betreuen zu können,
weswegen sie entsprechend konzipiert wurden. Sicherlich können diese
Räumlichkeiten nach Unterrichts- und Betreuungsschluss auch durch im
Dienste des Landes NRW stehende Lehrkräfte für die Vorbereitung von
Unterricht genutzt werden. Dies entspricht allerdings nicht dem originären
Zweck dieser Räumlichkeiten, weswegen auf diese Nutzung auch kein
Anspruch besteht. Ferner werden dort erfahrungsgemäß keine Materialien für
die Vorbereitung des Unterrichts vorgehalten, weswegen fraglich sein dürfte, ob
der überwiegende Teil der Lehrkräfte diese Option tatsächlich regelmäßig nutzt,
oder eine Vorbereitung am heimischen Arbeitsplatz präferiert, zumal dadurch
zusätzliche Wegezeiten gespart werden können.
Bezüglich der Außenschließung von Schulgebäuden wurde nachstehende
Festlegung zwischen SGB und Schulamt getroffen:
Bei künftigen Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, bei denen
auch die Schließanlage Bestandteil der Planung ist, wird festgelegt, dass die
Außen-Zugangsberechtigung für die Schulgebäude auf die Schulleitung, die
päd. Leitung (bei Grundschulen) sowie die jeweiligen Vertreter-Positionen zu
beschränken ist. Die übrigen General-Schlüssel-Kompetenzen für die
Hausmeister, Reinigungspersonal und dergleichen bleiben hiervon unberührt.Seite 1 von 2
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Bei der Erstellung der Schließpläne, insbesondere der Definition von
Schließgruppen und der Festlegung der Zugangsberechtigungen, ist das
Schulamt zu beteiligen.
Für die absoluten Ausnahmefälle, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Schule (Lehrerkollegium/Betreuungspersonal) außerhalb der regulären
Öffnungszeiten (i.d.R. Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr) die Gebäude
betreten müssen, kann diesen Personen hierfür ein entsprechender Schlüssel
gegen Empfangsbescheinigung, anlassbezogen und zeitlich begrenzt durch
den Hausmeister zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung findet grundsätzlich Anwendung, auch an den
Schulstandorten, an denen aufgrund der vorhandenen Schließanlage eine
derartige Zugangskontrolle bisher nicht umsetzbar war.
Im Rahmen der Neubau- und Umbaumaßnahme an der KGS Bernhardschule
wurde die Festlegung mit den Beteiligten entsprechend kommuniziert und ist
nachlaufend seitens der Schulleitung/OGS-Leitung nicht weiter problematisiert
worden. Hierzu sowie zu vielen weiteren Themen stehen das Schulamt bzw.
das Städtische Gebäudemanagement in enger Abstimmung mit den
Nutzerinnen und Nutzern der Schulgebäude, die durch die Schulleitung und
OGS-Leitung entsprechend vertreten werden.
Bei schulorganisatorischen Fragestellungen dieser Art sind grundsätzlich die
Schulleitungen für den Schulträger Bundesstadt Bonn für alle Belange rund um
schulische Themen die zentralen Ansprechpartner*innen. Dort werden Anliegen
gesammelt, gebündelt, bewertet etc.. Von dort erfolgt eine Information sowohl
in Richtung der Schulgemeinde als auch in Richtung des Schulträgers über
relevante Sachverhalte. Nur auf dieser Basis kann ein einheitlicher
Informationsaustausch und -stand sichergestellt werden. Darüber hinaus
können Anliegen aus der Schulgemeinde heraus von der Schulleitung auch im
Hinblick auf die gesamtschulischen Aspekte bewertet und von dort in Richtung
des Schulträgers im Bedarfsfall mit konkreten Fragestellungen und/oder Bitten
transportiert werden. So lassen sich Fehlinformationen, zeitlich oder
konzeptionell überholte Entwicklungen und der damit einhergehende
Mehraufwand vermeiden.
Die geltende Schließregelung wird von vielen Schulleitungen, auch aus
Fürsorgeaspekten, ausdrücklich befürwortet. Gleiches gilt für den
Gesamtpersonalrat der Lehrkräfte an Grundschulen.
Seitens der Verwaltung wird daher keine Notwendigkeit gesehen, im Fall der
Bernhardschule von der geltenden Schließregelung abzuweichen.
Anlage/n
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