221428-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Kleine Anfrage: Zugang für Lehrkräfte zur Bernhardschule nach 16.30 Uhr
Kerndaten
- Nummer
- 221428-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221428-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V CDU-Kleine Anfrage: Zugang für Lehrkräfte zur Bernhardschule nach 16.30 Uhr Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Fragen der Kleinen Anfrage lauten: 1. Wie soll die Vorbereitung von Unterricht und Klassenzimmern in der Bernhardschule erfolgen, wenn Lehrkräfte nach 16.30 Uhr die Schule nicht mehr betreten dürfen? 2. Wie kann in Klassenräumen Unterricht vorbereitet werden, wenn sie gleichzeitig bis 16.30 Uhr von der OGS als Gruppenräume genutzt werden?3. Weshalb werden der Bernhardschule nicht mehr als fünf Schlüssel ausgehändigt? Beantwortung der Fragen 1-3: Klassen- und Betreuungsräume dienen in erster Linie dem Unterrichts- und OGS-Betrieb, um Kinder adäquat beschulen und betreuen zu können, weswegen sie entsprechend konzipiert wurden. Sicherlich können diese Räumlichkeiten nach Unterrichts- und Betreuungsschluss auch durch im Dienste des Landes NRW stehende Lehrkräfte für die Vorbereitung von Unterricht genutzt werden. Dies entspricht allerdings nicht dem originären Zweck dieser Räumlichkeiten, weswegen auf diese Nutzung auch kein Anspruch besteht. Ferner werden dort erfahrungsgemäß keine Materialien für die Vorbereitung des Unterrichts vorgehalten, weswegen fraglich sein dürfte, ob der überwiegende Teil der Lehrkräfte diese Option tatsächlich regelmäßig nutzt, oder eine Vorbereitung am heimischen Arbeitsplatz präferiert, zumal dadurch zusätzliche Wegezeiten gespart werden können. Bezüglich der Außenschließung von Schulgebäuden wurde nachstehende Festlegung zwischen SGB und Schulamt getroffen: Bei künftigen Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, bei denen auch die Schließanlage Bestandteil der Planung ist, wird festgelegt, dass die Außen-Zugangsberechtigung für die Schulgebäude auf die Schulleitung, die päd. Leitung (bei Grundschulen) sowie die jeweiligen Vertreter-Positionen zu beschränken ist. Die übrigen General-Schlüssel-Kompetenzen für die Hausmeister, Reinigungspersonal und dergleichen bleiben hiervon unberührt.Seite 1 von 2 Seite 2 Bei der Erstellung der Schließpläne, insbesondere der Definition von Schließgruppen und der Festlegung der Zugangsberechtigungen, ist das Schulamt zu beteiligen. Für die absoluten Ausnahmefälle, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule (Lehrerkollegium/Betreuungspersonal) außerhalb der regulären Öffnungszeiten (i.d.R. Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr) die Gebäude betreten müssen, kann diesen Personen hierfür ein entsprechender Schlüssel gegen Empfangsbescheinigung, anlassbezogen und zeitlich begrenzt durch den Hausmeister zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung findet grundsätzlich Anwendung, auch an den Schulstandorten, an denen aufgrund der vorhandenen Schließanlage eine derartige Zugangskontrolle bisher nicht umsetzbar war. Im Rahmen der Neubau- und Umbaumaßnahme an der KGS Bernhardschule wurde die Festlegung mit den Beteiligten entsprechend kommuniziert und ist nachlaufend seitens der Schulleitung/OGS-Leitung nicht weiter problematisiert worden. Hierzu sowie zu vielen weiteren Themen stehen das Schulamt bzw. das Städtische Gebäudemanagement in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern der Schulgebäude, die durch die Schulleitung und OGS-Leitung entsprechend vertreten werden. Bei schulorganisatorischen Fragestellungen dieser Art sind grundsätzlich die Schulleitungen für den Schulträger Bundesstadt Bonn für alle Belange rund um schulische Themen die zentralen Ansprechpartner*innen. Dort werden Anliegen gesammelt, gebündelt, bewertet etc.. Von dort erfolgt eine Information sowohl in Richtung der Schulgemeinde als auch in Richtung des Schulträgers über relevante Sachverhalte. Nur auf dieser Basis kann ein einheitlicher Informationsaustausch und -stand sichergestellt werden. Darüber hinaus können Anliegen aus der Schulgemeinde heraus von der Schulleitung auch im Hinblick auf die gesamtschulischen Aspekte bewertet und von dort in Richtung des Schulträgers im Bedarfsfall mit konkreten Fragestellungen und/oder Bitten transportiert werden. So lassen sich Fehlinformationen, zeitlich oder konzeptionell überholte Entwicklungen und der damit einhergehende Mehraufwand vermeiden. Die geltende Schließregelung wird von vielen Schulleitungen, auch aus Fürsorgeaspekten, ausdrücklich befürwortet. Gleiches gilt für den Gesamtpersonalrat der Lehrkräfte an Grundschulen. Seitens der Verwaltung wird daher keine Notwendigkeit gesehen, im Fall der Bernhardschule von der geltenden Schließregelung abzuweichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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