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221426-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stand der Umsetzung Neuorganisation Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464

Nummer
221426-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221426 CDU-Große Anfrage: Stand der Umsetzung Neuorganisation Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221426-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stand der Umsetzung Neuorganisation
Gehwegflächen Kölnstraße 480 bis 464
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie ist der Stand der Umsetzung Neuorganisation der
Gehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480?
Zurzeit finden finale Abstimmungen hinsichtlich einer Planung zur
Neuorganisation der Gehwegflächen im Bereich der Kölnstraße 464 bis 480
statt. Darin werden neben den Ansprüchen des Fuß- und Radverkehrs auch die
vorhandenen Zufahrten, Lieferverkehre und die Errichtung von Fahrradständern
(sh. auch DS 212191) behandelt. Nach Abschluss der Abstimmungen wird die
Verwaltung der Bezirksvertretung Bonn eine entsprechende Stellungnahme
(inkl. Lageplan) vorlegen.
2. Bisher sind keine Sofortmaßnahmen erkennbar, warum?
Eine signifikante Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr ist auf den zur
Verfügung stehenden Flächen nur durch eine Herausnahme des Kfz-Verkehrs
zu erreichen. Bei einer etwaigen Maßnahme sind jedoch die vorhandenen,
privaten Zufahrten und Stellplätze zu berücksichtigen und deren Anfahrbarkeit
weiterhin zu gewährleisten. Dazu war eine Bauakteneinsicht erforderlich, um
abzuklären, welche Zufahrten / Stellplätze im Rahmen der Planung zu
berücksichtigen sind.
Da seitens der Verwaltung, außer der Herausnahme des Kfz-Verkehrs,
grundsätzlich keine Maßnahme gesehen wird, die eine deutliche Verbesserung
für den Fuß- und Radverkehr erzielt hätte, wurde auf Sofortmaßnahmen
verzichtet. Diese würden ggf. zu weiteren negativen Auswirkungen für den Fuß-
und Radverkehr führen, z.B. durch zurückstoßende Fahrzeuge.
3. Welche Auffassung wird bezüglich ökonomischer Planung und
Realisierung von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit
Kanalsanierungen auf Straßenabschnitten vertreten.
Grundsätzliches Ziel der Verwaltung ist es, Planungen ökonomisch und zeitlich
aufeinander abzustimmen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit
Kanalsanierungen.Seite 1 von 2
Seite 2
Für den Bereich der Kölnstraße 464 bis 480 ist festzuhalten, dass eine
Anpassung des vorhandenen Querschnitts zu Gunsten von Fuß- und
Radverkehr im Zusammenhang mit der Kanalsanierung grundsätzlich nicht
umsetzbar ist. Der vorhandene Geh- und Radweg verläuft zwischen der
Grundstücksgrenze sowie einer satzungsgeschützten Baumreihe (Allee). Zur
Verbesserung der Verkehrssituation wäre somit entweder die Errichtung einer
zusätzlichen Fahrspur für den Kfz-Verkehr oder alternativ eine vollständige
Herausnahme des Kfz-Verkehrs erforderlich. Eine zusätzliche Fahrspur würde
zu Eingriffen in die Grünflächen / Bestandsbäume führen, die aus Sicht der
Verwaltung nicht befürwortet werden kann und eine Herausnahme des Kfz-
Verkehrs erfordert grundsätzlich keine bauliche Änderung des vorhandenen
Straßenquerschnittes.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de