221419-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gespräche mit Haus Müllestumpe – Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bewohner und Bewohnerinnen wg. zu schnell fahrenden Autos auf der Straße An der Rheindorfer Burg
Kerndaten
- Nummer
- 221419-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221419-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Gespräche mit Haus Müllestumpe – Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bewohner und Bewohnerinnen wg. zu schnell fahrenden Autos auf der Straße An der Rheindorfer Burg Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Umsetzbarkeit von verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Fahrbahnschwellen, Poller, etc.) ist grundsätzlich in Abhängigkeit zu objektiven Datengrundlagen zu bemessen. Um diese Grundlagen zu erhalten, wurde die Verwaltung bereits im August 2020 damit beauftragt, eine Verkehrszählung in der Straße An der Rheindorfer Burg durchzuführen (sh. DS 201268). Diese Verkehrszählung hat am 23.06.2022 stattgefunden. Darüber hinaus hat die Verwaltung Anfang Juni 2022 eine Erhebung mittels Seitenradarmessung (SDR-Gerät) über fünf Tage in Höhe von Haus-Nr. 24 (Haus Müllestumpe) durchgeführt. Im Rahmen beider Erhebungen konnte nur eine sehr geringe Verkehrsbelastung festgestellt werden. Bei der Verkehrszählung im Juni 2022 lag das Ergebnis bei 310 Fahrzeugen/Tag und während der SDR-Erhebung zwischen 43 und 167 Fahrzeugen/Tag. Auch anhand der ermittelten Quote an Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 2,2 Prozent lassen sich gemäß StVO keine geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen begründen (sh. DS 201268-03 und DS 220985-01 ST). Die Installation von Bodenschwellen hat die Bezirksvertretung Bonn bei einem korrespondierenden Bürgerantrag überdies bereits auf Basis der Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt (sh. Beschluss zu DS 220985 ). Daher besteht aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrsdaten objektiv keine Datengrundlage, die eine bauliche Sperrung oder geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) begründen würde (sh. auch DS 220985-01 ST). Aufgrund der fehlenden, rechtlichen Voraussetzungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen, hat die Verwaltung bisher auch keine Gespräche mit dem Haus Müllestumpe durchgeführt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de