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221419-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gespräche mit Haus Müllestumpe – Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bewohner und Bewohnerinnen wg. zu schnell fahrenden Autos auf der Straße An der Rheindorfer Burg

Nummer
221419-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
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Übergeordnet

  1. 221419 Grüne/SPD-Antrag: Verkehrsberuhigung „An der Rheindorfer Burg“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221419-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Gespräche mit Haus Müllestumpe –
Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bewohner
und Bewohnerinnen wg. zu schnell fahrenden
Autos auf der Straße An der Rheindorfer Burg
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Umsetzbarkeit von verkehrsberuhigenden Maßnahmen
(Fahrbahnschwellen, Poller, etc.) ist grundsätzlich in Abhängigkeit zu objektiven
Datengrundlagen zu bemessen. Um diese Grundlagen zu erhalten, wurde die
Verwaltung bereits im August 2020 damit beauftragt, eine Verkehrszählung in
der Straße An der Rheindorfer Burg durchzuführen (sh. DS 201268).
Diese Verkehrszählung hat am 23.06.2022 stattgefunden. Darüber hinaus hat
die Verwaltung Anfang Juni 2022 eine Erhebung mittels Seitenradarmessung
(SDR-Gerät) über fünf Tage in Höhe von Haus-Nr. 24 (Haus Müllestumpe)
durchgeführt. Im Rahmen beider Erhebungen konnte nur eine sehr geringe
Verkehrsbelastung festgestellt werden. Bei der Verkehrszählung im Juni 2022
lag das Ergebnis bei 310 Fahrzeugen/Tag und während der SDR-Erhebung
zwischen 43 und 167 Fahrzeugen/Tag. Auch anhand der ermittelten Quote an
Geschwindigkeitsüberschreitungen von lediglich 2,2 Prozent lassen sich gemäß
StVO keine geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen begründen (sh. DS
201268-03 und DS 220985-01 ST). Die Installation von Bodenschwellen hat die
Bezirksvertretung Bonn bei einem korrespondierenden Bürgerantrag überdies
bereits auf Basis der Stellungnahme der Verwaltung abgelehnt (sh. Beschluss
zu DS 220985 ).
Daher besteht aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung der vorliegenden
Verkehrsdaten objektiv keine Datengrundlage, die eine bauliche Sperrung oder
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen gemäß der
Straßenverkehrsordnung (StVO) begründen würde (sh. auch DS 220985-01
ST).
Aufgrund der fehlenden, rechtlichen Voraussetzungen für verkehrsberuhigende
Maßnahmen, hat die Verwaltung bisher auch keine Gespräche mit dem Haus
Müllestumpe durchgeführt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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