221416-01 · Beschlussvorlage
Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Tempo 30 nördlich des Marienhospitals - Beanstandung
Kerndaten
- Nummer
- 221416-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221416-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Tempo 30 nördlich des Marienhospitals - Beanstandung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022 zu 6.63 „Tempo 30 nördlich des Marienhospitals“ (DS 221416) wird aufgehoben. Begründung Beanstandung gem. § 37 Abs. 6 S. 5 i.V. mit § 54 Abs. 3 S. 1 i.V. mit § 54 Abs. 2 S. 1-3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) (siehe Anlage) In der Sitzung am 16.08.2022 hat die Bezirksvertretung Bonn einen Beschluss, TOP 6.25, DS 210548 aufgehoben, da der Beschluss ansonsten hätte beanstandet werden müssen. Inhalt war die Einrichtung von Tempo 30 zwischen der Ampelkreuzung Graf-Stauffenberg-Str./Lotharstraße und der Ampelkreuzung Robert-Koch-Straße/Im Wingert. Unter TOP 6.63 hat die Bezirksvertretung Bonn in selbiger Sitzung erneut beschlossen, dass Tempo 30, nun auf einem kürzeren Abschnitt der Robert- Koch-Straße, eingerichtet werden soll. Dieser Abschnitt wurde aber bereits unter DS 210548 abgehandelt. Die Verwaltung hat großes Verständnis für den politischen Wunsch, eine beschlossene Anordnung von Tempo 30 auch umzusetzen. Wie im Beanstandungsschreiben ausgeführt, hofft die Verwaltung auf eine baldige Änderung der Straßenverkehrsordnung, die der kommunalen Ebene hier größere Entscheidungsspielräume ermöglicht. Leider sieht sie aus den in dem Beanstandungsschreiben geschilderten Gründen bei der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit einer rechtskonformen Umsetzung des Beschlusses. Aufgrund dieser rechtlichen Bewertung bestand die Verpflichtung nach der Gemeindeordnung, eine Beanstandung auszusprechen. Daher wird empfohlen, bei der Behandlung der Angelegenheit den kommunalrechtlich vorgesehenen Weg zu beschreiten. Wenn die Bezirksvertretung und danach der Rat der Beanstandung widersprechen, dann wird die Angelegenheit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt. Dort kannSeite 1 von 6 Seite 2 abschließend geklärt werden, ob eine rechtliche Möglichkeit des Beschlusses besteht. Anlage/n 1 221416-Anlage Übersicht (öffentlich) 2 221416 Beanstandungsschreiben (öffentlich)Seite 2 von 6 Übersicht (DS 221416 und DS 210548)Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de