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221414-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhöhung der Fußgängerfreundlichkeit an der Viktoriabrücke

Nummer
221414-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221414 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Erhöhung der Fußgängerfreundlichkeit an der Viktoriabrücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221414-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Erhöhung der Fußgängerfreundlichkeit an der
Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die entstandenen „Trampelpfade“ im Bereich der Dreiecksinsel der
Einmündung Viktoriabrücke / Endenicher Straße könnten eine befestigte
Asphaltoberfläche erhalten und dem Fußgängerverkehr die Querung der
Rechtsabbiegespur ermöglichen. Ein barrierefreier Ausbau ist allerdings
aufgrund zukünftig anstehender Umbauarbeiten an diesem Knoten für die in
Rede stehende zusätzliche Wegebeziehung vorerst nicht geplant. Eine
barrierefreie Querung ist über den bereits vorhandenen signalisierten Überweg
möglich.
Die Signalisierung eines zusätzlichen Überweges über die Rechtsabbiegespur
ist nicht möglich. Hierzu wären im Bereich des Gehwegs drei Signalgruppen für
die Geradeausspur Individualverkehr (IV), Geradeausspur Radverkehr,
Rechtsabbieger IV und Radverkehr erforderlich. Die Begreifbarkeit der
Signalisierung mit drei Signalgebern (Signalgeber KFZ rechts (rot/gelb/dunkel),
Signalgeber Rad geradeaus und Signalgeber rechts) ist nicht gegeben und
würde zu Fehlinterpretationen führen.
Bei möglicher Freigabe der Rechtsabbiegespur in der Kreuzung für den IV wäre
beim Anfahren eine Gefährdung des geradeausfahrenden Radverkehrs zu
befürchten. Die Signalisierung wäre mit dem Fußgängerüberweg und dem
Hauptknoten zu koppeln. Dies würde zu längeren Wartezeiten für alle
Verkehrsteilnehmenden führen, an einem Knotenpunkt, der heute schon eine
recht geringe Qualitätsstufe F aufweist. Eine derartige scheinbare
Verbesserung für den Fußverkehr geht mit einer Verschlechterung der
rechnerischen Leistungsfähigkeit des Knotens einher. Dieser Umstand könnte
sich negativ auf die Förderung der Maßnahme auswirken.
Durch anhaltende und sich rückstauende Fahrzeuge würde der Rechtsabbieger
des Radverkehrs auf der Rampe erheblich beeinträchtigt werden, da die Rad-
und auch die IV-Spur in Richtung Wittelsbacher Ring zugestaut würden.
Die Verwaltung strebt die Umplanung des gesamten Knotenpunktes an. In
diesem Rahmen soll die in Rede stehende Fußgängerführung geplant werden.
Bei entsprechender Beschlussfassung könnte die Verwaltung für eine
provisorische zusätzliche Querungsmöglichkeit die Einrichtung einer nichtSeite 1 von 2
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signalisierten Fußgängerquerung prüfen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de