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221410 · Einwohnerfrage

Bornheimer Straße: Verkehrssicherheit für den Fußverkehr

Nummer
221410
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
26.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221410-01 ST Bornheimer Straße: Verkehrssicherheit für den Fußverkehr

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Einwohnerfrage
öffentlich
221410
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
26.07.2022
Bornheimer Straße: Verkehrssicherheit für den
Fußverkehr
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Einwohnerfrage:
1. Wird die Straßenverkehrsbehörde die beschlossenen Zebrastreifen nach
Fertigstellung des Umbaus auch dann anordnen, wenn an den jeweiligen
Querungsstellen die notwendigen Voraussetzungen entsprechend § 26 StVO
und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (Anzahl Fußgänger und KFZ)
nicht vorliegen?
2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten für die
Viktoriabrücke (GA-Bericht vom 25.04.2022) einer Normenkontrollklage gegen
die Rampe standhalten würde?
Begründung:
1. Der Beschlussvorlage Nr. 220661 baureife Planung zur Umgestaltung der
Bornheimer Straße sind keine Angaben zur Verkehrsbelastung (Fuß- und KFZ-
Verkehr) an den beschlossenen Fußgängerüberwegen zu entnehmen. In der
Bürgerinformation vor 5 Jahren wurde für den Abschnitt zwischen
Hochstadenring und Alter Friedhof eine KFZ - Stärke von 15 000 KFZ/Tag und
für den Abschnitt
zwischen Hochstadenring und Ellerstraße von 8 000 KFZ/Tag genannt. Mit dem
Umbau der Bornheimer Straße soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die
Bauzeit soll nach Angaben der Stadt ca. 2 Jahre betragen. Aufgrund der
Umplanungen an der Viktoriabrücke ist derzeit offen, wann und im welchen
Umfang eine Verkehrsentlastung für den KFZ-Verkehr durch den Bau der
Rampe zu erzielen ist. Damit ist auch offen, ob hinsichtlich der KFZ-
Verkehrsbelastungen die Voraussetzungen für die Anordnung von
Fußgängerüberwegen vorliegen werden. Als Anlieger der Bornheimer Straße
bin ich täglich vor Ort und nehme wahr, dass Fußgänger wegen hoher Umweg
Empfindlichkeit und vieler Ziele auf beiden Seiten (Bushaltestellen,
Gastronomie, Einzelhandel, Arztpraxen etc.) die Straße in ihrem gesamten
Verlauf und nicht gebündelt an einzelnen Stellen queren. Insofern stellt sich
auch die Frage, ob die erforderlichen Fußgängerquerungen an allen
beschlossenen Zebrastreifen nach Fertigstellung des Umbaus vorliegen
werden.
Die Verkehrswende soll zu Verbesserungen für den Fußverkehr beitragen.Seite 1 von 4
Seite 2
Sichere und ausreichende Querungsmöglichkeiten gehören zweifelsohne dazu.
2. Die Frage 2 wurde bereits für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am
07.06.2022 gestellt, von der Verwaltung aber bisher nicht beantwortet. Auf die
dortige Begründung wird verwiesen.
https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/to020?TOLFDNR=2023061&SILFDNR=2000529
Meine Nachbarn und ich sind besorgt, dass es aufgrund nicht
auszuschließender Klagen gegen die Planfeststellung der Rampe zu weiteren
Verzögerungen bei der Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße kommen
könnte.
Anlage/n
1 Einwohnerfrage öffentlich (öffentlich)
2 Einwohnerfrage nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 4
Bonn, den 20.07.2022
Einwohnerfrage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 16.08.2022
Bornheimer Straße: Verkehrssicherheit für den Fußverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die Straßenverkehrsbehörde die beschlossenen Zebrastreifen nach
Fertigstellung des Umbaus auch dann anordnen, wenn an den jeweiligen
Querungsstellen die notwendigen Voraussetzungen entsprechend § 26 StVO
und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (Anzahl Fußgänger und
KFZ)nicht vorliegen ?
2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten für die
Viktoriabrücke (GA-Bericht vom 25.04.2022) einer Normenkontrollklage gegen
die Rampe standhalten würde?
Begründung:
1. Der Beschlussvorlage Nr. 220661 baureife Planung zur Umgestaltung der
Bornheimer Straße sind keine Angaben zur Verkehrsbelastung (Fuß- und KFZ-
Verkehr) an den beschlossenen Fußgängerüberwegen zu entnehmen. In der
Bürgerinformation vor 5 Jahren wurde für den Abschnitt zwischen Hochstadenring
und Alter Friedhof eine KFZ - Stärke von 15 000 KFZ/Tag und für den Abschnitt
zwischen Hochstadenring und Ellerstraße von 8 000 KFZ/Tag genannt. Mit dem
Umbau der Bornheimer Straße soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die
Bauzeit soll nach Angaben der Stadt ca. 2 Jahre betragen. Aufgrund der Umpla-
nungen an der Viktoriabrücke ist derzeit offen, wann und im welchen Umfang eine
Verkehrsentlastung für den KFZ-Verkehr durch den Bau der Rampe zu erzielen ist.
Damit ist auch offen, ob hinsichtlich der KFZ-Verkehrsbelastungen die Voraus-
setzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen vorliegen werden. Als
Anlieger der Bornheimer Straße bin ich täglich vor Ort und nehme wahr, dass
Fußgänger wegen hoher Umwegempfindlichkeit und vieler Ziele auf beiden Seiten
(Bushaltestellen, Gastronomie, Einzelhandel, Arztpraxen etc.) die Straße in ihrem
gesamten Verlauf und nicht gebündelt an einzelnen Stellen queren. Insofern stellt
sich auch die Frage, ob die erforderlichen Fußgängerquerungen an allen
beschlossenen Zebrastreifen nach Fertigstellung des Umbaus vorliegen werden.Seite 3 von 4
Die Verkehrswende soll zu Verbesserungen für den Fußverkehr beitragen. Sichere
und ausreichende Querungsmöglichkeiten gehören zweifelsohne dazu.
2. Die Frage 2 wurde bereits für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am
07.06.2022 gestellt, von der Verwaltung aber bisher nicht beantwortet. Auf die
dortige Begründung wird verwiesen.
https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/to020?TOLFDNR=2023061&SILFDNR=2000529
Meine Nachbarn und ich sind besorgt, dass es aufgrund nicht auszuschließender
Klagen gegen die Planfeststellung der Rampe zu weiteren Verzögerungen bei der
Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße kommen könnte.
mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de