221410 · Einwohnerfrage
Bornheimer Straße: Verkehrssicherheit für den Fußverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 221410
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 26.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Einwohnerfrage öffentlich 221410 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 26.07.2022 Bornheimer Straße: Verkehrssicherheit für den Fußverkehr Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Einwohnerfrage: 1. Wird die Straßenverkehrsbehörde die beschlossenen Zebrastreifen nach Fertigstellung des Umbaus auch dann anordnen, wenn an den jeweiligen Querungsstellen die notwendigen Voraussetzungen entsprechend § 26 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (Anzahl Fußgänger und KFZ) nicht vorliegen? 2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten für die Viktoriabrücke (GA-Bericht vom 25.04.2022) einer Normenkontrollklage gegen die Rampe standhalten würde? Begründung: 1. Der Beschlussvorlage Nr. 220661 baureife Planung zur Umgestaltung der Bornheimer Straße sind keine Angaben zur Verkehrsbelastung (Fuß- und KFZ- Verkehr) an den beschlossenen Fußgängerüberwegen zu entnehmen. In der Bürgerinformation vor 5 Jahren wurde für den Abschnitt zwischen Hochstadenring und Alter Friedhof eine KFZ - Stärke von 15 000 KFZ/Tag und für den Abschnitt zwischen Hochstadenring und Ellerstraße von 8 000 KFZ/Tag genannt. Mit dem Umbau der Bornheimer Straße soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Bauzeit soll nach Angaben der Stadt ca. 2 Jahre betragen. Aufgrund der Umplanungen an der Viktoriabrücke ist derzeit offen, wann und im welchen Umfang eine Verkehrsentlastung für den KFZ-Verkehr durch den Bau der Rampe zu erzielen ist. Damit ist auch offen, ob hinsichtlich der KFZ- Verkehrsbelastungen die Voraussetzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen vorliegen werden. Als Anlieger der Bornheimer Straße bin ich täglich vor Ort und nehme wahr, dass Fußgänger wegen hoher Umweg Empfindlichkeit und vieler Ziele auf beiden Seiten (Bushaltestellen, Gastronomie, Einzelhandel, Arztpraxen etc.) die Straße in ihrem gesamten Verlauf und nicht gebündelt an einzelnen Stellen queren. Insofern stellt sich auch die Frage, ob die erforderlichen Fußgängerquerungen an allen beschlossenen Zebrastreifen nach Fertigstellung des Umbaus vorliegen werden. Die Verkehrswende soll zu Verbesserungen für den Fußverkehr beitragen.Seite 1 von 4 Seite 2 Sichere und ausreichende Querungsmöglichkeiten gehören zweifelsohne dazu. 2. Die Frage 2 wurde bereits für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 07.06.2022 gestellt, von der Verwaltung aber bisher nicht beantwortet. Auf die dortige Begründung wird verwiesen. https://www.bonn.sitzung- online.de/public/to020?TOLFDNR=2023061&SILFDNR=2000529 Meine Nachbarn und ich sind besorgt, dass es aufgrund nicht auszuschließender Klagen gegen die Planfeststellung der Rampe zu weiteren Verzögerungen bei der Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße kommen könnte. Anlage/n 1 Einwohnerfrage öffentlich (öffentlich) 2 Einwohnerfrage nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 2 von 4 Bonn, den 20.07.2022 Einwohnerfrage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 16.08.2022 Bornheimer Straße: Verkehrssicherheit für den Fußverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird die Straßenverkehrsbehörde die beschlossenen Zebrastreifen nach Fertigstellung des Umbaus auch dann anordnen, wenn an den jeweiligen Querungsstellen die notwendigen Voraussetzungen entsprechend § 26 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (Anzahl Fußgänger und KFZ)nicht vorliegen ? 2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten für die Viktoriabrücke (GA-Bericht vom 25.04.2022) einer Normenkontrollklage gegen die Rampe standhalten würde? Begründung: 1. Der Beschlussvorlage Nr. 220661 baureife Planung zur Umgestaltung der Bornheimer Straße sind keine Angaben zur Verkehrsbelastung (Fuß- und KFZ- Verkehr) an den beschlossenen Fußgängerüberwegen zu entnehmen. In der Bürgerinformation vor 5 Jahren wurde für den Abschnitt zwischen Hochstadenring und Alter Friedhof eine KFZ - Stärke von 15 000 KFZ/Tag und für den Abschnitt zwischen Hochstadenring und Ellerstraße von 8 000 KFZ/Tag genannt. Mit dem Umbau der Bornheimer Straße soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die Bauzeit soll nach Angaben der Stadt ca. 2 Jahre betragen. Aufgrund der Umpla- nungen an der Viktoriabrücke ist derzeit offen, wann und im welchen Umfang eine Verkehrsentlastung für den KFZ-Verkehr durch den Bau der Rampe zu erzielen ist. Damit ist auch offen, ob hinsichtlich der KFZ-Verkehrsbelastungen die Voraus- setzungen für die Anordnung von Fußgängerüberwegen vorliegen werden. Als Anlieger der Bornheimer Straße bin ich täglich vor Ort und nehme wahr, dass Fußgänger wegen hoher Umwegempfindlichkeit und vieler Ziele auf beiden Seiten (Bushaltestellen, Gastronomie, Einzelhandel, Arztpraxen etc.) die Straße in ihrem gesamten Verlauf und nicht gebündelt an einzelnen Stellen queren. Insofern stellt sich auch die Frage, ob die erforderlichen Fußgängerquerungen an allen beschlossenen Zebrastreifen nach Fertigstellung des Umbaus vorliegen werden.Seite 3 von 4 Die Verkehrswende soll zu Verbesserungen für den Fußverkehr beitragen. Sichere und ausreichende Querungsmöglichkeiten gehören zweifelsohne dazu. 2. Die Frage 2 wurde bereits für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 07.06.2022 gestellt, von der Verwaltung aber bisher nicht beantwortet. Auf die dortige Begründung wird verwiesen. https://www.bonn.sitzung- online.de/public/to020?TOLFDNR=2023061&SILFDNR=2000529 Meine Nachbarn und ich sind besorgt, dass es aufgrund nicht auszuschließender Klagen gegen die Planfeststellung der Rampe zu weiteren Verzögerungen bei der Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße kommen könnte. mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de