221406 · Beschlussvorlage
Anliegeranhörung zur Umbenennung Teilbereich Gartenstraße in Beuel-Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 221406
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221406 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Anliegeranhörung zur Umbenennung Teilbereich Gartenstraße in Beuel-Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Vor der Durchführung eines Umbenennungsverfahrens für das nördliche Teilstück der Gartenstraße von DB-Gleisen bis Adelheidisstraße wird eine Anliegeranhörung der betroffenen Anlieger durchgeführt. Begründung Im Zuge des Ausbaus der S 13 von Troisdorf nach Bonn-Oberkassel werden die Bahnübergänge Gartenstraße und Gerhardstraße aufgehoben. Diese Maßnahme sowie der Ausbau einer neuen bahnparallelen Straße zwischen den bisherigen Bahnübergängen zieht eine Änderung der Verkehrsführung nach sich, sodass eine Anpassung der bestehenden Straßenbenennung erforderlich wird. Durch die Schließung des Bahnübergangs Gartenstraße wird diese Straße geteilt und ist nicht mehr für Kraftfahrzeuge, sondern mittels einer Überführung nur noch für Fußgänger und Radfahrer durchgängig nutzbar. Aus ordnungsrechtlichen Gründen, insbesondere um ein sicheres und schnelles Auffinden der Anliegergrundstücke in Not- und Rettungseinsätzen zu gewährleisten und um unnötige Such- und Fehlfahrten zu vermeiden, sollte das nördliche Teilstück von DB-Gleisen bis Adelheidisstraße nicht mehr der Gartenstraße zugeordnet und umbenannt werden. Da sich an dem verbleibenden südlichen Teilstück der Gartenstraße wesentlich mehr Anlieger befinden (Hausnummern 2 – 100 und 1 – 123) sollte sich die Umbenennung auf das kürzere nördliche Teilstück beziehen. Wiederum ein Teilbereich dieses nördlichen Straßenstücks von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner Straße (B56) wird zukünftig im Zuge der neuen bahnparallelen Trasse und der neuen Straßenunterführung liegen, die dann an die bestehende Gerhardstraße anschließt. Daher besteht hier die Option, die neue bahnparallele Straße einschließlich des v. g. Teilstücks der Gartenstraße von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner Straße hinsichtlich der Benennung gegebenenfalls der Gerhardstraße zuzuordnen. Da hier noch die Hausnummern 1 und 3 bzw. 2 bis 10 frei sind, wäre dies grundsätzlich möglich.Seite 1 von 4 Seite 2 Im Hinblick auf die Länge der Gerhardstraße sowie die Zäsur durch die Sankt Augustiner Straße sollte der weitere Teilbereich von Sankt Augustiner Straße bis Adelheidisstraße nicht auch der Gerhardstraße zugeordnet werden; hierfür käme die Vergabe einer neuen eigenen Straßenbezeichnung in Frage. An dem Teilstück von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner Straße befinden sich ein Baumarkt (Gartenstraße 125) sowie ein Einkaufszentrum (Gartenstraße 102). An dem weiteren Teilstück bis Adelheidisstraße befinden sich vier Hausgrundstücke (Gartenstraße 104 – 110). Für diese Anlieger hätte eine Umbenennung eine Adressenänderung und die damit verbundenen Umstände und Kosten zur Folge, wie zum Beispiel die Benachrichtigung Dritter, die Änderung der Geschäftspapiere, die Ummeldung nach dem Bundesmeldegesetz und die Änderung von Dokumenten nach dem Personalausweisgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung. Im Hinblick auf die Betroffenheit der Anlieger ist es in der Stadt Bonn übliche Praxis, diese am Verfahren zu beteiligen. Auch nach ständiger Rechtsprechung sind bei Umbenennungen die Interessen der Anlieger zu berücksichtigen und mit den für eine Umbenennung sprechenden Aspekte abzuwägen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2007 in DÖV, 2008, 296). Bei der Umbenennung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, wobei im Rahmen der Gesamtsachverhaltsermittlung auch die Interessen der Anlieger zu werten sind. Da dies eine entsprechende vorherige Beteiligung voraussetzt, wäre vor einer Umbenennung eine Anliegeranhörung durchzuführen. Hinsichtlich der Änderung von Ausweisen gilt, dass dafür keine Gebühren anfallen. Die Änderung des Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die Umbenennung hingewiesen wird. Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind nicht zwingend vorzunehmen. Im Führerschein ist keine Adresse enthalten und im Reisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine Anpassung entfällt. Der Bahnübergang Gerhardstraße war bereits seit längerem für Kraftfahrzeuge nicht durchgängig befahrbar; hier bestand ein Übergang nur für Fußgänger und Radfahrer. Die hier schon bestehende Situation wie zukünftig auch bei der Gartenstraße, führte bisher noch nicht zu einer Straßenumbenennung. An dem Teilstück von DB-Gleisen bis Platanenweg befindet sich aber der Friedhof, für den sich die Hausnummer 1 etabliert hat, sodass hier eine Betroffenheit bestünde. Im Rahmen der o. g. noch durchzuführenden Neubenennungen und Umbenennungen wäre zu prüfen, ob eine Umbenennung vorzunehmen wäre oder ob es bei der bisherigen Bezeichnung Gerhardstraße verbleiben könnte. Nach Durchführung der Anliegeranhörung werden entsprechend der bisherigen Praxis folgende Vereine hinsichtlich der Auswahl neuer Straßennamen beteiligt: Bürgerverein Vilich e.V., Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e. V. und Heimat- und Geschichtsverein Beuel am Rhein e. V. Danach wird eine entsprechende Vorlage zur Neu- und Umbenennung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/nSeite 2 von 4 Seite 3 1 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4 5 i c h t g e w i d m e t e T e i l f l ä c h e v o n B O - 4 7 - 2 2 7 4 m a n g e l s A u s b a 104 - 110 125 ht ge- wid met e Teil flä- che von BO- 47- 227 4 man gels Aus bau. 102 ge- wid met e Teil flä- che von BO - 47- 227 4 ma nge ls Aus bau . 19 99 cht ge- wid met e Tei lflä che von BO - 47- 227 4 ma nge ls Au sba u. 12 ht ge wi d m et e Te ilf lä- ch e vo n B O- 47 - 22 74 m an ge ls A us ba u. Neubautrasse 56 ht ge wi d m et e Te ilf lä- ch e vo n B O- 47 - 22 74 m an ge ls A us ba u. 2 ei lfl ä- c h e v o n B O - 4 7- 2 2 7 4 m a n 123 ete Teil flä- che von BO- 47- 227 4 man gels Aus bau. 100 ete Teil flä- che von BO- 47- 227 4 man gels Aus bau. 1 et e T ei lf lä c h e v o n B O - 4 Neue Eisenbahn- überführung bzw. Straßenunterfüh- rung Neue Fuß- und Rad- weganbindung Neue Überführung nur für Fußgänger und Rad- fahrer Straßenbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vi- lichSeite 4 von 4
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