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221406 · Beschlussvorlage

Anliegeranhörung zur Umbenennung Teilbereich Gartenstraße in Beuel-Vilich

Nummer
221406
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230556 Benennung und Umbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße in Beuel-Vilich

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Beschlussvorlage
öffentlich
221406
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anliegeranhörung zur Umbenennung Teilbereich
Gartenstraße in Beuel-Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Vor der Durchführung eines Umbenennungsverfahrens für das nördliche
Teilstück der Gartenstraße von DB-Gleisen bis Adelheidisstraße wird eine
Anliegeranhörung der betroffenen Anlieger durchgeführt.
Begründung
Im Zuge des Ausbaus der S 13 von Troisdorf nach Bonn-Oberkassel werden
die Bahnübergänge Gartenstraße und Gerhardstraße aufgehoben. Diese
Maßnahme sowie der Ausbau einer neuen bahnparallelen Straße zwischen den
bisherigen Bahnübergängen zieht eine Änderung der Verkehrsführung nach
sich, sodass eine Anpassung der bestehenden Straßenbenennung erforderlich
wird.
Durch die Schließung des Bahnübergangs Gartenstraße wird diese Straße
geteilt und ist nicht mehr für Kraftfahrzeuge, sondern mittels einer Überführung
nur noch für Fußgänger und Radfahrer durchgängig nutzbar.
Aus ordnungsrechtlichen Gründen, insbesondere um ein sicheres und
schnelles Auffinden der Anliegergrundstücke in Not- und Rettungseinsätzen zu
gewährleisten und um unnötige Such- und Fehlfahrten zu vermeiden, sollte das
nördliche Teilstück von DB-Gleisen bis Adelheidisstraße nicht mehr der
Gartenstraße zugeordnet und umbenannt werden. Da sich an dem
verbleibenden südlichen Teilstück der Gartenstraße wesentlich mehr Anlieger
befinden (Hausnummern 2 – 100 und 1 – 123) sollte sich die Umbenennung auf
das kürzere nördliche Teilstück beziehen.
Wiederum ein Teilbereich dieses nördlichen Straßenstücks von DB-Gleisen bis
Sankt Augustiner Straße (B56) wird zukünftig im Zuge der neuen
bahnparallelen Trasse und der neuen Straßenunterführung liegen, die dann an
die bestehende Gerhardstraße anschließt. Daher besteht hier die Option, die
neue bahnparallele Straße einschließlich des v. g. Teilstücks der Gartenstraße
von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner Straße hinsichtlich der Benennung
gegebenenfalls der Gerhardstraße zuzuordnen. Da hier noch die
Hausnummern 1 und 3 bzw. 2 bis 10 frei sind, wäre dies grundsätzlich möglich.Seite 1 von 4
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Im Hinblick auf die Länge der Gerhardstraße sowie die Zäsur durch die Sankt
Augustiner Straße sollte der weitere Teilbereich von Sankt Augustiner Straße
bis Adelheidisstraße nicht auch der Gerhardstraße zugeordnet werden; hierfür
käme die Vergabe einer neuen eigenen Straßenbezeichnung in Frage.
An dem Teilstück von DB-Gleisen bis Sankt Augustiner Straße befinden sich
ein Baumarkt (Gartenstraße 125) sowie ein Einkaufszentrum (Gartenstraße
102). An dem weiteren Teilstück bis Adelheidisstraße befinden sich vier
Hausgrundstücke (Gartenstraße 104 – 110).
Für diese Anlieger hätte eine Umbenennung eine Adressenänderung und die
damit verbundenen Umstände und Kosten zur Folge, wie zum Beispiel die
Benachrichtigung Dritter, die Änderung der Geschäftspapiere, die Ummeldung
nach dem Bundesmeldegesetz und die Änderung von Dokumenten nach dem
Personalausweisgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Im Hinblick auf die Betroffenheit der Anlieger ist es in der Stadt Bonn übliche
Praxis, diese am Verfahren zu beteiligen. Auch nach ständiger Rechtsprechung
sind bei Umbenennungen die Interessen der Anlieger zu berücksichtigen und
mit den für eine Umbenennung sprechenden Aspekte abzuwägen (vgl. OVG
NRW, Beschluss vom 29.10.2007 in DÖV, 2008, 296). Bei der Umbenennung
handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, wobei im Rahmen der
Gesamtsachverhaltsermittlung auch die Interessen der Anlieger zu werten sind.
Da dies eine entsprechende vorherige Beteiligung voraussetzt, wäre vor einer
Umbenennung eine Anliegeranhörung durchzuführen.
Hinsichtlich der Änderung von Ausweisen gilt, dass dafür keine Gebühren
anfallen. Die Änderung des Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die
Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn auf die
Umbenennung hingewiesen wird.
Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sind nicht
zwingend vorzunehmen. Im Führerschein ist keine Adresse enthalten und im
Reisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine Anpassung entfällt.
Der Bahnübergang Gerhardstraße war bereits seit längerem für
Kraftfahrzeuge nicht durchgängig befahrbar; hier bestand ein Übergang nur für
Fußgänger und Radfahrer. Die hier schon bestehende Situation wie zukünftig
auch bei der Gartenstraße, führte bisher noch nicht zu einer
Straßenumbenennung. An dem Teilstück von DB-Gleisen bis Platanenweg
befindet sich aber der Friedhof, für den sich die Hausnummer 1 etabliert hat,
sodass hier eine Betroffenheit bestünde. Im Rahmen der o. g. noch
durchzuführenden Neubenennungen und Umbenennungen wäre zu prüfen, ob
eine Umbenennung vorzunehmen wäre oder ob es bei der bisherigen
Bezeichnung Gerhardstraße verbleiben könnte.
Nach Durchführung der Anliegeranhörung werden entsprechend der bisherigen
Praxis folgende Vereine hinsichtlich der Auswahl neuer Straßennamen beteiligt:
Bürgerverein Vilich e.V., Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch
e. V. und Heimat- und Geschichtsverein Beuel am Rhein e. V. Danach wird
eine entsprechende Vorlage zur Neu- und Umbenennung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
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1 Lageplan (öffentlich)Seite 3 von 4
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Neue Eisenbahn-
überführung bzw.
Straßenunterfüh-
rung
Neue Fuß- und Rad-
weganbindung
Neue Überführung nur
für Fußgänger und Rad-
fahrer
Straßenbenennung im Bereich Gartenstraße und Gerhardstraße im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vi-
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Datenstand: 03.11.2026, 00:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de