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221404-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SPD/Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrsschild Kreuzung Adolfstraße/Georgstraße

Nummer
221404-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221404 SPD/Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrsschild Kreuzung Adolfstraße/Georgstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221404-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
SPD/Grüne/u.w.-Antrag: Verkehrsschild Kreuzung
Adolfstraße/Georgstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Sachlage vor Ort geprüft.
Die betroffenen Straßen Adolfstraße und Georgstraße sind in eine Tempo 30
Zone integriert. Dies bedeutet, dass die „Rechts-vor-Links“ Regelung die
vorherrschende Vorfahrtsregelung ist.
Bei der Kreuzung Adolfstraße/ Georgstraße handelt es sich nicht um einen
Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr ist mit einem Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt
gewähren) und einem Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr) ausgeschildert.
Die Verwaltung hat Verständnis für die Sorge der Antragsteller und hat auch
selber festgestellt, dass es an der genannten Örtlichkeit regelmäßig zu
Problemen kommt. Die Verwaltung wird daher dem Anliegen entsprechen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de